Ausbildereignung kompakt (eBook)
176 Seiten
Cornelsen Verlag
978-3-06-452521-4 (ISBN)
1.1Ziele und Kosten der betrieblichen Ausbildung
1.1.1Ziele der beruflichen Ausbildung
Die deutsche Wirtschaft braucht qualifizierte Nachwuchskräfte, um im immer härter werdenden internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat im Auftrag der Regierung bei der Entwicklung einer zeitgemäßen, vorausschauenden, anforderungsgerechten beruflichen Bildung mitzuwirken.
Es wird immer schwieriger, über genügend Fachkräfte zu verfügen. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel, immer weniger junge und immer mehr alte Menschen leben in Deutschland. Dies wiederum ist die Folge einer Geburtenrate unter 1,5 Kinder pro Frau sowie einer immer besseren medizinischen Versorgung und einer gesundheitsbewussteren Ernährung. Ein zweiter Grund ist die Abwanderung junger Fachkräfte in Länder mit höherem Lohnniveau.
Ein guter Weg, für die Zukunft wieder qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen, ist eine gute Ausbildung in heimischen Unternehmen. Dabei gilt es, die jungen Leute von dem Unternehmen zu überzeugen, u. a. durch eine gute Unternehmenskultur, Flexibilität gegenüber technischen Neuheiten und ein hohes Potenzial für eigene Innovationen, und sie so anschließend langfristig in das Unternehmen einzubinden.
Eine gute Unternehmenskultur beinhaltet die gesellschaftliche Verantwortung für die Sicherheit von Mitarbeitern und für die Umwelt, einen Sinn für Nachhaltigkeit, einen werteorientierten Führungsstil, einen fairen Wettbewerb und einen loyalen Umgang mit Geschäftspartnern.
In Deutschland gibt es viele Wege, die zu einem qualifizierten Beruf führen. Am häufigsten wird sich für das duale Ausbildungssystem entschieden: Die Ausbildung verläuft im Betrieb und begleitend in der Berufsschule. Überbetriebliche Ausbildungsstätten, wie sie von den Kammern, Innungen, Fachverbänden oder verschiedenen Bildungsträgern eingerichtet werden, bieten überbetriebliche Kurse zur Ergänzung der betrieblichen Ausbildung an.
§ 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Lernorte der Berufsbildung (1) Berufsbildung wird durchgeführt 1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung), 2. in berufsbildenden Schulen (schulische Berufsbildung) und 3. in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (außerbetriebliche Berufsbildung). (2) Die Lernorte nach Absatz 1 wirken bei der Durchführung der Berufsbildung zusammen (Lernortkooperation). […] |
Warum wird in den Betrieben ausgebildet?
Das Ziel der Unternehmen ist die Schaffung qualifizierten beruflichen Nachwuchses zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs im Sinne von handlungskompetenten Mitarbeitern. Ihre wesentliche Aufgabe in der Ausbildung enthält § 14 (1) Nr. 1 BBiG:
§ 14 (1) Nr. 1 BBiG Berufsausbildung (1) Ausbildende haben 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. |
Auszubildende können von der Ausbildung folgendermaßen profitieren:
- Sicherung der wirtschaftlichen Existenz
- berufliche Aufstiegsmöglichkeiten
- sozialer Status: Bedeutung des Berufs für das Ansehen in der Gesellschaft
- Selbstverwirklichung: Entwicklung ihrer Fähigkeiten entsprechend Eignung und Interesse
1.1.2Veränderte Zielsetzungen der Ausbildung
Der wachsende Wettbewerb in unserer Wirtschaft, verstärkt durch die Globalisierung, erfordert immer mehr Mitarbeiter, die flexibel sind, Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen können. Durch ihre Kreativität sollen sie dazu beitragen, Innovationen auf den Markt zu bringen und Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Unternehmen sind immer mehr auf das Humankapital, d. h. auf mitdenkende, kreative Mitarbeiter angewiesen.
Die Mitarbeiter sollen also in der Lage sein, selbstständig Probleme zu lösen, ihre eigene Arbeit zu kontrollieren und eigenverantwortlich zu arbeiten. Sie sollen selbstständig planen, durchführen und kontrollieren. Dazu benötigen sie Handlungskompetenz.
Nach § 1 (3) BBiG sollen in der Ausbildung berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten (Handlungskompetenz) vermittelt werden. Diese Handlungskompetenz erreichen sie, wenn sie die schon immer geforderte Fachkompetenz um sog. Schlüsselqualifikationen ergänzen.
Unter Fachkompetenz werden Kenntnisse und Fertigkeiten verstanden, wie bestimmte Arbeiten zu verrichten sind. Ein Baggerfahrer muss bspw. wissen, wie ein Bagger zu bedienen ist, welche Funktionen die Hebel, Schalter und Knöpfe des Baggers haben und wie damit umzugehen ist.
Schlüsselqualifikationen werden in weiteren Kompetenzbereichen erworben, insbesondere über
- die Methodenkompetenz,
- die Individualkompetenz und
- die Sozialkompetenz
als Ergänzung zur Fachkompetenz.
Methodenkompetenz beinhaltet Problemlösungsfähigkeit und auch die Fähigkeit zum (selbstständigen) Erwerb neuer Fertigkeiten und Kenntnisse. In der Ausbildung zeigt sich die Problemlösungsfähigkeit bspw. in folgender Situation: Der Mitarbeiter besinnt sich bei einer neuen Problemstellung, dass er ein ähnlich gelagertes Problem schon einmal gehabt hat. Er erinnert sich, wie er vorgegangen ist, und überträgt dies auf das neue Problem. Der Auszubildende muss lernen, nicht nur nachzumachen, was ihm der Ausbilder vormacht. Er soll selbst planen, wie er zur Lösung kommt.
Unter Individualkompetenz sind Fähigkeiten zu verstehen, die das Individuum selbst prägen und auszeichnen. Beispiele dafür sind
- die Ordentlichkeit, mit der er arbeitet;
- die Selbstständigkeit: Er kümmert sich selbst um das, was zu tun ist;
- die Sauberkeit, wie er zeichnet, eine Schweißnaht zieht oder sonstige Arbeiten verrichtet.
Die Sozialkompetenz hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen, u. a. aufgrund der Einführung von Team- und Projektarbeiten. Es wird immer notwendiger zu lernen, mit anderen, ob Kunden oder Kollegen, umzugehen. Dazu gehört die Bereitschaft, auch mal für den anderen hinzulangen, selbst wenn keine direkte Verpflichtung besteht.
Alle drei Kompetenzen sind zur Ergänzung der Fachkompetenz notwendig und gefordert. Gleichzeitig wird die Fachkompetenz immer bedeutsamer, insbesondere aufgrund immer komplexerer Technologien. Im Berufsbildungsgesetz wurden bereits 2005 die Schlüsselqualifikationen unter dem Begriff „Fähigkeiten“ den Fertigkeiten und Kenntnissen hinzugefügt und führen zur „Handlungsfähigkeit“. Diese soll den Auszubildenden als zukünftigen Fach- oder Führungskräften vermittelt werden. Dazu werden verschiedene Methoden in der Ausbildung eingesetzt.
1.1.3Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung aus Sicht des Betriebs sowie der Gesellschaft
Dem Betrieb entstehen u. a. folgende Ausbildungskosten:
- Ausbildungsvergütung, Sozialversicherung wie auch freiwillige soziale Leistungen (z. B. Essenszuschuss)
- Prüfungsgebühren
- Kosten des Ausbilders und der Ausbildungsbeauftragten
- Investition in Lehr- oder Ausbildungswerkstatt, Lernoder Ausbildungsbüro, Anlagen und Ausbildungsmittel
Dabei besteht für den Betrieb keinerlei Garantie, dass Auszubildende die Ausbildung auch zu Ende führen und im Unternehmen bleiben.
Die Ausbildung bringt...
Erscheint lt. Verlag | 14.10.2024 |
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Reihe/Serie | Erfolgreich im Beruf |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Schulbuch / Wörterbuch ► Unterrichtsvorbereitung ► Berufliche Bildung |
Sozialwissenschaften ► Pädagogik | |
Schlagworte | Ausbildereignung • Ausbildung • erfolgreich im beruf • Fach- und Studienbücher • Prüfungswissen • Prüfungswissen im Überblick |
ISBN-10 | 3-06-452521-2 / 3064525212 |
ISBN-13 | 978-3-06-452521-4 / 9783064525214 |
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