Wanderkorridore
Eine rechtliche Analyse
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Rechtzeitig zum 40-jährigen Jubiläum der Berner und Bonner Konvention soll das angeführte Werk zu den letzten ungelösten Fragen des Arten- und Habitatschutzregimes erscheinen. Die Verfasserinnen haben sich eingehend dem noch nicht ausreichend untersuchten Kriterium der sog »Kohärenz« gewidmet, also der – in der nationalen Raumordnung bislang ignorierten – Verpflichtung, Wanderkorridore für geschützte Arten wie ua Wolf, Bär oder Luchs einzurichten.
Umgelegt auf das Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerk nach der FFH-RL bzw der VSch-RL bedeutet das, dass die ökologische Kohärenz dann vorliegt, wenn – zur Sicherung oder gegebenenfalls Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter – die Integrität der ausgewiesenen Schutzgebiete gewahrt und die räumlich-funktionelle Vernetzung dieser Schutzgebiete gewährleistet ist.
In ihrer Biodiversitätsstrategie vom Frühjahr 2020 hat die EUKommission klar darauf hingewiesen, dass Kohärenzerwägungen in Zusammenhang mit dem FFH-Regime in Zukunft verstärkt werden müssen. Was auf den ersten Blick als »neue, bisher nicht geltende Idee« erscheint, ist bei genauer juristischer Analyse lediglich eine Anpassung des geschriebenen Rechts an die bisher geltenden internationalen Vorgaben.
Analysiert wurden sowohl diverse internationale Konventionen und Ziele als auch europäische Richtlinien und Strategien sowie nationale Gesetze von Bundes- bis Länderebene, die in einem engeren Verständnis die Kohärenz, aber auch in einem weiteren Verständnis die Biodiversität an sich regeln. Die Untersuchung arbeitet die sich für den Landesgesetzgeber daraus ergebenden Pflichten heraus.
Umgelegt auf das Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerk nach der FFH-RL bzw der VSch-RL bedeutet das, dass die ökologische Kohärenz dann vorliegt, wenn – zur Sicherung oder gegebenenfalls Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Schutzgüter – die Integrität der ausgewiesenen Schutzgebiete gewahrt und die räumlich-funktionelle Vernetzung dieser Schutzgebiete gewährleistet ist.
In ihrer Biodiversitätsstrategie vom Frühjahr 2020 hat die EUKommission klar darauf hingewiesen, dass Kohärenzerwägungen in Zusammenhang mit dem FFH-Regime in Zukunft verstärkt werden müssen. Was auf den ersten Blick als »neue, bisher nicht geltende Idee« erscheint, ist bei genauer juristischer Analyse lediglich eine Anpassung des geschriebenen Rechts an die bisher geltenden internationalen Vorgaben.
Analysiert wurden sowohl diverse internationale Konventionen und Ziele als auch europäische Richtlinien und Strategien sowie nationale Gesetze von Bundes- bis Länderebene, die in einem engeren Verständnis die Kohärenz, aber auch in einem weiteren Verständnis die Biodiversität an sich regeln. Die Untersuchung arbeitet die sich für den Landesgesetzgeber daraus ergebenden Pflichten heraus.
Erscheinungsdatum | 25.10.2021 |
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Verlagsort | Wien |
Sprache | deutsch |
Maße | 150 x 230 mm |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Umweltrecht |
Veterinärmedizin ► Allgemein ► Fleischhygiene / Lebensmittelkunde | |
Schlagworte | Arten- und Habitatschutz • FFH-RL • Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerk • VSch-RL |
ISBN-10 | 3-7097-0279-8 / 3709702798 |
ISBN-13 | 978-3-7097-0279-6 / 9783709702796 |
Zustand | Neuware |
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