Zukunftsgestaltende Elemente im deutschen und europäischen Staats- und Verfassungsrecht. -  Joachim Schwind

Zukunftsgestaltende Elemente im deutschen und europäischen Staats- und Verfassungsrecht. (eBook)

Eine rechtsverbindende Untersuchung zu den deutschen Staatszwecken, Staatszielen und Staatsaufgaben sowie den europäischen Unionszielen, Querschnittsaufgaben, Bereichszielen und Unionsaufgaben.
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2010 | 1. Auflage
684 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52509-6 (ISBN)
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Verfassungsrecht hat stets Zukunftsbezug, insbesondere dann, wenn die Verfassung Ziele wie Umwelt- und Tierschutz, Frieden, Förderung der Kultur oder Gleichberechtigung formuliert. Entscheidend für diese Zielvorgaben ist nicht mehr nur das deutsche, sondern auch das europäische Recht. Joachim Schwind unternimmt es daher, die deutsche und die europäische Verfassungsordnung im Bereich der zukunftsgestaltenden Elemente, also der Herrschaftszwecke, Verfassungsziele und Verfassungsaufgaben näher zu untersuchen. Zunächst legt er die Rahmenbedingungen einer solchen Untersuchung im europäischen Mehrebenensystem dar, entwickelt die Analysemethode der Rechtsverbindung und kennzeichnet den Vergleichsbegriff der Zukunftsgestaltung durch eine Reihe interdisziplinärer Vorbemerkungen näher. Sodann analysiert er ausführlich die zukunftsgestaltenden Elemente der deutschen und der europäischen Rechtsordnung und entwickelt zentrale Elemente einer einheitlichen Theorie eines Zukunftsgestaltungsrechts im europäischen Verfassungsverbund. Abschließend stellt der Autor eine bereits erhebliche gegenseitige Annäherung des deutschen sowie des europäischen Rechts im Bereich der Verfassungsziele fest. Um das Grundgesetz an die Verfassungswirklichkeit anzupassen, schlägt er vor, Art. 20a GG zu einer kompakten Verfassungszielklausel umzugestalten. Ausgezeichnet mit dem Preis für hervorragende Dissertationen des Vereins Kieler Doctores e. V. 2007.

Vorwort 10
Inhaltsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis 32
Kapitel 1: Einführung und Gegenstand der Untersuchung 36
§ 1 Einführende Übersicht 36
A. Hintergrund 36
B. Fragestellung 40
C. Vorgehen 42
D. Gang der Untersuchung 45
§ 2 Zur Gestalt der gegenwärtigen Rechts- und Verfassungsordnung 46
A. Der aktuelle Stand der europäischen Verfassungsdiskussion 46
I. Keine Erledigung der Verfassungsdiskussion durch den Verfassungsvertrag 47
II. Keine Möglichkeit der Einordnung der Union in die klassischen Organisationsstrukturen des Staats- und Völkerrechts 50
III. Überwindung der etatistischen Positionen in der deutschen Staatsrechtslehre: Lösung des Verfassungsbegriffs vom Staat 52
IV. Kriterien für die Anwendung des Verfassungsbegriffs 56
1. Kein formales Verfassungsverständnis 56
2. Kriterien, die für ein Verständnis als Verfassung sprechen 58
a) Vorliegen einer einheitlichen Verfassungsurkunde 58
b) Suprematie der Verfassung 59
c) Erschwerte Abänderbarkeit 61
d) Erfüllung der wesentlichen Verfassungsfunktionen 62
3. Mögliche Einwände 62
a) Die Vertragsform des primären Unionsrechts 63
b) Keine Festlegung subjektiver Rechte zwischen Bürger und Herrschaftsorganisation 65
c) Ergebnis: Konstitutionalisierung als mit der Verbindlichwerdung der Grundrechtecharta verbundener Prozess 67
B. Beschreibungsmodelle für die Organisation der gegenwärtigen Ausübung von Herrschaft 68
I. Die Union als zielgebundenes transnationales Gemeinwesen eigener Art 69
II. Die Union als Staatenverbund 70
III. Das Konzept des Verfassungsverbundes 71
