§ 370a AO - Die verfehlte Qualifikation der Steuerhinterziehung
Seiten
2007
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-89975-629-6 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-89975-629-6 (ISBN)
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Ziel dieser Arbeit ist, die vielfältige Kritik an
370a AO aufzugreifen und auf ihre Berechtigung hin zu untersuchen. Die Vielzahl der Veröffentlichungen, die seit Einführung des
370a AO zu diesem Thema erschienen sind, sollen in einen systematischen Zusammenhang gestellt werden. Insbesondere wird auch einer Fragestellung nachgegangen, die bisher im Schrifttum nur vereinzelt beachtet, jedoch noch nicht eingehend erörtert wurde. So soll untersucht werden, ob
370a AO mit dem verfassungsrechtlichen Verbot eines staatlichen Zwangs zur Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz) vereinbar ist. Die Arbeit zeigt auf, dass weder
370a AO noch seine Einbeziehung in den Vortatenkatalog der Geldwäsche tauglich sind, das gesetzgeberische Ziel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu fördern, da beide Regelungen nicht nur dogmatisch verfehlt, sondern auch verfassungswidrig sind. Ferner wird demonstriert, dass das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht als Qualifikationsmerkmal für die Hinterziehung periodisch veranlagter Steuerarten geeignet ist, da eine verschärfte Pönalisierung derartiger Handlungsweisen nicht mit dem Strafgrund der Gewerbsmäßigkeit vereinbar ist und gegen den nemo-tenetur-Grundsatz verstößt.
370a AO aufzugreifen und auf ihre Berechtigung hin zu untersuchen. Die Vielzahl der Veröffentlichungen, die seit Einführung des
370a AO zu diesem Thema erschienen sind, sollen in einen systematischen Zusammenhang gestellt werden. Insbesondere wird auch einer Fragestellung nachgegangen, die bisher im Schrifttum nur vereinzelt beachtet, jedoch noch nicht eingehend erörtert wurde. So soll untersucht werden, ob
370a AO mit dem verfassungsrechtlichen Verbot eines staatlichen Zwangs zur Selbstbelastung (nemo-tenetur-Grundsatz) vereinbar ist. Die Arbeit zeigt auf, dass weder
370a AO noch seine Einbeziehung in den Vortatenkatalog der Geldwäsche tauglich sind, das gesetzgeberische Ziel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu fördern, da beide Regelungen nicht nur dogmatisch verfehlt, sondern auch verfassungswidrig sind. Ferner wird demonstriert, dass das Tatbestandsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit nicht als Qualifikationsmerkmal für die Hinterziehung periodisch veranlagter Steuerarten geeignet ist, da eine verschärfte Pönalisierung derartiger Handlungsweisen nicht mit dem Strafgrund der Gewerbsmäßigkeit vereinbar ist und gegen den nemo-tenetur-Grundsatz verstößt.
Florian Krummacher, geboren 1975, studierte in Tübingen und Barcelona. Er arbeitet heute als Rechtsanwalt in einer auf Wirtschafts- und Steuerrecht ausgerichteten Kanzlei in Stuttgart.
Erscheint lt. Verlag | 1.3.2007 |
---|---|
Reihe/Serie | Forum Rechtswissenschaften |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 147 x 210 mm |
Gewicht | 455 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Abgabenordnung |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung ► Staat / Verwaltung | |
Wirtschaft ► Allgemeines / Lexika | |
Schlagworte | 370a • Betrug • HC/Recht/Steuern • Krummacher • Nemo-tenetur-Grundsatz • Qualifikation • Steuerhinterziehung • verfehlte |
ISBN-10 | 3-89975-629-0 / 3899756290 |
ISBN-13 | 978-3-89975-629-6 / 9783899756296 |
Zustand | Neuware |
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