Einfuhrliste
Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz mit Stichwortverzeichnis und Außenwirtschaftsgesetz
Seiten
2004
|
1., Loseblattwerk in 1 Ordner
Bundesanzeiger (Verlag)
978-3-88784-351-9 (ISBN)
Bundesanzeiger (Verlag)
978-3-88784-351-9 (ISBN)
- Titel ist leider vergriffen;
keine Neuauflage - Artikel merken
Stand: 1. Januar 2013
Vor der Einfuhr von Waren muss geprüft werden, ob Beschränkungen für diese Waren vorliegen. Aus diesem Grund muss der Einführer die Warennummer ermitteln und ggf. eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen, um die korrekte Warennummer zu erhalten. Mit der korrekten Warennummer kann nun die Einfuhrliste geprüft werden.
Die Einfuhrliste enthält den Ausschnitt der Waren aus dem Warenverzeichnis, deren Einfuhr genehmigungspflichtig ist - mit Angabe der Warennummern der Kombinierten Nomenklatur. Der Einführer kann also hier ablesen, welche Einfuhren Beschränkungen unterliegen.
Vor der Einfuhr von Waren muss geprüft werden, ob Beschränkungen für diese Waren vorliegen. Aus diesem Grund muss der Einführer die Warennummer ermitteln und ggf. eine verbindliche Zolltarifauskunft einholen, um die korrekte Warennummer zu erhalten. Mit der korrekten Warennummer kann nun die Einfuhrliste geprüft werden.
Die Einfuhrliste enthält den Ausschnitt der Waren aus dem Warenverzeichnis, deren Einfuhr genehmigungspflichtig ist - mit Angabe der Warennummern der Kombinierten Nomenklatur. Der Einführer kann also hier ablesen, welche Einfuhren Beschränkungen unterliegen.
Aus dem Inhalt: - Anwendung der Einfuhrliste
- Warenliste
- Verzeichnis der Genehmigungsbehörden
- Stichwortverzeichnis zum gesamten Warenverzeichnis
- Außenwirtschaftsgesetz
Sprache | deutsch |
---|---|
Maße | 210 x 297 mm |
Gewicht | 2162 g |
Einbandart | Loseblattausgabe |
Themenwelt | Wirtschaft ► Volkswirtschaftslehre |
Schlagworte | Anlage zur AWV • Außenwirtschaftsverordnung • AWV • BAFA • Einfuhr • Einfuhrbeschränkungen |
ISBN-10 | 3-88784-351-7 / 3887843517 |
ISBN-13 | 978-3-88784-351-9 / 9783887843519 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |