Latente Steuern nach dem HGB n.F.: Änderungen durch das BilMoG (eBook)
74 Seiten
Bachelor + Master Publishing (Verlag)
978-3-86341-581-5 (ISBN)
Michael Urban, Bachelor of Arts, wurde 1984 in Völklingen (Saarland) geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Steuerfachangestellter und anschließender mehrjähriger Praxiserfahrung bei einer mittelgroßen Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellsc
Michael Urban, Bachelor of Arts, wurde 1984 in Völklingen (Saarland) geboren. Nach seiner Berufsausbildung als Steuerfachangestellter und anschließender mehrjähriger Praxiserfahrung bei einer mittelgroßen Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Saarlouis entschied er sich, seine fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft weiter auszubauen. Das Bachelorstudium der Betriebswirtschaft an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes schloss er im Jahre 2010 erfolgreich ab. Auch während des Studiums sammelte der Autor weitere umfassende praktische Erfahrungen in der betriebswirtschaftlichen und steuerberatenden Branche. Seine Entscheidung, das vorliegende Werk zu verfassen, entwickelte sich letztlich auch aus der Motivation, einen Überblick über die Komplexität des Themas sowie die Beurteilung einzelner Sachverhalte für Praxiserfahrene gleichermaßen wie für interessierte Leser ohne fachliches Know How zu vermitteln.
Latente Steuern nach dem HGB n.F.:Änderungen durch das BilMoG. Mit zahlreichen Anwendungsbeispielen
1
Inhaltsverzeichnis
3
Literaturverzeichnis
6
Abkürzungsverzeichnis
10
Abbildungsverzeichnis
13
I. Einleitung
14
1. Bedeutung des BilMoG und die Bilanzierung latenter Steuern
14
2. Definition und Ursachen für latente Steuern
15
2.1. Anwendungsfall A
16
Lösung Anwendungsfall A
17
II. Vorschriften über Ansatz und Auflösung latenter
18
1. Vergleich und Überblick über grundlegende Vorschriften
18
2. Konzepte und Methoden zur Abgrenzung latenter Steuern
19
2.1. Temporary-Konzept ersetzt Timing-Konzept
19
2.2. Liability-Methode versus Deferral-Methode
21
3. Ansatzkriterien für latente Steuern
22
3.1. Bedingtes Aktivierungswahlrecht
22
3.1.1. Anwendungsfall B
24
Lösung Anwendungsfall B
24
3.2. Passivierungspflicht
25
4. Befreiung gem. § 274a Nr. 5 HGB
25
4.1. Passive latente Steuern bei Erfüllung der Voraussetzungen
27
4.2. Anwendungsfall C
28
Lösung Anwendungsfall C
28
5. Auflösung latenter Steuerposten
29
III. Bilanzierung latenter Steuern der Höhe nach
31
1. Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
31
2. Steuersatz zum Zeitpunkt der Umkehrung
32
2.1. Anwendungsfall D
32
Lösung Anwendungsfall D
33
3. Abzinsung latenter Steueransprüche und -schulden
33
4. Saldierungswahlrecht bei der Bilanzierung
34
4.1. Anwendungsfall E
35
Lösung Anwendungsfall E
35
IV. Ausweis von latenten Steuern
36
1. Ausweis in der Bilanz
36
2. Ausweis in der GuV
36
V. Anhangangaben
38
1. Pflichtangaben nach § 285 Nr. 29 HGB
38
2. Steuerüberleitungsrechnung
39
VI. Ausschüttungssperre bei latenten Steueransprüchen
41
VII. Latente Steuern bei Erstanwendung des BilMoG
42
1. Anwendungszeitpunkt und Übergangsregelung
42
2. Anwendungsfall F
43
VIII. Bilanzierung latenter Steuern vor dem Hintergrund
45
1. Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
45
2. Unterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen
47
3. Steuerlatenzen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen
49
3.1. Grundlegendes zu Verlustvorträgen
49
3.2. Werthaltigkeit latenter Steuern auf Verlustvorträge
50
3.3. Berücksichtigung der Regelungen zur Mindestbesteuerung
52
3.3
53
Lösung Anwendungsfall G
53
4. Latente Steuern und Zinsschranke gem. § 4h EStG
54
4.1. Grundlegendes zur Zinsschranke
54
4.2. Bilanzierung latenter Steuern auf den Zinsvortrag
55
IX. Latente Steuern beim Unternehmenserwerb
56
1. Latente Steuern im Rahmen eines Asset Deals
56
1.2. Anwendungsfall H
57
Lösung Anwendungsfall H
58
X. Latente Steuern im Jahresabschluss von Personenhandelsgesellschaften
59
1. Anwendungsbereich bei Personenhandelsgesellschaften
