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»Privatisierung« des Öffentlichen Rechts. -  Walter Leisner

»Privatisierung« des Öffentlichen Rechts. (eBook)

Von der »Hoheitsgewalt« zum gleichordnenden Privatrecht.
eBook Download: PDF
2010 | 1. Auflage
170 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52518-8 (ISBN)
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39,90 inkl. MwSt
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Die Unterscheidung von Privatem und Öffentlichem Recht bringt eine Grundeinteilung der gesamten Rechtsordnung von großer praktischer Bedeutung. Ein klares Kriterium hat sich für sie jedoch nie finden lassen. Die 'Abgrenzungstheorien' nach Rechtsträgern und Interessen überzeugen nicht. Selbst die in der Praxis meist zugrunde gelegte Definition des Öffentlichen Rechts aus dem Einsatz 'hoheitlicher Gewalt' scheitert schon an der Rechts-Realität des Verwaltungsprivatrechts; sie ist nur eine Begleiterscheinung der Entwicklung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit. Öffentliches Recht als Ausdruck der Hoheitsgewalt ist eine historische Parenthese in einer Rechtsentwicklung, in deren Mittelpunkt stets das Privatrecht stand. Auch in der Gegenwart ist nicht Publifizierung des Privaten, sondern Privatisierung des Öffentlichen Rechts angesagt. Privatrechtliche Strukturen zeigt ein Verfassungsrecht, das die Freiheit gleichgeordneter Bürger gewährleistet. Gesetzgebung wie Gerichtsbarkeit können privatrechtlich erfasst werden, Verwaltung erfolgt bereits weithin in Formen des Privatrechts, welche öffentliche Träger frei wählen können. Von der Daseinsvorsorge kann dies bis in Sozialversicherung und Besteuerung ausgedehnt werden. Auch staatliche Kontrollen sollten sich immer mehr den Rechtsformen privaten Wirtschaftens annähern. Aus dem herkömmlichen Bereich des hoheitlichen Öffentlichen Rechts öffnen sich zunehmend Wege zum Privatrecht, auf denen öffentliche Interessen verfolgt werden wie private Belange, zusammen mit diesen: Die große Welle der Privatisierungen kommt aus der Überzeugung von der höheren Effizienz privater Gestaltungen. Eine weitestgehende Privatisierung des Öffentlichen Rechts, welche dieses allenfalls auf letzte Rechtsdurchsetzung beschränkt, hebt die - notwendige - Staatlichkeit nicht auf; es erscheint aber die Vision eines 'privaten Staates', der Freiheit in Gleichordnung sichert.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
A. Notwendigkeit und Bedeutung einer „Entwicklung des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht“ 12
I. Öffentliches Recht – Privatrecht: eine gelehrt-praxisferne Unterscheidung 12
1. Eine schwer erklärliche Differenzierung 12
2. Privates und Öffentliches Recht: Entwicklung einer unzureichend vertieften Problematik 19
3. Unterscheidungsversuche zwischen Privatem und Öffentlichem Recht nach „Rechtssubjekten“ und geschützten/verfolgten „Interessen“ 22
4. „Hoheitliche Gewalt“: ein Kriterium von problematischem Gewicht 26
5. „Öffentliches Recht“: rechtlicher Bewältigungsversuch vordemokratischer Machtvorstellungen 33
II. Von der Privatisierung des Öffentlichen Rechts zum privaten Staatsrecht 35
1. Ein Problem: Die Gegenrichtung „Publifizierung des Privatrechts“? 35
2. Verfassungsrecht: Nicht Publifizierung, sondern Brücke zum Privatrecht 41
3. Untersuchungs-Wege zu einem „Privatisierten Öffentlichen Recht“? 43
B. Privatrechtliche Elemente in der Entwicklung und den gegenwärtigen Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Verfassungsrechts 45
