Rechtsmissbrauch und Verwirkung bei Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB
2013
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-62725-9 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-62725-9 (ISBN)
Beim Betriebsübergang gelten die Anforderungen des
613a Abs. 5 und 6 BGB. Arbeitnehmer können auch noch nach Jahren dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, wenn der Arbeitgeber diese Anforderungen nicht erfüllt. Dieses Problem löst das BAG durch die Verwirkung infolge Zeitablaufs. Die Arbeit widmet sich dieser Vorgehensweise.
Beim Betriebsübergang gelten die Anforderungen des
613a Abs. 5 und 6 BGB. Neben einer Pflicht zur Unterrichtung der Arbeitnehmer erhalten diese das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Monatsfrist zu widersprechen. Diese beginnt nicht zu laufen, solange keine fehlerfreie Unterrichtung vorliegt. Da das BAG sehr hohe Anforderungen an diese Unterrichtung stellt, erfüllen viele Arbeitgeber die in
613a Abs. 5 BGB geforderte Pflicht nicht. Deshalb könnte der Arbeitnehmer auch nach Jahren dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen. Dieses Problem löst das BAG durch die Verwirkung infolge Zeitablaufs. Die Arbeit beschäftigt sich mit dieser Vorgehensweise, erläutert die wichtigsten Fälle und entwickelt Lösungsansätze und Hilfestellungen für die Praxis.
613a Abs. 5 und 6 BGB. Arbeitnehmer können auch noch nach Jahren dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, wenn der Arbeitgeber diese Anforderungen nicht erfüllt. Dieses Problem löst das BAG durch die Verwirkung infolge Zeitablaufs. Die Arbeit widmet sich dieser Vorgehensweise.
Beim Betriebsübergang gelten die Anforderungen des
613a Abs. 5 und 6 BGB. Neben einer Pflicht zur Unterrichtung der Arbeitnehmer erhalten diese das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Monatsfrist zu widersprechen. Diese beginnt nicht zu laufen, solange keine fehlerfreie Unterrichtung vorliegt. Da das BAG sehr hohe Anforderungen an diese Unterrichtung stellt, erfüllen viele Arbeitgeber die in
613a Abs. 5 BGB geforderte Pflicht nicht. Deshalb könnte der Arbeitnehmer auch nach Jahren dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen. Dieses Problem löst das BAG durch die Verwirkung infolge Zeitablaufs. Die Arbeit beschäftigt sich mit dieser Vorgehensweise, erläutert die wichtigsten Fälle und entwickelt Lösungsansätze und Hilfestellungen für die Praxis.
Joël Philipp Hofmann wurde in Wetzlar geboren. Er studierte von 2003 bis 2008 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht in Gießen. Zuletzt war er am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
Inhalt: Betriebsübergang nach
613a BGB - Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach
613a Abs. 6 BGB - Verwirkung infolge Zeitablaufs - Rechtsmissbrauch -
242 BGB - Fälle von Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei
613a BGB - Lösungsansetze - Erwägungen und Hilfestellungen zur praktischen Handhabe von Unterrichtung - Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei
613aBGB.
Erscheint lt. Verlag | 28.2.2013 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht ; 75 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 460 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Schlagworte | 613a • Abbo • Arbeitsrecht • Arbeitsverhältnisses • Betriebsübergang • Gegen • Hofmann • Joel • Junker • nach • Philipp • Rechtsmissbrauch • Übergang • Unternehmenskauf • Verwirkung • Widerspruch • Widerspruchsrecht |
ISBN-10 | 3-631-62725-4 / 3631627254 |
ISBN-13 | 978-3-631-62725-9 / 9783631627259 |
Zustand | Neuware |
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