59
2. Steuerliche Besonderheiten und Wirkungsbereich der latenten
60
2.1. Ebene der Personenhandelsgesellschaft
60
2.1.1. Einfluss von Ergänzungs- und/oder Sonderbilanzen
61
2.2. Ebene des Gesellschafters
62
2.2.1. Beschränkt haftende Personenhandelsgesellschaft
62
2.2.2. Kapitalgesellschaft
63
3. Anwendungsfall I
64
Lösung Anwendungsfall I
66
XI. Latente Steuern in Organschaften
67
1. Grundlegendes zur ertragsteuerlichen Organschaft
67
2. Berücksichtigung latenter Steuern im Organkreis
68
2.1. Erfassung bei der Organgesellschaft
68
2.2. Erfassung beim Organträger
69
XII. Zusammenfassung und Fazit
70
XIII. Anhang
72
1. Gegenüberstellung latente Steuern
72
2. Grundzüge der Mitunternehmerbesteuerung
73
3. Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft
74
Textprobe: Kapitel 3.1, Bedingtes Aktivierungswahlrecht: Aus internationaler Perspektive wurde die deutsche Rechnungslegung vor Einführung des BilMoG nicht zuletzt wegen dem Vorhandensein zahlreicher Bilanzierungswahlrechte bemängelt. Da mit der neuen Bilanzrechtsreform eben diese Mängel beseitigt werden sollten - was auch überwiegend gelungen ist - vermochte sich die Bundesregierung dem Anliegen des Bundesrates, nämlich ein Aktivierungswahlrecht für latente Steuern vorzusehen, nicht anzuschließen. Unverständlicherweise hat der Gesetzgeber in der endgültigen Fassung dann doch nur ein Aktivierungswahlrecht für latente Steuern verankert. Ausschlaggebend hierfür scheint wohl auch die Empfehlung des Rechtsausschusses gewesen zu sein, der ebenso wie der Bundesrat die Auffassung vertrat, das bisher bestehende Aktivierungswahlrecht beizubehalten. Als Begründung wurde seitens des Bundesrates insbesondere angeführt, dass beim Ausweis aktiver latenter Steuern hohe Anforderungen an den Nachweis der Wahrscheinlichkeit einer Umkehrung gestellt seien und folglich vielen Unternehmen die Rechnungslegung in puncto Umsetzung und Kostenintensität erschwere. Soweit aufgrund zeitlich begrenzter Differenzen künftige Steuerentlastungen in der Handelsbilanz zu erwarten sind, steht es dem bilanzierendem Unternehmen daher frei, aktive latente Steuern zu bilden. Dieses Wahlrecht kann allerdings nur eingeschränkt ausgeübt werden. Dazu folgende Grundüberlegungen: In § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB heißt es: "Eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerentlastung kann als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz angesetzt werden." Sinngemäß aber mit anderen Worten könnte § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB auch lauten: "Bis zur Höhe des Vorliegens passiver latenter Steuern, ist eine sich ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern (§ 266 Abs. 2 D.) in der Bilanz anzusetzen. Eine darüber hinausgehende Steuerentlastung (Aktivüberhang) kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden." Analog dazu müssten in Absatz 1 Satz 1 des § 274 HGB die Worte "...für eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung..." durch die Worte "...für eine sich ergebende Steuerbelastung..." sowie das Wort "...unverrechnet..." in Absatz 1 Satz 3 mit dem Wort "...verrechnet..." ersetzt werden. Da der Gesetzgeber jedoch dem Wortlaut nach auf eine weiterhin zulässige Gesamtdifferenzbetrachtung als Ausgangsfall abstellt, muss er sich diese Mühe in der Ausdrucksweise nicht machen. Trotzdem würde diese Formulierung einen Punkt viel deutlicher aufgreifen: Die Aktivierungspflicht für einen sich ergebenden Steueranspruch bis zur Höhe des Bestehens passiver Steuerlatenzen, sofern von einem unverrechneten Ansatz gem. § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht wird.
Erscheint lt. Verlag | 1.3.2012 |
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Zusatzinfo | 10 |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | BilMoG • HGB • Latente Steuern • Steuerabgrenzung • Steuerlatenzen |
ISBN-10 | 3-86341-581-7 / 3863415817 |
ISBN-13 | 978-3-86341-581-5 / 9783863415815 |
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