Die Eintragbarkeit der Marke "Fack ju Göthe". Geistiges Eigentum & Wettbewerbsrecht
Seiten
2020
|
1. Auflage
GRIN Verlag
978-3-346-28786-1 (ISBN)
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978-3-346-28786-1 (ISBN)
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Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige GmbH, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Veranstaltung: Geistiges Eigentum & Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht. Konkret wird die Eintragbarkeit der Marke "Fack Ju Göhte" diskutiert. Hierzu werden nach einer kurzen Einführung zunächst die Hintergründe bezüglich der Filmproduktion "Fack Ju Göhte" dargestellt. Anschließend wird der Stand der Diskussion in der bisherigen Rechtsprechung und Literatur erörtert. Danach werden die möglichen Auswirkungen auf die Rechtsprechung behandelt und abschließend wird erläutert, wie die Autorin selbst den Fall entscheiden würden. Marken, die nach
8 II Nr. 5 MarkenG / Art. 7 I lit. f UMV Marken sind und gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden von der Eintragung in das jeweilige Markenregister ausgeschlossen. Mit dieser Norm begründet lehnte das EUIPO die Eintragung von der Wortmarke "Fack Ju Göhte" ab. Constantin Film meldete diese Unionsmarke, in Ergänzung zu ihrer Filmtrilogie "Fack Ju Göhte", im Jahr 2015, an.Die Trilogie hatte insgesamt 21,28 Millionen Kinozuschauer. Doch genügt eine hohe Zahl an Kinozuschauern, um einen fraglich vulgären Markennamen zu legitimieren? Nimmt der durchschnittliche Verbraucher des 21. Jahrhunderts diese Unionsmarke wirklich als vulgäre und unanständige Beleidigung für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wahr? Und verunglimpft diese Unionsmarke postum Johann Wolfgang von Goethe? Diese Arbeit befasst sich mit der Eintragbarkeit der Unionsmarke "Fack Ju Göhte".
8 II Nr. 5 MarkenG / Art. 7 I lit. f UMV Marken sind und gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden von der Eintragung in das jeweilige Markenregister ausgeschlossen. Mit dieser Norm begründet lehnte das EUIPO die Eintragung von der Wortmarke "Fack Ju Göhte" ab. Constantin Film meldete diese Unionsmarke, in Ergänzung zu ihrer Filmtrilogie "Fack Ju Göhte", im Jahr 2015, an.Die Trilogie hatte insgesamt 21,28 Millionen Kinozuschauer. Doch genügt eine hohe Zahl an Kinozuschauern, um einen fraglich vulgären Markennamen zu legitimieren? Nimmt der durchschnittliche Verbraucher des 21. Jahrhunderts diese Unionsmarke wirklich als vulgäre und unanständige Beleidigung für Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wahr? Und verunglimpft diese Unionsmarke postum Johann Wolfgang von Goethe? Diese Arbeit befasst sich mit der Eintragbarkeit der Unionsmarke "Fack Ju Göhte".
Erscheinungsdatum | 17.12.2020 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 40 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Urheberrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht | |
Schlagworte | Eigentum • eintragbarkeit • fack • Geistiges • Göthe • Marke • Rechtswissenschaft, Allgemein • Wettbewerbsrecht |
ISBN-10 | 3-346-28786-6 / 3346287866 |
ISBN-13 | 978-3-346-28786-1 / 9783346287861 |
Zustand | Neuware |
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