Das Zensurverbot im Gefüge der grundrechtlichen Eingriffskautelen
Seiten
2000
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-37080-3 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-37080-3 (ISBN)
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Die schlechthin konstituierende Bedeutung der Meinungsfreiheit und der weiteren in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechte wird allgemein und insbesondere vom Bundesverfassungsgericht betont. Das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG hat dabei die Funktion eines besonderen Sicherungselements dieser Grundrechtsgewährleistungen. Allerdings wird es - wie eine Untersuchung des Zensurbegriffes ergibt - tatsächlich seltener entscheidungserheblich, als dies teilweise angenommen wird. Denn die Anwendbarkeit des Zensurverbotes ist an die Erfüllung bestimmter enger Anforderungen geknüpft.
Dennoch handelt es sich bei Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG keineswegs um eine "überflüssige" Verfassungsnorm. Das Zensurverbot hat zwar zum Teil eine mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG und dem Übermaßverbot identische Wirkung. Doch ist die Wirkung dieser Eingriffskautelen von relativen Auslegungs- und Abwägungsvorgängen abhängig, wohingegen das absolute Verbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG einen umfassenden Schutz gewährleistet. In dogmatischer Hinsicht kann das Zensurverbot als Schranken-Schranke sui generis bezeichnet werden.
Dennoch handelt es sich bei Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG keineswegs um eine "überflüssige" Verfassungsnorm. Das Zensurverbot hat zwar zum Teil eine mit der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG und dem Übermaßverbot identische Wirkung. Doch ist die Wirkung dieser Eingriffskautelen von relativen Auslegungs- und Abwägungsvorgängen abhängig, wohingegen das absolute Verbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG einen umfassenden Schutz gewährleistet. In dogmatischer Hinsicht kann das Zensurverbot als Schranken-Schranke sui generis bezeichnet werden.
Die Autorin: Christiane Gucht wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Von 1993-1998 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Seit 1999 ist sie Rechtsreferendarin am Landgericht Frankfurt am Main. Promotion 2000.
Aus dem Inhalt: Das Zensurverbot des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG - Begriff und Arten der Zensur - Der inhaltliche Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG - Potentielle Drittwirkung des Zensurverbots - Anwendbarkeit auf neue Medien - Die grundrechtlichen Eingriffskautelen - Das Zensurverbot als Konkretisierung der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG - Zensurverbot und Übermaßverbot - Das Zensurverbot als Schranken-Schranke sui generis .
Erscheint lt. Verlag | 2.11.2000 |
---|---|
Reihe/Serie | Studien und Materialien zum Öffentlichen Recht ; 13 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 350 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht |
Schlagworte | Eingriffskautelen • Gefüge • Grundgesetz • grundrechtlichen • Gucht • HC/Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht • Zensur • Zensurverbot |
ISBN-10 | 3-631-37080-6 / 3631370806 |
ISBN-13 | 978-3-631-37080-3 / 9783631370803 |
Zustand | Neuware |
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