Das funktionelle Verständnis des § 2 UWG (vergleichende Werbung)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-56026-6 (ISBN)
2 UWG (jetzt
6 UWG). Hiernach müssen vergleichsimmanente Herabsetzungs- und Rufausbeutungseffekte im Interesse einer Erhöhung der Markttransparenz geduldet werden.
Der Autor: Philipp Kadelbach, geboren 1974 in Berlin, studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach seinem Ersten Staatsexamen absolvierte der Autor ein LL.M.-Programm an der University of Cape Town (UCT) in Südafrika. Seit 2002 ist er als Rechtsanwalt in Berlin tätig und war Syndikus eines international tätigen Softwareunternehmens. Seit 2006 ist der Autor als Partner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten international tätigen Kanzlei auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und IT-Rechts tätig.
lt;i>Aus dem Inhalt: Allgemeine Strukturen des Rechts der vergleichenden Werbung im deutschen und südafrikanischen Recht - Anwendungsbereich der Normen im deutschen und südafrikanischen Recht - Schutz vor Irreführung und Verwechslungen im deutschen und südafrikanischen Recht - Diffamierungs- und Rufausbeutungsschutz im deutschen und südafrikanischen Recht.
Erscheint lt. Verlag | 10.11.2006 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 4490 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 380 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht | |
Schlagworte | Advertising Standards Authority • Deutschland • Europäisches Lauterkeitsrecht • Funktionelle • Hardcover, Softcover / Recht/Sonstiges • HC/Recht/Sonstiges • Kadelbach • Philipp • Recht • Rechtsvergleich • Südafrikanischen • Südafrika (Staat) • Vergleichende • Vergleichende Werbung • Verständnis • Werbeselbstregulierung • Werbung |
ISBN-10 | 3-631-56026-5 / 3631560265 |
ISBN-13 | 978-3-631-56026-6 / 9783631560266 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
aus dem Bereich