Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltrecht. -  Anna-Maria Schlecht

Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Umweltrecht. (eBook)

Einwirkungen der Aarhus-Konvention und des Gemeinschaftsrechts auf die Grenzen gerichtlicher Kontrolle.
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2010 | 1. Auflage
339 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-53190-5 (ISBN)
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Nach § 4 UmwRG können - abweichend von § 46 VwVfG - umweltrechtliche Entscheidungen wegen einzelner Verfahrensfehler gerichtlich aufgehoben werden, ohne dass es des Nachweises bedarf, dass sich der Verfahrensfehler auf die Entscheidung inhaltlich ausgewirkt hat. Anlass der Regelung war die Verpflichtung Deutschlands zur Umsetzung der umweltvölkerrechtlichen Aarhus-Konvention und der EG-Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie. Gründe für eine strengere gerichtliche Kontrolle von Verfahrensfehlern durch Aufhebung verfahrensfehlerhafter umweltrechtlicher Entscheidungen liegen aber auch in der Dogmatik des deutschen Umwelt- und Verwaltungsrechts selbst. Anna-Maria Schlecht belegt mittels einer Analyse der Behandlung von Verfahrensfehlern im Umweltrecht durch Gesetz und Rechtsprechung sowie durch die Untersuchung der Vorgaben der Aarhus-Konvention und des Gemeinschaftsrechts, dass die Spezifika umweltrechtlicher Entscheidungen eine Neubestimmung der Grenzen gerichtlicher Kontrolle im Hinblick auf Verfahrensfehler im Umweltrecht fordern, die über die Neuregelung in § 4 UmwRG noch hinausgehen muss. Ausgezeichnet mit dem Michael-Kloepfer-Preis des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier 2012.

Anna-Maria Schlecht, geboren 1980, studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Potsdam, Tübingen und Oslo. Ihre unter Betreuung von Prof. Dr. Barbara Remmert an der Universität Tübingen entstandene Dissertation zu den Folgen von Verfahrensfehlern im Umweltrecht wurde im September 2012 mit dem Michael-Kloepfer-Preis des Instituts für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier ausgezeichnet. Anna-Maria Schlecht ist Richterin im höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 13
1. Kapitel: Die Anpassung des deutschen Umweltrechts an völker- und gemeinschaftsrechtliche Entwicklungen 18
I. Das Umweltrecht als Referenzgebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts 18
II. § 4 UmwRG 23
III. Die bisherige Rechtslage im deutschen Recht 27
IV. Ziel und Verlauf der Untersuchung 31
2. Kapitel: Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im deutschen Recht 35
I. Die Verfahrensfehlerlehre bis zum Erlass des § 4 UmwRG 35
II. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern nach § 46 VwVfG 38
1. Tatbestand des § 46 VwVfG 39
a) Zum Merkmal der Kausalität 41
b) Zum Merkmal der Offensichtlichkeit 43
c) Die Anwendung des § 46 VwVfG auf Ermessensentscheidungen 45
2. Folgen von Verfahrensfehlern nach § 46 VwVfG 51
3. Absolute Verfahrensfehler 55
III. Der Ausschluss der isolierten Anfechtbarkeit von Verfahrensfehlern nach § 44a VwGO 57
IV. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern in der Rechtsprechung des BVerwG 59
1. Die Kausalitätsrechtsprechung des BVerwG 60
2. Die Rechtsprechung zur unterlassenen oder fehlerhaften UVP vor Erlass des § 4 UmwRG 64
V. Konsequenzen der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern 69
3. Kapitel: Der Stellenwert des Verwaltungsverfahrens 71
I. Der Begriff des Verwaltungsverfahrens 72
1. Verfahren als Entscheidungsprozess 72
2. Verwaltungsakte als Verfahrensziel 76
II. Die Bedeutung des Verfahrens im Lichte der Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern 78
1. Einfluss des Verfahrensfehlers auf die Entscheidung in der Sache 79
2. Hypothetischer Nachvollzug der Entscheidung durch die Gerichte 82
III. Bedeutungslosigkeit des Verwaltungsverfahrens? 86
4. Kapitel: Verfahrensfehler als Kontrollproblem 88
I. Umfang und Grenzen der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen 89
II. Umweltrechtliche Entscheidungen zwischen Eigenständigkeit der Verwaltung und umfänglicher gerichtlicher Kontrolle 98