I. Das Öffentliche Recht heutiger Ausprägung: eine (verfassungs)historische Parenthese in der Rechtsentwicklung 45
1. Ältere Rechtsgeschichte: Früheres Öffentliches Recht – nur Organisationsrecht 45
2. Kodifikationen und Fiskustheorie: Öffentliches Recht als Privatrecht 48
3. Pandektistik – Genossenschaftsrecht als Staatsrecht 51
4. Das französisch geprägte Verwaltungsrecht als historische Parenthese 53
II. Die Grundrechte: Grundsätzliche Gleichordnung von Bürger und Staat 57
1. Gleichheit als Wesenselement des Privatrechts 57
2. Sicherung der Bürgerfreiheit: durch Privatisierung des Öffentlichen Rechts 62
3. Parallele Schutzbereichsentwicklungen der Grundrechte im Privaten und Öffentlichen Recht – Persönlichkeitsrecht 68
III. Privatrechtsgehalt organisatorischer Verfassungsstrukturen: Privatrechtsneigung der Demokratie 73
1. Verfassungsrecht als Herrschaftsvertrag – privatrechtlich gedacht 73
2. Verfassungsorganisationsrecht: privatrechtlich aufgefasst – die Verfassungsgewalten: notwendiger Einsatz von Hoheitsgewalt? 75
a) Gesetzgebung: in Gleichordnung vereinbarte Normen 76
b) Die Exekutive: Verwaltung nur durch Hoheitsgewalt? 78
c) Gerichtsbarkeit – notwendig öffentliche Gewalt? 85
3. „Verfassungsorgane“: bereits privatrechtlich konstituiert 88
a) Parlamente 89
b) Politische Parteien 91
c) Das Recht der Medien: wesentlich privatrechtliche Beziehungen 93
d) Bürgerstaat – Bürgernähe: privat(rechtlich)e Staatlichkeit 97
IV. Die Wandlung der Staatsaufgaben – Primat der Wirtschaftsordnung: einer „privatrechtlichen Aufgabe“ 99
1. „Staatsaufgaben“ – ein Begriff in der Krise 99
2. Die Entdeckung der „Wirtschaft als Machtfaktor“ – Achtung ihrer privatrechtlichen Strukturen 103
3. Kontrollierendes Wirtschaftsordnen als Staatsaufgabe 106
4. Öffentliches Recht als (letzte) strafrechtliche Missbrauchsbekämpfung 109
C. Wege des Öffentlichen Rechts ins Privatrecht 111
I. Öffentliche Interessen: wie private Interessen zu verfolgen 111
II. „Abwägung“: wesentlich eine privatrechtliche Methode – ein Weg der Privatisierung des Öffentlichen Rechts 114
III. Das Austauschverhältnis Staat – Bürger, Kostendeckung und Abbürdung von Staatsleistungen auf Private 118
IV. Exkurs: Zwecksteuern und Leistungsaustausch Staat – Bürger 122
V. Subventionen: Gezielte Staats-Leistungen und privatrechtlicher Leistungsaustausch – „Staat als Bank“ 125
VI. Die Privatisierungen: bereits Staats-Straßen ins Privatrecht 128
1. Privatisierungen: ein rechtliches Phänomen der Abkehr von der Hoheitsgewalt 128
2. Die Dynamik der Privatisierungen: Von der Organisation zu den Aufgaben 130
3. Privatisierungen: eine große Wendung zum flexiblen Privatrecht 133
4. Effizienzsteigerung durch Privatrecht 135
D. Fernziel: Kein Ende der Staatlichkeit – aber vielleicht „Privater Staat“ 147
1. Privatisierung des Öffentlichen Rechts: Nur neue Formen der Hoheitsgewalt? 147
2. Der Konsens über den „Notwendigen Staat“ 148
3. Der Staat: „Privatrechtlich“ denkbar 151
4. Abbau der Hoheitsgewalt: Zurücktreten nur der autoritären Machtstaatlichkeit 155
5. Privatrechtliches Denken: ein juristisches Ideal 158
E. Ergebnisse – Thesen 162
Sachwortverzeichnis 169

Erscheint lt. Verlag 10.9.2010
Reihe/Serie Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte
Zusatzinfo 170 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Öffentliches/Privates Recht • Privatisierung(en) • Unterscheidung
ISBN-10 3-428-52518-3 / 3428525183
ISBN-13 978-3-428-52518-8 / 9783428525188
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