Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg. -  Tobias Lubitz

Das beschleunigte Verfahren der StPO und seine rechtstatsächliche Durchführung in Berlin und Brandenburg. (eBook)

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2010 | 1. Auflage
241 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-53208-7 (ISBN)
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Regelmäßig werden Forderungen nach Entlastung der Justiz laut. Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung versuchte der Gesetzgeber 1994 mit der Neustrukturierung des beschleunigten Verfahrens. Lassen sich die §§ 417 - 420 StPO als Erfolgsmodell bezeichnen? Verwirklicht sich die Hoffnung des Gesetzgebers auf Mehranwendung? Oder bestätigt sich die teils vehemente Kritik des Schrifttums, welche im beschleunigten Verfahren Gefahren für Wahrheitsfindung und rechtsstaatliche Schutzprinzipien sieht? Diese Fragen untersucht Tobias Lubitz, indem er die gesetzliche Regelung erörtert und die vielfältigen Ziele, Einzelprobleme und Kritikpunkte mittels einer empirischen Forschung (Aktenanalyse) überprüft. Die Auswertung zeigt, dass die Hoffnungen des Gesetzgebers auf Mehranwendung und Entlastung unerfüllt bleiben. Sichtbar wird aber, dass sich mittels der §§ 417 - 420 StPO Strafverfahren schneller abschließen lassen. Allerdings werden die Voraussetzungen der Verfahrensart von der Praxis nicht ausreichend beachtet. Mitunter liegen eineinhalb Jahre zwischen Tatbegehung und 'beschleunigtem' Verfahren. Die entscheidende Neuerung zur Verkürzung der Hauptverhandlung (§ 420 StPO) ist laut Lubitz abzuschaffen. Sie beinhalte erhebliche Gefahren, werde selten angewandt und erscheine wenig effektiv. Von den Befunden ausgehend kann der Autor eine rechtspolitische Empfehlung geben, welche die Beschleunigungsmöglichkeiten kaum beeinträchtigt, zugleich aber die Beschuldigtenrechte besser schützt. Zu bedenken bleibt laut Lubitz aber insgesamt, ob der gesetzgeberisch gewählte Weg, Effizienzsteigerung über Abbau von Individualrechten zu erreichen, der richtige ist.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
A. Einleitung und Fragestellung 16
B. Zielsetzung, Grenzen und Ablauf der empirischen Untersuchung 22
I. Methodisches Vorgehen und Problematik 22
1. Forschungsstand und offene Fragestellungen 22
a) Die Studie von Popp 22
b) Die Studie von Bielefeld 23
c) Die Studie von Kohler 25
d) Die Studie von Bürgle 28
e) Die Studie von Ernst 29
f) Die Studie von Tiedemann 33
g) Zwischenergebnis 36
2. Grenzen empirischen Forschens 36
3. Gewählte Datenerhebungsmethode und Untersuchungsanordnung 38
a) Befragung 38
b) Teilnehmende Beobachtung 38
c) Entscheidung für Aktenanalyse 39
4. Operationalisierung der zu untersuchenden Merkmale 41
a) § 417 StPO 42
b) § 418 StPO 45
c) § 419 StPO 46
d) § 420 StPO 47
e) Der Auswertungsbogen 50
II. Aktenziehung und Auswertung 53
1. Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 53
a) Ausgehändigte Fälle 54
b) Verwertbare Fälle 54
c) Fälle, in denen gem. den §§ 417–420 StPO verhandelt wurde 54
2. Berlin 54
a) Ausgehändigte Fälle 55
b) Verwertbare Fälle 55
c) Fälle, in denen gem. den §§ 417–420 StPO verhandelt wurde 56
3. Vorgehen bei der Auswertung 56
C. Das beschleunigte Verfahren gemäß den §§ 417–420 StPO – Geltende Rechtslage und Anwendung in Berlin und Brandenburg 57
I. Die Voraussetzungen der Verfahrensart gem. § 417 StPO – Zulässigkeitsrahmen und Beantragung des beschleunigten Verfahrens 57
1. Anwendungsbereich 57
a) Möglicher Spruchkörper 57
b) Ausdrücklich ausgeschlossene Beschuldigtengruppen 57
(1) Jugendliche 58
(2) Ausländische Truppen 58
c) Inhaltliche Voraussetzung des § 417 StPO: Eignung zur sofortigen Verhandlung auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage 59
(1) Vorliegen eines einfachen Sachverhalts 59
(a) Heranwachsende 59
(b) Politisch motivierte Täter 60
