Ruth Bader Ginsburg (eBook)

300 Statements der berühmten Supreme-Court-Richterin - Herausgegeben von Helena Hunt
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2020 | 1. Auflage
256 Seiten
btb (Verlag)
978-3-641-26817-6 (ISBN)

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Ruth Bader Ginsburg -  Ruth Bader Ginsburg
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»Vorreiterin. Heldin. Wonderwoman.« (ttt) Ruth Bader Ginsburg hat die Welt verändert. Ihr Gesicht prangt auf T-Shirts, ihre mutige Haltung inspiriert Menschen aller Generationen. Die zierliche Richterin am Obersten Gerichtshof der USA war moralischer Kompass und feministische Ikone der Millennials - geschätzt, mitunter auch gefürchtet für ihren messerscharfen Verstand, ihren Witz und ihren Kampfgeist. Zeit ihres Lebens hat sie unbeirrt für Gerechtigkeit gekämpft. Im Alter von 87 Jahren ist sie am 18. September 2020 in Washington einem Krebsleiden erlegen. Ihre Botschaft aber hallt nach. »I dissent - Ich widerspreche.« Diese Worte haben sie berühmt gemacht.

1956 begann RBG, wie viele sie heute nennen, ihr Jurastudium an der Eliteuniversität Harvard - als eine von nur neun Frauen unter 500 Männern. Sie wurde eine der ersten Jura-Professorinnen in der USA und erkämpfte in den 1970er-Jahren gegen alle Widerstände bahnbrechende Gerichtsurteile zur Gleichstellung der Geschlechter. 1993 ernannte Präsident Clinton sie zur Richterin am Supreme Court, die zweite Frau überhaupt am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Seitdem wurde sie wie ein Popstar gefeiert. »Ein Leuchtfeuer des Rechts« (DIE ZEIT).

Ruth Bader Ginsburg wurde am 15. März 1933 in Brooklyn geboren. Sie studierte an der Harvard Law School und an der Columbia University und war anschließend als Jura-Professorin tätig. In den 1970er-Jahren engagierte sie sich als Direktorin des Frauenrechtsprojekts der American Civil Liberties Union und errang vor Gericht wichtige Siege. 1993 berief Präsident Clinton sie an den Obersten Gerichtshof der USA und hob besonders ihr Engagement für Frauenrechte hervor. Im Alter von 87 Jahren ist sie am 18.September 2020 in Washington verstorben.

Einleitung


RUTH BADER GINSBURG genießt größtes Ansehen – und das zu Recht. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Richterin am Obersten Gerichtshof der USA sagenhaft viel erreicht. Männer und Frauen gleichermaßen haben von ihrem unermüdlichen Einsatz für die Gleichberechtigung aller Menschen profitiert – ungeachtet ihres Geschlechts oder Einkommens, ihrer Hautfarbe oder Herkunft. Von Brooklyn, New York, bis hin zum Supreme Court in Washington, D. C., hat die zierliche, knapp 1,60 Meter große Frau gewaltige Fußstapfen hinterlassen.

Joan Ruth Bader (ihr Name wurde später geändert, um Verwechslungen mit den anderen Joans auf ihrer Schule zu vermeiden) wurde 1933 in Brooklyn geboren. Ihre Großeltern mütterlicherseits waren als jüdische Einwanderer in die USA gekommen. Angespornt von ihrer Mutter – und unter deren strenger Aufsicht –, zählte Ginsburg in der Schule rasch zu den Jahrgangsbesten. Sie verschlang jedes Buch, dessen sie habhaft wurde, und mit ihren exzellenten Noten schaffte sie es auch, an der renommierten Cornell University angenommen zu werden.

Ihr Mutter Celia Bader starb nur einen Tag, bevor ihre Tochter die Highschool abschloss. Sie sollte aber einen bleibenden Einfluss auf Ginsburgs Leben und ihre Arbeit haben. Ginsburg hat oft gesagt, ihre Mutter sei der klügste Mensch gewesen, den sie je kennengelernt habe, und hätte, so sie denn die Möglichkeiten gehabt hätte, viel mehr erreichen können als sie selbst. Ihr ganzes Leben lang hat Ruth Bader Ginsburg sich daher dafür eingesetzt, dass Frauen wie ihre Mutter nicht aufgrund ihres Geschlechts in ihren Möglichkeiten beschnitten werden; dass sie denselben Zugang zu Bildung und Jobs haben sollten wie Männer und dieselben Karrierechancen.

An der Cornell University, für die ihre Familie sich auch wegen der Fülle aussichtsreicher Heiratskandidaten entschieden hatte (in den 1950er-Jahren kamen auf jede dort eingeschriebene Studentin vier Studenten), stellte Ginsburg einmal mehr ihre intellektuellen Fähigkeiten unter Beweis – der Grundstein für eine der beeindruckendsten Richterkarrieren des 20. Jahrhunderts war gelegt. Einer ihrer Professoren, Robert E. Cushman, führte ihr die zahllosen Ungerechtigkeiten vor Augen, die von Joseph McCarthy und dem »Komitee für unamerikanische Umtriebe« begangen wurden. Dieser Ausschuss stellte damals höchst umstrittene Untersuchungen gegen amerikanische Staatsbürger an, denen kommunistische Machenschaften unterstellt wurden. Cushman machte keinen Hehl aus seiner Bewunderung für die Anwälte, die jene vertraten, die sich vor dem »Komitee für unamerikanische Umtriebe« verantworten mussten, und die das Recht eines jeden amerikanischen Staatsbürgers auf freie Meinungsäußerung ohne Angst vor staatlichen Repressalien verteidigten. Diese Anwälte waren für Ginsburg Sinnbild für das, was innerhalb des Rechtssystems möglich war. Diesem leuchtenden Vorbild folgend war sie in ihrer beruflichen Laufbahn stets bestrebt gewesen, das Recht der einfachen Menschen zu verteidigen.

Neben einem Prädikatsexamen und einer Mitgliedschaft in der Ehrengesellschaft Phi Beta Kappa verließ Ginsburg die Cornell University mit etwas, das ihre Familie sich sehnlichst für sie gewünscht hatte – einem Ehemann. Aber Martin Ginsburg war, wie Ginsburg selbst sagt, nicht der typische Student der 1950er-Jahre. Mehr als alles andere bewunderte er seine Frau für ihre Intelligenz, und nie hätte er von ihr erwartet, dass sie brav zuhause blieb, während er hinausging und den Lebensunterhalt für sie beide verdiente. Er war, wie sie gerne sagt, ihr größter Unterstützer, der Mensch, der sie zu Höchstleistungen antrieb, die Ginsburg selbst zuvor für unerreichbar gehalten hatte.

Das Ehepaar lebte danach in Fort Sill, Oklahoma, wo Martin Ginsburg seinen Militärdienst leistete. Anschließend schrieb Ginsburg sich an der Harvard Law School ein. Dort war sie 1957 eine von nur neun Frauen unter 500 männlichen Studenten. Sie sollte ferner die erste Frau werden, die der renommierten Harvard Law Review angehörte. Nach ihrem Wechsel an die Columbia Law School, der nötig wurde, weil sie ihrem Mann nach New York folgen wollte (die beiden hatten eine gemeinsame Tochter, Jane, um die sie sich beide kümmern wollten), schloss sie ihr Jurastudium als eine der Besten ihres Jahrgangs ab.

Selbst mit diesem beeindruckenden Lebenslauf war es für Ginsburg nach dem Studium alles andere als einfach, eine Anstellung zu finden. Anwaltskanzleien diskriminierten ganz unverhohlen Juden, Frauen und Mütter. Und Ginsburg war alles drei. Erst als ihr Professor von der Columbia, Gerald Gunther, ein paar Strippen für sie zog, bekam sie eine Anstellung bei Bundesrichter Edmund Palmieri, wo sie sich erwartungsgemäß hervortat – allen vorgeblichen Unzulänglichkeiten zum Trotz. Obwohl Ginsburg und andere Anwältinnen in dieser Zeit sich der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und anderswo durchaus bewusst waren, nahmen sie diese doch meist als gegeben hin. Die Bürgerrechtsbewegung der 1950er- und 1960er-Jahre und die Frauenbewegung, die etwas zeitversetzt begann, mussten zuerst die gesellschaftliche Grundstimmung verändern. Erst dann erreichte der Wandel auch den Berufsstand der Juristen – und die Gesetzbücher.

Ginsburg begann erst, sich in der Frauenbewegung zu engagieren, als sie Professorin (und die erste Frau mit einem Lehrstuhl überhaupt) an der Columbia Law School wurde und sie von einigen ihrer Studenten gebeten wurde, ein Seminar zum Thema »Frauen und Recht« anzubieten. Sie machte sich an die – nicht sehr umfangreiche – Recherche und stellte fest, dass bis in die frühen 1970er-Jahre verschwindend wenig Gleichstellungsfälle vor die amerikanischen Gerichte gebracht worden waren. Und dass die Gesetze und Bestimmungen in den Vereinigten Staaten nur so vor Präzedenzfällen strotzen, die Frauen eklatant benachteiligten. Ginsburg sollte sich bald daranmachen, diesen Missstand zu beheben.

