Die Ablehnung von Schiedsrichtern bei gleichzeitiger Sicherung betrieblicher Geheimnisse mittels einstweiliger Verfügung
Eine praktische Auseinandersetzung unter besonderer Berücksichtigung unvollständiger Schiedsvereinbarungen
Seiten
2014
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65084-4 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65084-4 (ISBN)
Bei einem Schiedsgerichtsverfahren entstehen Interessenkonflikte, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Das Buch prüft die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht und ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent per einstweilige Verfügung.
Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.
Eine Besonderheit eines Schiedsgerichtsverfahrens ist die selbständige Bestellung der Schiedsrichter durch die Parteien. Diese Gestaltungsmöglichkeit führt zu Interessenkonflikten, wenn ein Schiedsrichter nicht nur Experte, sondern auch Konkurrent einer der Schiedsparteien ist. Dann sind die Vertraulichkeit des Streitgegenstandes und Betriebsgeheimnisse in Gefahr. Das in der Zivilprozessordnung geregelte Ablehnungsverfahren von Schiedsrichtern löst diesen Konflikt nicht. Zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse sollte daher die Ablehnung des Schiedsrichters durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Gleichzeitig sollte per einstweiliger Verfügung ein Mitteilungsverbot zwischen Schiedspartei und Schiedsrichter/Konkurrent beantragt werden.
Andreas Seegers studierte Jura an den Universitäten Bayreuth und Münster. Er ist als Rechtsanwalt tätig.
Inhalt: Benennung von Schiedsrichtern und deren Experteneigenschaft - Analyse der einzelnen Ablehnungsverfahren gem.
1025 ff. ZPO - Entscheidung über die Schiedsrichterablehnung unmittelbar vor dem ordentlichen Gericht trotz Schiedsvereinbarung - Eingriff in das Schiedsverfahren mittels einstweiliger Verfügung - Unteilbarkeit der Person als Schiedsrichters und Konkurrent.
Erscheint lt. Verlag | 3.4.2014 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5584 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 260 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Schlagworte | Ablehnung • Andreas • Auseinandersetzung • Berücksichtigung • Besonderer • Betrieblicher • Eine • Einstweiliger • Einstweilige Verfügung • Geheimnisse • GERD • gleichzeitiger • mittels • Praktische • Schiedsgerichtsverfahren • schiedsrichtern • Schiedsvereinbarungen • Seegers • Sicherung • Unteilbarkeit des Schiedsrichters • Unter • unvollständiger • Verfügung |
ISBN-10 | 3-631-65084-1 / 3631650841 |
ISBN-13 | 978-3-631-65084-4 / 9783631650844 |
Zustand | Neuware |
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