Schadensersatz wegen entgangener Erbschaft. (eBook)
220 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52481-5 (ISBN)
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Einleitung 20
1. Teil: Der Testamentsfall im Kontext der Dritthaftungsproblematik in Judikatur und Schrifttum 23
A. Die Beschränkung des Schadensersatzes wegen der Herbeiführung reiner Vermögensschäden im deutschen Recht 23
I. Die dogmatischen Grundlagen des Vermögensschutzes in der Vertragsbeziehung 24
1. Die kategoriale Zweiteilung des Schadenshaftungsrechts in der Vertragsbeziehung 25
a) Überblick über den Schutz positiver Leistungsinteressen 25
b) Überblick über den Schutz negativer Erhaltungsinteressen 26
2. Die Realisierung erweiterten Vermögensschutzes außerhalb vertraglicher Beziehungen über die besondere Integritätshaftung 26
3. Die dogmatische Strukturierung der Integritätshaftung innerhalb von Vertragsbeziehungen nach den derzeit gängigen Lehren 27
a) Die Lehre von den vertraglichen Schutzpflichten 28
aa) Schutzpflichtverletzung 28
bb) Die vertragliche Haftung wegen Mangelfolgeschäden 29
b) Die Lehre vom einheitlichen gesetzlichen Schutzpflichtverhältnis aus Vertrauen oder sozialem Kontakt 30
aa) Dogmatischer Ansatz 30
bb) Hauptunterschiede zur Lehre von den vertraglichen Schutzpflichten 30
II. Tendenzen zur Erweiterung des Vermögensschutzes über die Vertragsbeziehung hinaus 31
1. Erweiterungen des besonderen Integritätsschutzes der Vertragsbeziehung auf Haftungsbeziehungen außerhalb dieses Bereichs durch die Lehre von den vertraglichen Schutzpflichten sowie die prinzipiell ebenfalls auf die Vertragsbeziehung beschränkte Vertrauenshaftung 33
a) Drittschadensliquidation 33
b) Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 34
c) Dritthaftung aus culpa in contrahendo 34
2. Gesetzlich begründete Drittschutzwirkungen nach einem Teil der Lehre vom einheitlichen gesetzlichen Schutzpflichtverhältnis 35
B. Die Problematik des Ersatzes primärer Vermögensschäden im Testamentsfall 36
I. Die dogmatischen Grundlagen der Testamentsentscheidung des BGH 37
1. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts 37
2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 38
a) Die Übernahme des vorgefundenen Rechtszustands in der frühen Rechtsprechung des BGH 38
b) Die Haftungsbegründung durch den BGH im Testamentsfall 40
c) Die weitere Entwicklung des Rechtsinstituts des drittschützenden Vertrags 41
3. Die Kernaussage des BGH in der Testamentsentscheidung 42
II. Die dogmatischen Ansätze des Schrifttums zum Testamentsfall 43
1. Schadensersatz aufgrund einer Verletzung nicht leistungsbezogener Rechtspflichten des Beraters 44
a) Schadensersatz nach den Grundsätzen der „Vertretung im Vertrauen“, §§ 164 ff. BGB analog 44
b) Sonderhaftung bei Sonderverbindung 45
c) Haftung wegen Verletzung vermögensschützender Verkehrspflichten 47
2. Haftung des Rechtsanwalts gegenüber der enttäuschten Erbin in Höhe der entgangenen Erbschaft aufgrund einer Verletzung der den Berater treffenden rechtsgeschäftlichen Leistungspflichten 48
a) Die enttäuschte Erbin als Mitgläubigerin des Anwaltsvertrages 48
b) Echter Vertrag zugunsten Dritter 49
c) Besonderer Fall der Drittschadensliquidation 50
3. Die Kernaussage der dargestellten Literaturstimmen zur Testamentsentscheidung 52
C. Prinzipiell abweichende Ansätze zur Testamentsentscheidung 52
I. Erbrecht kraft „besseren Erblasserwillens“ 53
II. Kein Ersatzanspruch mangels zerstörter Rechtsposition 54
D. Fazit 56
2. Teil: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs: Das Erfordernis einer Verletzung eines dem Geschädigten zugewiesenen Rechts als Ausfluss von Ausgleichsprinzip und Bereicherungsverbot 58
A. Die Erforderlichkeit einer Entscheidung über die Zuweisung subjektiver Rechte zur Bestimmung der für die Differenzhypothese relevanten Vermögenslagen 58
I. Die traditionelle Feststellung eines primären Vermögensschadens in (scheinbar) rein „rechnerischer“ Weise nach der Differenzhypothese 59
