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Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung an beweglichen Sachen im Recht der Russischen Föderation (eBook)

. E-BOOK
eBook Download: PDF
2009 | 1. Auflage
744 Seiten
Vandenhoeck & Ruprecht Unipress (Verlag)
978-3-89971-595-8 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
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Der Umbruch in der Sowjetunion eröffnete der internationalen Wirtschaft mit der Russischen Föderation einen neuen Handlungsraum, dessen Bedeutung aufgrund des stetig wachsenden Lebensstandards und der gewaltigen Ressourcen kaum zu überschätzen ist.Dieser neu entstandene Markt brachte zahllose Investitionsmöglichkeiten mit sich, ist aber nach wie vor mit großen Risiken behaftet. Um letztere möglichst überschaubar zu halten, sollten ausländische wie inländische Anleger jedwede Transaktion soweit als möglich durch entsprechende Sicherheiten abdecken.Die Arbeit behandelt mit dem Eigentumsvorbehalt und der Sicherungsübereignung zwei Erfüllungssicherheiten, die in den meisten Rechtsordnungen Westeuropas weit verbreitet sind. Im Rechtsverkehr der Russischen Föderation führen sie dagegen ein Schattendasein, obgleich sie entscheidend dazu beitragen könnten, dortigen Investitionen den ihnen häufig anhaftenden Charakter eines Glücksspiels zu nehmen.

Dr. Stefan Hans Kettler, Maître en droit (Orléans), LL.M. (Newcastle-upon-Tyne), Jahrgang 1974, ist Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei in Düsseldorf sowie Autor mehrerer juristischer Lehr- und Wörterbücher.

Dr. Stefan Hans Kettler, Maître en droit (Orléans), LL.M. (Newcastle-upon-Tyne), Jahrgang 1974, ist Rechtsanwalt in einer internationalen Kanzlei in Düsseldorf sowie Autor mehrerer juristischer Lehr- und Wörterbücher.

Inhaltsübersicht 9
Inhalt 13
Abkürzungsverzeichnis 33
Russische Abkürzungen 33
Anderssprachige Abkürzungen 36
Danksagung 45
Vorwort 47
Russische Rechtswissenschaft und Rechtskultur 47
Thematik der vorliegenden Dissertation 58
Sonstige Anmerkungen 64
Einführung 69
A. Rückblick auf die Kodifikationen des russischen Zivilrechts 69
B. Erfüllung von Verbindlichkeiten 95
C. Begriff der Erfüllungssicherung und der Erfüllungssicherheit 104
D. Zum Bedeutungswandel der Erfüllungssicherheiten im russischen Recht 108
E. Regelung der Erfüllungssicherheiten 113
F. Praktische Bedeutung der Erfüllungssicherheiten im heutigen Rechts- und Geschäftsverkehr 127
G. Anwendungsbereiche von Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Zurückbehaltungsrecht an Sachen des Schuldners 129
H. Zusammenfassung 132
Teil I. Eigentumsvorbehalt 133
A. Eigentumsübertragung und regelmäßiger Zeitpunkt des Eigentumsüberganges 133
B. Begriff, Geschichte, Inhalt, Bedeutung und Rechtsnatur des Eigentumsvorbehalts 134
C. Gegenstand des Eigentumsvorbehalts 179
D. Durch den Eigentumsvorbehalt absicherbare Forderungen 179
E. Abtretung der durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderung 180
F. Ausgestaltungsmöglichkeiten 180
G. Formerfordernisse des Eigentumsvorbehalts 222
H. Bedingungen für den Eigentumsübergang und Vorliegen des Bedingungseintritts 224
J. Überblick über die Rechtsfolgen des Eigentumsvorbehaltes 229
K. Insbes.: Verfügungsverbot bzgl. des unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Gegenstandes vor Eintritt der Bedingung 231
L. Zusammenfassung 272
Teil II. Sicherungsübereignung 273
A. Begriff, Inhalt, Bedeutung und Rechtsnatur der Sicherungsübereignung 273
B. Wirtschaftliche Erforderlichkeit der Sicherungsübereignung 304
C. Juristische Zulässigkeit der Sicherungsübereignung 371
D. Konstruktion 444
E. Ausgestaltungsmöglichkeiten 446
F. Zusammenfassung 446
Teil III. Abschließende Betrachtungen und Ausblick auf die Zukunft 447
A. Gesamtbewertung des russischen Systems der Erfüllungssicherheiten 447
B. Erforderliche Änderungen 448
C. Abschlußprognose 450
Gesetzesmaterialien 455
I. Vorschriften des russischen Rechts (Russisch-Deutsch) 455
II. Vorschriften des niederländischen Rechts (Niederländisch-Deutsch) 652
III. Vorschriften des französischen Rechts (Französisch- Deutsch) 663
IV. Vorschriften des italienischen Rechts (Italienisch-Deutsch) 666
V. Vorschriften des spanischen Rechts (Spanisch-Deutsch) 667
VI. Vorschriften des Rechts der Deutschen Demokratischen Republik 668
VII. Vorschriften des österreichischen Rechts 670
VIII. Vorschriften des schweizerischen Rechts 671
IX. Vorschriften des römischen Rechts (Lateinisch-Deutsch) 672
X. Fußnoten in den Gesetzestexten 679
Literatur 685
I. Russischsprachige Literatur 685
II. Anderssprachige Literatur 709
III. Gerichtsentscheidungen und -materialien 735
IV. Gesprächsnotizen beim Verfasser 742
V. Sonstige Quellen 745

