Die Strafbarkeit grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum innerhalb der Europäischen Union -  Rüdiger Pfaffendorf

Die Strafbarkeit grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum innerhalb der Europäischen Union (eBook)

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2018 | 1. Auflage
285 Seiten
BWV Berliner Wissenschafts-Verlag
978-3-8305-4058-8 (ISBN)
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Das Internet ermöglicht mittlerweile, riesige Datenmengen ungehindert von Landes- oder Zollgrenzen in Sekundenschnelle weltweit zu verbreiten. Längst hat sich eine organisierte Kriminalität herausgebildet, die dies nutzt, um durch Schutzrechtsverletzungen ohne großen Aufwand riesige Gewinne zu erwirtschaften.°°Das Territorialitätsprinzip beschränkt hier - im Zusammenwirken mit dem europäischen ne-bis-in-idem-Grundsatz - die Möglichkeit der Bestrafung grenzüberschreitender Schutzrechtsverletzung erheblich.°°Ausgehend von der Relevanz des geistigen Eigentums und den beschränkten Bestrafungsmöglichkeiten greift der Verfasser Fallgruppen grenzüberschreitender Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum heraus, anhand derer er die Defizite des strafrechtlichen Schutzes dieser Rechte aufgezeigt und Möglichkeiten zu deren gesetzgeberischen Beseitigung entwickelt. Dabei geht er auch darauf ein, wie die Europäische Union durch die Fortentwicklung legislativer Maßnahmen die Beseitigung der festgestellten Defizite ausgestalten könnte.°°

Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 27
A. Einführung 27
B. Problemstellung 28
C. Ziel der Arbeit 31
D. Gang der Arbeit 31
I. Die Begehungsorte der strafbaren Verletzung des geistigen Eigentums 33
1. Das Strafanwendungsrecht 33
2. Der durch das Territorialitätsprinzip eingeschränkte Schutzbereich der Strafnormen 34
3. Die Bestimmung der Handlungs- und Erfolgsorte 35
4. Schutzrechtsverletzungen mittels Nutzung des Internets 36
II. Die Europarechtswidrigkeit der Regelungen der §§ 7 und 9 StGB 38
1. Die Europarechtswidrigkeit des § 7 StGB 38
2. Die Europarechtswidrigkeit des § 9 StGB 40
3. Die Auswirkung der Nichtanwendbarkeit strafanwendungsrechtlicher Regelungen des StGB 41
III. Die Verkürzung des strafrechtlichen Schutzes nationaler Rechte am geistigen Eigentum durch den europäischen ne-bis-in-idem-Grundsatz 42
IV. Die Wiederherstellung eines lückenlosen strafrechtlichen Schutzes der nationalen Rechte am geistigen Eigentum 43
Erster Teil – Die internationale Anwendbarkeit des Strafrecht sdes geistigen Eigentums 45
A. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des Strafrechts des geistigen Eigentums durch den beschränkten Schutzbereich der Straftatbestände 45
I. Die Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts des geistigen Eigentums 46
1. Die Zivilrechtsakzessorietät des Strafrechts auf Grund normativer Tatbestandsmerkmale und Blanketttatbestandsmerkmale 46
2. Die Qualifi kation verweisender Tatbestandsmerkmale als normative oder Blanketttatbestandsmerkmale 48
3. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Urheberstrafrechts 50
a. Die Regelung des § 106 UrhG 51
b. Die Regelung des § 107 UrhG 54
c. Die Regelung des § 108 UrhG 55
d. Die Regelung des § 108b UrhG 56
e. Zusammenfassung 58
4. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale desMarkenstrafrechts 59
a. Die Regelung des § 143 MarkenG 59
b. Die Regelung des § 143a MarkenG 60
c. Die Regelung des § 144 Absatz 1 MarkenG 62
d. Die Regelung des § 144 Absatz 2 MarkenG 63
e. Zusammenfassung 64
5. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Design-/Geschmacksmusterstrafrechts 64
a. Die Regelung des § 51 DesignG 64
b. Die Regelung des § 65 DesignG 65
c. Zusammenfassung 67
6. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Halbleiterschutzstrafrechts – die Regelung des § 10 Absatz 1 HalbLSchG 67
7. Die Qualifikation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Sortenschutzstrafrechts 68
a. Die Regelung des § 39 Absatz 1 Nr. 1 SortSchG 68
b. Die Regelung des § 39 Absatz 1 Nr. 2 SortSchG 69
c. Zusammenfassung 70
