Personalkosten - inkl. Arbeitshilfen online (eBook)

Instrumente zur flexiblenGestaltung und Senkung
eBook Download: PDF | EPUB
2016 | 2. Auflage
253 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-08991-0 (ISBN)
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Auch in der Personalarbeit geht es vermehrt darum, die Personalkosten aktiv zu gestalten. Die Autoren stellen zahlreiche Instrumente vor, um sie geänderten Rahmenbedingungen anpassen zu können: vertragliche, betriebliche, tarifliche und alternative Maßnahmen. Praxischecks, rechtliche Hinweise, Beispielfälle, Praxistipps und konkrete Handlungsempfehlungen erleichtern Ihnen die Umsetzung in den beruflichen Alltag. Inhalte: - Das tarifliche und vertragliche Entgelt gestalten. - Variable und alternative Formen des Entgelts. - Durch Personalanpassung Kosten senken. - Arbeitsorganisatorische Veränderungen. - Neu: neue Rechtslage durch das Tarifeinheitsgesetz, Änderung der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerüberlassung und Befristungsrecht.Arbeitshilfen online: - Checklisten. - Personalkosten-Analyse. - Musterschreiben. - Musterverträge u.v.m.

Marc Hilgenfeld ist als Rechtsanwalt für den Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und den Bayerischen Unternehmensverband Metall und Elektro tätig.

Marc Hilgenfeld Marc Hilgenfeld ist als Rechtsanwalt für den Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und den Bayerischen Unternehmensverband Metall und Elektro tätig. Ingo Schömmel Ingo Schömmel ist als Rechtsanwalt für den Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und den Bayerischen Unternehmensverband Metall und Elektro tätig. Dirk Wasmuth Dirk Wasmuth ist als Rechtsanwalt für den Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und den Bayerischen Unternehmensverband Metall und Elektro tätig.