"Teil I. Eigentumsvorbehalt (S. 131-132)

A. Eigentumsübertragung und regelmäßiger Zeitpunkt des Eigentumsüberganges

Nach Art. 454 I ZGB (»Kaufvertrag« [Договор купли-продажи]) als Grundvorschrift des Kaufrechts ist der Verkäufer verpflichtet, »den Kaufgegenstand (die Ware) in das Eigentum der anderen Partei (des Käufers) zu übertragen« (»пере- дать вещь [товар] в собственность другой стороне [покупателю]«),– eine Formulierung, welche zugleich die Pflicht zur Übergabe und zur Verschaffung des Eigentums umfaßt.

Gemäß Art. 223 I ZGB (»Zeitpunkt des Entstehens des Eigentums beim Erwerber aufgrund Vertrages« [Момент возникновения права собственности у приобретателя по договору]) entstehtdas Eigentum einer Sache beim vertraglichen Erwerber mit ihrer Übergabe, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich ein anderes bestimmt ist.

Das russische Kaufrecht folgt also im Normalfall dem Traditionsprinzip, eröffnet den Parteien aber auch die Möglichkeit einer anderweitigen Regelung; eine Vorschrift über die Möglichkeit der Vereinbarung eines Besitzmittelungsverhältnisses (Besitzkonstitut) ist daher nicht erforderlich. Während bei individuell bestimmten Sachen der Zeitpunkt des Eigentumsüberganges auf den Erwerber nach dem Willen der Parteien sowohl zeitlich vor als auch nach der Übergabe liegen kann, kann das Eigentum an gattungsmäßig bestimmten Sachen frühestens mit deren Übergabe übergehen, da letzterer eine Individualisierungsfunktion zukommt und ansonsten der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz verletzt wäre.

Die Übergabe ist ihrerseits in Art. 224 ZGB definiert als die Aushändigung der Sache an den Erwerber (Abs. 1 S. 1), wobei die Sache mit der tatsächlichen Inbesitznahme durch den Erwerber oder eine von diesem bestimmte Person als an den Erwerber übergeben gilt (Abs. 1 S. 2);454 befindet sich die Kaufsache im Zeitpunkt des Abschlusses des Veräußerungsvertrages bereits im Besitz des Erwerbers, so gilt die Sache als ihm in diesem Zeitpunkt übergeben (Abs. 2).

Für diejenigen Fälle, in denen die Veräußerung der staatlichen Registrierung unterliegt, sieht Art. 223 II 1 ZGB die Entstehung des Eigentums beim Erwerber mit dieser Registrierung vor, sofern nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist. Hierunter fällt nach Art. 131 I ZGB vor allem der Übergang des Eigentums an unbeweglichen Sachen, wofür in Abschnitt IV. des ZGB (»Einzelne Arten von Schuldverhältnissen« [Отдельные виды обязательств]) noch Sondervorschriften bestehen (etwa in Art. 551 I ZGB über den Übergang des Eigentums an unbeweglichen Gütern455 oder in Art. 564 I ZGB über den Unternehmenskauf456)."

Erscheint lt. Verlag 29.4.2009
Reihe/Serie Schriften zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung.
Schriften zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung.
Mitarbeit Herausgeber (Serie): Christian von Bar, Martin Schmidt-Kessel
Verlagsort Göttingen
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Wirtschaft
Schlagworte Privatrecht • Privatrecht /Ausland • Recht • Russland
ISBN-10 3-89971-595-0 / 3899715950
ISBN-13 978-3-89971-595-8 / 9783899715958
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