8. Die Qualifikation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Patentstrafrechts – die Regelung des § 142 PatG147 70
9. Die Qualifi kation der verweisenden Tatbestandsmerkmale der Tatbestände des Gebrauchsmusterstrafrechts – die Regelung des § 25 GebrMG 71
10. Zusammenfassung 72
II. Die sachrechtliche Reichweite des Rechts des geistigen Eigentums 73
1. Einführung 73
2. Die historischen Gründe für die Geltung des Territorialitätsprinzips 76
a. Die Entwicklung des Urheberrechts 76
b. Die Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes 77
3. Die Fortgeltung des Territorialitätsprinzips im geltenden Recht 79
III. Das internationale Privatrecht im Recht des geistigen Eigentums 80
IV. Ergebnis 81
1. Zusammenfassung 81
2. Die Auswirkung des Territorialitätsprinzips im Recht des geistigen Eigentums auf die Anwendbarkeit des deutsche nStrafrechts in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen 82
a. Die Wirkung des Territorialitätsprinzips bei der Anwendung des deutschen Strafrechts gemäß § 7 StGB 83
aa. Die Verletzung nationaler Schutzrechte 83
bb. Die Verletzung von Gemeinschafts-/Unionsschutzrechten 84
b. Die Wirkung des Territorialitätsprinzips bei der Anwendung desdeutschen Strafrechts gemäß § 3 StGB 84
aa. Fallkonstellationen zur Mittäterschaft 85
bb. Fallkonstellationen zur mittelbaren Täterschaft 86
cc. Fallkonstellationen zur Teilnahme 86
aaa. Die inländische Teilnahme an einer ausländischen Haupttat 87
bbb. Die ausländische Teilnahme an einer inländischen Haupttat 88
B. Die Bestimmung der Begehungsorte im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB für die Delikte des Strafrechts des geistigen Eigentums bei Tatbegehung mittels Internet 88
I. Der Begehungsort im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB bei Taten im Internet 88
1. Die Bestimmung des Handlungsorts im Sinne des § 9 Absatz 1 Var. 1 und 2 StGB 89
2. Die Bestimmung des Erfolgsorts im Sinne des § 9 Absatz 1 Var. 3 und 4 StGB 91
3. Einschränkungen der Annahme eines Begehungsorts im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB 93
4. Eigener Lösungsansatz 94
II. Der Begehungsort im Sinne des § 9 Absatz 1 StGB bei Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum im Internet 99
III. Die Begehungsorte im Urheberrechtstrafrecht 103
1. Vervielfältigen gemäß §§ 106 Absatz 1 108 Absatz 1 Nr. 1 UrhG
2. Verbreiten gemäß §§ 106 Absatz 1 107 Absatz 1 Nr. 1, 2
3. Öff entlich Wiedergeben gemäß §§ 106 Absatz 1 108 Absatz 1 Nr. 1, 3 UrhG
4. Anbringen gemäß §§ 107 Absatz 1 Nr. 1, 2 UrhG 107
5. Verwerten gemäß §§ 108 Absatz 1 Nr. 2, 4–8 UrhG 108
6. Die Begehungsorte des deutschen Urheberstrafrechts bei Tatbegehung mittels Internet 108
IV. Die Begehungsorte im Markenstrafrecht 109
1. Die Begehungsorte bei der Verletzung von Marken 109
a. Benutzen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 1, 2, 4, 5 143a Absatz 1 Nr. 1–3 MarkenG
b. Anbringen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG 109
c. Anbieten gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG 110
d. Inverkehrbringen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG 110
e. Besitzen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG 111
f. Einführen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG 111
g. Ausführen gemäß §§ 143 Absatz 1 Nr. 3 MarkenG 112
2. Der Begehungsort bei der Verletzung geographischerHerkunftsangaben 112
a. Die Verletzung nationaler geographischer Herkunftsangaben – Benutzen gemäß §§ 144 Absatz 1 Nr. 1, 2 MarkenG 112
b. Die Verletzung gemeinschaftsrechtlicher geographischerHerkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen 113
aa. Benutzen gemäß § 144 Absatz 2 Nr. 1 MarkenG 113
bb. Aneignen und Nachahmen gemäß § 144 Absatz 2 Nr. 2 MarkenG 113
3. Der Begehungsort des deutschen Markenstrafrechts bei Tatbegehung mittels Internet 114
V. Der Begehungsort im Design-/Geschmacksmusterstrafrecht 115
1. Benutzen gemäß §§ 51 Absatz 1, 65 DesignG 115
2. Der Begehungsort im deutschen Design-/Geschmacksmusterstrafrecht bei Tatbegehung mittels Internet 116
VI. Der Begehungsort im Patentstrafrecht 116
1. Anbieten gemäß §§ 142 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 2 PatG 117
