Prüfungssichere Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen (eBook)

eBook Download: EPUB
2020 | 3. Auflage
407 Seiten
Haufe Verlag
978-3-648-14048-2 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
43,99 inkl. MwSt
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Mit dem Kassengesetz und der Kassensicherungsverordnung wurden weitere Verschärfungen bei der Kassenführung beschlossen, die stufenweise umgesetzt werden sollen. Der Autor erklärt die neuen Vorschriften, zu denen auch Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten gehören. Er zeigt auf, wie Registrierkassen den gesetzlichen Anforderungen genügen und eine digitale Betriebsprüfung ermöglichen. So machen Sie Ihre Kassenführung prüfungssicher und schützen sich vor teuren Fehlern. Inhalte: - Kassenberichte, Registrierkassen und PC-Kassensysteme - Besonderheiten: Wiegekassen, Kassenanschluss an Warenwirtschaftssysteme, Taxameter u.a. - Aufbewahrung und Dokumentation: Kassenaufzeichnungen, Notizzettel, digitale Unterlagen bei Bargeschäften - Folgen einer fehlerhaften Kassenbuchführung - Die Fakten zum INSIKA-System - Neu in der 3. Auflage: Änderungen durch die Kassensicherungsverordnung, Neuerungen durch die GoBD und die Nichtbeanstandungsregelung, verschärfte Rechtslage für einzelne Branchen und der aktuelle Stand zur Belegausgabepflicht

Joachim Kuhni ist Betriebs- und EDV-Fachprüfer bei der Betriebsprüfungs-Stelle des Finanzamts Freiburg-Stadt und arbeitet dort überwiegend als Dozent der OFD Karlsruhe. Er führt Schulungen und Workshops durch und ist bei den Landesarbeitsgruppen 'Elektronische Registrierkassen', 'Geldgewinnspielgeräte' und 'Taxameter' konzeptionell tätig. Außerhalb seines Dienstbereichs hält er Schulungen und Vortragsveranstaltungen zum Thema Digitale Betriebsprüfung ab.

Joachim Kuhni Joachim Kuhni ist Betriebs- und EDV-Fachprüfer bei der Betriebsprüfungs-Stelle des Finanzamts Freiburg-Stadt und arbeitet dort überwiegend als Dozent der OFD Karlsruhe. Er führt Schulungen und Workshops durch und ist bei den Landesarbeitsgruppen "Elektronische Registrierkassen", "Geldgewinnspielgeräte" und "Taxameter" konzeptionell tätig. Außerhalb seines Dienstbereichs hält er Schulungen und Vortragsveranstaltungen zum Thema Digitale Betriebsprüfung ab.

1 Ordnungsmäßige Buchführung und ordnungsmäßige Kassenführung


1.1 Die Buchführung


Eine Buchführung hat die Aufgabe, die periodischen Betriebsergebnisse der einzelnen Wirtschaftsjahre und das Gesamtergebnis eines Unternehmens von Beginn an bis zur Betriebsaufgabe festzustellen. Die Grundlage hierfür ist die laufende Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.

Dem Unternehmer ist freigestellt, ob er seine Buchhaltung manuell oder mithilfe der EDV führt. Eine manuelle Buchführung ist heute nur noch selten zu finden. Aber es gibt sie noch: Einzelne kleinere Betriebe führen auch heute noch ein Buch, in das sie alle anfallenden Geschäftsvorfälle handschriftlich und nach Datum und Kontenbereich geordnet eintragen. Die aufsummierten Bewegungsdaten dieses früher viel verwendeten sog. amerikanischen Journals werden heutzutage regelmäßig in das EDV-System des Steuerberaters übernommen und dort abschließend verarbeitet.

Solche Ausnahmefälle beschränken sich jedoch auf Kleinstbetriebe, bei denen der Unternehmer aus Altersgründen und im Hinblick auf die in Kürze bevorstehende Betriebsaufgabe keine Umstellung zur EDV mehr vornehmen möchte.

