Das Abstandsgebot in Richtlinie 2012/18/EU («Seveso-III-Richtlinie») und seine Auswirkungen auf die Erteilung von Baugenehmigungen
Deutsche Behörden zwischen Baurecht, Umweltrecht und Europarecht
Seiten
2016
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-67512-0 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-67512-0 (ISBN)
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung im Fall «Mücksch» (EuGH, Rs. C-53/10 und BVerwG, Az. 4 C 11/11 und 4 C 12/11) werden Lösungsansätze zur erforderlichen Integration des Abstandsgebots aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2012/18/EU in das nationale Recht behandelt.
Mit dem Urteil vom 15.09.2011 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die Baugenehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten auch bei gebundenen Entscheidungen das unionsrechtliche Abstandsgebot aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2012/18/EU (damals noch Art. 12 Abs. 1 UAbs. 2 der Vorgänger-Richtlinie 96/82/EG) zu berücksichtigen hätten (Rs. C-53/10, Fall "Mücksch"). Unter Beachtung nationaler Rechtsprechung behandelt die Autorin Lösungsansätze zur erforderlichen Integration des Abstandsgebots in das nationale Recht. Sie legt den Schwerpunkt auf die Klärung des dogmatischen Fundaments der Rechtsprechung. Diese ergibt zwar im Ergebnis ein schlüssiges System, in welchem Unions- und nationales Recht erfolgreich ineinander greifen, entlastet aber den nationalen Gesetzgeber nicht von seiner Umsetzungspflicht.
Mit dem Urteil vom 15.09.2011 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass die Baugenehmigungsbehörden der Mitgliedstaaten auch bei gebundenen Entscheidungen das unionsrechtliche Abstandsgebot aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2012/18/EU (damals noch Art. 12 Abs. 1 UAbs. 2 der Vorgänger-Richtlinie 96/82/EG) zu berücksichtigen hätten (Rs. C-53/10, Fall "Mücksch"). Unter Beachtung nationaler Rechtsprechung behandelt die Autorin Lösungsansätze zur erforderlichen Integration des Abstandsgebots in das nationale Recht. Sie legt den Schwerpunkt auf die Klärung des dogmatischen Fundaments der Rechtsprechung. Diese ergibt zwar im Ergebnis ein schlüssiges System, in welchem Unions- und nationales Recht erfolgreich ineinander greifen, entlastet aber den nationalen Gesetzgeber nicht von seiner Umsetzungspflicht.
Michaela Tauschek studierte Rechtswissenschaft in Erlangen. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war sie Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie ist aktuell in der Kommunalverwaltung tätig.
Inhalt: Reichweite des unionsrechtlichen Abstandsgebots - Genehmigungsentscheidungen im Anwendungsbereich des Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2012/18/EU - Zielbindung mitgliedstaatlicher Behörden/Richtlinienadressierung - Umsetzungsdefizit - Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung nationalen Rechts - Nachvollziehende Abwägung - Gesetzgeberischer Handlungsbedarf - Gesetzesentwurf.
| Erscheinungsdatum | 26.04.2016 |
|---|---|
| Reihe/Serie | Erlanger Schriften zum Öffentlichen Recht ; 7 |
| Verlagsort | Berlin |
| Sprache | deutsch |
| Maße | 148 x 210 mm |
| Gewicht | 440 g |
| Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
| Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
| Schlagworte | 2012 • Abstandsgebot • Andreas • Artikel 13 Absatz 2 der Seveso-III-Richtlinie • Auswirkungen • Baugenehmigungen • Baurecht • Behörden • Deutsche • Erteilung • Europarecht • Funke • Genehmigungsentscheidung • Michaela • Mühlmann • Recht (juristisch) • Richtlinie • Richtlinienkonforme Auslegung • Seine • «Seveso • Umweltrecht • Zielbindung von Behörden • zwischen |
| ISBN-10 | 3-631-67512-7 / 3631675127 |
| ISBN-13 | 978-3-631-67512-0 / 9783631675120 |
| Zustand | Neuware |
| Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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