- Fundiertes Basiswissen, um gegenüber Herstellern, Kunden, Überwachungsbehörden und Prüfstellen ein zuverlässiger Partner zu sein
- Führung durch die Konformitätsvielfalt elektronischer Produkte, Klärung der Verantwortlichkeiten bei Zuliefer- und Handelsketten
- Wege zur Konformitätserklärung anhand von Praxisbeispielen
- Auflistung der notwendigen Begleitunterlagen
- Herausfinden der zulässigen Normenstände, um die Gültigkeit von Konformitätserklärungen prüfen zu können
Anhand der meist geltenden Richtlinien für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), elektrische Sicherheit (NSP), Funk (RED), Ökodesign, Schadstoffgrenzen (RoHS) und Produktsicherheit wird das Prinzip der Konformitätsbewertung vermittelt. Zusätzlich werden auch Richtlinien erklärt, die keine CE-Kennzeichnung kennen, aber ebenso einzuhalten sind.
Helmut Kuntz war jahrzehntelang Produktmanager und Qualitätsbeauftragter bei Siemens, jetzt bei einem importorientierten Distributor zuständig für Konformität
Mitglied im ZVEI-Arbeitskreis CE
Stefan Rost ist Sachverständiger bei der TÜV-Rheinland Consulting GmbH
Helmut Kuntz war jahrzehntelang Produktmanager und Qualitätsbeauftragter bei Siemens, jetzt bei einem importorientierten Distributor zuständig für Konformität Mitglied im ZVEI-Arbeitskreis CEStefan Rost ist Sachverständiger bei der TÜV-Rheinland Consulting GmbH
2 | Normenrecherche (Scope) |
Nun die Vertiefung der im vorhergehenden Abschnitt „Der Weg zur Konformitätserklärung“ im Schnelldurchgang vorgenommenen Maßnahmen.
Die für ein Produkt zutreffenden Richtlinien/Verordnungen (gesetzliche Anforderungen) sind verbindlich, müssen beachtet und eingehalten werden. Der direkte Nachweis zur Einhaltung der Richtlinien ist jedoch schwierig. Deshalb gibt es die harmonisierten Normen, die zu der jeweiligen Richtlinie gelistet werden. Die Listen selbst werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese harmonisierten Normen lösen Konformitätsvermutung aus, d. h. wenn die Normen eingehalten werden wird auch vermutet, dass die Anforderungen der zugehörigen Richtlinie eingehalten werden (soweit die Norm die Richtlinienanforderungen abdeckt). Für den Hersteller ist es also das Einfachste, diese harmonisierten Normen zu beachten und vollständig einzuhalten.
Es passiert aber leicht, dass man meint, eine Richtlinie träfe nicht zu, weil übersehen wurde, dass im Scope das eigene Produkt enthalten ist. Daher ist es sehr wichtig, zuerst die Recherche und Identifikation der zutreffenden Richtlinien und dann die der darunter gelisteten Normen sehr sorgfältig durchzuführen.
2.1 | Recherche der anzuwendenden Richtlinien |
Welche Richtlinie(n) anzuwenden sind, ergibt sich in der Regel grob aus den Richtlinienbezeichnungen und im Detail aus den Anwendungshinweisen (Anwendungsbereich, Geltungsbereich, in der Regel in Artikel 1 oder 2 enthalten) in den Richtlinien selbst. Die Richtlinien werden jedoch nur in großen Zeitabständen aktualisiert und der Anwendungsbereich ist sehr allgemein gehalten und entsprechend formuliert. Wenn man Glück hat, helfen die dazu veröffentlichten Leitfäden und/ oder FAQs etwas weiter. Die unterstützenden Dokumente sind allerdings oft nur in Englisch verfügbar. Man kommt jedoch nicht darum herum, sie zu lesen.
Zu den anzuwendenden Richtlinien werden davon die für das Produkt passenden, harmonisierten Normen herausgesucht. Um die vollständige Anwendung zu wissen, bleibt es nicht erspart, anhand der zugehörigen Listen der harmonisierten Normen eine Vorauswahl zu treffen. Wenn man Glück hat, ist der zusätzliche Hinweistext in der Hinterlegung beim Beuth-Verlag zur Festlegung aussagekräftig genug. Ansonsten muss man in die Normen selbst hineinsehen, wenn sich aus dem (kurzen) Hinweistext der Verwendungsbereich nicht sicher erschließt.
Weitere Informationen darüber finden sich neben den EU-Seiten zum Beispiel in [5].
2.1.1 | Beispiele zum „Scope“ in Normen und deren Auswirkungen: |
Bauprodukte-Verordnung
In die zugehörige Normenlistung wurde die Norm EN 50575 zugefügt:
Bild 2.1 Norm EN 50575. Quelle: EU-Seite. Screenshot aus der Bauprodukte VO, Liste harmonisierter Normen
Seit der Listung sind Kommunikations- und Koaxialkabel, welche in Gebäuden fest verlegt werden dürfen, Bauprodukte. Die Konsequenz ist, dass eine Leistungserklärung erforderlich wird und in aller Regel eine Brand-Klassifizierungen durch eine notifizierte Stelle anfällt.
Auch die einfachen Rauchmelder sind über diesen Weg Bauprodukte geworden. Gasmelder wiederum nicht, weil dafür keine Norm gelistet wurde.
EMV-Richtlinie
Wie schwierig es sein kann, den Verwendungsbereich (Scope) einer Norm zu erkennen, beziehungsweise was man dazu wissen muss, zeigt das folgende Beispiel:
In der EMV-Norm: EN 50083-2, „Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste - Teil 2: Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“, steht im „Anwendungsbereich“, dass die Norm auch für EMV-passive Produkte gilt.