IV. Die Europäische Union als föderale polity 72
V. Die Union und die Mitgliedstaaten in einer polyzentrischen Netzwerkstruktur 74
VI. Das Mehrebenenmodell 75
VII. Begrenztes Ergebnis: Möglichkeiten der Verschränkung der Modelle von Herrschaftsausübung 77
C. Herausforderungen an die Rechtswissenschaft im Mehrebenensystem des europäischen Verfassungsverbundes 78
I. Ausgangspunkt: Geltung von zwei Verfassungsordnungen 79
1. Verlust der Einzigartigkeit der Verfassung 79
2. Keine marginalisierende Supraverfassung auf Unionsebene 81
3. Geltung von „Zweierlei Verfassungsrecht“ 82
II. Herausforderung: Dialog der beiden Verfassungsordnungen 84
1. Bewältigung der Herausforderung durch die Rechtsvergleichung 85
a) Allgemeines zur Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht 86
b) Verfassungsvergleichung 87
c) Rechtsvergleichung in der Europäischen Union 88
aa) Rechtsvergleichung in der Rechtsprechung des EuGH 89
bb) Rechtsvergleichung im Bereich der Rechtsetzung 90
d) Insuffizienz der Rechtsvergleichung für den hier gewählten Ansatz 91
2. Bewältigung der Herausforderung durch das Konzept des gemeineuropäischen Verfassungsrechts 92
a) Darstellung 92
b) Insuffizienz der These vom gemeineuropäischen Verfassungsrecht für den hier gewählten Ansatz 93
3. Eigener Ansatz: Die rechtsverbindende Methode 94
a) Allgemeines 94
b) Methodische Grundüberlegungen der Verfassungsrechtsverbindung 95
aa) Zweck der Rechtsverbindung 95
(1) Klassische Zwecke der Rechtsvergleichung 95
(2) Zweck der Rechtsverbindung 97
bb) Beschränkung auf das Recht eines Mitgliedstaates 97
cc) Notwendigkeit eines funktionalen Ansatzes 98
(1) Systemunabhängigkeit der Methodik und der Begrifflichkeiten 98
(2) Insbesondere: Bildung eines systemunabhängigen Oberbegriffs als tertium connexionis 99
(3) Insbesondere: Keine Beschränkung auf das positive Verfassungsrecht 100
dd) Sprache 100
D. Ergebnis 101
§ 3 Begründung einer Rechts- und Verfassungsfunktion Zukunftsgestaltung als tertium connexionis dieser Untersuchung 101
A. Ausgangspunkt: Verschiedene Funktionen der Verfassung 102
I. Allgemeines zur Verfassungsfunktion 102
II. Einzelne Zusammenstellungen von Verfassungsfunktionen 104
III. Übereinstimmendes Element: eine Zukunfts-Verfassungsfunktion 106
B. Zukunftsgestaltung als adäquater Oberbegriff 109
I. Das Element der Zukunft 109
1. Der Begriff des Ziels 109
2. Der Begriff des Zwecks 110
3. Der Begriff der Aufgabe 111
4. Umfassung des Ziel-, Zweck- und Aufgabenbegriffs durch den Begriff Zukunft 111
II. Das Element der Gestaltung 112
1. Gestaltung als Normativität 112
2. Gestaltung als Entfaltung zentraler und breiter Zukunftswirkung 113
3. Gestaltung bedeutet nicht Perfektibilität 114
III. Ergebnis: Erfüllung der methodischen Anforderungen der Rechtsverbindung 115
C. Abgrenzung zu verwandten Sichtweisen und Fragestellungen 116
I. Zukunftsgestaltung ist keine Gesamtdeutung der Verfassung als Plan, Programm oder Entwurf 116
1. Gesamtdeutung der Verfassung als Plan 116
a) Plan und Planung 117
b) Insbesondere: Zur Struktur von Planungsnormen 119
c) Entsprechende Gesamtdeutung der Verfassung 120
2. Gesamtdeutung der Verfassung als Programm 121
a) Allgemeines 121
b) Insbesondere: Die Verfassung als Programm 121
3. Gesamtdeutung der Verfassung als Entwurf 122
4. Ergebnis 123
II. Zukunftsgestaltung ist kein Verfassungsprinzip 124
III. Zukunftsgestaltung untersucht nicht den Verfassungswandel 125
IV. Zukunftsgestaltung ist unabhängig von der Finalität des Integrationsprozesses 126
D. Ergebnis 126
§ 4 Prolegomena zur Zukunftsgestaltung 127
A. Recht, Zukunft und Utopie 129