2. Inverkehrbringen gemäß §§ 142 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 PatG 117
3. Einführen gemäß §§ 142 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 PatG 117
4. Der Begehungsort im deutschen Patentstrafrechts beiTatbegehung mittels Internet 118
VII. Der Begehungsort im Gebrauchsmusterstrafrecht 118
VIII. Der Begehungsort im Halbleiterschutzstrafrecht 119
IX. Der Begehungsort im Sortenschutzstrafrecht 119
1. Die Verletzung nationaler Sortenschutzrechte 119
2. Die Verletzung gemeinschaftlicher Sortenschutzrechte 119
X. Zusammenfassung 120
C. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums durch europarechtliche Vorgaben 120
I. Die Folge der Kollision nationalen Strafrechts mit Unionsrecht 123
1. Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts 123
2. Die unionsrechtskonforme Auslegung 125
II. Der Regelungsgegenstand des internationalen Strafrechts der §§ 3 bis 9 StGB 126
III. Zwischenergebnis 136
IV. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß § 7 StGB durch Unionsrecht 137
1. Die Anwendung des § 7 StGB auf Verletzungen von Rechten am geistigen Eigentum 138
a. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 7 Absatz 1 StGB auf Individualrechtsgüter deutscher Staatsangehöriger 138
b. Die Anwendung des § 7 StGB auf die Verletzung nationaler Schutzrechte 139
c. Die Anwendung des § 7 StGB auf die Verletzung von Gemeinschafts-/Unionsschutzrechten 139
2. Die Verletzung des Diskriminierungsverbots des Artikels 18 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten gemäß § 7 StGB 140
a. Das Vorliegen einer gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 18 Absatz 1 AEUV verstoßenden Opferdiskriminierung durch die Anwendung des § 7 Absatz 1 StGB 142
aa. Der Anwendungsbereich der Artikel 18 Absatz 1 AEUV 142
aaa. Der räumliche Anwendungsbereich 142
bbb. Der persönliche Anwendungsbereich 142
ccc. Der sachliche Anwendungsbereich 143
ddd. Die Subsidiarität des Diskriminierungsverbots 145
bb. Das Vorliegen eines Verstoßes 146
cc. Die Rechtfertigung des Verstoßes 147
dd. Rechtsfolge des Verstoßes gegen Artikel 18 Absatz 1 AEUV 149
ee. Ergebnis 153
b. Das Vorliegen einer gegen das Diskriminierungsverbot de sArtikels 18 Absatz 1 AEUV verstoßenden Täterdiskriminierung durch die Anwendung des § 7 Absatz 2 StGB 153
aa. Der Anwendungsbereich der Artikel 18 Absatz 1 AEUV 153
bb. Das Vorliegen eines Verstoßes 153
cc. Ergebnis 157
c. Ergebnis 157
3. Die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des deutschen Strafrechts auf Auslandstaten gemäß § 7 StGB 158
a. Die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des § 7 Absatz 1 StGB 158
aa. Der Anwendungsbereich des Artikels 21 Absatz 1 AEUV 158
aaa. Der räumliche Anwendungsbereich 158
bbb. Der persönliche Anwendungsbereich 158
ccc. Der sachliche Anwendungsbereich 159
bb. Das Vorliegen eines Verstoßes 159
cc. Ergebnis 160
b. Die Verletzung des Rechts auf Freizügigkeit gemäß Artikel 21 Absatz 1 AEUV durch die Anwendung des § 7 Absatz 2 StGB 160
aa. Das Vorliegen eines Verstoßes 160
bb. Ergebnis 165
c. Ergebnis 165
4. Die Verletzung von Grundfreiheiten durch die Anwendung des § 7 StGB 166
V. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß § 3 StGB durch Unionsrecht 169
1. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß §§ 3, 9 Absatz 1 StGB durch Unionsrecht 170
2. Die Einschränkung der internationalen Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums gemäß §§ 3, 9 Absatz 2 StGB durch das Unionsrecht 173
VI. Ergebnis 174
Zweiter Teil – Strafbarkeitslücken bei grenzüberschreitender Verletzung geistigen Eigentums 177
A. Der ne-bis-in-idem-Grundsatz 178
I. Die Regelung des Artikels 54 SDÜ 180
II. Die Regelung des Artikels 50 GRCh 182
III. Der Begriff derselben Tat im Sinne des Artikels 54 SDÜ 184
IV. Der Begriff derselben Straftat im Sinne des Artikels 50 GRCh 187
V. Das Verhältnis von Artikel 54 SDÜ und Artikel 50 GRCh 189
B. Das Zusammenwirken des ne-bis-in-idem-Grundsatzes und des Territorialitätsprinzips 191
I. Grenzüberschreitende Verletzung von Gemeinschafts-/Unionsschutzrechten 192