1. Die Lösung des BGH im Testamentsfall und der dieser Entscheidung zustimmenden Literatur durch eine Gesamtvermögensrechnung 59
2. Die traditionelle Bestimmung eines Vermögensschadens in rein rechnerischer Weise nach der Differenzhypothese 61
II. Die hinter den scheinbaren Rechenaufgaben stehenden Wertungen der Differenzhypothese als Leitprinzipien des Schadensersatzrechts – Die daraus folgende Abkehr von dem Verständnis des Schadens als abstrakte Rechengröße 62
1. Aussagen und Verdienste von Mommsens Interessenlehre: Ausgleichsprinzip und Totalreparation 63
2. Die daraus folgende Verfehltheit der Kritik an der Differenzhypothese 65
III. Die aus Ausgleichsprinzip und Bereicherungsverbot für einen Schadensersatzanspruch folgende Prämisse der Verletzung eines dem Geschädigten zugewiesenen Rechts 67
1. Schadensersatz als Ausgleich für die Rechtsverletzung 67
2. Die Abhängigkeit der Differenzrechnung von der Rechtszuweisung 69
a) Die überlieferte Privatrechtsordnung als eine Ordnung der Zuweisung von subjektiven Rechten 69
b) Die „moderne“ Kritik am tradierten bürgerlichrechtlichen Systembau 73
c) Das subjektive Recht als der zentrale Begriff des Privatrechts 76
d) Der aus der Zuweisungsfunktion der Rechtsordnung folgende Vorrang der Zuordnungsentscheidung vor dem Schutz des zugewiesenen Rechts 79
Ergebnis Teil A. 80
B. Die für den Schadensersatzanspruch zu berücksichtigenden subjektiven Rechte und die gesetzlichen Mechanismen ihrer Zuweisung 81
I. Damnum emergens: Verletzung eines zugewiesenen Rechts an einem vermögenswerten Rechtsobjekt 83
1. Rechte an Gegenständen 83
a) Die Zuweisung von Rechten an Gegenständen 83
aa) Die Zuordnung der in § 823 I BGB genannten absoluten Rechte durch das BGB 84
bb) Der schrittweise Prozess der Gestaltwerdung weiterer absoluter Rechte als sonstige Rechte im Sinne des § 823 I BGB 85
cc) Die Zuordnung der im BGB nicht geregelten Immaterialgüterrechte 87
b) Die in den absoluten und relativen Rechten als Bündel zusammengefassten Einzelrechte 88
2. Rechte am Vermögen als Summe aller vermögenswerten Gegenstände eines Rechtssubjekts 89
II. Lucrum cessans 93
1. Verletzung eines zugewiesenen Rechts auf Gewinn als Voraussetzung für die Ersatzfähigkeit 94
2. Die Inkonsistenz der entgegengesetzten Auffassung von H. A. Fischer und Münzberg 95
3. Die Mechanismen der Zuweisung eines Rechts auf Gewinn 99
a) Recht auf Gewinn als Inhalt eines absoluten oder relativen Rechts 99
b) Zuweisung eines Rechts auf Gewinn durch Verbots- oder Schutzgesetz 100
4. Aus der Rechtsordnung zu folgernde zwingende Versagung eines Rechts auf Gewinn 100
a) Die Ersatzfähigkeit von nur unter Verletzung von Verbotsgesetzen oder Rechten Dritter erzielbaren Gewinnen in Literatur und Rechtsprechung 101
b) Die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (§§ 134, 138 BGB) als ungeeignetes Kriterium zur Versagung eines Rechts auf Gewinn 104
c) Widerspruch zur Rechts(zuweisungs) ordnung als alleiniges Kriterium für die Versagung eines Rechts auf Gewinn 107
aa) Verstoß gegen Verbotsgesetze 107
(1) Verbote ohne Erlaubnisvorbehalt 107
(2) Verbote mit Erlaubnisvorbehalt 109
bb) Die Erforderlichkeit der Gleichbehandlung von rechts- und sittenwidrig erzielten Gewinnen 110
(1) Die Behandlung entgangener sittenwidriger Gewinne in Literatur und Rechtsprechung 110
(2) Eigene Ansicht 113
cc) Das geltend gemachte Recht auf Gewinn ist einem Dritten zugewiesen 114
(1) Gewinnerzielung unter Verletzung eines Rechts auf Gewinn, welches im Verhältnis zum Schädiger einem Dritten zugewiesen ist 115
(2) Irrelevanz des relativen Rechts eines Dritten für die Zuweisung eines Rechts auf Gewinn an den Geschädigten 116
5. Die Einordnung der Schutzzwecklehre in das dargestellte Lösungskonzept zum Recht auf Gewinn am Beispiel von BGH JZ 1969, 702 ff. 118
3. Teil: Die Lösung des Testamentsfalls nach den dargestellten Prinzipien 120
A. Kein sonstiges Recht eines intendierten Erben vor dem Erbfall an der Erbschaft oder auf Gewinn 120
