Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt. -  Stefanie Valta

Grundfreiheiten im Kompetenzkonflikt. (eBook)

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2013 | 1. Auflage
506 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-53772-3 (ISBN)
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Einen Konflikt der Grundfreiheiten mit der Europäischen Kompetenzordnung dürfte es an sich nicht geben. Bei der Auslegung der Grundfreiheiten wird dem Wortlaut des Vertrages nur eine Bedeutung zugerechnet, die er bereits in sich trägt. Nach ständiger Rechtsprechung hat daher der Bestand einer Unionskompetenz weder für den Anwendungsbereich noch in sonstiger Weise für die Grundfreiheitenauslegung Relevanz. Andererseits ist der Auslegung der Verträge ein hohes Maß an Wertungsbedürftigkeit immanent. Die Unionsrechtsgerichtsbarkeit gestaltet die Unionsrechtsordnung aus. Sie erschließt über die Grundfreiheitenauslegung dem Unionsrecht Sachbereiche und bereitet so häufig eine Kompetenzübertragung auf die Union vor. Stefanie Valta arbeitet heraus, dass eine »kompetenzblinde« Grundfreiheitenauslegung einen Wertungswiderspruch zum Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung darstellt. Sie schlägt eine Modifikation der grundfreiheitlichen Rechtfertigungsprüfung vor, die weniger Harmonisierungsdruck in marktfernen Regelungsmaterien erzeugt. Das Ob und Wie einer Kompetenzübertragung steht so wieder in der Entscheidungsbefugnis der mitgliedstaatlichen Parlamente. Dies ermöglicht den Unionsbürgern eine aktivere Mitgestaltung der Unionsrechtsordnung im Sinne eines Europas der Bürger. Ausgezeichnet mit dem Ruprecht-Karls-Preis der Stiftung Universität Heidelberg 2012.

Stefanie Valta, geboren 1983, studierte Rechtswissenschaften in Dresden, Lausanne und Heidelberg. Ihre Dissertation entstand im Wesentlichen während ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterin am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Ute Mager. Nach dem Referendariat in Heidelberg mit Stationen u.a. an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und am Bundesministerium für Gesundheit in Berlin, war sie als Praktikantin im Referat Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft der Europäischen Kommission (Generaldirektion Justiz) tätig. Seit 2012 arbeitet sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Sozietät in Frankfurt am Main und berät im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Einleitung 24
A. Anlass dieser Arbeit 25
B. Gegenstand der Untersuchung 27
C. Gang der Untersuchung 28
1. Teil: Die Unionsrechtsordnung als System 30
A. Methodenvielfalt und -offenheit 30
I. Einheitliche Methodik des Unionsrechts? 31
II. Institutionalisierte Methodenvielfalt 32
III. Umgang mit nationalen (Vor-)Prägungen 33
B. Unionsrechtsordnung und Systembegriff 34
I. Die Einheit der Unionsrechtsordnung 37
1. Einheit des Erkenntnisobjektes durch Anwendung eines einheitlichen Erkenntnisverfahrens 37
2. Positive Begründungen der Einheit des Erkenntnisobjekts "Recht" 38
a) Begründungen einer formalen Einheit 39
aa) Herleitung über den Staatswillen 39
bb) Herleitung über die Grundnorm: Hans Kelsen 40
b) Begründung einer materiellen Einheit 41
aa) Rechtssicherheit 42
bb) Gleichbehandlungsgrundsatz 43
c) Positivrechtliche Begründung aus den Verträgen 46