I. Allgemeines zu Recht und Zukunft 129
II. Zukunft und Verfassungsrecht 133
III. Utopien als zukunftsgestaltende Gesamtentwürfe 137
1. Allgemeines 137
2. Funktion von Utopien 140
3. Europa und Utopia 142
4. Ergebnis 143
B. Rechtshistorische Miniatur: Zweck im Recht und Zukunft bei Rudolf von Jhering 144
I. Jherings Grundannahme: Das Zweckgesetz 145
II. Die Zukunftsbezogenheit des Zweckgesetzes 147
III. Exemplarisch: Recht, Staat und Zweckgesetz 149
IV. Übertragung auf zukunftsgestaltende Elemente im Staats- und Verfassungsrecht 151
C. Ein betriebswirtschaftlicher Seitenblick: Ziele, Zwecke und Zukunft in der Organisationstheorie 152
I. Der Organisationsbegriff der Organisationstheorie 154
II. Organisationsziele 155
1. Unterscheidung von Organisationszielen und Organisationszwecken 156
2. Der Zukunftsbezug des Organisationsziels – Zur Definition 157
3. Ermittlung von Organisationszielen – Von Zielen für die Organisation zu Zielen der Organisation 158
III. Zielkonflikte und Zielhierarchien 160
1. Polytelie 160
2. Sektoral- oder Bereichsziele 161
IV. Dynamik von Zielsystemen 163
D. Zukunftsgestaltende Elemente im Völkerrecht 164
I. Ziele und Zwecke im Völkervertragsrecht 165
1. Entstehung und unterschiedliches Verständnis der object-and-purpose-Formel 166
2. Bedeutung von object und purpose nach der WVK, insbesondere zur Vertragsauslegung 168
II. Zukunftsgestaltende Elemente in den Gründungsstatuten internationaler Organisationen 172
1. Gründungsvertrag und Zweck der internationalen Organisationen 173
2. Zur implied-powers-Lehre bei völkerrechtlichen Organisationen 177
a) Urteil des StIGH zur Europäischen Donau-Kommission 178
b) Reparation-for-Injuries-Case 180
c) Weitere Entwicklung 181
E. Fazit 182
Kapitel 2: Zukunftsgestaltende Elemente im deutschen Staats- und Verfassungsrecht: Die zukunftsgestaltende Trias der Staatszwecke, Staatsziele und Staatsaufgaben 183
§ 5 Staatszwecke 184
A. Einführung 185
I. Definition 185
II. Systematische Verortung 186
III. Aktualität eines Staatszweckdiskurses 187
B. Geschichtlicher Überblick – Die Entstehung einer modernen Lehre vom Zweck des Staates 189
I. Anfänge einer Staatszwecklehre 189
II. Vernunftrechtliche Staatstheorie 190
1. Ausgangspunkt 190
2. Zunahme der Staatstätigkeit 192
3. Weitere Entwicklung – Das Zurücktreten der Lehre vom Zweck des Staates 193
III. Zusammenfassung 195
C. Kategorisierungen von Staatszwecken 196
D. Einzelne Staatszwecke 199
I. Friedens- und Sicherheitszweck 199
II. Freiheit als Staatszweck 200
III. Wohlfahrt als Staatszweck 201
IV. Weitere Staatszwecke 203
1. Ablehnung eines Selbstzwecks des Staates 203
2. Mögliche Ergänzungen des Staatszweckkatalogs 205
E. Staatszwecke und Staatszwecklehren trotz Verfassung – Zur Zukunftsgestaltung durch Staatszwecke 207
§ 6 Staatsziele 212
A. Einführung 212
B. Annäherung von der Rechtssatzseite her: Zum Begriff der Staatszielbestimmung 215
I. Ausgangspunkt: Die Kategorisierung von Verfassungsrechtssätzen 216
II. Entstehung des Begriffs und der Kategorie Staatszielbestimmung 219
III. Verschiedene Definitionen einer Staatszielbestimmung 221
1. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 222
2. Schrifttum 224
a) Entwicklung bis zur Definition der SVK 1983 224
b) Definition der Sachverständigenkommission von 1983 226
c) Neuere Tendenzen, insbesondere die Nichtgewähr subjektiver Rechte 228
aa) Der Begriff des subjektiven Rechts 230
bb) Möglichkeit der Gewinnung subjektiver Rechte aus Staatszielbestimmungen 231
IV. Eigene Definition einer Staatszielbestimmung 234
1. Formale Kriterien 234
a) Verfassungsrechtssatz 234
