Flashmob-Aktionen als neue Mittel des Arbeitskampfes
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Flashmob-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts unter besonderer Berücksichtigung der straf- und zivilrechtlichen Bewertung von Flashmob-Aktionen
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Das Bundesarbeitsgericht, das mit seiner Rechtsprechung die Grundsätze
des geltenden Arbeitskampfrechts maßgeblich prägt, hatte im Jahr
2009 über die Zulässigkeit von Flashmob-Aktionen als neuer Form des
Arbeitskampfes zu entscheiden. Dem Urteil vom 22.9.2009 lag eine gewerkschaftlich
organisierte Flashmob-Aktion im Einzelhandel zugrunde.
Derartige Aktionen wurden vonseiten des Gerichts als nicht generell
unzulässig eingeordnet.
Die vorliegende Arbeit zeigt auf, aus welchen Gründen die vorgenannte
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht zu überzeugen vermag.
Neben einem Vergleich gewerkschaftsgetragener Flashmob-Aktionen
mit den bislang bekannten Kampfmitteln der Arbeitnehmerseite erfolgt
eine detaillierte Analyse der straf- und zivilrechtlichen Einordnung
derartiger Flashmobs. Diese bildet die Grundlage für die umfassende
Untersuchung der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit dieses neuartigen
Kampfmittels der Arbeitnehmerseite auf der Grundlage von Art. 9
Abs. 3 GG. Die anschließende Prüfung der einschlägigen europäischen
und internationalen Vorschriften zeigt, dass das gefundene Ergebnis
auch mit diesen in Einklang steht.
Nachdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft Kampfformen, die
sich neuer Kommunikationsmedien bedienen, an Bedeutung gewinnen
werden, untersucht die vorliegende Arbeit darüber hinaus die Rechtmäßigkeit
gewerkschaftlich organisierter Online-Flashmobs.
Das Werk gibt zudem Kriterien an die Hand, mit deren Hilfe auch andere
Formen des Arbeitskampfes zuverlässig auf ihre arbeitskampfrechtliche
Zulässigkeit hin untersucht werden können.
des geltenden Arbeitskampfrechts maßgeblich prägt, hatte im Jahr
2009 über die Zulässigkeit von Flashmob-Aktionen als neuer Form des
Arbeitskampfes zu entscheiden. Dem Urteil vom 22.9.2009 lag eine gewerkschaftlich
organisierte Flashmob-Aktion im Einzelhandel zugrunde.
Derartige Aktionen wurden vonseiten des Gerichts als nicht generell
unzulässig eingeordnet.
Die vorliegende Arbeit zeigt auf, aus welchen Gründen die vorgenannte
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht zu überzeugen vermag.
Neben einem Vergleich gewerkschaftsgetragener Flashmob-Aktionen
mit den bislang bekannten Kampfmitteln der Arbeitnehmerseite erfolgt
eine detaillierte Analyse der straf- und zivilrechtlichen Einordnung
derartiger Flashmobs. Diese bildet die Grundlage für die umfassende
Untersuchung der arbeitskampfrechtlichen Zulässigkeit dieses neuartigen
Kampfmittels der Arbeitnehmerseite auf der Grundlage von Art. 9
Abs. 3 GG. Die anschließende Prüfung der einschlägigen europäischen
und internationalen Vorschriften zeigt, dass das gefundene Ergebnis
auch mit diesen in Einklang steht.
Nachdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft Kampfformen, die
sich neuer Kommunikationsmedien bedienen, an Bedeutung gewinnen
werden, untersucht die vorliegende Arbeit darüber hinaus die Rechtmäßigkeit
gewerkschaftlich organisierter Online-Flashmobs.
Das Werk gibt zudem Kriterien an die Hand, mit deren Hilfe auch andere
Formen des Arbeitskampfes zuverlässig auf ihre arbeitskampfrechtliche
Zulässigkeit hin untersucht werden können.
Erscheinungsdatum | 29.09.2021 |
---|---|
Reihe/Serie | Saarbrücker Schriften zur Rechtswissenschaft ; 7 |
Verlagsort | Saarbrücken |
Sprache | deutsch |
Maße | 145 x 210 mm |
Gewicht | 500 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht |
Schlagworte | Arbeitskampf • Flashmob • Zulässigkeit |
ISBN-10 | 3-946851-51-7 / 3946851517 |
ISBN-13 | 978-3-946851-51-6 / 9783946851516 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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