Rückstellungen bilden, auflösen und buchen (eBook)
248 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-17818-8 (ISBN)
Michele Schwirkslies ist Steuerberaterin und Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) mit eigener Kanzlei in Berlin. Ihre Ausbildung absolvierte sie bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Daneben ist sie als Fachautorin tätig.
Michele Schwirkslies Michele Schwirkslies ist Steuerberaterin und Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) mit eigener Kanzlei in Berlin. Ihre Ausbildung absolvierte sie bei der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Daneben ist sie als Fachautorin tätig.
4.3 Auflösung von Rückstellungen
Zum Bilanzstichtag sind die Rückstellungen dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Muss der Unternehmer noch ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus einer Verpflichtung rechnen? In welcher Höhe muss er noch mit einer Inanspruchnahme durch den Gläubiger rechnen? Wurde der Unternehmer bereits unterjährig in Anspruch genommen, ist die Rückstellung aufzulösen. Dazu gibt es drei Möglichkeiten. Die Auflösung kann erfolgsneutral erfolgen, wenn die Höhe der Rückstellung mit dem tatsächlichen Betrag der Verpflichtung, für die der Unternehmer in Anspruch genommen wurde, übereinstimmt. Ist die Rückstellung höher als der tatsächliche Aufwand, verbleibt ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung, der sich gewinnerhöhend auswirkt. Wurde die Rückstellung niedriger passiviert als der tatsächliche Aufwand, ergibt sich ein Aufwand, der das Ergebnis des aktuellen Wirtschaftsjahres beeinflusst. Wie die Buchungen zu den Einzelfällen vorzunehmen sind, zeigen wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.
4.3.1 Erfolgsneutrale Auflösung
Unternehmer R rechnet für die Jahresabschlusserstellung 2023 mit Kosten durch den Steuerberater i. H. v. 3.000 €. Er bildet eine Rückstellung in entsprechender Höhe im Jahresabschluss 2023.
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
31.12.2023 | 3.000 € (H) | 4957/6927 | 0977/3095 | Rückstellung Jahresabschlusskosten 2023 |
Gewinnauswirkung: – 3.000 €
Der Ausweis in der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB unter B. Rückstellungen, 3. »Sonstige Rückstellungen«.
Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) unter 8. »Sonstige betriebliche Aufwendungen« und nach § 275 Abs. 3 HGB (bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens) unter 7. »Sonstige betriebliche Aufwendungen«.
Im Jahr 2024 erhält der Unternehmer die Rechnung seines Steuerberaters über 3.570 € brutto für das Erstellen des Jahresabschlusses. Er bucht die Rechnung des Steuerberaters wie folgt ein:
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
01.02.2024 | 3.000 € (S) | 0977/3095 | 1200/1800 | Rechnung StB Jahresabschluss 2023 |
| 570 € (S) | 1576/1406 | 1200/1800 | abziehbare Vorsteuer |
Gewinnauswirkung: keine
Davon ausgehend, dass es sich um einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer handelt, der keine Umsätze nach § 15 Abs. 2 UStG ausführt (z. B. umsatzsteuerfreie Umsätze oder Umsätze, die im Ausland steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden), kann er die abziehbare Vorsteuer i. H. v. 570 € in voller Höhe als Vorsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung bzw. bei einem Jahreszahler in seiner Umsatzsteuerjahreserklärung des Jahres 2024 geltend machen.
4.3.2 Rückstellung ist höher als der tatsächliche Aufwand
Der Unternehmer R erwartet eine Gewerbesteuernachzahlung i. H. v. 7.000 € für 2023 und hat diesen Betrag entsprechend als Aufwand verbucht.
2024 ergeht der Gewerbesteuerbescheid für das Kalenderjahr 2023. Er weist eine Gewerbesteuernachzahlung i. H. v. 6.500 € aus und ist nicht zu beanstanden.
Für die Gewerbesteuer ist eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden, weil es sich um eine der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit handelt.