(c) Nichtdeutsche 61
(d) Sexuell motivierte Täter 62
(e) Fragliche Schuldfähigkeit 63
(f) Vielzahl vorgeworfener Taten 64
(g) Zu erwartende Verhängung einer Freiheitsstrafe 64
(h) Der „Einfachheit“ entsprechende Straftaten 65
(2) Vorliegen einer klaren Beweislage 66
(3) Eignung zur sofortigen Verhandlung 68
(a) Voraussichtlicher Zeitraum zwischen Antrag und Hauptverhandlung 68
(b) Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung gegenüber dem Regelverfahren – Art. 3 Abs. 1 GG 70
(aa) Die gesetzliche Regelung und der Gleichheitsgrundsatz 71
(bb) Die Anwendung der gesetzlichen Regelung und der Gleichheitsgrundsatz 74
(cc) Beschleunigung im Ermittlungsverfahren 75
(4) Weitere der „Eignung“ i. S. d. § 417 StPO entgegenstehende Kriterien 75
d) Verpflichtung zur Stellung eines Antrags gem. § 417 StPO 76
e) Verhältnis zu anderen Verfahrensarten 77
2. Die Antragsstellung durch die Staatsanwaltschaft – formelle Voraussetzungen, Zeitpunkt und Rücknahme 80
a) Die Form von Antrag und Anklage 80
b) Zeitpunkt der Antragsstellung 83
c) Rücknahme des Antrags 84
d) Einwirkungsmöglichkeit des Beschuldigten 86
3. Die Voraussetzungen des § 417 StPO im Rechtsmittelverfahren 86
a) Die Einlegung von Rechtsmitteln nach Durchführung eines beschleunigten Verfahrens 86
b) Fehlen des Antrags gem. § 417 StPO 87
c) Fehler in der Eignungsbeurteilung gem. § 417 StPO 88
II. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 417 StPO 90
1. Spruchkörper 90
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 90
b) Berlin 91
2. Umgang mit den Voraussetzungen des einfachen Sachverhalts gem. § 417 StPO 91
a) Heranwachsende 91
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 91
(2) Berlin 92
b) Politisch motivierte Täter 92
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 92
(2) Berlin 93
c) Nichtdeutsche 93
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 93
(2) Berlin 94
d) Sexuell motivierte Täter – Berlin und Brandenburg 95
e) Fragliche Schuldfähigkeit 96
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 96
(2) Berlin 97
f) Vielzahl vorgeworfener Taten 98
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 98
(2) Berlin 99
g) Zu erwartende Verhängung einer Freiheitsstrafe 100
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 101
(2) Berlin 101
3. Eignung zur sofortigen Verhandlung 101
4. Antragsstellung und Anklage 101
5. Delikts- und Beschuldigtenstruktur der beantragten beschleunigten Verfahren gem. § 417 StPO 102
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 102
b) Berlin 106
III. Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung, § 418 StPO 109
1. Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens 109
a) Verbleibende Prüfungspflichten 109
(1) Hinreichender Tatverdacht 110
(2) Kontrolle des Vorliegens der allgemeinen Prozessvoraussetzungen 110
(3) Vorgehen bei Zuständigkeitsfragen 111
b) Anderer Zeitpunkt der Rechtshängigkeit 112
2. Anberaumung der Hauptverhandlung sofort oder in kurzer Frist, § 418 Abs. 1 S. 1 StPO 113
a) Sofortige Durchführung 113
(1) Ziel der besonderen Beschleunigung 113
(2) Freiwillige Stellung oder Vorführung 114
(3) Begrenzung durch das Recht auf ausreichende Zeit zur Vorbereitung der Verteidigung 116
b) Durchführung der Hauptverhandlung in kurzer Frist 117
(1) Untergrenze der kurzen Frist 118
(2) Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten 119
(a) Anordnung der Ladung durch den Vorsitzenden und Zulässigkeit von „Polizeiladungen“ 120
(b) Sonstige Anforderungen an die Ladung und Mitteilung des Tatvorwurfs 122
(3) Obergrenze der kurzen Frist 122
3. Weitere Durchführung des Verfahrens – Abweichungen vom Regelverfahren 125
4. Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren 125
a) Notwendige Verteidigung gem. § 418 Abs. 4 StPO 125
b) Notwendige Verteidigung im beschleunigten Verfahren gemäß § 140 StPO 127