Cover 1
Urheberrechtsinfo 2
Arbeitshilfen 3
Titel 7
Impressum 8
Inhaltsverzeichnis 9
Ihr Nutzen: Informieren, prüfen, Anleitung erhalten 15
Der Ausgangsfall: Kapital für Investitionen nur bei Senkung von Personalkosten 17
Teil 1: Tarifliche Bedingungen gestalten 19
1Tarifliche Öffnungsklauseln nutzen 21
1.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 21
1.2Der Fall: Mehr Arbeit, gleicher Lohn 24
1.3Checkliste 26
1.4Tipps zur Kommunikation 26
1.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 27
2So schließen Sie einen Ergänzungs­tarifvertrag 29
2.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 29
2.2Der Fall: Ein maßgeschneiderter Tarifvertrag 30
2.3Checkliste 32
2.4Tipps zur Kommunikation 33
2.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 34
3Alternativen zum Flächen­tarifvertrag 35
3.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 35
3.2Der Fall: Optionen der Tarifbindung 38
3.3Checkliste 41
3.4Tipps zur Kommunikation 42
3.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 43
4Sind betriebliche Bündnisse eine Lösung? 47
4.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 47
4.2Der Fall: Die innerbetriebliche Lösung 51
4.3Checkliste 53
4.4Tipps zur Kommunikation 53
4.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 55
Teil 2: Das vertragliche Entgelt gestalten 57
5Arbeitsverträge einvernehmlich ändern 59
5.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 59
5.2Der Fall: Das Jahresgehalt wird reduziert 63
5.3Checkliste 65
5.4Tipps zur Kommunikation 66
5.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 67
6Durch Änderungskündigungen das Entgelt gestalten 69
6.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 69
6.2Der Fall: Die Änderungskündigungen 72
6.2.1Massenentlassungsanzeige 78
6.2.2Die Reaktionsmöglichkeiten Ihrer Mitarbeiter 80
6.3Checkliste 82
6.4Tipps zur Kommunikation 83
6.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 85
7Entgeltbestandteile durch betriebliche Übung 87
7.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 87
7.2Der Fall: Die jährliche Sonderzahlung 88
7.3Checkliste 94
7.4Tipps zur Kommunikation 94
7.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 95
Teil 3: Freiwillige Leistungen und Betriebsvereinbarungen gestalten 97
8So ändern Sie freiwillige Leistungen 99
8.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 99
8.2Der Fall: Findig will die Zuschläge kürzen 101
8.2.1Verstoß gegen ein Verbot 103
8.2.2Hinreichende Bestimmtheit der Klausel 104
8.2.3Hinreichend gewichtiger Änderungsgrund bei Widerruf 105
8.2.4Rechtmäßigkeit im Einzelfall 105
8.3Checkliste 106
8.4Tipps zur Kommunikation 107
8.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 108
9Betriebsvereinbarungen ändern 109
9.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 109
9.2Der Fall: Die neue Betriebsvereinbarung 111
9.2.1Beendigung durch Zeitablauf 111
9.2.2Beendigung durch Aufhebungsvertrag 112
9.2.3Beendigung durch neue Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag 112
9.2.4Beendigung durch Kündigung 113
9.2.5Nachwirkung 115
9.3Checkliste 118
9.4Tipps zur Kommunikation 118
9.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 120
Teil 4: Variable und alternative Formen des Entgelts 121
10Personalkosten senken durch variable Entgeltgestaltung 123
10.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 123
10.2Der Fall: Variable Vergütungsbestandteile 126
10.2.1Zulässigkeit von Zielvereinbarungen 127
10.2.2Zielvereinbarung oder Zielvorgabe 128
10.2.3Vereinbarung zulässiger Ziele 129
10.2.4Rahmenvereinbarung 129
10.2.5Zielanpassung 130
10.2.6Feststellung der Zielerreichung 131
10.2.7Mitbestimmung des Betriebsrates 132
10.3Checkliste 134
10.4Tipps zur Kommunikation 135
10.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 135
11Veränderung der Entgeltstruktur 137
11.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 137
11.2Der Fall: Entgeltsystem mit Anreiz 142
11.3Checkliste 143
11.4Tipps zur Kommunikation 144
11.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 144
12Personalnebenkosten einsparen 145
12.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 145
12.2Der Fall: Geringeres Entgelt, dafür Zusatzleistungen 146
12.2.1Lohnsteuerfreie Zuwendungen 147
12.2.2Pauschalversteuerte Zuwendungen 149
12.2.3Beiträge und Zuwendungen für Altersvorsorgeaufwendungen 151
12.2.4Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer 152
12.2.5Vorgehensweise bei bestehenden Arbeitsverhältnissen bzw. bei Neueinstellungen 153
12.2.6Krankenversicherung 155
12.3Checkliste 157
12.4Tipps zur Kommunikation 157
12.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 158
Teil 5: Durch Personalanpassung Kosten senken 159
13Personalkosten senken durch Kündigung und Outsourcing 161
13.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 161
13.2Der Fall: Die Auslagerung der EDV 166
13.2.1Massenentlassungsanzeige 166
13.2.2Interessenausgleich 168
13.2.3Sozialplan 170
13.2.4Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und Kündigungsgrund 171
13.3Checkliste 178
13.4Tipps zur Kommunikation 180
13.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 180
14Personalkosten senken durch Kurzarbeit 183
14.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 183
14.2Der Fall: Fachkräfte trotz vorübergehender Entgeltsenkung halten 186
14.2.1Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld 187
14.2.2Auswirkungen von Kurzarbeitergeld auf das Arbeitsverhältnis 190
14.2.3Einführung von Kurzarbeit 190
14.2.4Ausgestaltung der Kurzarbeit 191
14.2.5Beendigung der Kurzarbeit 191
14.3Checkliste 192
14.4Tipps zur Kommunikation 193
14.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 194
Teil 6: Alternative Beschäftigungsformen zur Personalkostensenkung 195
15Kosteneffekte von Zeitarbeit 197
15.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 197
15.2Der Fall: Personal für drei Monate 198
15.2.1Vorteile und Chancen von Zeitarbeit 201
15.2.2Nachteile und Risiken von Zeitarbeit 203
15.3Checkliste 206
15.4Tipps zur Kommunikation 206
15.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 207
16Die Befristung von Arbeitsverträgen 209
16.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 209
16.2Der Fall: Befristung mit Sachgrund 212
16.3Checkliste 217
16.4Tipps zur Kommunikation 217
16.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 218
17Der Einsatz freier Mitarbeiter 219
17.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 219
17.2Der Fall: Die freie Buchhalterin 220
17.2.1Vertragliche Grundlage 222
17.2.2Durchführung des Vertrags 223
17.2.3Gewissenhafte Prüfung und Dokumentation 224
17.2.4Statusfeststellungsverfahren 225
17.3Checkliste 226
17.4Tipps zur Kommunikation 226
17.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 227
Teil 7: Arbeitsorganisatorische Veränderungen 229
18Einsparungen durch Arbeitszeitflexibilisierung 231
18.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 231
18.2Der Fall: Nachfrageschwankungen 234
18.3Checkliste 237
18.4Tipps zur Kommunikation 238
18.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 239
19Kosteneffekte durch Senkung des Krankenstandes 241
19.1Praxischeck: Wo stehen Sie? 241
19.2Der Fall: Wenn Kranke angeln gehen 243
19.2.1Krankenrückkehrgespräch 244
19.2.2Einbindung des Medizinischen Dienstes 244
19.2.3Kündigung wegen Krankheit 246
19.2.4Kürzung von Sondervergütungen 248
19.3Checkliste 249
19.4Tipps zur Kommunikation 250
19.5Arbeitshilfen im Online-Arbeitsbereich 251
Stichwortverzeichnis 253