aa) Verfassungssatz 234
bb) Verbindlichkeit 235
(1) Unverbindliche Verfassungssätze 235
(2) Verbindlichkeit der Staatszielbestimmung 237
b) Verpflichtung aller Staatsgewalten 239
2. Materielle Kriterien 240
a) Inhaltliches Element I: Zukünftiger final definierter Zustand 241
b) Inhaltliches Element II: Hinreichendes Abstraktionsniveau 242
aa) Problemaufriss 242
bb) Lösung 243
cc) Bestimmung des Abstraktionsniveaus 244
3. Ergebnis zur Definition von Staatszielbestimmungen 245
V. Weitere Unterteilung der Normkategorie 245
C. Staatsziele 246
I. Von der Staatszielbestimmung zum Staatsziel 247
II. Die Staatszieldefinition 247
1. Eigene Definition 247
2. Der Ansatz Sommermanns 248
a) Darstellung 248
b) Kritik 250
III. Zusammenhang zwischen Staatszwecken und Staatszielen 252
IV. Staatszielmethodik – Zur Ermittlung von Staatszielen 253
1. Staatsziele aus einer Staatszielbestimmung 254
2. Staatsziele gewonnen durch die Zusammenschau mehrerer Verfassungsnormen 255
3. Zum Verfassungszielgehalt anderer Normkategorien, insbesondere der Kompetenznormen oder Grundrechte 257
a) Kompetenzvorschriften 258
b) Grundrechte 259
4. Ungeschriebene Staatsziele? 261
D. Zusammenfassung 262
§ 7 Staatsaufgaben 263
A. Terminologische und inhaltliche Annäherung 263
I. Verwendung des Begriffs der „staatlichen Aufgabe“ im Grundgesetz 265
II. Inhaltliche Annäherung I: Staatsaufgaben und öffentliche Aufgaben 268
III. Inhaltliche Annäherung II: Zur zumindest potentiellen Allzuständigkeit des modernen Staates 272
IV. Abgrenzung von Staatsaufgaben und Kompetenzen 274
V. Keine Gesamtdeutung des Staates vom Aufgabenbegriff her – Zum Verhältnis von Staatsaufgaben und Grundrechten 276
1. Grundrechte als Staatsaufgaben 277
2. Die so genannten sozialen Grundrechte als Staatsaufgaben 279
B. Historische Entwicklung und gegenwärtige Herausforderung einer Staatsaufgabenlehre 282
C. Charakteristika von Staatsaufgaben 287
I. Sachgebietsbezogenheit 287
II. Verpflichtungselement 289
1. Bestehen eines normativen Gehalts – Abgrenzung zur Staatstätigkeit 289
2. Abgeschwächte finale Programmierung 290
III. Rechtmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung 292
IV. Prägung durch das Gesetzesrecht – Staatsaufgaben sind nicht zwingend Verfassungsaufgaben 293
V. Ergebnis 295
D. Arten der Systematisierung staatlicher Aufgaben 295
E. Schlussbetrachtung: Zukunftsgestaltung durch Staatszwecke, Staatsziele und Staatsaufgaben 297
I. Abkehr von der vorzugsweisen Untersuchung der Aufgabenseite des Staates anstatt seiner Ziele und Zwecke 298
II. Das Verhältnis von Staatszwecken, Staatszielen und Staatsaufgaben 300
Kapitel 3: Zukunftsgestaltende Elemente im europäischen Recht: Die zukunftsgestaltende Quadriga der Unionsziele, Querschnittsaufgaben, Bereichsziele und Unionsaufgaben 306
§ 8 Unionsziele 308
A. Inkurs: Entstehungsgeschichte der grundlegenden Zielbestimmungen im Vertrag über eine Verfassung für Europa 308
I. Entwicklung der Unionsziele bis zum Vorabend des Verfassungsvertrages 309
II. Der Weg zum Verfassungskonvent 310
III. Der Vorentwurf vom 28. Oktober 2002 313
IV. Der erste Textvorschlag des Präsidiums vom 6. Februar 2003 und seine Diskussion 315
1. Textvorschlag des Präsidiums 316
2. Änderungsvorschläge zu Art. 2 KE 317
3. Änderungsvorschläge zu Art. 3 KE 319
a) Änderungsvorschläge zu Art. 3 Abs. 1 KE 320
b) Änderungsvorschläge zu Art. 3 Abs. 2 KE 320
c) Änderungsvorschläge zu Art. 3 Abs. 3 bis Abs. 5 KE 322
d) Änderungsvorschläge mit einer anderen Konzeption 322
4. Diskussion des Entwurfs im Plenum 324
V. Der Präsidiumsentwurf vom 24. Mai 2003 326
VI. Abschließende Plenumsberatungen 328