d) Die Lücke als Bestandteil des Systems und Dynamik als Wesensmerkmal der Unionsrechtsordnung 47
II. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung 49
1. Normwidersprüche 49
2. Wertungswidersprüche 52
a) Herleitung aus dem Gebot der Rechtssicherheit 53
b) Herleitung aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz 54
c) Positivrechtliche Verankerung eines unionalen Kohärenzgebotes in den Verträgen 57
III. Einheit und Ordnung als Grundlage der Dogmatik 57
1. Begriff der Dogmatik 57
2. Formelle Dogmatik als Instrument zur Realisierung der Einheit und Ordnung der Unionsrechtsordnung 60
C. Zusammenfassung: Die Unionsrechtsordnung als System 61
I. Methodenvielfalt und -offenheit 61
II. Unionsrechtsordnung und Systembegriff 61
1. Die Einheit der Unionsrechtsordnung 61
2. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung 62
3. Einheit und Ordnung als Grundlage der Dogmatik 63
2. Teil: Die Dogmatik der Grundfreiheiten 64
A. Grundfreiheiten: Oberbegriff für die klassischen Marktfreiheiten und das allgemeine Freizügigkeitsrecht 64
I. Das traditionelle Verständnis der Grundfreiheiten als "Marktbürgerrechte" 65
1. Einheitliche Strukturen der Marktfreiheiten 67
2. Marktfreiheiten als Grundrechte? – Das grenzüberschreitende Element als wesensprägendes Unterscheidungsmerkmal 67
II. Das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Freizügigkeitsrecht als Grundfreiheiten 71
III. Grundfreiheiten als Optimierungsgebote 73
B. Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten 73
I. Anwendungsbereich 74
1. Sachlicher Anwendungsbereich 75
a) Allgemeines Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV (ex-Art. 12 EG) 75
aa) Unionskompetenzen 76
bb) Sekundärrecht 77
cc) Komplementärrecht 77
dd) Ziele der Union, Art. 3 EUV 78
ee) Akzessorität zur Marktfreiheitenausübung 79
ff) Gebrauch des allgemeinen Freizügigkeitsrechts 79
gg) Rekonzeptionierung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes nach Art. 18 AEUV (ex-Art. 12 EG) als marktakzessorisches Diskriminierungsverbot 80
b) Das allgemeine Freizügigkeitsrecht, Art. 21 AEUV (ex-Art. 18 EG) 83
aa) Unmittelbare Anwendbarkeit 84
bb) Grundgewährleistung: Fortbewegung und Aufenthalt 85
cc) Inländergleichbehandlungsansprüche 86
(1) Soziale Begleitrechte 86
(2) Studierendenfreizügigkeit 88
(3) Versuche zur tatbestandlichen Einschränkung 88
c) Bereichsausnahmen 92
2. Grenzüberschreitendes Element 93
a) Marktfreiheiten 93
b) Allgemeines Freizügigkeitsrecht 95
c) Allgemeines Diskriminierungsverbot 103
II. Beeinträchtigung 104
1. Trennscharfe Abgrenzung zwischen Diskriminierungs- und Beschränkungsgehalt? 104
2. Diskriminierungsgehalt 109
a) Vergleichsgruppenbildung 110
aa) 1. Phase: Inländergleichbehandlungsanspruch 110
bb) 2. Phase: Gebrauch des Freizügigkeitsrechts 111
cc) 3. Phase: Vergleich zweier grenzüberschreitender Sachverhalte? 112
b) Offene und versteckte Diskriminierung 113
3. Beschränkungsgehalt 114
a) Die Erweiterung der Marktfreiheiten zu Beschränkungsverboten – Modell für das allgemeine Freizügigkeitsrecht 114
b) Begrenzung des Gewährleistungsinhaltes auf Marktzugang bzw. Zugang zu den Mitgliedstaaten 117
aa) Marktfreiheiten 117
bb) Allgemeines Freizügigkeitsrecht 119
III. Rechtfertigung 120
1. Überhaupt Eintritt in die Rechtfertigungsprüfung? 120
a) Absoluter Beeinträchtigungsschutz 120