1   Tarifliche Öffnungsklauseln nutzen


1.1   Praxischeck: Wo stehen Sie?


Mit diesem Praxischeck prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Unternehmen tarifliche Öffnungsklauseln nutzen können, um Ihre Personalkosten zu senken. Anhand des Beispiels im zweiten Unterkapitel sehen Sie, wie Sie konkret vorgehen können.

Check 1: Gilt für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag?

Stellen Sie zunächst fest, ob Ihr Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist. Ein Tarifvertrag gilt unmittelbar und zwingend, wenn

  • das Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden ist und

  • der/die Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist/sind.

Ein Unternehmen ist dann an einen Tarifvertrag gebunden, wenn

  • es Mitglied im tarifschließenden Arbeitgeberverband ist; Tarifverträge werden üblicherweise für einzelne Branchen abgeschlossen (z.B.: Metall- und Elektroindustrie, Hotel- und Gaststättengewerbe, Maler- und Lackierer-Handwerk etc.);

  • es durch einen sog. Haustarifvertrag gebunden ist, d.h. durch einen Tarifvertrag, den das Unternehmen direkt mit der zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen hat.

Einen Sonderfall stellt die sog. Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages dar. Werden Sie von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag erfasst, führt dies dazu, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für Sie als bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und auch für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich gelten. Ob für Sie ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag Anwendung findet, können Sie anhand der der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge beim Bundesarbeitsministerium (www.bmas.de) herausfinden.

Besteht für Ihr Unternehmen eine Tarifbindung, können Sie wegen der sogenannten Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG keine Betriebsvereinbarung mit ihrem Betriebsrat zu den im Tarifvertrag geregelten Bereichen schließen. Ist Ihr Unternehmen nicht tarifgebunden, existiert aber für die Branche, in der Ihr Unternehmen tätig ist, ein Flächentarifvertrag, dann gilt die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG nicht für die Bereiche der zwingenden Mitbestimmung des § 87 BetrVG. Für alle anderen Bereiche, die üblicherweise durch Tarifverträge geregelt werden, gilt weiterhin die Sperrwirkung. Insofern greift die Regelungssperre nicht nur in dem Fall, dass der Tarifvertrag eine explizite Regelung zu diesem Bereich trifft, sondern auch dann, wenn üblicherweise im räumlichen, betrieblichen und fachlichen Bereich des Betriebes tarifliche Regelungen getroffen werden.

Tipp

Von der Regelungssperre umfasst sind typischerweise Regelungen zu den Themen Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld.

Die Regelungssperre gilt dann nicht, wenn der Tarifvertrag entsprechende Öffnungsklauseln enthält und Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Gilt für Ihr Unternehmen ein Tarifvertrag oder existieren für Ihre Branche Tarifverträge?

Check 2: Enthält der Tarifvertrag Öffnungsklauseln?

Mit Öffnungsklauseln gestatten die Tarifvertragsparteien Abweichungen von den Tarifnormen durch andere Abmachungen. Diese bieten die Möglichkeit, eine unternehmensnahe Regelung zu finden und den Tarifvertrag zu flexibilisieren.

Tarifnormen mit Öffnungsklauseln erkennt man daran, dass der Tarifvertrag eine Regelung für einen bestimmten Bereich trifft, gleichzeitig aber auch die Möglichkeit einer anderen abweichenden Abmachung eröffnet.

Eine solche andere Abmachung kann ein neu abzuschließender Ergänzungs- oder Haustarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder auch eine einzelvertragliche Regelung sein. Mit welchem Mittel der Tarifvertrag geöffnet werden kann, ist in der jeweiligen Öffnungsklausel selbst geregelt.

Beispiel

Der Tarifvertrag legt eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden fest, ermöglicht aber den Betriebsparteien zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit oder der Beschäftigungssicherung mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit befristet hiervon abweichend in einem Korridor von 30 bis 40 Stunden betrieblich festzulegen.

Enthält der Tarifvertrag Öffnungsklauseln in Bereichen, in denen Sie eine Abweichung wollen?

Check 3: Wie weit kann man abweichen?

Eine Öffnungsklausel kann die bestehende tarifliche Regelung gänzlich für andere Abmachungen öffnen. Oft ist eine Abweichung aber nur befristet (für eine bestimmte Zeit) oder in einem vorgegebenen Rahmen möglich. Dies muss bei der Umsetzung beachtet werden, da sonst die Abweichung unzulässig und wirkungslos ist.

Ist die Öffnungsmöglichkeit eventuell eingeschränkt?

Check 4: Zusammenwirken mit anderen?

Die meisten Öffnungsklauseln verlangen eine „andere Abmachung“. Das bedeutet, Sie brauchen einen Partner, um die Abweichung durchzusetzen. In den meisten Fällen dürfte dies der Betriebsrat sein, wenn die Öffnung den Betriebsparteien obliegt. Daher ist zunächst ein Konsens mit dem Betriebsrat zu finden. Oft sind zusätzlich die Tarifvertragsparteien zu beteiligen. Diese Beteiligung kann von einer bloßen Information bis zu einer notwendigen Zustimmung zu der getroffenen Vereinbarung reichen. Folglich müssen Sie nach der Einigung mit dem Betriebspartner noch die betroffene Gewerkschaft beteiligen, bevor die Abweichung im Betrieb umgesetzt werden kann.

In seltenen Fällen ermöglicht die Öffnungsklausel eine abweichende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Diese Vertragsänderung kann auch mit einer sog. Änderungskündigung erzwungen werden, wenn die Öffnungsklausel dies nicht explizit ausschließt.

Mit wem muss die abweichende Regelung vereinbart werden? Wer sollte sonst noch beteiligt werden?

