Gedanken zur Rassismus-Strafnorm
20 Jahre Art. 261bis StGB
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Gut 20 Jahre sind verstrichen, seit am 1. Januar 1995 mit Art. 261bis StGB ein Gesetz in Kraft getreten ist, das Rassendiskriminierung und Leugnung von Völkermord oder anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch in der Schweiz unter Strafe stellt.
In diesen Jahren haben die schweizerischen Gerichte aller Stufen zu den verschiedensten Aspekten der nunmehr nicht mehr ganz neuen Strafnorm eine reiche Rechtsprechung entwickelt und damit den Untersuchungs- und Spruchkörpern gangbare Wege für die Rechtsanwendung gewiesen. Insoweit widerfuhr der Rassismusstrafnorm dasselbe Schicksal wie jeder anderen neuen Bestimmung.
Im Unterschied zu den meisten anderen einmal angenommenen Gesetzen sind jedoch die Diskussionen darüber, ob es den betreffenden Artikel überhaupt brauche und ob er nicht sogar auf unzulässige Weise andere Rechte, insbesondere die Meinungsäusserungsfreiheit, einschränke, bis heute nicht abgeflaut.
Heute, nach 20 Jahren Erfahrung mit dem Gesetz, erachtet die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus den Zeitpunkt für gekommen, um reflektierend innezuhalten.
Namhafte Schweizer Rechtsgelehrte wurden eingeladen, sich aus der Perspektive ihres jeweiligen Fachgebiets (Strafrecht, Zivilrecht, Völkerrecht, Verfassungs- bzw. Europarecht) mit der Strafnorm und den durch sie aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen.
In diesen Jahren haben die schweizerischen Gerichte aller Stufen zu den verschiedensten Aspekten der nunmehr nicht mehr ganz neuen Strafnorm eine reiche Rechtsprechung entwickelt und damit den Untersuchungs- und Spruchkörpern gangbare Wege für die Rechtsanwendung gewiesen. Insoweit widerfuhr der Rassismusstrafnorm dasselbe Schicksal wie jeder anderen neuen Bestimmung.
Im Unterschied zu den meisten anderen einmal angenommenen Gesetzen sind jedoch die Diskussionen darüber, ob es den betreffenden Artikel überhaupt brauche und ob er nicht sogar auf unzulässige Weise andere Rechte, insbesondere die Meinungsäusserungsfreiheit, einschränke, bis heute nicht abgeflaut.
Heute, nach 20 Jahren Erfahrung mit dem Gesetz, erachtet die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus den Zeitpunkt für gekommen, um reflektierend innezuhalten.
Namhafte Schweizer Rechtsgelehrte wurden eingeladen, sich aus der Perspektive ihres jeweiligen Fachgebiets (Strafrecht, Zivilrecht, Völkerrecht, Verfassungs- bzw. Europarecht) mit der Strafnorm und den durch sie aufgeworfenen Fragen auseinanderzusetzen.
Erscheinungsdatum | 30.06.2016 |
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Verlagsort | Zürich/St. Gallen |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 398 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Besonderes Strafrecht |
Schlagworte | Besonderer Teil • Sammelband • Strafrecht |
ISBN-10 | 3-03751-802-2 / 3037518022 |
ISBN-13 | 978-3-03751-802-1 / 9783037518021 |
Zustand | Neuware |
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