Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. -  Valentin Todorow

Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. (eBook)

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2010 | 1. Auflage
159 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52743-4 (ISBN)
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Zu den umstrittensten Problemen des reformierten Schuldrechts gehört der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung. Erbringt der Schuldner die Leistung nicht oder mangelhaft, so muss der Gläubiger ihm zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz statt der Leistung verlangen darf. Der Schadensersatzanspruch setzt Vertretenmüssen voraus, und dies wirft die Frage auf, was der Schuldner zu vertreten haben muss: Die ursprüngliche Nicht- bzw. Mangelleistung, das Ausbleiben der Leistung bei Fristablauf, beides oder eins von beidem? Valentin Todorow geht dieser Frage nach und entwickelt eine Antwort, in deren Mittelpunkt die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB steht.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
§ 1 Einführung 12
I. Problembeschreibung und Fragestellung 12
II. Mangelleistung und Nichtleistung 14
III. Gang der Untersuchung 15
§ 2 Grundlagen 17
I. Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung 17
1. Die Nacherfüllungsfrist in § 281 I 1 BGB als Abgrenzungskriterium 17
a) Mehrkosten eines Deckungskaufes, Reparaturkosten, Minderwert der Kaufsache 18
b) Entgangener Gewinn 19
2. Die weitere Abgrenzung anhand von § 281 IV BGB 21
3. Die nur statt der Leistung ersatzfähigen Schäden 23
4. Die Besonderheit dieser Schäden 24
5. Die Abgrenzung bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung 25
a) Die Unmöglichkeit als Abgrenzungskriterium 25
b) § 283 BGB 26
c) § 311a II BGB 27
6. Folgerung 28
II. Die unterschiedliche Beurteilung des Vertretenmüssens 29
1. Das Vertretenmüssen in Bezug auf die Mangellieferung 29
a) Garantieübernahme und Verschulden 29
b) Ausdehnung des Beschaffungsrisikos auf die Mangelfreiheit der Ware? 30
2. Das Vertretenmüssen in Bezug auf das Ausbleiben der Nacherfüllung 33
§ 3 Mögliche Antworten und die Auffassungen im Schrifttum 36
I. Die Mangellieferung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung 36
1. Zielsetzung der Schuldrechtsreform 36
2. Denkbare Begründung 38
II. Das Ausbleiben der Nacherfüllung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung 40
1. S. Lorenz 40
2. Schur 42
3. Das verbindende Element der Konzeptionen von S. Lorenz und Schur 44
III. Zweifaches Vertretenmüssen 45
IV. Mangellieferung und Ausbleiben der Nacherfüllung als alternative Bezugspunkte der Haftung 48
1. Handlungseinheit oder zwei selbständige Pflichtverletzungen 48
2. Ehmann/Sutschet 50
a) Garantiehaftung bei behebbaren Mängeln 51
b) Alternative Bezugspunkte bei unbehebbaren Mängeln 52
§ 4 Das vom Verkäufer zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung als Haftungsgrundlage 54
I. Die zu untersuchende Fallgruppe 54
II. Die bisherige Haftung aus den §§ 480 I, 326 BGB a.F. beim Gattungskauf 56
III. Die Nacherfüllungspflicht als bloße Obliegenheit des Verkäufers? 59
1. Praktische und systematische Konsequenzen 59
2. Beurteilung 62
a) Steuerungswirkung durch wirtschaftliches Eigeninteresse des Verkäufers? 62
b) Widerspruch zum Gesetz 63
c) Praktische Ergebnisse 64
IV. Folgerungen für die möglichen Bezugspunkte der Haftung 66
§ 5 Das nicht zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung 67
I. Beispiele 67
II. Der unterschiedliche Wortlaut von § 281 BGB und § 283 BGB 69
III. Die Geltung unterschiedlicher Konzeptionen als denkbare Antwort 70
IV. Die Wertungswidersprüchlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse 71
V. Anwendung nur einer der beiden Normen? 72
1. „Vorübergehende Unmöglichkeit“ der Nacherfüllung 73
2. § 281 BGB als Auffangtatbestand 75
3. Kritik 76
a) Leerlaufen von § 281 I 1 Alt. 2 BGB 76
b) Unstimmigkeiten des § 281 I 1 BGB 77
c) Zwischenergebnis 79
VI. Zusammenfassung und Ausblick 79
§ 6 Die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB 81