1972 wurde Ginsburg Mitbegründerin des Women’s Rights Project in Zusammenarbeit mit der American Liberties Union (ACLU), einer Nichtregierungsorganisation, die sich für Bürgerrechte einsetzt. Ginsberg und ihre Anwaltskolleginnen von der ACLU zielten auf keinen Rundumschlag. Vielmehr machten sie sich mit Hilfe von Einzelfällen daran, ein Gesetz nach dem anderen zu kippen. Dabei betonten sie immer wieder, dass Geschlechterstereotype für beide Geschlechter – Frauen wie Männer – negative Auswirkungen haben können: Einer Frau, Leutnant der Luftwaffe, wurden zum Beispiel Leistungen wie Wohngeld und Krankenversicherung für ihren Ehemann verweigert; einem Witwer stand die Pension seiner verstorbenen Frau nicht zu, um für ihr gemeinsames Kind zu sorgen; und in manchen Bundesstaaten waren Frauen nicht verpflichtet, in Geschworenengerichten zu sitzen. Weder seien Männer immer Alleinverdiener, argumentierte Ginsburg, noch seien Frauen immer Hausfrauen. Das Gesetz dürfe normalen Bürgern nicht solche verallgemeinernden Annahmen überstülpen. Vielmehr solle es allen Menschen, wie sie so gerne sagte, die Freiheit geben zu sein, wer sie sein wollen. »Free to be you and me.« In Reed v. Reed, Frontiero v. Richardson, Weinberger v. Wiesenfeld und den vielen anderen Fällen, die sie in den Siebzigern vertreten oder an denen sie mitgearbeitet hat, wurden bislang zementierte Geschlechterrollen über den Haufen geworfen. Letztendlich sollte Ginsburg zwar den Kampf um das Equal Rights Amendment verlieren, einen Zusatz zur Verfassung, mit der die Gleichberechtigung von Mann und Frau zum Grundrecht eines jeden US-Bürgers geworden wäre, doch hat ihre Arbeit in den Gerichten mit dazu beigetragen, dass vor dem Auge des Gesetzes wahrhaft alle Menschen gleich sind.

Präsident Jimmy Carter erkannte Ginsburgs wachen Gerechtigkeitssinn und berief sie 1980 an das Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten für den Gerichtsbezirk District of Columbia, an dem sie zwölf Jahre tätig war. Von dort sollte sie schließlich ihre größte und zugleich schwerste Aufgabe antreten: als Richterin am Obersten Gerichtshof. Präsident Bill Clinton schlug sie 1993 für dieses hohe Amt vor. Und unter Anerkennung ihres Talents und ihrer besonderen Qualifikation für das höchste Richteramt bestätigte der Senat sie mit 96 Stimmen und nur drei Gegenstimmen.

Als liberales Mitglied des Obersten Gerichtshofs mahnt Richterin Ginsburg immer wieder zu einer Verfassungsauslegung, die alle Menschen vor dem Gesetz gleichbehandelt. Eine ihrer maßgeblichsten und persönlichsten Urteilsbegründungen schrieb sie für den Fall United States v. Virginia, nach dem Frauen zum ersten Mal am prestigeträchtigen, staatlich finanzierten Virginia Military Institute zugelassen wurden. Der Fall (der mit sieben Ja-Stimmen und einer Gegenstimme entschieden wurde) gilt häufig als Höhepunkt ihres Lebenswerks, weil mit ihm die Möglichkeiten, die Männern schon immer offenstanden, auch für Frauen zugänglich gemacht wurden.

Nicht jeder ihrer Fälle endete mit einer Mehrheit für Richterin Ginsburg – im gegenwärtig konservativen Supreme Court gehört sie zu den Richtern, die am häufigsten von der Mehrheitsmeinung abweichen. Doch selbst wenn sie oft die Minderheitsmeinung vertritt – ihre Worte sind stets machtvoll und mitunter vernichtend. Und in manchen Fällen haben sie geltendes Recht verändert. Nach ihrem schonungslosen Sondervotum im Fall Ledbetter v. Goodyear Tire & Rubber Co., einer Klage gegen die ungleiche Bezahlung von Frauen, verabschiedete der Kongress den Lilly Ledbetter Fair Pay Act, ein Gesetz, das de facto die höchstrichterliche Entscheidung korrigierte und die Verjährungsfrist für...

Erscheint lt. Verlag 14.9.2020
Übersetzer Stefanie Retterbush
Verlagsort München
Sprache deutsch
Original-Titel In her own words. Edited by Helena Hunt
Themenwelt Literatur Biografien / Erfahrungsberichte
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Clinton • eBooks • Ein Leben für Gerechtigkeit • Frauenrechte • Geschenk für Frauen • Geschenk für Freundin • Gleichberechtigung von Mann und Frau • Harvard • Juristin • Kultfigur • Notorious RBG • On the Basis auf Sex • Richterin • Soziologie • Supreme Court • USA • Was würde Frieda tun?
ISBN-10 3-641-26817-6 / 3641268176
ISBN-13 978-3-641-26817-6 / 9783641268176
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