Sind eigene Buchführungskenntnisse vorhanden, wird er vielleicht aus Kostengründen zumindest die laufenden Geschäftsvorfälle auf altherkömmliche Weise manuell erfassen.

Wichtig!

Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Buchführung!

Zur Erfassung der Geschäftsvorfälle in chronologischer oder sachlich gegliederter Form unterscheidet die Buchführung:

  • Grundbücher,
  • Hauptbücher,
  • Nebenbücher und
  • Hilfsbücher.

Alle diese »Bücher« müssen die ihr zugedachte Funktion in der Buchhaltung erfüllen. Form und Aussehen spielen keine Rolle. Ein »Buch« kann auch ein handschriftlich geführtes Heft, eine geordnete Loseblattsammlung oder eine digitale Datenzusammenstellung sein.

Das Grundbuch

Ein Grund- oder Hauptbuch kann man nicht im Fachhandel kaufen. Der Unternehmer kauft ein Kassenbuch, das in der Buchhaltung die Funktion eines Grundbuchs erfüllen soll.

Das Kassenbuch ist das wichtigste Grundbuch. Ein Grundbuch enthält Aufzeichnungen in zeitlicher Reihenfolge und setzt gleichzeitig eine geordnete Belegablage voraus, in der sich auch sachverständige Dritte zurechtfinden müssen.

Eine geordnete und übersichtliche Belegablage kann auch alleine schon die Grundbuchfunktion erfüllen. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben, wie eine geordnete Belegablage auszusehen hat. Die Belege (z. B. Z-Bons, Rechnungen, Quittungen) können in zeitlicher Reihenfolge, nach Belegnummern sortiert oder alphabetisch abgelegt werden. Eine planlose Aufbewahrung in einer Schuhschachtel wäre dagegen nicht ordnungsmäßig.

Wichtig!

Ein nicht ordnungsmäßig geführtes, in sich unschlüssiges oder unglaubwürdiges Grundbuch besitzt keine Beweiskraft und ist wertlos!

Neben dem Kassenbuch gehören auch Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsbücher, Bankbücher, in denen die unbaren Geldbewegungen festgehalten werden, und das für Gebrauchtwagen geführte Wageneingangs- und Wagenausgangsbuch der Kfz-Händler zu den Grundbüchern.

Das Hauptbuch

Die Aufgabe des Hauptbuchs ist die systematische und sachliche Erfassung der Geschäftsvorfälle auf den Personen- und Sachkonten.

Das Nebenbuch

Ein Nebenbuch ergänzt die Aufzeichnungen der Grund- und Hauptbücher. Ein typisches Nebenbuch ist das Inventarverzeichnis.

Das Hilfsbuch

Unter Hilfsbüchern sind die gesammelten Aufzeichnungen des Unternehmers zu Statistik, Planung, Kontrolle sowie Termin- und Auftragsbücher zu verstehen.

1.2 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung


Die Kassenführung ist Bestandteil der Buchführung. Eine ordnungsmäßige Buchführung setzt grundsätzlich auch eine ordnungsmäßige Kassenführung voraus. Insbesondere bei Unternehmen mit erheblichem Barverkehr können Kassenbewegungen einen überwiegenden Teil der gesamten Buchführung ausmachen.

Festgestellte Mängel in der Kassenführung wirken sich deshalb gerade bei bargeldintensiven Betrieben entscheidend auf die Gesamtbeurteilung der Buchhaltung aus. Eine nicht zutreffende Anwendungsvorschrift oder die unzutreffende Auslegung einer Vorschrift kann bereits zu Mängeln führen, auch wenn diese Mängel nur formeller Natur sind.

1.3 Formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit


Eine Buchführung, die der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll, muss sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen erfüllen.

Was allgemein unter diesen beiden Begriffen zu verstehen ist, sollen die Beispiele in der nachstehenden Grafik verdeutlichen.