VII. Änderungen in der Regierungskonferenz 331
VIII. Zusammenfassende Bewertung der Arbeit des Verfassungskonvents im Bereich der Ziel- und Zweckbestimmungen 332
B. Verwendung des Zielbegriffs im Verfassungstext 334
I. Abstrakte Aussagen über die Kategorie der Unionsziele 334
1. Kategoriale Aussagen in Art. I-3 Abs. 5, Art. I-11 Abs. 2 und Art. I-54 Abs. 1 VV 334
2. Verknüpfung zwischen Unionszielen und Organen (Art. I-19 Abs. 1 VV) sowie Unionszielen und Politikbereichen (Art. III-115 VV) 335
II. Bezugnahme auf Ziele zur Konstitution von Rechten und Pflichten 336
1. Kennzeichnung des Verhältnisses zwischen Union und Mitgliedstaaten 336
2. Verpflichtung der Organe 337
3. Ziele als Maßstab für die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen 338
III. Kein Bezug auf Unionsziele 339
1. Die Motive der Mitgliedstaaten in Art. I-1 Abs. 1 VV 339
2. Bereichsziele für einzelne Politiken 340
3. Weitere Verwendung des Zielbegriffs im Überblick 341
C. Definition des Unionsziels 342
I. Zukünftiger Zustand auf hinreichendem Abstraktionsniveau 342
1. Zustand 343
a) Festlegung eines absoluten Zustandes 343
b) Festlegung eines zu fördernden Zustandes 343
2. Zukünftig 344
3. Hinreichendes Abstraktionsniveau 345
II. Geltung für die gesamte Union 346
1. Richtungsvorgabe für alle Politikbereiche 346
2. Geltung für alle Handlungen der Union 347
3. Geltung für alle Organe 347
III. Rechtliche Verwirklichungsverbindlichkeit durch das Primärrecht 348
1. Rechtliche Verbindlichkeit 348
2. Erfüllungsverpflichtung 352
3. Primärrechtliche Festlegung 352
IV. Nichtgewähr subjektiver Rechte? 353
D. Dogmatik der Unionsziele 354
I. Ermittlung von Unionszielen 354
1. Keine ausdrückliche Bezeichnung als Ziel notwendig 355
2. Möglicher numerus clausus der Unionsziele in Art. I-3 VV 355
a) Abschließender Charakter der grundlegenden Zielbestimmungen 356
b) Kein numerus clausus der Unionsziele 357
c) Entscheidung für Art. I-3 VV 358
II. Wirkungsweise und Justiziabilität der Ziele 359
1. Pflichtenaktivierend für die Unionsorgane 359
2. Bindung auch der Mitgliedstaaten an die Unionsziele? 361
a) Unterlassungspflichten der Mitgliedstaaten 362
b) Handlungspflicht aus Unionszielen? 362
3. Die Begrenzungswirkung der Unionsziele – Zur ultra-vires-Lehre 364
4. Anspruchsresistenz der Unionsziele für die Unionsbürger? 367
5. Ziele als Auslegungsinstrumente 369
III. Rangverhältnis zwischen den Zielen 373
IV. Abgrenzung zu anderen Kategorien des Verfassungsrechts 376
1. Abgrenzung von Unionszielen und Kompetenzen 377
a) Das neue System der Kompetenzen 377
b) Trennung von Kompetenz und Ziel 380
2. Unionsziele und die Werte des Art. I-2 VV 382
a) Bedeutung der Werte im Verfassungsvertrag 383
aa) Bezugnahme auf Werte im Verfassungsvertrag 383
bb) Zur Unterscheidung von Werten und Wertindikatoren 384
cc) Homogenitätsgebot 385
b) Unterscheidung zwischen Werten und Zielen 386
3. Unionsziele und Unionsgrundrechte 387
a) Grundsätzliche Abgrenzung 388
b) Sonderfall: Zielgehalte in der Grundrechtecharta 388
4. Unionsziele und Grundfreiheiten 390
E. Schlussbetrachtung: Unionsziele als Zentralnormen des gesamten Integrationsprogrammes 392
§ 9 Querschnittsaufgaben 394
A. Begriff, Entstehung und gegenwärtige Regelung der Querschnittsaufgabe 395
I. Zum Begriff der Querschnittsaufgabe 395
1. Von der Querschnittsklausel zur Querschnittsaufgabe 395
2. Englischer und französischer Sprachraum: integration 397
II. Entstehung der Kategorie der Querschnittsaufgabe 398
III. Befund im Verfassungsvertrag 401
B. Definition und Wirkungsweise 403
I. Dogmatischer Ausgangspunkt: Berücksichtigungspflicht 403
