Teilzeit- und Befristungsgesetz
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-09941-4 (ISBN)
Jeder Gesetzestext wird Schritt für Schritt ausführlich und verständlich erläutert. Dank zahlreicher Beispiele, Gestaltungshinweise und Musterformulierungen dient der Kommentar als zuverlässige Basis für den sicheren Umgang mit dem TzBfG und den Sondervorschriften aus dem BEEG, TVöD und WissZeitVG.
Die Inhalte und Ihre Vorteile:
- Aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsrecht
Umfassende Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zu den Themen Teilzeit und Befristung. - Alle wichtigen Rechtsgrundlagen rund um die Themen Teilzeit und Befristung
Kommentiert werden neben den Regelungen des TzBfG auch weitere relevante Vorschriften aus dem BEEG, dem TVöD und das WissZeitVG. - Sicherheit bei der Beurteilung von rechtlichen Fragen
Das erfahrene und renommierte Autorenteam erläutert die Regelungen zum Teilzeit- und Befristungsrecht detailliert, verständlich und praxisgerecht. - Erleichterte und zeitsparende Umsetzung in die Praxis
Dank vieler Hinweise und Praxis-Beispiele erleichtern Sie sich die Umsetzung in die Praxis und sparen auch bei Spezialfragen wertvolle Zeit.
Neu in der 5. Auflage:
- Höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG und des EuGH ebenso wie richtungweisende Entscheidungen der Instanzgerichte, z.B. zum Vorbeschäftigungsverbot bei der Befristung ohne Sachgrund.
- Gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit und zur Abrufarbeit.
- Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit und der befristete Elternzeitvertretung für die Praxis werden
15 (Auszug) und
21 BEEG nunmehr eigenständig kommentiert. - Mit dem gedruckten Kommentar erhalten Sie einen Link zum Kommentar als ePDF.
Bestens geeignet für:
- Personalverantwortliche in Unternehmen
- Rechtsanwälte und Arbeitsrichter
- Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
- Behörden und Hochschulen
- Bibliotheken und Gerichte
Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg a. D.
Edith Gräfl ist Richterin am 7. Senat des BAG.
Teil 1: Gesetzestext Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Teil 2: Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz
Allgemeine Vorschriften
1 Zielsetzung
2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
4 Verbot der Diskriminierung
5 Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt: Teilzeitarbeit
6 Förderung von Teilzeitarbeit
7 Ausschreibung; Informaion über neue Arbeitsplätze
8 Verringerung der Arbeitszeit
9 Verlängerung der Arbeitszeit
10 Aus- und Weiterbildung
11 Kündigungsverbot
12 Arbeit auf Abruf
13 Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge
14 Zulässigkeit der Befristung
15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
16 Folgen unwirksamer Befristung
17 Anrufung des Arbeitsgerichts.
18 Information über befristete Arbeitsplätze
19 Aus- und Weiterbildung
20 Information der Arbeitnehmervertretung
21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
22 Abweichende Vereinbarungen
23 Besondere gesetzliche Regelungen
Teil 3: Kommentierung sonstiger Vorschriften
11 TVöD Teilzeitbeschäftigung
30 TVöD Befristete Arbeitsverträge
1 WissZeitVG Befristung von Arbeitsverträgen
2 WissZeitVG Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
3 WissZeitVG Privatdienstvertrag
4 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten
Hochschulen
5 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
6 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge;
Übergangsregelung
Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge§ 14 Zulässigkeit der Befristung(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichenGrund gerechtfertigt ist. 2Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, umden Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigtwird,4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlichfür eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigtwird oder8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen einessachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauervon zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eineskalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetesoder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann dieAnzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend vonSatz 1 festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages könnennicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichenRegelungen vereinbaren...
Erscheinungsdatum | 31.03.2020 |
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Reihe/Serie | Haufe Recht Kommentar |
Sprache | deutsch |
Maße | 158 x 214 mm |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Personalwesen | |
Schlagworte | Anwälte • Arnold • BAG-Urteil • BAT • Befristung • Befristungsgesetz • Gräfl • Haufe Recht • HRG • Jura • Juristische Fachliteratur • Kommentar • Personalrecht • Personalverantwortliche • sachgrundlose Befristung • Teilzeit • Teilzeit- und Befristungsgesetz-Kommentar • TVöD • TzBfG • WissZeitVG |
ISBN-10 | 3-648-09941-8 / 3648099418 |
ISBN-13 | 978-3-648-09941-4 / 9783648099414 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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