aa) Allgemeines Diskriminierungsverbot 121
bb) Absoluter Schutz vor offenen Diskriminierungen bei Art. 18 AEUV? 121
b) Tatbestands- oder Rechtfertigungsfrage? 123
2. Rechtfertigungsgründe 124
a) Differenzierung nach Art der Grundfreiheit 124
aa) Marktfreiheiten 124
(1) Geschriebene Rechtfertigungsgründe 124
(a) Die allgemeinen Rechtfertigungsgründe der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit 125
(b) Die speziellen Rechtfertigungsgründe 125
(2) Der ungeschriebene Rechtfertigungsgrund der zwingenden Gründe des Allgemeinwohls 126
bb) Allgemeines Diskriminierungsverbot 127
cc) Allgemeines Freizügigkeitsrecht 128
b) Differenzierung nach Art der Beeinträchtigung 131
aa) Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe und diskriminierende Maßnahmen 131
bb) Rechtfertigung offener Diskriminierungen 132
3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Schranken-Schranke der Grundfreiheiten 132
C. Zusammenfassung: Die Dogmatik der Grundfreiheiten 134
I. Grundfreiheiten als Oberbegriff für die Marktfreiheiten, das allgemeine Diskriminierungsverbot und das allgemeine Freizügigkeitsrecht 134
II. Einheitliche Strukturen 135
1. Anwendungsbereich 135
2. Beeinträchtigung 135
3. Rechtfertigung 136
3. Teil: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen 137
A. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als grundlegendes Strukturprinzip der Union 137
I. Bedeutungsinhalt 138
II. Funktion 139
1. Verbandskompetenz: Die Schlüsselfunktion der Kompetenz für die demokratische Legitimation supranationaler Hoheitsgewalt 140
2. Organkompetenz: Gewährleistung eines institutionellen Gleichgewichts 145
III. Materielles oder formelles Kompetenzverständnis? 146
1. Gegenüberstellung der Kompetenzbegriffe 146
a) Formelles Kompetenzverständnis: Die Handlungsermächtigung als essentielles Element 146
b) Materielles Kompetenzverständnis: Grundfreiheiten als "negative Kompetenzen"? 147
2. Der Begriff der Kompetenz in den Unionsverträgen 149
IV. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Regel oder Prinzip? 150
B. Die Verbandskompetenzbestimmungen: Systematisierung 151
I. Die zentrale Bedeutung der Unionsziele für die unionale Kompetenzordnung 152
II. Systematisierung der Kompetenzbestimmungen 154
1. Kompetenzumfang 154
a) Vertragsänderungskompetenz, Art. 48 EUV 154
b) Rechtsetzungskompetenzen 155
aa) Ausschließliche Rechtsetzungskompetenzen 155
bb) Geteilte Rechtsetzungskompetenzen 157
c) Koordinierungs- und Förderbefugnisse 158
aa) Koordinierungskompetenzen 159
bb) Fördermaßnahmen 161
cc) Gemeinsamkeiten 162
2. Sachbereichsbezug 163
a) Final ausgerichtete Befugnisnormen ohne Sachbereichszuweisung 163
aa) Generalklauseln 164
(1) Erleichterung der Ausübung des allgemeinen Freizügigkeitsrechts, Art. 21 Abs. 2 AEUV (ex-Art. 18 Abs. 2 EG) 164
(2) Rechtsangleichung zur Verwirklichung des Binnenmarktes, Art. 114, 115 AEUV (ex-Art. 94, 95 EG) 165
(3) Vertragsabrundungskompetenz, Art. 352 AEUV (ex-Art. 308 EG) 167
bb) Querschnittskompetenzen 168
b) Sachbereichsbezogene Kompetenzen 169
3. Zuständigkeitsvorbehalte 169
a) Systematisierung 169
aa) Kompetenzausübungsschranken des Unionshandelns 170
(1) Harmonisierungsverbote 170
(2) Geltungsausnahmen 170
(3) Gemeinsamkeiten 171
bb) Deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit 171
(1) Verantwortungsvorbehalte 171
(2) Bloße Zuständigkeitshinweise 172
(3) Unterschiede 172
b) Anwendungsbereich 172
aa) Harmonisierungsverbote 173
bb) Geltungsausnahmen 174
cc) Deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit 176
III. Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Union und Mitgliedstaaten in Referenzgebieten 176
1. Sozialpolitik, Art. 151 ff. AEUV (ex-Art. 136 ff. EG) 177
2. Bildung, Art. 165 f. AEUV (ex-Art. 149 f. EG) 184
3. Kultur, Art. 167 AEUV (ex-Art. 151 EG) 191
4. Gesundheit, Art. 168 AEUV (ex-Art. 152 EG) 192
5. Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Art. 82 ff. AEUV 196
6. Internationales Privatrecht, Art. 81 AEUV (ex-Art. 65 EG) 201
7. Steuern, Art. 110 bis 113 AEUV (ex-Art. 90 bis 93 EG) 203
8. Datenschutzrecht, Art. 16 AEUV (ex-Art. 286 EG) 206
C. Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit 208
I. Grenzen aus dem Auslegungsbegriff 209
1. Die Befugnis der Unionsgerichtsbarkeit zur "Wahrung des Rechts", Art. 19 Abs. 1 S. 2 EUV (ex-Art. 220 EG) 209
a) Wortlaut des Vertrages: Anknüpfung an den kontinentaleuropäisch vorgeprägten Begriff der Auslegung 210
b) Vertragsmaterialien: Entscheidung 


211 
c) Systematische Auslegung: Bestätigung des 


213 
d) Praxis der Unionsgerichtsbarkeit 215
aa) Urteilsformulierungen: Das Selbstverständnis der Unionsgerichtsbarkeit als Rechtserkenntnisorgan 216
bb) Rechtsquellenqualität der Urteile der Unionsgerichtsbarkeit? 217
(1) Rechtsquellenbegriff 218
(2) Die rechtsetzende Funktion des Richters im Common Law 220
(3) Die Unionsgerichtsbarkeit: Parallelen zu Common-Law-Gerichten 225
(a) Entwicklungsoffenheit der Verträge und die gestaltende Funktion der Unionsgerichtsbarkeit 225
(b) Denken vom Fall 230
(c) Zumindest faktische Bindungswirkung der Entscheidungen 230
(4) Verteidigung der Rechtserkenntnislehre 233
(a) Institutionelles Gleichgewicht 233
(b) Normrangerhaltende Konkretisierung mit Rückwirkung auf den Normerlass 234
2. Funktionsgrenzen der Auslegung 236
a) Entwickelbarkeit des Auslegungsergebnisses mittels einer rechtlichen Argumentation aus dem geschriebenen Recht 237
aa) Hintergrund: Demokratische und sachlich-rationale Legitimation 237
bb) Präzisierung des Begriffs der rechtlichen Argumentierbarkeit 238
(1) Anwendung zumindest eines Auslegungscanons 238
(2) Rechtliche Argumentierbarkeit oder tatsächliche rechtliche Argumentation? 240
(3) Wortlautgrenze 240
(4) Beschränkung auf Verbote? 241
b) Entscheidungserheblichkeit 242
II. Grenzen aus dem Verhältnis zwischen Normsetzung und Auslegung? 243
1. Nationale Vorstellungen von dem Parlament vorbehaltenen Entscheidungen 244
a) Wesentlichkeitstheorie 244
b) Parlamentsvorbehalt 245
2. Übertragbarkeit dieser Konzepte auf Unionsebene? 245
a) Wesentlichkeitslehre 245
b) Parlamentsvorbehalt 246
aa) Das institutionelle Gleichgewicht als unionsrechtliches "Gewaltenteilungsprinzip" 246
bb) Demokratieprinzip 248
(1) Vorbehalt der wesentlichen Vertragsänderungen für die Mitgliedstaaten 248
(2) Vorbehalt wesentlicher Entscheidungen für den Unionsgesetzgeber? 250
(3) Verbot einer Ersatzgesetzgebungsbefugnis? 251
3. Positive und negative Integration 253
D. Zusammenfassung: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen 258
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung 258
1. Bedeutung 258
2. Funktion 258
3. Materielles oder formelles Kompetenzverständnis? 259