II. Grenzüberschreitende Verletzung nationaler Schutzrechte 192
C. Zusammenfassung 193
Dritter Teil – Die Beseitigung der Strafbarkeitslücke 195
A. Die Beseitigung der Strafbarkeitslücken durch die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes auf die nationalen Schutzrechte der EU-Mitgliedstaaten 196
I. Die Einbeziehung ausländischer Urheber- und gewerblicher Schutzrechte in den Schutzbereich der deutschen Straftatbestände durch unionsfreundliche Auslegung der Straftatbestände 196
II. Die Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes auf die nationalen Schutzrechte der EU-Mitgliedstaaten durch Gleichstellung mit den deutschen Schutzrechten 198
1. Die Gleichstellung von ausländischen und internationalen mit inländischen Bediensteten gemäß § 335a StGB 198
2. Die Gleichstellung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie bestimmter Steuern, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden, mit solchen, die von der Bundesrepublik Deutschland verwaltet werden, gemäß § 370 Absatz 6 AO 201
3. Die Gleichstellung des ausländischen Wettbewerbs mit dem deutschen Wettbewerb gemäß § 299 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 2 Nr. 1 StGB 202
4. Die Erfassung ausländischer Schutzgüter durch Tatbestandserweiterungen im Umweltstrafrecht 203
5. Die Gleichstellung ausländischer Urheber- und gewerblicher Schutzrechte mit deutschen Urheber- und gewerblichen Schutzrechten de lege ferenda 204
III. Die Ausdehnung des Schutzbereichs der Straftatbeständezum Schutz nationaler Schutzrechte 208
1. Formulierungsvorschläge zur Ausdehnung der einzelnen Straftatbestände 208
2. Die Anwendung des deutschen Strafrechts zum Schutz des geistigen Eigentums bei tatsächlichem Handeln des Täters in Deutschland 211
3. Die Anwendung des deutschen Strafrechts zum Schutz des geistigen Eigentums bei tatsächlichem Handeln des Täters im Ausland 211
4. Die Anwendung des deutschen Strafrechts des geistigen Eigentums auf Teilnehmer 212
B. Die Ergänzung des Vorschlags einer strafrechtlichen Richtlinie zum Recht des geistigen Eigentums 212
I. Der Verlauf des Rechtssetzungsverfahrens 214
1. Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag 214
2. Der ursprüngliche Rahmenbeschlussvorschlag 216
3. Das Urteil des EuGH vom 13. September 2005 219
4. Die Stellungnahme der Kommission zum Urteil des EuGH 222
5. Die Änderung des ursprünglichen Richtlinienvorschlags durch die Kommission 223
6. Die legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zum geänderten Richtlinienvorschlag 224
7. Das Urteil des EuGH vom 23. Oktober 2007 230
8. Die strafrechtlichen EG-Richtlinien vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 232
9. Die strafrechtliche Anweisungskompetenz nach dem Vertrag von Lissabon 234
a. Die Kompetenzgrundlage des Artikels 83 Absatz 1 AEUV 234
b. Die Kompetenzgrundlage des Artikels 83 Absatz 2 AEUV 242
10. Die Kompetenz der EU zum Erlass des zurückgezogenenRichtlinienvorschlags nach dem AEUV 246
a. Artikel 83 Absatz 1 AEUV als Kompetenzgrundlage 246
b. Artikel 83 Absatz 2 AEUV als Kompetenzgrundlage 248
c. Die Kompetenzgrundlagen für die einzelnen Vorschriften de sRichtlinienvorschlags 251
II. Die Ergänzung des Richtlinienvorschlags zur Beseitigung der Strafbarkeitslücken 252
III. Die Notwendigkeit der Beseitigung der bestehenden Strafbarkeitslücken 252
1. Die Gefahr der Hemmung der technischen und kulturellen Entwicklung 252
2. Die Gefahr volkswirtschaftlicher Schäden 254
3. Die Gefahr strafrechtlichen forum shopping 256
4. Die Gefahr der Benachteiligung einzelner Rechteinhaber 256
5. Die Gefahr der Schädigung von Verbrauchern 257
6. Die Pflicht zur Schaff ung eines lückenlosen strafrechtliche nSchutzes des geistigen Eigentums aus der Grundrechtecharta 258
a. Artikel 17 Absatz 2 GRCh 260
b. Artikel 20 GRCh 262
Ergebnisse 265
Literaturverzeichnis 271
Stichwortverzeichnis 287

Erscheint lt. Verlag 2.8.2018
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht
ISBN-10 3-8305-4058-2 / 3830540582
ISBN-13 978-3-8305-4058-8 / 9783830540588
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