II. Reichweite der Berücksichtigungspflichten 405
1. Breite der Berücksichtigungspflicht 405
2. Tiefe der Bindungswirkung 406
III. Rechtliche Verbindlichkeit 408
IV. Bindungsadressaten 410
C. Querschnittsklausel und begrenzte Einzelermächtigung – Systematische Inkompatibilität? 411
I. Die unionsrechtliche Trennung von Aufgabe und Befugnis und das Urteil „Titandioxid“ 411
II. Verfassungsrechtliche Anforderungen des Maastricht-Urteils 413
D. Abgrenzung zwischen Querschnittsaufgaben und Unionszielen 416
I. Querschnittsaufgaben enthalten keine eigenständige Zielverpflichtung 417
II. Keine vollständige Zurückdrängung des Berücksichtigungsgebotes 419
E. Ergebnis 420
§ 10 Bereichsziele 420
A. Bereichsziele im Verfassungsvertrag 421
B. Definition von Bereichszielen 422
I. Zukünftige erwünschte Zustände 422
II. Sektorspezifische Steuerung 423
III. Abstraktionsniveau 425
IV. Rechtliche Verbindlichkeit 426
C. Dogmatik und Abgrenzungen 427
I. Verstoß gegen Bereichsziele 427
II. Verhältnis zwischen Bereichszielen und Unionszielen 428
III. Verhältnis zwischen Bereichszielen und Querschnittsaufgaben 431
D. Zusammenfassung 432
§ 11 Unionsaufgaben 432
A. Befund im Verfassungsvertrag 433
B. Zum Begriff der Unionsaufgabe 435
C. Definition 436
I. Gegenständliche Festlegung konkreter Handlungsfelder 437
II. Rechtliche Erfüllungsverpflichtung 438
III. Verpflichtung der Union als Ganzes 439
D. Dogmatik der Unionsaufgaben 440
I. Unionsaufgaben und Einzelermächtigungen 440
II. Verfassungsvorbehalt für Unionsaufgaben? 440
III. Justiziabilität der Unionsaufgaben 442
E. Abgrenzungen und Schlussbetrachtung 443
I. Unionsaufgaben und Unionsziele 443
II. Unionsaufgaben und Querschnittsaufgaben 444
III. Unionsaufgaben und Bereichsziele 444
Kapitel 4: Elemente einer einheitlichen Theorie eines Zukunftsgestaltungsrechts im Verfassungsverbund des europäischen Mehrebenensystems 445
§ 12 Herrschaftszwecke als Ausprägungen des Gemeinwohls und Fundament eines einheitlichen Zukunftsgestaltungsrechts 446
A. Lösung der Staatszwecke vom Staat 447
B. Die Bindung an das Gemeinwohl in Deutschland und Europa als allgemeinste aller Ziel- und Zweckkonzeptionen 449
I. Die Idee des Gemeinwohls 449
II. Vereinigung aller Herrschaftszwecke im Gemeinwohl: Das Gemeinwohl als die umfassendste Ziel- und Zweckkonzeption des öffentlichen Rechts 456
C. Die Menschenwürde als absolute und unbedingte Gemeinwohlkonkretisierung 457
I. Menschenwürde und Gründungsverständnis des jeweiligen Gemeinwesens 458
II. Menschenwürde als absolute und unbedingte Gemeinwohlkonkretisierung 461
D. Ergebnis 462
§ 13 Verfassungsziele als zentrales Element von Zukunftsgestaltung durch Verfassung 463
A. Definition und Begriff des Verfassungsziels 464
I. Definition des Verfassungsziels 464
1. Einzelmerkmale der Definition 465
a) Formulierung eines zukünftigen Zustands auf hinreichendem Abstraktionsniveau 465
b) Adressierung an die gesamte Herrschaftsgewalt der jeweiligen Verfassungsebene 466
c) Aufgegeben zur verbindlichen Verwirklichung durch die Verfassung 467
2. Abgrenzung zu Staatsaufgaben, Bereichszielen und Querschnittsaufgaben 467
II. Vorzugswürdigkeit des Begriffs „Verfassungsziel“ 469
1. Europäisches Verfassungsrecht 469
2. Deutsches Staats- und Verfassungsrecht 470
a) Sichtbarer Verzicht auf das Zielmonopol des Nationalstaates – Öffnung der Begrifflichkeit für das Mehrebenensystem 470
b) Lösung von überpositiven Anklängen – Entscheidung im Dualismus von Staat und Verfassung 471
c) Zusammenfassung und Prognose 473
B. Elemente einer einheitlichen Dogmatik der Verfassungsziele 473