c) Besonders beschleunigtes Verfahren generell Fall notwendiger Verteidigung 130
d) Bestellung, Auswahl und Ladung des Verteidigers 131
e) Kritik der Regelung des § 418 Abs. 4 StPO 133
5. Die Regelungen des § 418 StPO im Rechtsmittelverfahren 134
a) Nichteinhaltung der Ladungsfrist, besonders beschleunigtes Verfahren entgegen dem Willen des Beschuldigten und Polizeiladungen 134
b) Die Durchführung beschleunigter Verfahren außerhalb der kurzen Fristen 135
c) Nichtbestellung eines notwendigen Verteidigers 136
IV. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 418 StPO 137
1. Verfahrensmodelle und genutzte Beschleunigungsmöglichkeiten 137
a) Zeitliche Untergrenze des in kurzer Frist durchgeführten beschleunigten Verfahrens 137
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 137
(a) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 137
(b) Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens 137
(c) Zeiträume zwischen Zustellung der Ladung und Beginn der Hauptverhandlung, § 418 Abs. 2 S. 3 StPO 138
(aa) Die Praxis des AG Potsdam 138
(bb) Die Praxis des AG Brandenburg an der Havel 143
(cc) Die Praxis des AG Nauen 144
(dd) Die Praxis des AG Rathenow 145
(2) Berlin 145
(a) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 145
(b) Wegfall des förmlichen Zwischenverfahrens 146
(c) Zeiträume zwischen Zustellung der Ladung und Beginn der Hauptverhandlung, § 418 Abs. 2 S. 3 StPO 146
b) Umgang mit den Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten gem. § 418 Abs. 2 S. 2 StPO – Landgerichtsbezirk Potsdam und Berlin 147
c) Tatsächlich mit der Verfahrensart erreichte Beschleunigung und Einhaltung der Obergrenzen der kurzen Frist 148
(1) Durchführung der Hauptverhandlung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang 149
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 149
(b) Berlin 152
(2) Durchführung der Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten nach Tatzeitpunkt 153
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 154
(b) Berlin 156
2. Verteidigung im beschleunigten Verfahren 157
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 157
b) Berlin 158
V. Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens, § 419 StPO 159
1. Richterliche Prüfung der Eignung einer Sache zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren 161
2. Strafmaßobergrenze und grundsätzlicher Ausschluss von Maßregeln 162
3. Die Ablehnungsentscheidung 163
a) Form der Ablehnungsentscheidung 163
b) Weiteres Vorgehen des Gerichts nach der Ablehnungsentscheidung 164
(1) Hinreichender Tatverdacht zu bejahen 164
(2) Hinreichender Tatverdacht zu verneinen 165
4. Die Regelungen des § 419 StPO im Rechtsmittelverfahren 166
a) Eignung einer Sache zur Verhandlung im beschleunigten Verfahren 166
b) Überschreitung des in der Verfahrensart zulässigen Strafrahmens gem. § 419 Abs. 1 S. 2 StPO 166
VI. Rechtstatsächlicher Umgang mit den Voraussetzungen des § 419 StPO 167
1. Die Ablehnungsentscheidung des Gerichts 167
a) Häufigkeit 167
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 167
(2) Berlin 168
b) Gründe für die Ablehnungsentscheidungen 168
(1) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 168
(a) Allgemein 168
(b) Bestreiten des Angeklagten 169
(c) Ablehnungsgründe, die sich bereits aus Beschuldigtenvernehmung oder Antrags-/Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ergaben 170
(2) Berlin 171
(a) Allgemein 171
(b) Bestreiten des Angeklagten 171
2. Vorgehen des Gerichts nach der Ablehnungsentscheidung 171
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 172
b) Berlin 173
3. Die richterliche Eignungsüberprüfung 174
4. Strafmaßobergrenze und Ausschluss von Maßregeln 174
a) Landgerichtsbezirk Potsdam 174
(1) Verhängte Rechtsfolgen 174
(2) Ausgang der beschleunigten Verfahren am AG Potsdam 175
b) Berlin 177
(1) Verhängte Rechtsfolgen 177