Abb. 1: Übersicht: Formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit

Ob eine Buchführung formell und sachlich richtig ist, wird bei einer Außenprüfung auf zwei unterschiedliche Weisen geprüft. Neben der Untersuchung einzelner konkreter Geschäftsvorfälle erstreckt sich die Prüfung auch auf das Buchführungssystem insgesamt. Bei solchen Systemprüfungen werden insbesondere die eingesetzten EDV-Programme und internen Verfahrensabläufe durchleuchtet.

1.4 Die richtige Rechtsvorschrift


In der Praxis ist es nicht immer einfach zu entscheiden, welche der Vorschriften oder Sonderregelungen im Einzelfall zu beachten sind. Neben den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und der Abgabenordnung (AO) bestimmen Einzelsteuergesetze, allgemeine Buchführungsgrundsätze, Erlasse und mehrere Anwendungsvorschriften (BMF-Schreiben), was richtig und was falsch ist.

Was das Kassenwesen betrifft, befinden wir uns derzeit unübersehbar in einer steuerpolitisch geprägten Umbruchstimmung. Branchen, in denen Bargeld eine wesentliche Rolle spielt, werden eindringlicher geprüft als früher. Prüfer stellen Mängel in der Kassenführung fest, die bisher offenbar niemand störten.

So zumindest erscheint es manchem Unternehmer, der glaubte, alles richtig gemacht zu haben. Die Folgen können fatal sein. Eine Buchführung wird verworfen, sie verliert ihre Glaubwürdigkeit und es droht eine steuerliche Schätzung. Dabei hat sich der Unternehmer vielleicht nur einer falschen, für ihn nicht maßgeblichen, Vorschrift bedient.

1.5 Wer kennt sich da noch aus?


Ganz so dramatisch ist es aber nicht. Werden alle Barbewegungen gewissenhaft im Unternehmen aufgezeichnet, führt eine Verwechslung der Anwendungsvorschrift durch den steuerlichen Berater nicht gleich zu einer Schätzung. Erfahrungsgemäß trägt in Schätzungsfällen der Unternehmer selbst in erheblichem Maße dazu bei, indem er z. B. seine Eintragungen im Kassenbuch nicht wahrheitsgetreu vornimmt. Dennoch ist die Rechtsunsicherheit groß, der Gesetzesdschungel für einen steuerlich nicht beratenen Kaufmann kaum noch zu überblicken.

Gerade die Rechtslage, die bis zum 31.12.2016 galt, stellte bzgl. der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung maßgeblich darauf ab, welches Kassensystem im Unternehmen eingesetzt wurde und was dieses System tatsächlich zu leisten imstande war.

1.6 Die wichtigsten Fragen


  • Was muss ich seit dem 01.01.2017 beachten?
  • Kann mein vorhandenes Kassensystem den neuen Anforderungen noch genügen?
  • Brauche ich eine neue Kasse?
  • Muss ich sofort umstellen?
  • Mit welchen Folgen ist bei Nichteinhaltung zu rechnen?
  • Was ist seit dem 01.01.2020 zu beachten?
  • Was bringt die Zukunft?

1.7 Die wichtigsten Rechtsvorschriften und Grundsätze der Kassenführung im Überblick


Für die Buchführung und somit auch für die Führung einer Kasse und eines Kassenbuchs gelten die handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB, die steuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften der §§ 140 bis 148 AO, § 158 AO sowie die Vorschriften der Einzelsteuergesetze (z. B. § 22 UStG).

Abb. 2: Vorschriften zur Kassenführung

Die Zusammenstellung soll dabei helfen,...

Erscheint lt. Verlag 6.7.2020
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Haufe Fachbuch
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Abmahnung • Disclaimer • gläserene Registrierkasse • Kassenaufzeichnungen • Kassenbuchführung • Kassenführung • Kassensysteme • Offene • Rechnungswesen • rechtssicher • Registrierkasse
ISBN-10 3-648-14048-5 / 3648140485
ISBN-13 978-3-648-14048-2 / 9783648140482
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)
Größe: 2,9 MB

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich