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Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald. Bd. 1 (eBook)

Von der Universitätsgründung bis zum Westfälischen Frieden 1456–1648
eBook Download: PDF
2012
LXI, 554 Seiten
Franz Steiner Verlag
978-3-515-10020-5 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
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Das Editionsprojekt bietet eine umfassende Sammlung der Quellen zur Verfassungsgeschichte der Universität Greifswald aus deutschen, polnischen, schwedischen und dänischen Archiven. Die Dokumente werden hier erstmals auf gesicherter Textgrundlage für die Forschung zugänglich gemacht und eingehend erläutert: Universitäts- und Fakultätsstatuten, Visitationsabschiede und ergänzende Vorschriften in ihren vielfältigen Erscheinungsformen. Eine ausführliche Einleitung gibt einen Überblick über das Ordnungs- und Normengefüge der Universität in seinen jeweiligen historischen Bezügen und beleuchtet seine Anwendung im Alltag. Das Werk leistet Grundlagenforschung für die Greifswalder Universitätsgeschichte und stellt zugleich einen wichtigen Beitrag für die vergleichende Universitätsgeschichtsforschung dar. Dieser erste Band behandelt die Gründung der Universität, ihren nachreformatorischen Neubeginn und ihre Entwicklung zur protestantischen Landesuniversität bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges und dem Beginn der schwedischen Herrschaft in Pommern.