Buchungen im Wirtschaftsjahr 2023:
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
31.12.2023 | 7.000 € (H) | 4320/7610 | 0956/3035 | GewSt-Rückstellung § 4 Abs. 5b EStG für 2023 |
Gewinnauswirkung: – 7.000 €
Der Ausweis in der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB unter B. Rückstellungen, 3. Steuerrückstellungen.
Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) unter 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag. Nach § 275 Abs. 3 HGB erfolgt der Ausweis bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens unter 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag.
Buchungen im Wirtschaftsjahr 2024:
Im ersten Schritt erfolgt der Vortrag des EB-Werts (Eröffnungsbilanzwert), das Gegenkonto ist der Saldenvortrag.
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
01.01.2024 | 7.000 € (H) | 9000/9000 | 0956/3035 | Vortrag GewSt-Rückstellung § 4 Abs. 5b EStG für 2023 |
01.02.2024 | 6.500 € (H) | 0956/3035 | 1200/1800 | Gewerbesteuer 2023gem. § 4 Abs. 5b EStG |
Gewinnauswirkung: keine
Im zweiten Schritt wird die Zahlung der Gewerbesteuer 2023 gem. Gewerbesteuerbescheid verbucht.
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
01.02.2024 | 500 € (H) | 0956/3035 | 2283/7643 | Erträge aus der Auflösung von GewSt-Rückstellungen § 4 Abs. 5b EStG |
Gewinnauswirkung: +500 €
Im letzten Schritt löst man den Betrag, der den tatsächlichen Gewerbesteueraufwand übersteigt, erfolgswirksam über das Konto »Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen § 4 Abs. 5b EStG« auf.
4.3.3 Rückstellung ist niedriger als der tatsächliche Aufwand
Unternehmer R konnte notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an der Fassade seines Bürogebäudes (neuer Putz und Streichen der Fassade) im Geschäftsjahr 2023 zeitlich nicht mehr vornehmen. Die Instandhaltungsmaßnahmen werden jedoch im Februar 2024 durch eine Firma durchgeführt. Bereits im Dezember 2023 hat sich R einen Kostenvoranschlag geben lassen. Der Kostenvoranschlag der Malerfirma lautete auf 15.000 € zzgl. 2.850 € Umsatzsteuer.
Anfang März 2024 erhält R eine Rechnung der Malerfirma über 16.000 € zzgl. 3.040 € Umsatzsteuer. Er überweist den Rechnungsbetrag noch im März 2024.
Nach den Sachverhaltsangaben handelt es sich um eine Rückstellung für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden (§ 249 Abs. 1 Nr. 1 1. Halbsatz HGB).
Buchung im Wirtschaftsjahr 2023:
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
10.12.2023 | 15.000 € (H) | 4801/6450 | 0971/3075 | Reparatur und Instandhaltung von Bauten |
Gewinnauswirkung: -15.000 €
Die Kosten laut Kostenvoranschlag werden als Aufwand für Reparatur und Instandhaltung von Bauten eingebucht und wirken sich im Wirtschaftsjahr 2023 gewinnmindernd aus. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB unter B. Rückstellungen, 3. Sonstige Rückstellungen. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB (bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) unter 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen und nach § 275 Abs. 3 HGB (bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens) unter 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen.
Buchungen im Wirtschaftsjahr 2024:
Datum | Umsatz | Gegenkonto | Konto | Buchungstext |
01.01.2024 | 15.000 € (H) | 9000/9000 | 0971/3075 | Vortrag Rückstellung für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten drei Monaten |
Im ersten Schritt erfolgt der Vortrag des EB-Werts,...
Erscheint lt. Verlag | 18.7.2024 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Verlagsort | Freiburg |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | auflösen • Bewertung • Bilanz • bilden • BMF-Schreiben • Buchen • Buchführung • Handelsrecht • Jahresabschluss • Michele Schwirkslies • Rückstellungen • Steuerrecht • Verbindlichkeiten |
ISBN-10 | 3-648-17818-0 / 3648178180 |
ISBN-13 | 978-3-648-17818-8 / 9783648178188 |
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