II. Die Verbandskompetenzen 259
1. Die zentrale Bedeutung der Unionsziele für die unionale Kompetenzordnung 259
2. Systematisierung 259
a) Kompetenzumfang 259
b) Sachbereichsbezug 260
c) Zuständigkeitsvorbehalte 260
3. Verteilung der Zuständigkeiten in Referenzgebieten 261
a) Sozialpolitik 261
b) Bildung 262
c) Kultur 262
d) Gesundheitswesen 262
e) Strafrecht- und Strafverfahrensrecht 263
f) Internationales Privatrecht 263
g) Steuerrecht 264
h) Datenschutzrecht 264
III. Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit – Grenzen aus dem Begriff der Auslegung 264
1. Die Befugnis der Unionsgerichtsbarkeit zur "Wahrung des Rechts" 264
2. Funktionsgrenzen der Auslegung 265
3. Grenzen aus dem Verhältnis zwischen Normsetzung und Auslegung? 265
4. Teil: Auslegung und Kompetenz 267
A. Möglichkeit und Erforderlichkeit einer Grundfreiheitenauslegung im Lichte der Kompetenzordnung 267
I. Kein Normwiderspruch 268
II. Wertungswiderspruch zwischen der Begrenztheit der Unionsrechtsordnung und unbegrenzter Grundfreiheitenauslegung 268
1. Ausfüllung des unbestimmten Rahmens – eine machtvollere Position als Normsetzung 269
2. Die Wechselwirkung positiver und negativer Integration 270
3. Umkehr der Zulässigkeitsvermutung 272
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als Optimierungsgebot 273
B. Auslegung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereichs im Lichte der Verbandskompetenzen 274
I. Anerkannte Fallgruppen 274
1. Setzung von einheitlichem Recht nur im Rahmen der Art. 114, 115 AEUV (ex-Art. 94, 95 EG) 274
a) Grenzüberschreitendes Element 275
b) Vergleichsgruppenbildung beim Diskriminierungsgehalt der Grundfreiheiten 276
c) Begrenzung des Beschränkungsgehaltes auf (Markt-)Zugangsregeln 277
2. Die Vertragsänderung als eine den Mitgliedstaaten vorbehaltene Befugnis 277
a) Die wesentliche Vertragsänderung als allgemeine Auslegungsgrenze 277
b) Wesentliche Änderung des Systems der Grundfreiheiten 279
aa) Bestimmung des wesentlichen Gehalts der Grundfreiheiten mit Hilfe der Vertragsziele 279
bb) Wesensprägende Elemente der Grundfreiheiten 281
(1) Marktentkoppelung? 281
(2) Die Unentbehrlichkeit eines grenzüberschreitenden Bezugs 282
3. Argumentation mit Kompetenznormen zur Eröffnung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereichs 284
4. Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes anstatt der Dienstleistungsfreiheit: Der Hochschulunterricht 285
II. Weitergehende systematische Einschränkungen im grundfreiheitlichen Anwendungsbereich? 286
1. Aufgabe der Casagrande-Formel? 286
a) Kompetenzabhängigkeit der Marktfreiheiten? 287
b) Bestand einer Unionskompetenz als Voraussetzung für die Eröffnung des Anwendungsbereiches des allgemeinen Freizügigkeitsrechts? 289
2. Zuständigkeitsvorbehalte als grundfreiheitliche Bereichsausnahmen? 291
a) Kompetenzausübungsschranken des Unionshandelns 291
aa) Harmonisierungsverbote 291
bb) Geltungsausnahmen 292
b) Deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit 294
III. Zwischenergebnis 295
C. Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines Ausgleichs zwischen Integration und demokratischer Legitimation 296
I. Funktion der Rechtfertigungsprüfung in der Dogmatik der Grundfreiheiten 296
II. Kompetenzberücksichtigende Auslegungen auf Rechtfertigungsebene 297
1. Wahrung der Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten? 297
2. Erweiterung der Rechtfertigungsgründe 298
3. Kein faktisches Leerlaufen mitgliedstaatlicher Gestaltungskompetenz: Die erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts 299
4. Zwischenergebnis 299
III. Grundrechte in der Grundfreiheitendogmatik 300
1. Die Unionsgrundrechte als Schranken-Schranke der Grundfreiheiten 301
2. Unionsgrundrechte als Schranke der Grundfreiheiten 302
3. Auslegung der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtfertigungsgründe 303
IV. Die Kompetenzordnung als vertragsimmanente Schranke der Grundfreiheiten 304
1. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als ein den Grundfreiheiten gleichrangiger Wert 305
2. Die Kompetenzordnung als allgemeine Schranke der Grundfreiheiten? 307
3. Geltungsausnahmen und deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit als Grundfreiheitenschranken 309
a) Soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Unionsbürger, ex-Art. 18 Abs. 3 EG 314
b) Erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts der Systeme der sozialen Sicherheit, Art. 153 Abs. 4 1. Spiegelstrich 315
aa) Gesundheitsleistungen als Dienstleistungen in 

316 
bb) Gesundheitsdienstleistungen in Sachleistungssystemen – Smits und Peerbooms 317
cc) Erstattungspflichten in Sachleistungssystemen – die Verschärfung der unionalen Anforderungen in Müller-Fauré und van Riet 320
c) Grundprinzipien des Systems der sozialen Sicherheit, Art. 153 Abs. 4 1. Spiegelstrich AEUV 322
aa) Rechtfertigung in den Rechtssachen Müller-Fauré und van Riet 323
bb) Genehmigungen für Krankenhausbehandlungen weiter verhältnismäßig – die Rechtssache Watts 325
cc) Patientenmobilität in Sachpflegeleistungssystemen? – Die Rechtssache von Chamier-Glisczinski 327
dd) Erstattungspflichten bei ungeplanten Behandlungen – das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien 329
d) Gesundheitspolitik, Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung, Art. 168 Abs. 7 AEUV 332
aa) Direktbelieferung von Krankenhäusern mit pharmazeutischen Produkten – Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland 333
bb) Das Fremdbesitzverbot - das Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien und das Vorabentscheidungsverfahren Apothekerkammer des Saarlandes 334
cc) Territoriale Verteilung der Apotheken - Rechtssachen Blanco Pérez und Chao Goméz 337
e) Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht, Streikrecht sowie Aussperrungsrecht, Art. 153 Abs. 5 AEUV 339
f) Status der Kirchen, der religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften, der weltanschaulichen Gemeinschaften, Art. 17 AEUV 344
g) Lehrinhalte und Gestaltung des Bildungssystems, Art. 165 Abs. 1 AEUV 345
4. Das Fehlen einer sachbereichsbezogenen unionalen Kompetenz als Schranke des allgemeinen Freizügigkeitsrechts 345
a) Dogmatische Begründung 346
aa) Mangel eines detaillierten Rechtfertigungsregimes 347
bb) Konstitutionalisierung kompetenzgebundenen Sekundärrechts und Umkehr der Zulässigkeitsvermutung zu Lasten mitgliedstaatlicher Regelung 349
cc) Politische Mitbestimmung als Teilziel der Errichtung eines Europas der Bürger 351
dd) Wechselwirkung positiver und negativer Integration nur für Binnenmarkt und sozialpolitische Ziele 352
ee) Stärkung der Akzeptanz richterlicher Rechtsfortbildung durch Offenlegung der kompetenzrechtlichen Dimension der Auslegung 352
