Art. 22 Nr. 2 EuGVO vor dem Hintergrund internationaler Derivategeschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts
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Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Derivategeschäften juristischer Personen des öffentlichen Rechts beschäftigen immer wieder in- und ausländische Gerichte. Der Autor untersucht, inwieweit sich juristische Personen des öffentlichen Rechts in derartigen Verfahren auf die Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 2 EuGVO berufen können.
Grenzüberschreitende Derivategeschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts führen aufgrund ihrer Risikostruktur immer wieder zu internationalen Gerichtsverfahren mit Streitwerten in mehrstelliger Millionenhöhe. Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit die Frage, inwieweit eine juristische Person des öffentlichen Rechts unter Berufung auf Art. 22 Nr. 2 EuGVO den Rechtsstreit vor die Gerichte ihres Sitzstaates bringen kann.Im Anschluss an einen Überblick über Derivategeschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird gezeigt, dass Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit derartigen Geschäften trotz öffentlich-rechtlicher Bezüge von Art. 1 Abs. 1 EuGVO erfasst sind. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob auch Einwendungen einer beklagten juristischen Person des öffentlichen Rechts die Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 2 EuGVO auslösen. Nach Ansicht des Autors erfordert eine sachgerechte Lösung dieser Problematik eine Ergänzung der Regelungen der EuGVO.
Grenzüberschreitende Derivategeschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts führen aufgrund ihrer Risikostruktur immer wieder zu internationalen Gerichtsverfahren mit Streitwerten in mehrstelliger Millionenhöhe. Der Verfasser untersucht in seiner Arbeit die Frage, inwieweit eine juristische Person des öffentlichen Rechts unter Berufung auf Art. 22 Nr. 2 EuGVO den Rechtsstreit vor die Gerichte ihres Sitzstaates bringen kann.Im Anschluss an einen Überblick über Derivategeschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird gezeigt, dass Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit derartigen Geschäften trotz öffentlich-rechtlicher Bezüge von Art. 1 Abs. 1 EuGVO erfasst sind. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, ob auch Einwendungen einer beklagten juristischen Person des öffentlichen Rechts die Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 2 EuGVO auslösen. Nach Ansicht des Autors erfordert eine sachgerechte Lösung dieser Problematik eine Ergänzung der Regelungen der EuGVO.
Erscheint lt. Verlag | 11.6.2014 |
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Reihe/Serie | IUS EUROPAEUM ; 59 |
Sprache | deutsch |
Maße | 153 x 227 mm |
Gewicht | 370 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Schlagworte | Derivate • Europäisches Wirtschaftsrecht • Europarecht • Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, all • Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein • Juristische Person |
ISBN-10 | 3-8487-1004-8 / 3848710048 |
ISBN-13 | 978-3-8487-1004-1 / 9783848710041 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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