Ihre Rechte als Patient

Gesundheitsreform 2004; Alle aktuellen Änderungen.

(Autor)

Buch | Softcover
94 Seiten
2004 | 2., Aufl.
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-06509-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Ihre Rechte als Patient - Rudolf Bittins
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Der TaschenGuide Ihre Rechte als Patient zeigt Ihnen:
- was die Gesundheitsreform für Sie als Krankenversicherter ändert,
- welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Arzt bei der Behandlung haben,
- was Sie bei einer Patientenverfügung beachten müssen,
- wie Sie im Schadensfall zu Ihrem Recht kommen.
Autorenporträt:
Rudolf Bittins ist seit 1992 Leistungsreferent bei einem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Er war maßgeblich an der Ausgestaltung und Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsreform) beteiligt.In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv mit allen Fragen des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Viele Verbraucher nehmen die umfassende Gesundheitsreform, die 2004 beginnt und bis 2007 reicht, als äußerst unübersichtlich wahr.Dieser TaschenGuide zeigt Ihnen:was die Gesundheitsreform für Sie als Krankenversicherter ändert,welche Rechte und Pflichten Sie und Ihr Arzt bie der Behandlung haben,was Sie bei einer Patientenverfügung beachten müssen,wie Sie im Schadensfall zu Ihrem Recht kommen.Die wichtigsten Änderungen von Arztquittung bis Zahnersatz, übersichtlich und leicht verständlich.Denn nur wer frühzeitig Bescheid weiß, kann rechtzeitig vorsorgen.

Rudolf Bittins ist seit 1992 Leistungsreferent bei einem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Er war maßgeblich an der Ausgestaltung und Umsetzung der leistungsrechtlichen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ("Gesundheitsreform") beteiligt.In seiner beruflichen Praxis beschäftigt er sich intensiv mit allen Fragen des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Vorwort
-Ihre Rechte gegenüber der Krankenkasse
- Im Überblick: Was bringt die Gesundheitsreform2004?
- Wie viel müssen Sie zuzahlen?
- Wann werden Sie von der Zuzahlung befreit?
- Was ändert sich bei den Leistungen?
- Neue Anreizsysteme für Versicherte
- Was Patienten sonst noch interessiert
- Was kommt 2005 und 2006?
- Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt
- Wer darf Sie behandeln?
- Qualität und Umfang der Behandlung
- Ihre Einwilligung nach ärztlicher Aufklärung und Beratung
- Welche medizinischen Maßnahmen müssen dokumentiert werden?
- Wer darf die Behandlungsunterlagen einsehen? Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Im Schadensfall
- Die rechtliche Basis zwischen Patient und Arzt
- Was ist ein Behandlungsfehler?
- So setzen Sie Schadensersatzansprüche durch
- Die Kosten
- Ansprechpartner
- Stichwortverzeichnis

Aus dem Kapitel "Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt", S. 73-75: QUALITÄT UND UMFANG DER BEHANDLUNG Jeder Vertragsarzt muss seine Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erbringen. Er hat das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und seine Behandlungs und Verordnungsweise hierauf einzurichten.Der Umfang der vertragsärztlichen Versorgung umfasstdie ärztliche Behandlung,Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten,ärztliche Betreuung bei Schwanger- und Mutterschaft,die Verordnung von medizinischen Leistungen im Rahmender Rehabilitation, der Belastungserprobung und Arbeitstherapie,die Anordnung der Hilfeleistung anderer Personen,das Verordnen von Arznei-, Verband, Heil- und Hilfsmitteln, von Krankentransporten sowie Krankenhausbehandlungen oder Behandlungen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,die Verordnung häuslicher Krankenpflege,das Ausstellen von Bescheinigungen und das Erstellenvon Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen oder die die Versicherten im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts vorlegen müssen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung),medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einerSchwangerschaft,ärztliche Maßnahmen zur Empfängnisverhütung, zumSchwangerschaftsabbruch und zur Sterilisation. IHRE EINWILLIGUNG NACH ÄRZTLICHER AUFKLÄRUNG UND BERATUNG Eine ärztliche Heilbehandlung, in die Sie nicht eingewilligt haben, gilt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten als Körperverletzung (Par. 223 StGB). Da Sie sich freiwillig in ärztliche Behandlung begeben, können Sie diese auch jederzeit wieder abbrechen oder verweigern, selbst gegen den Rat des Arztes.Damit Ihre Einwilligung auch rechtlich wirksam ist, müssen Sie zuvor von Ihrem Arzt ausreichend aufgeklärt worden sein. Sind Sie nicht bei Bewusstsein oder ist dieses getrübt, wird Ihr mutmaßlicher Wille oder die Entscheidung eines vernünftigen aufgeklärten Dritten zugrunde gelegt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs, BGH, vom 25.3.1988).Eine Heilbehandlung ohne angemessene Aufklärung ist dagegen rechtswidrige Eigenmacht. Hier liegt der Tatbestand der Körperverletzung nach Par. 223 StGB vor. Außerdem verstößt sie gegen das Selbstbestimmungsrecht und damit gegen die Menschenwürde nach Art. 1 des Grundgesetzes (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, vom25.7.1979). Im Streitfall muss ein Arzt beweisen, dass er den Patienten tatsächlich ausreichend aufgeklärt hat, unabhängig von unterschriebenen Formularen (vgl. Urteil des BGH vom 28.2.1984).

Reihe/Serie Taschenguide ; 96
Sprache deutsch
Maße 104 x 165 mm
Gewicht 84 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Schlagworte Gesundheitsreform • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • Patientenrecht • Patienten; Recht • Personal • Recht • Sozialrecht • Sozialwesen
ISBN-10 3-448-06509-9 / 3448065099
ISBN-13 978-3-448-06509-1 / 9783448065091
Zustand Neuware
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