EN 50083-2, Kapitel 1.2: „Besonderer Anwendungsbereich der EN 50083-2“.
Zitat „ Diese Norm gilt ... von EM-aktiven Geräten (aktive und passive Geräte ... ) “
Dabei schließt die EMV-Richtlinie passive Produkte aus. Das zeigt auch die Antwort einer behördlichen Fachstelle dazu:
Bild 2.2 Antwort der BNetzA zu passiven Produkten und Anwendung der EMV-Richtlinie
Nun gibt es in der Norm eine Anlage „ZZ“. Nur deren Inhalt gibt den verbindlichen Scope an. Und in dieser Anlage sind passive Produkte nicht erwähnt. Die Norm gilt somit nicht für passive Produkte, obwohl es im Kapitel „Besonderer Anwendungsbereich ... „ so dargestellt wird.
Wer die Norm nicht von vorne bis hinten durchliest, kommt nie dahinter.
Niederspannungs-Richtlinie
Ein weiteres Beispiel:
In der Norm EN 60728-11, „Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste - Teil 11: Sicherheitsanforderungen“, sind Koaxialkabel nach Verwendungsbereichen gruppiert.
EN 60728-11: 2017, Tabelle 1: „Maximale Betriebsspannungen ... für Koaxialkabel in unterschiedlichen Einsatzbereichen ... „
-
Einsatzbereich: Hausinstallations- oder Teilnehmerkabel
-
Zulässiger Höchstwert der Betriebsspannung: 34 V AC; 50 V DC
-
Einsatzbereich: Linien- oder Verteilnetzkabel
-
Zulässiger Höchstwert der Betriebsspannung: 65 V AC; 120 V DC
Die Spannungen der Einsatzbereiche „Hausinstallations- und Teilnehmerkabel“ sind beide Kleinspannung und liegen damit nicht im Scope der Niederspannungs-Richtlinie.
Nun listet die Norm in der Tabelle und dem darauf folgenden Absatz „8.2 Fernspeisung vom Teilnehmer aus“, dass Spannungen bis 120 V DC zulässig sind. Diese Spannung liegt wiederum im Scope der Niederspannungs-Richtlinie. Daraus folgert eine Fachstelle, dass auch die oberste (einfachste) Verwendungsgruppe doch unter die Niederspannungs-Richtlinie fällt. Bedeuten würde es, dass die LVD-RL in der Konformität zu erklären und alle Forderungen der Norm einschließlich ihrer Unternormen, einzuhalten sind.
Auf eine Klärungsanfrage an die Aufsichtsbehörde kam die Antwort, dass dieser Einsatzbereich „Hausinstallations- oder Teilnehmerkabel “, sofern die hohe Spannung nicht ausdrücklich zugelassen wird (dazu am besten dieses in einem Beiblatt zum Produkt vorsichtshalber ausschließen) nicht unter die Niederspannungs-Richtlinie fällt.
Es gäbe auch keinen Sinn (mit der Niederspannungs-Richtlinie). Spätestens am Anschlusskabel von der Wanddose zum Mediagerät wäre die Berührungsisolation nicht mehr eingehalten, denn für Anschlusskabel gibt es bisher keine Norm der LVD Richtlinie, und damit keine, welche einen Berührungsschutz an diesen wichtigen Stellen vorscheiben könnte. Auch im Außenbereich, zum Beispiel am LNB der außen angebrachten Satellitenschüssel wäre eine (die LVD-RL erzwingende) Spannung verboten, weil dort die (LVD-gelistete) EN 60950-22 an berührbaren Stellen nur verringerten Kleinspannungspegel zulässt.
Diese Beispiele sollten zeigen, dass eine hochwertig Konformitätsarbeit viel Sorgfalt und leider öfter als einem lieb ist, das vollständige Durchsehen der (teuren) Normen verlangt.
Ein Distributor, welcher importiert und als Hersteller labelt, oft auch ein Importeur, wird deshalb gezwungen sein, parallel die wichtigsten Normen zu kaufen und/oder Kontakt mit einer Fachstelle mit Normenzugang halten zu müssen.
2.2 | Aktive Ausgabestände von Normen feststellen |
Nichts ist so beständig wie Änderungen. Das gilt auch für die Konformitätsanforderungen. Ein wichtiger Teilaspekt der handwerklichen Arbeit ist dazu das Wissen um die gültigen Ausgabestände in den Normenlisten der Richtlinien.
Anfänger (und nicht nur solche) haben beim Erkennen teils Schwierigkeiten. Anbei eine umfangreichere Hilfestellung dazu.
Anmerkung: Im Juli 2018 wurden mehrere Normenlistungen neu herausgegeben. Damit überschneiden sich die Beispiele teils zwischen den aktuellen und den vorherigen Listenausgaben. Für die Methodik ist dies allerdings nicht relevant.
2.2.1 | Beispiele |
Beispiel A
Beginnen wir mit der Norm EN 60950-1 aus der LVD-RL (Listenstand 08.09.2017,...
Erscheint lt. Verlag | 8.4.2019 |
---|---|
Verlagsort | München |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Technik ► Elektrotechnik / Energietechnik |
Schlagworte | CE-Kennzeichnung • Elektronik • Elektrotechnik • Konformitätserklärung • Normen • Richtlinien |
ISBN-10 | 3-446-45990-1 / 3446459901 |
ISBN-13 | 978-3-446-45990-8 / 9783446459908 |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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