I. Bedeutung von § 287 S. 2 BGB für die Untersuchung 82
II. Der Verzug mit der mangelfreien Leistung 82
1. Verzugsbeginn 83
2. Die Auffassung von Grigoleit/Riehm 83
a) Verzug mit der ursprünglich geschuldeten mangelfreien Leistung? 84
b) Generelle Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB? 85
3. Folgerungen 87
a) Das Vertretenmüssen in § 286 IV BGB bei Mangelleistung 87
b) „Spätes“ Einsetzen der Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB 87
III. Die haftungsausschließende Vorwirkung des Verzuges 88
1. Zwei Phasen der Verzögerung der Leistung 88
2. Der Bezugspunkt der Haftung bei Nichtleistung 89
3. Zwischenergebnis 91
IV. Übertragung des Haftungsmodells der Nichtleistung auf die Mangelleistung? 91
1. Gleichstellung von Mangelleistung und Nichtleistung 92
2. Übertragung auch hinsichtlich der ursprünglichen Mangellieferung? 92
3. Die Funktion der Mahnung 93
V. Die analoge Anwendung von § 287 S. 2 BGB infolge schuldhafter Mangellieferung 95
1. Der Rechtsgedanke von § 287 S. 2 BGB 96
2. Übertragbarkeit des Rechtsgedankens von § 287 S. 2 BGB auf andere Pflichtverletzungen 98
a) Vertragswidriger Gebrauch der Leih- oder Mietsache und zufällige Unmöglichkeit der Rückgabe 98
b) Auffassung des Schrifttums 100
c) Motive zum BGB 101
3. Wertende Vergleichbarkeit von Verzug und schuldhafter Mangellieferung 102
a) Unrechtsgehalt des Verzuges und der schuldhaften Mangellieferung 103
b) Zufallsrisiko 104
c) Die Funktion des Fristsetzungserfordernisses 107
4. Zwischenergebnis 109
VI. Der Anwendungsbereich der „nicht wie geschuldet“ erbrachten Leistung in § 281 I 1 Alt. 2 BGB 109
VII. Ausblick auf das weitere Vorgehen 111
§ 7 Besonderheiten des haftungsausfüllenden Tatbestandes 112
I. Verschuldensunabhängigkeit des haftungsausfüllenden Tatbestandes 112
1. Argument für das Konzept alternativer Bezugspunkte 113
2. Existenzberechtigung von § 287 S. 2 BGB 114
3. Nach Fristablauf eintretende Schäden an Rechtsgütern des Käufers 116
II. Adäquanztheorie 117
1. § 287 S. 2 BGB nur bei adäquat-kausalem Zusammenhang? 118
2. § 287 S. 2 BGB nur bei inadäquat-kausalem Zusammenhang? 120
III. Zusammenfassung 122
§ 8 Garantieübernahme im Sinne von § 276 BGB und zufälliges Ausbleiben der Nacherfüllung 123
I. Unbeachtlichkeit zufälliger Nacherfüllungshindernisse 123
II. Der Haftungsgrund bei Garantieübernahme 124
1. „Nacherfüllungsfeindlichkeit“ der Garantie 125
2. Abbedingung des Vorrangs der Nacherfüllung? 126
3. Verschuldenssurrogat oder eigenständige vertragliche Haftungsgrundlage? 127
4. Bisheriges Verständnis der Zusicherung 128
5. Garantieübernahme und § 311a II BGB 129
III. Zusammenfassung 130
§ 9 Weitere Abstimmungsfragen 132
I. Betriebsausfallschäden 132
1. Gleichbehandlung von Mangelleistung und Nichtleistung? 133
2. Mahnung bzw. Terminbestimmung als Anspruchsvoraussetzungen? 134
3. Betriebsausfallschäden als zugleich mangelbedingte und verzögerungsbedingte Schäden 135
4. Keine Schlechterstellung des mangelhaft liefernden Verkäufers 137
II. Die Haftung wegen Verzögerung der Nacherfüllung 138
1. Direkter und analoger Anwendungsbereich von § 287 S. 2 BGB 138
2. Vorübergehende Unmöglichkeit der Nacherfüllung 138
3. Fälligkeit in § 281 I 1 BGB 139
4. Schadensersatz statt der Leistung ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen 140
III. Haftungsbegrenzende Bestandteile von § 287 S. 2 BGB 141
1. Zufall 141
2. Hypothetische Schadensursachen 142
IV. Die Haftung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung 143
V. § 311a II BGB 145
1. Die Diskussion um den Haftungsgrund in § 311a II BGB 145
2. Das Leistungshindernis in § 311a II 2 BGB 146
3. Die Zufallshaftung im Rahmen von § 311a II BGB 146
§ 10 Zusammenfassung der Untersuchung 150
Literaturverzeichnis 152
Sachwortverzeichnis 158

Erscheint lt. Verlag 10.9.2010
Reihe/Serie Schriften zum Bürgerlichen Recht
Zusatzinfo 159 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Allgemeines Schuldrecht
Schlagworte Bezugspunkt • Schuldrecht • Vertretenmüssen • Zufall
ISBN-10 3-428-52743-7 / 3428527437
ISBN-13 978-3-428-52743-4 / 9783428527434
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