b) Die Schrankenfunktion fehlender Unionskompetenz – Präzisierung 353
aa) Anwendungsbereich 353
(1) Schrankendogmatik und Freizügigkeitsrichtlinie 353
(a) Das allgemeine Freizügigkeitsrecht als bloßer 

353 
(b) Grundsätzliche Unanwendbarkeit der vorgeschlagenen Schrankendogmatik im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/38/EG 354
(c) Ausnahme: Anwendbarkeit des Schrankenregimes auf den Inländergleichbehandlungsanspruch nach Art. 24 Richtlinie 2004/38/EG 355
(d) Unanwendbarkeit der Richtlinie im Fall eines Verlustes von Ansprüchen 356
(e) Zwischenergebnis 358
(2) Beschränkung auf sachbereichsbezogene Rechtsetzungskompetenzen 358
bb) Modifikation der Verhältnismäßigkeitsprüfung 359
(1) Entfall einer Verhältnismäßigkeitsprüfung? 359
(2) Einschätzungsprärogative und Modifikation der Darlegungs- und Beweislastregeln zu Gunsten der Mitgliedstaaten 360
(3) Angemessenheitsprüfung? 364
cc) Neubestimmung des Rechtfertigungsmaßstabes des allgemeinen Freizügigkeitsrechts – Zusammenfassung 364
c) Die Schrankenfunktion fehlender Unionskompetenz in der Rechtsanwendung 365
aa) Recht auf Aufenthalt und freie Bewegung innerhalb des Unionsgebietes 365
bb) Studierenden- und Lehrendenfreizügigkeit 367
(1) Der Minerval - Forchieri, Gravier und Blaizot 368
(2) Zugang nur bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen 

372 
(3) Ausländerquoten II - Bressol und Chaverot 381
(4) Studienbeihilfen - Lair, Brown, Wirth, Bidar, Morgan und Bucher, Förster 384
(5) Steuerfreiheit von Übungsleitervergütungen an inländischen Hochschulen – Jundt 391
(6) Steuerliche Abzugsfähigkeit von Teilnahmekosten für Hochschulunterricht – Zanotti 395
cc) Rechte im Strafrecht und Strafverfahrensrecht 396
(1) Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten – Cowan und Wood 396
(2) Recht auf ein Strafverfahren in deutscher Sprache – Bickel und Franz 399
dd) Kultur 401
ee) Sozialrecht 404
(1) Erziehungsgeld nur bei förmlicher Aufenthaltserlaubnis – Martínez Sala 405
(2) Sozialhilfe – Grzelczyk und Trojani 408
(3) Überbrückungsgeld für Berufsanfänger – D’Hoop und Ioannidis 414
(4) Leistungen für zivile Kriegsopfer – Tas-Hagen, Nerkowska und Zablocka-Weyhermüller 416
ff) Namensrecht und Internationales Privatrecht 421
(1) Ausschließliche Anwendung eigenen Namensrechts 

422 
(2) Verbot von Doppelnamen für Kinder eigener Staatsangehöriger – Grunkin und Paul 424
(3) Nichtanerkennung eines durch Adoption erworbenen Adelstitels - Sayn-Wittgenstein 427
(4) Recht auf einen transliterierten Namen - Runevic|v-Vardyn und Wardyn 428
gg) Direkte Steuern 429
(1) Unbeschränkte Steuerpflicht für eine im Ausland wohnende Ruhegeldbezieherin – Turpeinen 431
(2) Steuerliche Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsleistungen - Rüffler 434
hh) Datenschutzrecht 435
D. Zusammenfassung: Auslegung und Kompetenz 437
I. Eine systematische Auslegung der Grundfreiheiten im Lichte der Kompetenzen ist möglich und erforderlich 437
II. Auslegung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereiches im Lichte der Verbandskompetenzen 439
1. Anerkannte Fallgruppen 439
a) Setzung einheitlichen Rechts allein auf Grundlage von Art. 114, 115 AEUV 439
b) Vertragsänderung als den Mitgliedstaaten vorbehaltene Befugnis 439