(2) Abhängigkeiten von Entscheidungsträgern 177
VII. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens, § 420 StPO 179
1. Erweiterte Verlesungsmöglichkeiten, § 420 Abs. 1 bis 3 StPO 180
a) Vernehmungsniederschriften und schriftliche Äußerungen, § 420 Abs. 1 StPO 180
(1) Geltung des § 252 StPO 181
(2) Geltung der Aufklärungspflicht gem. § 244 Abs. 2 StPO 182
b) Behördenerklärungen, § 420 Abs. 2 StPO 182
c) Zustimmungserfordernis gemäß § 420 Abs. 3 StPO 184
2. Beweisantragsrecht im beschleunigten Verfahren, § 420 Abs. 4 StPO 185
a) Gehalt der Vorschrift – Beweisantragsrecht und Amtsaufklärungspflicht 186
b) Verbleibende Pflichten des Strafrichters 187
c) Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags 187
3. Die Regelungen des § 420 StPO im Rechtsmittelverfahren 188
a) Frage der Anwendbarkeit des § 420 StPO im Berufungsverfahren 188
b) Fehlerhafter Umgang mit den Regelungen des § 420 StPO 190
4. Gefahren des § 420 StPO 191
VIII. Rechtstatsächlicher Umgang mit § 420 StPO 195
1. Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 195
2. Berlin 195
a) § 420 Abs. 1 StPO 196
b) § 420 Abs. 3 197
c) Offene Fragen 198
d) Anwendung des § 420 StPO im Berufungsverfahren 198
e) Beschleunigung der Hauptverhandlung 198
3. Kumulierung von Abkürzungs- und Verweisungsmöglichkeiten 199
4. Interpretation der Ergebnisse 200
D. Schluss 203
I. Zusammenfassung der Ergebnisse 203
1. Anwendungsbereich des beschleunigten Verfahrens – Voraussetzungen und Rechtstatsächlichkeit 203
a) Spruchkörper 203
b) Eignung zur sofortigen Verhandlung aufgrund des einfachen Sachverhalts 204
(1) Heranwachsende 204
(2) Politisch motivierte Täter 205
(3) Nichtdeutsche 205
(4) Fragliche Schuldfähigkeit 207
(5) Vielzahl vorgeworfener Taten 207
(6) Drohende Freiheitsstrafe 207
c) Deliktsstruktur 208
d) Beschuldigtenstruktur 210
e) Form von Antrag und Anklage 211
2. Angewandtes Modell des beschleunigten Verfahrens und genutzte Beschleunigungsmöglichkeiten 211
a) Landgerichtsbezirk Potsdam 211
(1) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 211
(2) Umgang mit der zeitlichen Untergrenze des normalähnlichen beschleunigten Verfahrens 212
b) Berlin 214
(1) Normalähnliches beschleunigtes Verfahren 215
(2) Umgang mit der zeitlichen Untergrenze des normalähnlichen beschleunigten Verfahrens 215
c) Umgang mit den Anforderungen an die Ladung des Beschuldigten gem. § 418 Abs. 2 S. 2 StPO im Landgerichtsbezirk Potsdam und in Berlin 216
d) Zeitliche Obergrenzen einer zulässigen Durchführung beschleunigter Verfahren 216
(1) Der Zeitraum zwischen Antragseingang und Durchführung der beschleunigten Hauptverhandlung 217
(2) Der Zeitraum zwischen Tatzeitpunkt und Durchführung der beschleunigten Hauptverhandlung 218
6. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens 224
3. Verteidigung im beschleunigten Verfahren 220
4. Entscheidung des Gerichts über Durchführung eines beschleunigten Verfahrens 220
a) Ablehnungsbeschlüsse 220
(1) Häufigkeit 220
(2) Gründe für die Ablehnungen 221
(a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 221
(b) Berlin 222
b) Vorgehen des Gerichts nach Ablehnungsentscheidung – Der Übergang ins Regelverfahren 222
5. Sanktionsstruktur im beschleunigten Verfahren und Besonderheiten einzelner Gerichte 223
a) Brandenburg – Landgerichtsbezirk Potsdam 223
b) Berlin 223
6. Das Beweisaufnahmerecht des beschleunigten Verfahrens 224
II. Abschließende Betrachtung mit rechtspolitischer Empfehlung 226
Literaturverzeichnis 231
Sachverzeichnis 239

Erscheint lt. Verlag 23.3.2010
Reihe/Serie Schriften zum Prozessrecht
Zusatzinfo Abb.; 241 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht Strafverfahrensrecht
Schlagworte §§ 417-420 StPO • Justizentlastung • Strafprozess /Beschleunigtes Verfahren
ISBN-10 3-428-53208-2 / 3428532082
ISBN-13 978-3-428-53208-7 / 9783428532087
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