Der digitale Nachlass
DATEV (Verlag)
978-3-96276-018-2 (ISBN)
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Solange van Rens, Jahrgang 1972, kam über einen Umweg zum Jurastudium: Zunächst absolvierte sie die Hotelfachschule im Bereich Management in Antwerpen, Belgien. An der Universität Maastricht, Niederlande, belegte sie den Masterstudiengang European Law School (Auszeichnung „Cum Laude“). Seit 1999 ist sie als Anwältin tätig. Nach Stationen bei Baker & McKenzie in Amsterdam und Wagemans Advokaten in Maastricht erhielt sie 2004 auch die deutsche Rechtsanwaltszulassung. Solange van Rens ist seit 2008 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2009 Fachanwältin für Erbrecht. Unter anderem wegen ihres internationalen Studiums und ihrer Sprachkenntnisse ist neben dem Arbeitsrecht das internationale Erbrecht ihr Spezialgebiet. Seit 2005 ist Solange van Rens Partnerin bei Binder³ (Binder und Partner Rechtsanwälte) in Passau, einer ausschließlich im Arbeits- und Erbrecht tätigen und spezialisierten Kanzlei. Sie ist seit 2014 Mitglied im Redaktionsbeirat des DATEV magazins und verfasst dafür regelmäßig Beiträge im Arbeits- und Erbrecht.
1 Digitaler Nachlass – wen betrifft es?
1.1 Praxisbeispiele
1.1.1 Das Millionenvermögen der Kunden
1.1.2 Das Millionenvermögen des Erblassers
1.1.3 Der digitale Nachlass eines Influencers
1.2 Im täglichen Leben – Jeder Benutzer ist gefragt
1.2.1 Der übliche Anwender
1.2.2 Der digitale Nachlass des üblichen Anwenders
1.3 Der „Facebook-Fall“
2 Digitaler Nachlass – was ist das überhaupt?
2.1 Der Begriff aus rechtlicher Sicht
2.2 Begriff aus praktischer Sicht: Inhalt des digitalen Nachlasses
3 Interessenlage – Wer sind die Akteure im digitalen Nachlass?
3.1 Der Erblasser
3.1.1 Wunsch: „mit mir stirbt auch mein digitales Ich“
3.1.2 Wunsch: „Digitale Unsterblichkeit“
3.2 Der Erbe
3.3 Die Angehörigen
3.4 Vertragspartner
3.5 Geschäftspartner oder Berater
4 Der rechtliche Rahmen
4.1 Einstieg
4.2 Relevante Rechtsgebiete
4.3 Internationale Rechtsgrundlagen
4.3.1 Europa
4.3.2 Regelungen in den USA
4.4 Nationale Rechtsgrundlagen
4.4.1 Arbeitsgruppe „digitaler Neustart“
4.4.2 Erbrecht
4.4.3 Telekommunikationsgesetz: Das Fernmeldegeheimnis
4.4.4 Datenschutz im DS-GVO
4.4.5 Persönlichkeitsrecht
4.4.6 Nationales AGB-Recht
4.5 Internationales Privatrecht
5 Die Rechtsfragen zum digitalen Nachlass
5.1 Klärung der Vererblichkeit durch den Bundesgerichtshof
5.1.1 Begründung der Vorinstanzen
5.1.2 Entscheidung des Bundesgerichtshofes
5.1.3 Bedeutung des Facebook-Urteils
6 Die praktische Handhabung
6.1 Hürden und Risiken aus Sicht des Erben
6.1.1 Zugangshindernisse
6.1.2 Risiken
6.2 Übergang der einzelnen digitalen Nachlassgegenstände
6.2.1 Hardware
6.2.2 E-Mail-Konto und seine Bedeutung
6.2.3 Social Media Daten und Profile
6.2.4 E-Mails
6.2.5 Inhalte des Erblassers auf Videoplattformen wie YouTube
6.2.6 Vertragsbeziehungen zu Anbietern
6.2.7 Webseite und Domains
6.2.8 Nutzungsrechte digitaler Musik-, Literatur- und Videosammlungen
6.2.9 Online Zahlungsverkehr
6.2.10 Daten in Cloud, zum Beispiel iCloud, Dropbox, OneDrive
6.3 Anspruchsdurchsetzung
6.3.1 Wie weist der Erbe die Gesamtrechtsfolge nach?
6.3.2 Gerichtliche Geltendmachung
7 Vorsorge des Erblassers
7.1 Allgemein
7.2 Umsetzung
7.2.1 Inventarisieren und kategorisieren
7.2.2 Nutzungsbedingungen prüfen
7.2.3 Entscheidung treffen
7.2.4 Festlegen der Entscheidung
7.2.5 Praktische Vorsorgemaßnahmen treffen
7.2.6 Rechtliche Vorsorgemaßnahmen treffen
7.2.7 Fazit für die Vorsorge
8 Was also tun? – 10 Tipps
9 Muster
9.1 Vollmachtsurkunde
9.2 Verzeichnis für den digitalen Nachlass
Internet und Smartphone, soziale Netzwerke und Onlineshops sind aus unserem Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Es ist völlig selbstverständlich geworden, sein Vermögen online zu verwalten, digital zu kommunizieren, Geschäfte zu tätigen, das tägliche Leben im World Wide Web mit „Freunden“ zu teilen. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung nutzt das Internet regelmäßig. Studien zufolge sind mittlerweile über 90 % der Deutschen regelmäßig „online“. Selbst in der Gruppe der über 70-Jährigen wächst die Zahl der Nutzer ständig: hier ist inzwischen jeder Dritte im Internet unterwegs. Die wenigstens von uns machen sich jedoch Gedanken, was mit ihren Daten, Nachrichten, geposteten Fotos, Onlineverträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften nach ihrem Tod passiert. Wenn man den Zahlen Glauben schenken darf, hat nur einer von 10 Nutzern festgelegt, wie es nach seinem Ableben mit seinen Daten im Netz weitergehen soll. Auch nach dem Tod des Nutzers bleiben alle übermittelten Daten und Einträge beim jeweiligen Anbieter. Die digitale Persönlichkeit, die so über die Jahre durch verschiedenste Online-Profile, gepostete Fotos, Bewertungen, Beiträge und vieles mehr geschaffen wird, ist im Netz grundsätzlich unsterblich. Auch nach dem Tod des Nutzers erlauben sie uns zum Teil tiefe Einblicke in die Persönlichkeitssphäre des Verfassers. Die vom Nutzer hinterlassenen elektronischen Daten und Spuren im World Wide Web werden aus rechtlicher Sicht als „digitaler Nachlass“ bezeichnet. Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird kontrovers diskutiert. So unterschiedlich der jeweilige Nutzer in der digitalen Welt unterwegs ist, so divers sind auch die Sichtweisen, welches postmortale Schicksal diese Spuren ereilen soll. Je nach Interessenlage sollen die Daten und Spuren „mitversterben“ oder für die Nachwelt abgreifbar sein und bleiben. Aber wer erbt denn diese digitale Sammlung, ist diese überhaupt vererblich? Und – sofern diese Frage mit „ja“ zu beantworten ist – nach welchen gesetzlichen Regeln läuft das? Was kann ich als Erblasser bereits zu Lebzeiten tun und veranlassen, um entweder sicherzustellen, dass auch nach meinem Tod meine Daten zugänglich sind, sofern ich das wünsche, oder eben nicht mehr? Dieses Fachbuch soll Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion rund um dieses Thema verschaffen. Neben einer kurzen Besprechung zu grundsätzlichen Fragen, wie zum Beispiel die Vererblichkeit von Daten, wird der digitale Nachlass praktisch, sowohl aus Sicht des Erben und/oder des nahen Angehörigen, als auch aus Sicht des Erblassers, beleuchtet. Es soll jeden Nutzer dazu anregen, sich mit der Frage, was mit seinem „digitalen Ich“ bei seinem Versterben geschehen soll, auseinanderzusetzen und anschließend bestenfalls eine maßgeschneiderte Vorsorge zu treffen. Nürnberg, im Juni 2019 Solange van Rens
Internet und Smartphone, soziale Netzwerke und Onlineshops sind aus unserem Privat- und Berufsleben nicht mehr wegzudenken. Es ist völlig selbstverständlich geworden, sein Vermögen online zu verwalten, digital zu kommunizieren, Geschäfte zu tätigen, das tägliche Leben im World Wide Web mit "Freunden" zu teilen. Mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung nutzt das Internet regelmäßig. Studien zufolge sind mittlerweile über 90 % der Deutschen regelmäßig "online". Selbst in der Gruppe der über 70-Jährigen wächst die Zahl der Nutzer ständig: hier ist inzwischen jeder Dritte im Internet unterwegs. Die wenigstens von uns machen sich jedoch Gedanken, was mit ihren Daten, Nachrichten, geposteten Fotos, Onlineverträgen und kostenpflichtigen Mitgliedschaften nach ihrem Tod passiert. Wenn man den Zahlen Glauben schenken darf, hat nur einer von 10 Nutzern festgelegt, wie es nach seinem Ableben mit seinen Daten im Netz weitergehen soll. Auch nach dem Tod des Nutzers bleiben alle übermittelten Daten und Einträge beim jeweiligen Anbieter. Die digitale Persönlichkeit, die so über die Jahre durch verschiedenste Online-Profile, gepostete Fotos, Bewertungen, Beiträge und vieles mehr geschaffen wird, ist im Netz grundsätzlich unsterblich. Auch nach dem Tod des Nutzers erlauben sie uns zum Teil tiefe Einblicke in die Persönlichkeitssphäre des Verfassers. Die vom Nutzer hinterlassenen elektronischen Daten und Spuren im World Wide Web werden aus rechtlicher Sicht als "digitaler Nachlass" bezeichnet.Das Thema gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird kontrovers diskutiert. So unterschiedlich der jeweilige Nutzer in der digitalen Welt unterwegs ist, so divers sind auch die Sichtweisen, welches postmortale Schicksal diese Spuren ereilen soll. Je nach Interessenlage sollen die Daten und Spuren "mitversterben" oder für die Nachwelt abgreifbar sein und bleiben. Aber wer erbt denn diese digitale Sammlung, ist diese überhaupt vererblich? Und - sofern diese Frage mit "ja" zu beantworten ist - nach welchen gesetzlichen Regeln läuft das? Was kann ich als Erblasser bereits zu Lebzeiten tun und veranlassen, um entweder sicherzustellen, dass auch nach meinem Tod meine Daten zugänglich sind, sofern ich das wünsche, oder eben nicht mehr?Dieses Fachbuch soll Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der Diskussion rund um dieses Thema verschaffen. Neben einer kurzen Besprechung zu grundsätzlichen Fragen, wie zum Beispiel die Vererblichkeit von Daten, wird der digitale Nachlass praktisch, sowohl aus Sicht des Erben und/oder des nahen Angehörigen, als auch aus Sicht des Erblassers, beleuchtet. Es soll jeden Nutzer dazu anregen, sich mit der Frage, was mit seinem "digitalen Ich" bei seinem Versterben geschehen soll, auseinanderzusetzen und anschließend bestenfalls eine maßgeschneiderte Vorsorge zu treffen.Nürnberg, im Juni 2019Solange van Rens
Erscheinungsdatum | 31.07.2019 |
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Verlagsort | Deutschland |
Sprache | deutsch |
Maße | 190 x 130 mm |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Bewerbung / Karriere |
Mathematik / Informatik ► Informatik ► Web / Internet | |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht | |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► IT-Recht | |
Schlagworte | Account • digitales Vermögen • Domainrechte • Erblasser • Facebook-Account • Immaterialgüterrechte • Internet • Internetdienstleistungen • Onlineshop • Provider • Soziale Netzwerke • Vertragsbeziehungen |
ISBN-10 | 3-96276-018-0 / 3962760180 |
ISBN-13 | 978-3-96276-018-2 / 9783962760182 |
Zustand | Neuware |
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