c) Argumentation mit Kompetenznormen zur Eröffnung des grundfreiheitlichen Anwendungsbereiches 440
d) Anwendung des allgemeinen Diskriminierungsverbotes anstatt der Dienstleistungsfreiheit im Bildungsbereich 440
2. Keine weitergehenden Einschränkungen des grundfreiheitlichen Anwendungsbereiches 440
a) Die Kompetenzunabhängigkeit der Marktfreiheiten 440
b) Keine Revision der Casagrande-Formel in Bezug auf das allgemeine Freizügigkeitsrecht 441
III. Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines 

441 
1. Funktion der Rechtfertigungsprüfung 441
2. Auslegung der Rechtfertigungsebene im Lichte der Kompetenzen 441
3. Die Grundrechte in der Grundfreiheitendogmatik 442
4. Die Kompetenzordnung als vertragsimmanente Schranke der Grundfreiheiten 442
a) Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als ein den Grundfreiheiten gleichrangiger Wert 442
b) Die Kompetenzordnung als allgemeine Schranke der Grundfreiheiten? 442
c) Die Geltungsausnahmen und die deklaratorischen Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit als Schranken der Grundfrei 443
d) Das Fehlen einer sachbereichsbezogenen Rechtsetzungskomptenz der Union als Schranke des allgemeinen Freizügigkeitsrechts 444
5. Teil: Thesen und Ausblick 449
A. 1. Teil: Die Unionsrechtsordung als System 450
I. Institutionalisierte Methodenvielfalt 450
II. Unionsrechtsordnung und Systembegriff 450
1. Die Einheit der Unionsrechtsordnung 450
2. Die Kohärenz der Unionsrechtsordnung 451
3. Dogmatik 451
B. 2. Teil: Die Dogmatik der Grundfreiheiten 452
I. Grundfreiheiten als Oberbegriff für die Marktfreiheiten und das allgemeine Freizügigkeitsrecht 452
II. Einheitliche Strukturen der Grundfreiheiten 452
C. 3. Teil: Die Dogmatik der unionalen Kompetenzbestimmungen 453
I. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als grundlegendes Strukturprinzip der Union 453
II. Die Verbandskompetenzen 454
III. Die Organkompetenz der Unionsgerichtsbarkeit 455
D. 4. Teil: Auslegung und Kompetenz 457
I. Möglichkeit und Erfordernis einer Grundfreiheitenauslegung im Lichte der Kompetenzordnung 457
II. Die Auslegung des Anwendungsbereiches der Grundfreiheiten im Lichte der Verbandskompetenzen 458
III. Die Rechtfertigungsprüfung als Ort eines Ausgleiches zwischen Integration und demokratischer Legitimation 460
1. Funktion der Rechtfertigungsprüfung 460
2. Kompetenzberücksichtigende Auslegungen der Unionsgerichtsbarkeit 460
3. Grundrechte in der Grundfreiheitendogmatik 460
4. Die Kompetenzordnung als vertragsimmanente Schranke der Grundfreiheiten 460
a) Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als ein den Grundfreiheiten gleichrangiger Wert 460
b) Die Kompetenzordnung als allgemeine Schranke der Grundfreiheiten? 461
c) Geltungsausnahmen und deklaratorische Hinweise auf die mitgliedstaatliche Zuständigkeit als Schranken der Grundfreiheiten 461
d) Das Fehlen einer sachbereichsbezogenen Unionskompetenz als Schranke des allgemeinen Freizügigkeitsrechts 462
Literaturverzeichnis 467
Sachverzeichnis 499

Erscheint lt. Verlag 12.2.2013
Reihe/Serie Schriften zum Europäischen Recht
Zusatzinfo 506 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Schlagworte Auslegung • Europarecht • Freizügigkeit • Grundfreiheiten • Kompetenzen
ISBN-10 3-428-53772-6 / 3428537726
ISBN-13 978-3-428-53772-3 / 9783428537723
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