Tipp

Es ist ratsam, die Verhandlungen mit Dritten (Betriebsrat, Tarifvertragsparteien) gut im Voraus zu planen. Insbesondere die Alternativen, sollte eine Abweichung nicht zustande kommen, müssen dem Gegenüber klar ersichtlich sein. Belegen Sie dieses Alternativszenario möglichst mit konkreten Zahlen.

1.2   Der Fall: Mehr Arbeit, gleicher Lohn


Seit zwei Jahren ist der Ertrag der Firma „Findig Metallbau GmbH“ trotz guter Auftragslage gesunken. Eine Analyse der Situation durch Findig hat ergeben, dass seine Personalkosten zu hoch sind. Herr Findig will jedoch keinen seiner Mitarbeiter entlassen. Bei den für sein Unternehmen geltenden Arbeitsbedingungen stößt er auf folgende Klausel in dem geltenden Tarifvertrag:

Die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Ist es zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungssicherung erforderlich, die tarifliche Arbeitszeit ohne Lohnausgleich zu verlängern oder zu verkürzen, können die Betriebsparteien im Rahmen von 30 bis 42 Stunden mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien eine befristete abweichende Regelung treffen.

Im Unternehmen von Herrn Findig werden bisher regelmäßig 35 Wochenstunden gearbeitet. Seine Analyse hat ergeben, dass eine Ausweitung der Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich eine Entlastung der Personalkosten von ca. 14 % ermöglichen würde. Herr Findig will diese Möglichkeit nutzen.

Wie es bei Herrn Findig weitergeht: Der Betriebsrat weiß um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Herr Findig bittet den Betriebsratsvorsitzenden Herrn Roth zu einem Gespräch und erläutert ihm seine Idee.

Achtung

Beachten Sie, dass falsche Informationen von Unternehmerseite die Bereitschaft des Betriebspartners, sich auf eine abweichende Abmachung einzulassen, gefährden und das Gesprächsklima nachhaltig stören können.

Herr Findig legt dem Betriebsratsvorsitzenden nochmals die Situation dar und erläutert ihm die Vorteile der Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich. Insbesondere dem Einwand des Betriebsratsvorsitzenden, diese Lösung käme einer Lohnkürzung gleich, hält er entgegen, dass durch diese Lösung kein Arbeitnehmer weniger Geld im Portemonnaie habe. Durch die Verlängerung der Arbeitszeit würde bei Findig aber eine Reduzierung der Herstellungskosten pro Stück erreicht.

Bei einer Weigerung des Betriebsrates bliebe Herrn Findig nur die Entlassung von mehreren Arbeitnehmern, um ein ähnliches Einsparpotenzial zu erreichen.

Nach längeren Verhandlungen kommen Herr Findig und der Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung überein, die Arbeitszeit für 18 Monate auf 40 Stunden pro Woche ohne Lohnausgleich zu verlängern. Herr Findig verzichtet während dieser Zeit auf betriebsbedingte Kündigungen.

Diese Lösung wird nun – gemeinschaftlich von Betriebsrat und Unternehmensleitung – den Tarifvertragsparteien schriftlich zugeleitet und um deren Zustimmung gebeten.

Nach einigen erläuternden telefonischen Gesprächen von Herrn Findig und dem Betriebsratsvorsitzenden erhält Herr Findig die schriftliche Zustimmung der Gewerkschaft zu der gefundenen betrieblichen Lösung.

Achtung

Gerade wenn die Zustimmung der Tarifvertragsparteien erforderlich ist, sollte der Betriebsrat hinter der gefundenen Lösung stehen. Die Gewerkschaft wird der Abweichung nur unter dieser Voraussetzung zustimmen.

Erst jetzt kann die Abweichung...

Erscheint lt. Verlag 9.12.2016
Reihe/Serie Haufe Praxisratgeber
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Arbeitsverträge • Betriebsvereinbarung • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Gehälter • Outsourcing • Personalkosten
ISBN-10 3-648-08991-9 / 3648089919
ISBN-13 978-3-648-08991-0 / 9783648089910
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