1. Spezifika umweltrechtlicher Entscheidungsverfahren 99
2. Nachlassende Steuerung und materielle Richtigkeit 103
3. Richtigkeitsgewähr durch Verfahren 108
a) Der Verfahrensgedanke im öffentlichen Recht 108
b) Kompensationsfunktion des Verfahrensrechts in umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren 114
4. Konsequenzen für die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern 117
a) Neubestimmung der Abgrenzung von materiellem Recht und Verfahrensrecht? 119
b) Verfahrensfehler als Indiz für einen Abwägungsmangel 124
c) Auswirkungen einer veränderten Verfahrenskontrolle auf das Niveau der materiellen Kontrolle 130
III. Verstärkte Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern in umweltrechtlichen Entscheidungsverfahren 136
5. Kapitel: Einwirkungen der Aarhus-Konvention auf die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern 139
I. Die Bedeutung der Aarhus-Konvention 139
II. Einwirkungen des Art. 9 Abs. 2 AK auf das deutsche Recht 141
1. Die dritte Säule der Aarhus-Konvention 142
2. Auswirkungen des Art. 9 Abs. 2 AK auf die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern 145
3. Auslegung des Art. 9 Abs. 2 AK 147
a) Auslegung nach dem Wortlaut 148
b) Systematische Auslegung 150
aa) Art. 9 Abs. 2 AK in Abgrenzung zu den anderen Klagerechten des Art. 9 AK 150
bb) Art. 9 Abs. 2 AK im Zusammenhang mit den anderen Verfahrensrechten der Aarhus-Konvention 151
cc) Bedeutung der in der Aarhus-Konvention gewährten Verfahrensrechte für die materielle Entscheidung 153
c) Historische Auslegung 158
d) Der Vorbehalt zugunsten des innerstaatlichen Rechts: Auslegung der Aarhus-Konvention nach Sinn und Zweck 159
III. Ergebnis: Verpflichtungen des Art. 9 Abs. 2 AK 162
6. Kapitel: Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts 164
I. Die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern im Gemeinschaftsrecht 165
1. Reduzierte materielle Kontrolldichte in der Rechtsprechung des EuGH 166
2. Die Behandlung von Verfahrensfehlern durch den EuGH 169
a) Die gerichtliche Kontrolle von Verfahrensfehlern 170
b) Verfahrensfehlerfolgen in anderen Mitgliedstaaten der EG 174
c) Vergleich der Unbeachtlichkeitsregeln 176
3. Verfahrensfehlerfolgen als Problem gerichtlicher Kontrolldichte 178
II. Zugang zu Gerichten nach den gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsvorschriften der Aarhus-Konvention 180
1. Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und Klagerechtsrichtlinie 180
2. Die Kompetenz der EG zur Regelung von Rechtsschutzfragen 181
a) Kompetenz aus der völkerrechtlichen Umsetzungspflicht der EG? 182
b) Die Kompetenz der EG im Bereich des Umweltrechts 184
c) Kompetenz der EG zum Erlass von Vorschriften zur Regelung des Gerichtszugangs 186
d) Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten als Kompetenzschranke? 188
e) Kein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip 191
3. Auslegung der Umsetzungsrichtlinien 193
a) Umfang der Rügemöglichkeiten 193
b) Auslegung der Gemeinschaftsrechtsakte 195
4. Verpflichtungen aus den gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsakten 196
III. Anpassungsdruck auf das deutsche Recht 196
1. Gemeinschaftsrechtliches Verfahrensverständnis im Umweltrecht 196
2. Stellenwert des Verfahrens im Vergleich zum deutschen Recht 198
3. Verstößt § 46 VwVfG gegen den Effektivitätsgrundsatz? 199
a) Der Effektivitätsgrundsatz 200
b) Anwendung des § 46 VwVfG auf originär gemeinschaftsrechtliche Verfahrensrechte? 202
c) Der Fall der unterlassenen oder fehlerhaften UVP 204
d) Folgen 206
4. Konsequenzen für das deutsche Recht 208
7. Kapitel: Konsequenzen für die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern 210
I. Anpassung an die Vorgaben des Art. 9 Abs. 2 AK und der gemeinschaftsrechtlichen Umsetzungsrichtlinien 210
II. Möglichkeiten der Rezeption des Gemeinschaftsrechts 213
1. Keine vollständige Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Systems 213
2. Keine Beschränkung der Reformen auf gemeinschaftsrechtlich geregelte Rechtsbereiche 213
3. Anpassung innerhalb einer Zone rechtlicher Konvergenz 216
