Reform der Grundsteuer. Eine ökonomische Analyse aktuell diskutierter Reformmodelle
Igel Verlag RWS
978-3-95485-333-5 (ISBN)
Katharina Siebert, M. Sc., wurde 1985 in Solikamsk (Russland) geboren und ist im Alter von sieben Jahren nach Deutschland ausgewandert. Nach ihrer Berufsausbildung zur Bürokauffrau in der Bekleidungsbranche entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Betriebswirtschaft durch ein Studium weiter auszubauen. Bereits im Bachelorstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bremen entdeckte die Autorin ihr Interesse für die betriebliche Steuerlehre. Es folgte das Masterstudium mit dem Studienschwerpunkt Finanzen, Rechnungswesen und Steuern, das die Autorin im Jahr 2015 erfolgreich abschloss. Die in den zahlreichen Steuerseminaren gesammelten Kenntnisse motivierten sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
Textprobe:
Kapitel 3 Anforderungen an eine reformierte Grundsteuer:
3.1 Rechtfertigung der Grundsteuer:
3.1.1 Anwendbarkeit des Leistungsfähigkeitsprinzips:
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist das klassische Fundamentalprinzip der Steuergerechtigkeit und zählt demnach zu dem obersten Vergleichsmaßstab einer gerechten Verteilung steuerlicher Lasten. Dieses Verteilungsprinzip wird aus dem Gleichheits-grundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitet und besagt, dass jeder Stpfl. Entsprechend seiner wirtschaftlichen Zahlungsfähigkeit besteuert werden soll, um je nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung der allgemeinen Staatsausgaben beizutragen. Da gem. Art. 3 Abs. 1 GG Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss, soll die steuerliche Lastenverteilung die unterschiedlichen Einkommens- sowie Vermögensverhältnisse berücksichtigen. Anknüpfungspunkt für eine Steuerbelastung kann demnach auch der ruhende Bestand des Vermögens sein. So wird in den höchstrichterlichen Entscheidungen die Rechtfertigung der besonderen Belastung der Grundeigentümer mit der GrSt u. a. aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip abgeleitet. Gem. der Rspr. Des BVerfG erhöht das Eigentum am Grundstück in Form eines "fundierten Eigentums" die steuerliche Leistungsfähigkeit, weshalb dem Eigentümer allein durch das Innehaben einer Sache eine "abstrakte" Leistungsfähigkeit unterstellt wird. Diese Überlegung wird verkürzt als "Fundustheorie" bezeichnet und besagt, dass von bestimmten Einkunftsquellen eine besondere Leistungsfähigkeit ausgeht, da diese "sicherer" und "ergiebiger" sind als andere. Einkünfte aus Grundbesitz gelten typischerweise als besonders "fundiert". Durch diese besondere Leistungsfähigkeit sei folglich eine höhere Besteuerung des potenziellen Einkommens eines Grundstückseigentümers gerechtfertigt. Auch der BFH schloss sich in seiner Rspr. Zur GrSt der Rspr. Des BVerfG an.
Die Anwendbarkeit des Leistungsfähigkeitsprinzips auf die GrSt wird im Schrifttum jedoch vielfach abgelehnt. So würde das individuelle Einkommen jeder natürlichen Person im gegebenen deutschen Steuersystem bereits umfassend über die Est erfasst werden, die zudem -seit sie die GrSt als Hauptsteuer verdrängt hat- über einen exakteren Maßstab steuerlicher Leistungsfähigkeit verfüge. Da der Grundstücksertrag als Ist-Ertrag bereits von der Est erfasst wird, sei es nicht gerechtfertigt, diesen ein zweites Mal als Soll-Ertrag mit der GrSt zu belasten. Der ergänzende Einbezug von Ertragspotenzial führe zu einer nicht angebrachten Mehrfachbelastung desselben Ein-kommens. Abgesehen davon sei entgegen der Fundustheorie einzuwenden, dass der "potenzielle Ertrag" nicht die Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers ausdrücken kann, da sich diese lediglich nach dem "tatsächlich realisierten Ertrag" bemessen lässt. Steuerliche Leistungsfähigkeit drückt sich in dem Zufluss an ökonomischer Verfügungsmacht aus. Denn um Steuern zahlen zu können wird Liquidität vorausgesetzt. Oft werden Grundstücke jedoch zu eigenen Wohnzwecken genutzt, weshalb keine Ertragserwartung unterstellt werden darf. Der bloße Grundbesitz kann demgegenüber keine regelmäßig wiederkehrenden Erträge garantieren und ist im Vergleich zum sonstigen Vermögen i. d. R. auch nicht rentabler. Fraglich ist deshalb, warum als Indikator steuerlicher Leistungsfähigkeit gerade der Grundbesitz aus dem Gesamt-vermögen herausgegriffen wird. Fundusüberlegungen seien in diesem Zusammenhang als längst überholt anzusehen. Da aus ökonomischer Sicht zudem lediglich Personen leistungsfähig sein können, ist für die GrSt als Objektsteuer bereits aus steuertechnischen Gründen eine Anwendung des Leistungsfähigkeitsprinzips problematisch. So werden alle Haushalte von der GrSt erfasst, ohne dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des einzelnen Stpfl. berücksichtigt wird.(...)
Erscheinungsdatum | 09.03.2016 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 155 x 7 mm |
Gewicht | 167 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Steuern / Steuererklärung |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
Schlagworte | Grundsteuer (GrSt) |
ISBN-10 | 3-95485-333-7 / 3954853337 |
ISBN-13 | 978-3-95485-333-5 / 9783954853335 |
Zustand | Neuware |
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