Elternunterhalt - Günther Dingeldein, Martin Wahlers

Elternunterhalt

Keine Frage offen
Buch
192 Seiten
2009 | 1., Auflage 2009
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-09282-0 (ISBN)
12,90 inkl. MwSt
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Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen sowie Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen, die Sie brauchen.INHALTE:- Die aktuelle Rechtslage bei Elternunterhalt und Sozialhilferegress.- Wann Eltern Anspruch auf Unterhalt haben und wer Unterhalt leisten muss.- Ob Kinder mit dem gesamten Einkommen haften müssen, wie die Leistungsfähigkeit des Kindes berechnet wird und was vom Einkommen des Kindes abgezogen werden kann.- Rechtzeitig vorbeugen: Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen im Vorfeld.

Günther Dingeldein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht.

Martin Wahlers ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht.

VORWORTKAPITEL 1DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN DES ELTERNUNTERHALTS- Warum muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen?- Wann können Eltern von ihren Kindern Unterhalt verlangen?- Unterhaltsanspruch - wann können Eltern ihn verlieren?- Wer außer den Eltern selbst kann deren Unterhaltsanspruch geltend machen?- Wer außer den Kindern haftet für den Unterhalt der Eltern?- Müssen Kinder zahlen, wenn der Unterhaltspflichtige verheiratet ist oder war?- Ab wann muss Unterhalt gezahlt werden?- Enden die Unterhaltsansprüche immer mit dem Tod des Unterhaltsberechtigten?- Was ist bei einer Unterhaltsberechnung zu prüfen?KAPITEL 2DER UNTERHALTSBEDARF DER ELTERN- Wie wird festgelegt, was die Eltern fordern können?- Kosten der Pflege und der Heimunterbringung - muss das Kind diese tragen?- Pflegestufe - wie wehre ich mich gegen ein falsche Einstufung meiner Eltern?- Welche Unterbringungskosten sind angemessen?- Kann das Kind den Unterhalt durch persönliche Pflege leisten?KAPITEL 3EINKOMMEN UND VERMÖGEN DER ELTERN- Woraus setzen sich die »eigenen Mittel« der Eltern zusammen?- Muss der Berechtigte sein Einkommen voll ausschöpfen?- Pflegegeld und Pflegewohngeld - was ist das?- Muss der Berechtigte sein Vermögen komplett verwerten?- Müssen Sterbegeld und Rücklagen für Beerdigungskosten verwertet werden?- Zählt ein Nießbrauchs- oder Wohnrecht zum Einkommen der Eltern?- Der Wert von Wohn- und Nießbrauchsrecht - was, wenn die Eltern ihr Recht nicht mehr ausüben?- Geschenke - können sie wegen des Unterhaltsanspruchs zurückgefordert werden?- Haftet der Beschenkte unbegrenzt?KAPITEL 4 DAS EINKOMMEN DES KINDES- Haftet das Kind mit seinem gesamten Einkommen?- Das Einkommen des Kindes - wie wird es ermittelt?- Auskunft über die Einkünfte - in welcher Form muss sie erteilt werden?- Was ist, wenn sich Einkommen oder Vermögen des Kindes nach der Auskunft ändern?- Wie wird es bewertet, wenn das Kind gar nicht oder nur teilzeitig berufstätig ist?- Welche Zuschläge sind zu beachten?- Inwiefern spielen Steuern beim Unterhalt eine Rolle?- Wie werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt?- Ist Taschengeld Einkommen?KAPITEL 5ABZÜGE VOM EINKOMMEN DES KINDES- Können Werbungskosten vom Einkommen abgezogen werden?- Wie berechnet man Fahrtkosten?- Schulden - wie sind sie zu berücksichtigen?- Wie werden Belastungen des selbst bewohnten Hauses berücksichtigt?- Wie werden Aufwendungen für Vermögensbildung und Altersvorsorge berücksichtigt?- Spielt die Höhe der zu erwartenden Altersvorsorge eine Rolle?- Sind die Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig?- Vorrangige Unterhaltspflichten des Kindes - wie werden sie berücksichtigt?- Düsseldorfer Tabelle - was ist darunter zu verstehen?- Unterhaltsleitlinien - was ist das?- Wie wird der Unterhalt minderjähriger Kinder berechnet?- Wie wird der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet?- Wie wird der Unterhaltsanspruch bei getrennt lebenden Partnern berücksichtigt?- Haften Schwiegerkinder für ihre Schwiegereltern?- Abzugsposten zu berücksichtigen?KAPITEL 6DAS VERMÖGEN DES KINDES- Wann muss das Kind sein Vermögen angreifen, um Elternunterhalt zahlen zu können?- Muss das eigene Altersvorsorgevermögen aufgebraucht werden?- Ist das Vermögen eines verheirateten Kindes verwertbar?- Immobilien - sind sie für den Unterhalt zu verwerten?KAPITEL 7WENN GESCHWISTER ELTERNUNTERHALT ZAHLEN SOLLEN- Wie haften Geschwister untereinander?- Wie wird die Haftungsquote der Geschwister berechnet?- Können Sie über das Einkommen und Vermögen der Geschwister Auskunft verlangen?- Kann es sein, dass Sie den Unterhaltsanteil der Geschwister mit schultern müssen?KAPITEL 8WENN EIN SOZIALHILFETRÄGER DEN ELTERNUNTERHALT DURCHSETZT- Was bedeutet »Rückgriff« der Sozialhilfeträger?- Überleitungsanzeige - was ist das und was kann ich dagegen tun?- Welche Ansprüche kann der Sozialhilfeträger geltend machen?- Müssen Schwiegerkinder ihren Schwiegereltern Auskunft erteilen?- Wie verhalte ich mich gegenüber einem Sozialhilfeträger taktisch richtig?KAPITEL 9WENN ES ZUM STREIT KOMMT- Wann kann es zum Rechtsstreit kommen?- Elternunterhaltsanspruch - wie kann er durchgesetzt werden?- Was tun, wenn Sie verklagt werden?- Wie kann der Elternunterhaltsanspruch später reduziert werden?- Wie lasse ich einen Unterhaltstitel abändern?- Womit müssen Sie rechnen, wenn eine Schenkung an Sie widerrufen wird?- Wie können Ansprüche unter Geschwistern durchgesetzt werden?- Kann in das Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners vollstreckt werden?- Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?- Wie (außer durch Klage) kann der Unterhaltsberechtigte auf Sie Druck ausüben?KAPITEL 10RECHTZEITIG VORSORGEN- Welche Vorsorge ist möglich und warum ist sie notwendig?- Wie kann durch vorweg genommene Erbfolge vorgesorgt werden?- Kann das Recht zum Widerruf der Schenkung ausgehebelt werden?- Ist es sinnvoll, den Elternunterhalt in einem Testament oder Erbvertrag zu regeln?- Wie sollte eine Pflegeverpflichtung aussehen?- Wie können Sie Ihre Unterhaltslast durch Konsum mindern?- Vermögensverschiebung und -umschichtung - wie kann man die Unterhaltslast mindern?- Kann man den Kindesunterhalt als Gestaltungsinstrument benutzen?STICHWORTVERZEICHNIS

WANN MUSS DAS KIND SEIN VERMÖGEN ANGREIFEN, UM ELTERNUNTERHALT ZAHLEN ZU KÖNNEN?Sie werden nur dann von Ihrer Unterhaltspflicht frei, wennweder Ihr Einkommen noch Ihr Vermögen ausreichen, um denLebensbedarf Ihrer Eltern vollständig zu decken. Sind IhreEinkünfte zu gering, um den Unterhalt ganz oder teilweise zubezahlen, kann auch Ihr Vermögen für den Unterhalt herangezogenwerden.SCHONVERMÖGENDas ist aber nur insoweit der Fall, als Ihnen die Vermögens-verwertung zumutbar ist. Anders als bei Ihren Eltern muss beiIhnen genauer hingesehen werden, über wie viel VermögenSie verfügen und wofür es Ihnen dienen soll. Vermögen, dasdem Zugriff der Unterhaltsberechtigten entzogen werden kann,nennt man Schonvermögen.Der wichtigste Vermögenszweck ist sicherlich der der Altersvorsorge.Nicht nur Ihr Einkommen muss in bestimmtem Maße geschütztsein, damit Sie für Ihr Alter vorsorgen können, sondernauch das mit diesen Mitteln gebildete Altersvorsorgevermögen.Anders als Ihre Eltern, die nur sehr kleine Geld- und Barbeträgefür sich zurückbehalten (siehe S. 52) dürfen, haben Sie Anspruchauf einen etwas größeren »Notgroschen«. Dieser soll Ihnen dazudienen, im Krankheitsfall, im Fall notwendiger Reparaturen anHaus, Hausrat oder Pkw die erforderlichen Ausgaben tragen zukönnen. Sogar die Rücklagen für die ohnehin geplante Neuanschaffungeines Pkw können Schonvermögen sein.AUSBILDUNG DER KINDERDie Ausbildung Ihrer Kinder kann nicht immer aus dem laufendenKindesunterhalt finanziert werden, der bei der BerechnungIhres Monatseinkommens berücksichtigt wird. Auslandsaufenthalte,Studienfahrten, Privatschulen, der Besuch einer Universitätetc. kosten Geld, das Ihnen nicht entzogen werden darf,um den nachrangigen Unterhalt der Eltern zu gewährleisten.Faustregeln hinsichtlich der Höhe oder gar bestimmte Vermögens-sätze gibt es nicht. Sie müssen gegebenenfalls im Einzelnenbegründen, welchen Ausbildungsbedarf Ihr Kind hat undwelche Gelder Sie deshalb vorhalten müssen.IMMOBILIENBesteht Ihr Vermögen aus Immobilien, ist wie bei allem anderenVermögen zu klären, ob es für den Unterhalt der Eltern verwertetwerden muss (dazu später mehr). Größere Renovierungenoder Umbauten, etwa für behindertengerechtes Wohnen,erfordern bisweilen Geldmittel, die weder aus dem laufendenEinkommen noch aus dem Notgroschen zu finanzieren wären.Auch diese können vor dem Zugriff der Eltern geschützt sein.TIPP! Sie können wählenAuch wenn Sie verwertbares Vermögen haben -angreifen müssen Sie es nicht zwingend. Es steht Ihnenfrei, die Forderungen Ihrer Eltern oder des Sozialamts ausIhrem Einkommen zu erfüllen, auch wenn Sie Ihre Lebens-verhältnisse dafür einschränken müssen.

Erscheint lt. Verlag 26.2.2009
Reihe/Serie ARD Buffet
Sprache deutsch
Gewicht 276 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Schlagworte Eltern; Ratgeber • Elternunterhalt • Erbrecht • Pflege • Pflegeversicherung • Unterhaltsrecht • Unterhaltsrecht; Ratgeber
ISBN-10 3-448-09282-7 / 3448092827
ISBN-13 978-3-448-09282-0 / 9783448092820
Zustand Neuware
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