I. Verankerung von Verfassungszielen in Verfassungen 474
1. Verfassungszielbestimmungen als Verfassungszielnormen 474
2. Präambeln und Verfassungsziele 475
a) Bedeutung von Präambeln 476
b) Rechtliche Verbindlichkeit des Präambeltextes 477
c) Präambeln als Orte der Hervorhebung von Verfassungszielen 479
3. Einleitende Grundlagenartikel und Verfassungsziele 482
II. Verfassungsziele als Optimierungsgebote 484
1. Die Unterscheidung von Regeln und Prinzipien 484
2. Verfassungsziele als Optimierungsgebote 486
3. Gegenläufigkeit der Verfassungsziele als Konstruktionsprinzip 488
4. Rechtliche Offenheit der politischen Prioritätensetzung – zur mangelnden Justiziabilität der Verfassungsziele 490
III. Funktion der Verfassungsziele im Mehrebenensystem 492
1. Orientierungs- und Programmfunktion 492
2. Legitimitäts- und Integrationsfunktion von Zielen 494
3. Reduktionsfunktion 495
4. Appellfunktion 496
5. Ziele als Ersatz für eschatologische Heilserwartungen? 496
IV. Inkongruenz von Zieldefinition und Mittelallokation als Charakteristikum von Verfassungszielen im Mehrebenensystem 499
1. Ebenenspezifische Ziel-Mittel-Inkongruenz: Kein Schluss vom Ziel auf die Befugnis 499
2. Ebenenübergreifende Ziel-Mittel-Inkongruenz: Die Ebenenblindheit der Verfassungszielfixierungen 501
3. Ursachen und Perspektiven der Inkongruenzen 502
V. Verfassungszielkonflikte im Mehrebenensystem 504
1. Vorbemerkung: Weitgehende inhaltliche Übereinstimmung zwischen den Zielfixierungen der verschiedenen Ebenen 505
2. Ausgangspunkt: Grundsatz der ebenenspezifischen Bindung der jeweiligen Verfassungsziele 507
3. Ebenenübergreifende Wirkung der Verfassungsziele 508
a) Mitwirkung an der Rechtsetzung auf höherer Verfassungsebene 508
b) Vorrang der Verfassungsziele der Union 510
C. Differenz: Notwendigkeit von Verfassungszielen im Mehrebenensystem? – Zur Zielbedürftigkeit der Europäischen Union und der nationalen Verfassungsordnung 511
I. Empirischer Befund: Unterschiedlicher Umgang mit Verfassungszielfixierungen 511
1. Grundgesetz 511
2. Unionsrecht 513
II. Zur Verfassungszielbedürftigkeit im Mehrebenensystem 514
1. Verfassungszielbedürftigkeit der Europäischen Union 514
2. Verfassungszielbedürftigkeit des Staates? 516
III. Begründung und Ergebnis: Verfassungszielautonomie allein der Mitgliedstaaten 517
§ 14 Weitere Elemente von Zukunftsgestaltung durch Verfassung, insbesondere die Verfassungsaufgaben 519
A. Verfassungsaufgaben als zweites Element von Zukunftsgestaltung durch Verfassung 519
I. Definition und Begriff der Verfassungsaufgaben 520
1. Aufnahme der bisherigen Ergebnisse 520
2. Zum Begriff der Verfassungsaufgabe 521
3. Definition von Verfassungsaufgaben 523
4. Abgrenzung zu den übrigen zukunftsgestaltenden Elementen 523
II. Elemente einer einheitlichen Dogmatik der Verfassungsaufgaben 524
1. Verfassungsaufgaben und Verfassung 525
a) Bedeutung der Verfassung hinsichtlich der Kreation von Verfassungsaufgaben 525
b) Bedeutung der Verfassung hinsichtlich der Erfüllung von Verfassungsaufgaben 526
2. Verfassungsaufgaben und Kompetenzen 527
3. Soziale Grundrechte als Verfassungsaufgaben 528
4. Bedeutung einer Verfassungsaufgabenlehre im deutschen und europäischen Staats- und Verfassungsrecht 529
B. Gemeinsamkeiten im Bereich der Querschnittsaufgaben und der Bereichsziele 531
I. Rechtsverbindende Ansätze im Bereich der Querschnittsaufgaben 531
II. Rechtsverbindende Ansätze im Bereich der Bereichsziele 536
C. Zusammenfassung 540
§ 15 Konvergenz der beiden Verfassungsordnungen im Bereich der Zukunftsgestaltung: Bereits festzustellende Ansätze und zukünftige Perspektiven bei den Verfassungszielen 541