III. Bedenken gegen § 46 VwVfG im deutschen Recht 218
IV. Vorgaben für eine Verfahrensfehlerlehre im Umweltrecht 221
8. Kapitel: Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 AK durch § 4 UmwRG 223
I. Kritik an § 4 UmwRG 224
1. Beschränkung auf Fälle der unterlassenen UVP 225
2. Die Frage nach dem Regelungsstandort als Frage der Integrationsoffenheit des deutschen Verwaltungsrechts 227
a) Das Verhältnis von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht 228
b) Bereichsspezifische Ausnahme von § 46 VwVfG? 229
II. Zwischenergebnis 230
9. Kapitel: Neubestimmung des § 46 VwVfG im Umweltrecht 232
I. Auslegung des § 46 VwVfG 232
1. Rechtfertigungsgrund des § 46 VwVfG 232
2. Das Tatbestandsmerkmal der Offensichtlichkeit 236
II. Kriterien zur Bestimmung beachtlicher Verfahrensfehler 239
1. Die Art des Verfahrensfehlers 240
2. Die Art des verletzten Verfahrensrechts 242
3. Die Vorgaben des materiellen Rechts 244
a) Materielles Recht als Verhaltens- und Kontrollmaßstab 244
b) Abgrenzung nach gebundenen und Ermessensentscheidungen: Anwendbarkeit des § 46 VwVfG auf unbestimmte Rechtsbegriffe? 247
4. Zwischenergebnis 256
III. Das Kriterium der Wesentlichkeit des Verfahrensfehlers 256
1. Die Wesentlichkeit im Gemeinschaftsrecht 257
2. Die Wesentlichkeit der verletzten Verfahrensvorschrift im Referentenentwurf des UmwRG 257
3. Elemente des Wesentlichkeitskriteriums im Umweltrecht 259
a) Ausschluss des hypothetischen Nachvollzugs von Entscheidungen 259
b) Berücksichtigung der materiell-rechtlichen Entscheidungsgrundlagen 261
c) Herausbildung abstrakter allgemeingültiger Merkmale 261
d) Vermutung für das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensfehlers 262
e) Stärkung verwaltungsbehördlicher Entscheidungskompetenz 263
f) Sicherung einer gemeinschaftsrechtlich konvergenten Rechtsentwicklung 264
4. Gesetzestechnische Umsetzung 266
IV. Ergebnis: Neubestimmung des § 46 VwVfG für den Bereich des Umweltrechts 269
10. Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick 270
Anhang I: Vertragstext der Aarhus-Konvention in amtlicher deutscher Übersetzung 276
Artikel 1: Ziel 278
Artikel 2: Begriffsbestimmungen 278
Artikel 3: Allgemeine Bestimmungen 279
Artikel 4: Zugang zu Informationen über die Umwelt 281
Artikel 5: Erhebung und Verbreitung von Informationen über die Umwelt 283
Artikel 6: Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungen über bestimmte Tätigkeiten 285
Artikel 7: Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltbezogenen Plänen, Programmen und Politiken 287
Artikel 8: Öffentlichkeitsbeteiligung während der Vorbereitung exekutiver Vorschriften und/oder allgemein anwendbarer rechtsverbindlicher normativer Instrumente 287
Artikel 9: Zugang zu Gerichten 288
Artikel 10: Tagung der Vertragsparteien 289
Artikel 11: Stimmrecht 291
Artikel 12: Sekretariat 291
Artikel 13: Anhänge 291
Artikel 14: Änderungen des Übereinkommens 291
Artikel 15: Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens 292
Artikel 16: Beilegung von Streitigkeiten 293
Artikel 17: Unterzeichnung 293
Artikel 18: Verwahrer 293
Artikel 19: Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt 294
Artikel 20: Inkrafttreten 294
Artikel 21: Rücktritt 295
Artikel 22: Verbindliche Wortlaute 295
Anhänge 295
Anhang I: Liste der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten 295
Anhang II: Schiedsverfahren 300
Anhang II: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG 303
§ 1 Anwendungsbereich 303
§ 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen 304
§ 3 Anerkennung von Vereinigungen 305
§ 4 Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften 306
§ 5 Übergangsvorschrift 306
§ 6 Inkrafttreten 306
Literaturverzeichnis 307
Sachverzeichnis 334

Erscheint lt. Verlag 15.4.2010
Reihe/Serie Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht
Zusatzinfo 339 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Umweltrecht
Schlagworte Aarhus-Konvention • Umweltrecht • Verfahrensfehler
ISBN-10 3-428-53190-6 / 3428531906
ISBN-13 978-3-428-53190-5 / 9783428531905
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