Inhaltsverzeichnis 6
Vorwort der Herausgeber 12
Einleitung 16
Editorische Vorbemerkungen 64
1. Papst Calixt III. gestattet auf Bitte Herzog Wartislaws IX. vonPommern-Stettin die Einrichtung einer Universität in Greifswaldund trifft Anordnungen über deren Ausstattung, innereEinrichtungen und obrigkeitliche Aufsicht 68
2. Bischof Henning von Kammin macht die päpstliche Stiftungsbullebekannt und beauftragt Heinrich Rubenow, den er als Vizekanzlerder Universität einsetzt, ein Konzil einzurichten, mit dem Recht,den Rektor zu wählen und Statuten zu setzen 72
3. Herzog Wartislaw IX. setzt Heinrich Rubenow als seinenVizedominus an der Universität ein und gestattet ihm, ein Konzileinzuberufen, das den Rektor wählen, Statuten setzen, ein Siegelund Szepter anfertigen lassen sowie die Magister und Lektorenannehmen oder entlassen soll 74
4. Die Universität, das Domkapitel von St. Nikolai und der Rat derStadt Greifswald schließen einen Vertrag über gegenseitigenBeistand, Gerichtsbarkeit, Verwaltung der Lehrämter undVerwendung der Einkünfte 75
5. Kaiser Friedrich III. bestimmt, dass die Angehörigen derUniversität Greifswald keiner anderen als der kaiserlichen undherzoglichen Gerichtsbarkeit unterworfen sind und dass die dortPromovierten dieselben Rechte wie die Absolventen derUniversitäten Bologna, Siena, Padua, Pavia, Perugia, Paris undLeipzig genießen sollen 84
6. Statutenentwurf der Philosophischen Fakultät 86
7. Statuten der Philosophischen Fakultät 116
8. Bischof Benedikt von Cammin befreit die Universität von jederfremden Jurisdiktion und ordnet an, dass die Scholaren nur vor demRektor oder dem Bischof bzw. seinen Beauftragten in der StadtGreifswald belangt werden dürfen 153
9. Statuten der Universität 158
10. Amtspflichten und Vorrechte des Dekans der Artistenfakultät 218
11. Herzog Philipp I. bestätigt die Statuten der Universität, bekräftigtinsbesondere die Bestimmungen über Wahl und Amtszeiten derRektoren und ermahnt die Universitätsangehörigen zur Einhaltungder Disziplin 220
12. Einigung zwischen dem Rat der Stadt Greifswald und derUniversität über Jurisdiktionsfragen 226
13. Herzog Philipp I. bestätigt gegenüber der Stadt Greifswald dieBefreiung aller Universitätsangehörigen von Türkensteuer undbürgerlichen Anpflichten 233
14. Herzog Philipp I. erklärt, der Universität Greifswald neben denbereits bestehenden Hebungen 1200 Gulden jährlich aus derherzoglichen Kammer zuwenden zu wollen und künftig vierKuratoren für die Universität einzusetzen 235
15. Im Visitationsrezess für die Greifswalder Kirchen legt HerzogPhilipp I. fest, dass die drei theologischen Professuren künftig mitden Greifswalder Stadtpfarreien verbunden werden und trifftAnordnungen über deren Besoldung 241
16. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir ermahnen die Professoren unter Strafandrohung,ihren Vorlesungsverpflichtungen nachzukommen, undkündigen die Neuordnung der Vorlesungen an 246
17. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir bestellen zwei neue Professoren ermahnendie Professoren dazu, regelmäßig Vorlesungen und Disputationenabzuhalten und ordnen den vierteljährlichen schriftlichen Nachweisüber gehaltene Vorlesungen an 248
18. Ordnung der Vorlesungen an der Universität 250
19. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir regeln die Rechnungslegung des Universitätsprokurators 253
20. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir bestätigen sämtliche Privilegien, Rechteund die Jurisdiktionsgewalt der Universität, insbesondere die vonPhilipp I. vorgenommene Dotation der Universität und erweiterndieselbe auf 1500 Gulden jährlich 255
21. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir ermahnen die Universität, Knaben aus derPartikularschule nur mit Zustimmung der Schulaufseher zurDeposition zuzulassen 266
22. Herzog Bogislaw XIII. befiehlt der Universität, Vorschläge zurReform der Disziplinarordnung auszuarbeiten und ordnet einebesondere Aufsicht über die Ordnung der Vorlesungen und dieDisziplin an der Philosophischen Fakultät an 268
23. Instruktion der Universität für den Oeconomus 271
24. Visitationsabschied der Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII.,Ernst Ludwig, Barnim X. und Kasimir für die Universität 274
25. Die Herzöge Johann Friedrich, Bogislaw XIII., Ernst Ludwig,Barnim X. und Kasimir übersenden der Universität den Visitationsabschied,fordern dessen unbedingte Befolgung und drohen Strafenbei Zuwiderhandlung an 289
26. Visitationsabschied Herzog Ernst Ludwigs für die Universität 290
27. Entwurf einer forma disciplinae der Oeconomie 298
28. Statuten der Universität 301
29. Herzog Ernst Ludwigs Renovierte Ordnung für die Universität 358
30. Herzog Ernst Ludwig gestattet die Eröffnung der neuen Regentieund fordert die Abstellung verschiedener Visitationsmängel 375
31. Herzog Ernst Ludwig trägt Christoph Gruel und Thomas Meviusdie Bauaufsicht bei der Oeconomie (cura aedilitia ) auf und ermahntdie Universität zur Einhaltung der Festlegungen des Visitationsabschiedes,insbesondere der Registerführung, der monatlichenNachweisung der Lehrveranstaltungen und der Verwaltung derOeconomie 378
32. Herzog Ernst Ludwig trifft Anordnungen über die Bauaufsichtsowie Inspektion und Disziplin in der Oeconomie 380
33. Visitationsabschied Herzog Ernst Ludwigs für die Universität 383
34. Herzog Ernst Ludwig ermahnt die Universität, ihre Jurisdiktionsgewaltstrenger wahrzunehmen 391
35. Instruktion der Universität für den Oeconomus 393
36. Statuten der Philosophischen Fakultät 399
37. Ordnung der Depositionen 420
38. Ordnung des actus dispensationis 422
39. Ordnung der Oeconomie 427
40. Statuten der Medizinischen Fakultät 431
41. Herzog Philipp Julius ermahnt die Universität, ihre Pflichten ausder eigenen Gerichtsbarkeit wahrzunehmen und die Disziplin derStudierenden mit größerer Strenge zu führen 436
42. Herzog Philipp Julius untersagt dem Rat zu Greifswald, sich dieStrafgewalt über Studenten anzumaßen und die Universität in derAusübung ihrer Kriminaljurisdiktion zu behindern 438
43. Statuten der Philosophischen Fakultät 440
44. Resolution Herzog Philipp Julius’ auf die Vorstellungen derUniversität wegen der Besoldung der Professoren und derFinanzierung der Bauangelegenheiten 464
45. Statuten der Theologischen Fakultät 467
46. Rektor und Konzil bestätigen die Statuten der TheologischenFakultät 480
47. Herzog Bogislaw XIV. bestätigt die Privilegien und verleiht derUniversität das Nominations- und Präsentationsrecht 482
48. Herzog Bogislaw XIV. übergibt der Universität Greifswald dasKloster Eldena mit allen dazugehörigen Besitzungen und Höfen,Ackerwerken und Dörfern zu dauerndem Eigentum 484
49. Instruktion der Universität für die dem Amtmann auf Eldena alsInspektoren beigeordneten Professoren 497
50. Königin Christina von Schweden unterrichtet die Universität, dassderen Angelegenheiten künftig durch den Generalgouverneurvertreten werden 503
51. Rektor und Konzil verbieten bei Strafe der Relegation dieTeilnahme an einer studentischen res publica oder societas 505
52. Statuten der Juristenfakultät 509
53. Rektor und Konzil bestätigen die Statuten der Juristenfakultät 532
54. Johan Oxenstiernas Resolution über die Privilegien der Universität 535
55. Instruktion der Universität für die dem Amtmann auf Eldena alsInspektoren beigeordneten Professoren 539
56. Königlich-Schwedischer Visitationsrezess für die Universität 545
57. Instruktion der Universität für den Hauptmann auf Eldena JoachimEdling 557
58. Ordnung der Oeconomie 561
59. Rektor und Konzil verbieten schoristische Praktiken unter denStudenten bei Androhung der Relegation 566
Quellen- und Literaturverzeichnis 570
Personenregister 600
Sachregister 611

Erscheint lt. Verlag 8.8.2012
Reihe/Serie Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
Beiträge zur Geschichte der Universität Greifswald
Überarbeitung Benjamin Müsegades, Sabine-Maria Weitzel
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte
Schlagworte Geschichte • Universität Greifswald • Universitätsgründung • Universitäts- und Wissenschaftsgeschichte • Verfassungsgeschichte
ISBN-10 3-515-10020-2 / 3515100202
ISBN-13 978-3-515-10020-5 / 9783515100205
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