A. Konvergenztendenzen im Bereich der Verfassungsziele 542
I. Verfassungsempirischer Befund I: Stetige Zunahme von Verfassungszielen im deutschen Verfassungsrecht von Bund und Ländern 543
1. Verfassungsziele bis zur Wiedervereinigung 544
2. Veränderungen im Bereich der grundgesetzlichen Verfassungsziele im Zuge der Wiedervereinigung 545
a) Einfügung des Art. 23 GG 548
b) Weitere Ergebnisse der GVK, insbesondere die Einfügung von Art. 20a GG 550
3. Verfassungsziele in den Verfassungen der neuen Bundesländer 551
a) Ausführliche Regelung von Verfassungszielen 551
b) Ausdrückliche Regelungen zur Normkategorie 552
c) Ergebnis 553
4. Verankerung des Verfassungsziels Tierschutz in Art. 20a GG 553
5. Aktuelle Überlegungen hinsichtlich einer Verankerung des Verfassungsziels Kultur im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ 556
a) Ausgangspunkte der Diskussion um ein Verfassungsziel Kultur 557
aa) Verfassungsrechtliche Stellung der Kultur 558
bb) Faktische Anerkennung eines Verfassungsziels Kultur durch das Bundesverfassungsgericht 559
cc) Rechtshistorische Belastung des Begriffs Kulturstaat 560
b) Darlegung der Argumente in der Stellungnahme vor der Enquete-Kommission 561
aa) Argumente für ein Verfassungsziel Kultur 562
(1) Das programmatisch-appellative Argument 563
(2) Das Abwägungsargument 563
(3) Das Gleichwertigkeitsargument 563
(4) Das verfassungsvergleichende Argument 564
bb) Argumente gegen ein Verfassungsziel Kultur 564
(1) Überflüssigkeitsargument 564
(2) Schwächung der Normativkraft der Verfassung 565
(3) Enttäuschungsargument 565
(4) Kompetenzverlagerungsargument 566
c) Bewertung der Diskussion in der Enquete-Kommission 566
6. Ergebnis 567
II. Verfassungsempirischer Befund II: Beschränkung auf zentrale Verfassungsziele im Europäischen Verfassungsrecht 569
III. Konvergenztendenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen 570
B. Notwendiger Veränderungsbedarf im deutschen Verfassungsrecht: Die Einführung einer kompakten Verfassungszielklausel in das Grundgesetz 572
I. Mögliche Gestalt einer Verfassungszielklausel 573
1. Zusammenfassung aller Verfassungszielaussagen 573
2. Inhaltlich umfassende Zielvorgabe für das moderne Gemeinwesen 573
3. Zentrale Stellung der Verfassungszielklausel als Art. 20a GG n.F. 576
4. Ebenenbezug 576
II. Vorzüge einer kompakten Verfassungszielnorm 577
1. Stärkung der Integrationskraft der Verfassung 578
2. Offenlegung der dauerhaft konsentierten Zielvorstellungen der Organisation 579
3. Nutzung der Impulsfunktion der Verfassungsziele 579
4. Entlastung der verfassungspolitischen Diskussion hinsichtlich der zentralen Zielausrichtung und hinsichtlich einzelner Verfassungsziele 579
5. Positionierung der Verfassungsziele des Grundgesetzes im Mehrebenensystem 581
III. Mögliche Einwände gegen eine Verfassungszielklausel 582
1. Das Kompetenzverlagerungsargument 583
2. Schwächung der Normativkraft der Verfassung 583
3. Enttäuschung der Normadressaten 585
4. Zunahme von Grundrechtsbeschränkungen 586
IV. Ergebnis 587
Zusammenfassung in Thesen 589
1. Kapitel 589
2. Kapitel 592
3. Kapitel 596
4. Kapitel 602
Literaturverzeichnis 609
Personenverzeichnis 674
Sachverzeichnis 677

Erscheint lt. Verlag 20.9.2010
Reihe/Serie Schriften zum Öffentlichen Recht
Zusatzinfo 684 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Schlagworte Europa • Europäische Verfassungsordnung • Staatsziele • Verfassung • Verfassungsaufgaben • Zukunftsgestaltungsrecht
ISBN-10 3-428-52509-4 / 3428525094
ISBN-13 978-3-428-52509-6 / 9783428525096
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