I. Gesetzliche Zuweisung des Nachlasses an den Erblasser bis zum Erbfall 121
1. Kein Recht an der Erbschaft vor dem Erbfall 122
a) Das Prinzip der Testierfreiheit 123
b) Keine Rechtswirkungen des Erbrechts vor dem Erbfall 123
c) Die Freiheit des erbvertraglich gebundenen Erblassers, unter Lebenden zu verfügen (§ 2286 BGB) 125
2. Kein Recht auf Gewinn 126
a) Kein Recht auf Gewinn aus einem absoluten Recht des künftigen Erben oder einem Schutzgesetz 126
b) Die fehlende Einsatzentscheidung 127
II. Ergebnis 128
B. Kein relatives Recht der enttäuschten Erbin an der Erbschaft gegenüber dem Rechtsanwalt im Testamentsfall 128
I. Kein relatives Recht der enttäuschten Erbin an der Erbschaft aus einem eventuellen eigenen Anspruch auf Beratung des Erblassers 129
1. Der Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen Erblasser und Rechtsanwalt 129
a) Mögliche Gläubigerstellung der enttäuschten Erbin im Sinne von § 328 oder § 432 BGB 130
b) Keine Leistungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber der enttäuschten Erbin auf Verschaffung der Erbschaft 131
aa) Inhalt des Leistungsversprechens 131
bb) Unwirksamkeit eines eventuellen Garantieversprechens auf Zufluss der Erbschaft 133
c) Beratung des Erblassers als möglicher Inhalt eines relativen Rechts der enttäuschten Erbin aus dem Beratungsvertrag 133
2. Inhalt eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Beratungspflicht gegenüber der enttäuschten Erbin 134
a) Mangels relativer Zuweisung der Erbschaft resultiert aus der Verletzung der Beratungspflicht nicht der Ersatz der entgangenen Erbschaft 134
b) Die Unanwendbarkeit der Lehre von den „Leistungspflichten mit Schutzzweck“ 135
3. Ergebnis 137
II. Schutz des Erwerbsinteresses der Tochter als Inhalt eines echten Vertrages zugunsten Dritter 137
1. Die Folge der Zuerkennung vertraglichen Schutzes 138
2. Der Inhalt des vertraglichen Rechts auf Schutz des Erwerbsinteresses 139
3. Unwirksamkeit eines solchen Versprechens 140
III. Kein relatives Recht auf Gewinn 140
IV. Ergebnis: Kein Ersatzanspruch der enttäuschten Erbin in Höhe der entgangenen Erbschaft als positives Interesse 140
C. Konsequenz: Die Inkonsistenz der BGH-Lösung im Testamentsfall 141
I. Pönalisierung des Schädigerverhaltens bei Ersatz der entgangenen Erbschaft ohne vorangegangene Rechtsverletzung 141
1. Pönalisierungseffekt in der Testamentsfallentscheidung 141
2. Die Unvereinbarkeit einer Pönalisierung mit den Prinzipien des Schadensersat 142
a) Ausdrückliche Verwerfung des Pönalisierungsgedankens durch die Gesetzgeber des BGB 142
b) Ausschluss des Pönalisierungsgedankens als primäres Ziel des Schadensersatzes durch das Ausgleichsprinzip 143
3. Exkurs: Haftung und Haftpflichtversicherung 146
a) Kollektivierung des Schadensersatzes durch Versicherungsleistungen 146
b) Unvereinbarkeit einer Rückwirkung der Haftpflichtversicherung mit dem aus dem Ausgleichsprinzip folgenden Trennungsgrundsatz 147
c) Rückwirkung der Zahlungspflicht von Haftpflichtversicherungen auf die Haftung von Rechtsanwälten? 148
II. Die „lachenden Doppelerben“ 150
1. Doppelte Zuweisung der Erbschaft durch Anerkennung eines kondiktionsfesten Erwerbs der profitierenden Miterbin mit gleichzeitiger schadensrechtlicher Korrektur zugunsten der Klägerin 150
2. Die aus der zweifachen Zuweisung folgende Widersprüchlichkeit der BGH-Lösung 151
III. Inkonsistenz einer bereicherungsrechtlichen Lösung zugunsten der enttäuschten Erbin zur Vermeidung von Pönalisierung und doppelter Zuweisung 152
IV. Ergebnis 153
D. Exkurs: Die Unvereinbarkeit eines Erbrechts kraft „besseren Erblasserwillens“ mit den erbrechtlichen Formvorschriften 153
I. Erbrecht kraft „besseren Erblasserwillens“ in den gesetzlich geregelten Fällen verhilft gerade nur formwirksamen Erklärungen oder der gesetzlichen Erbfolge zur Wirksamkeit 153
1. Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen (§§ 2078, 2279, 2281 BGB) 154
2. Pflichtteilsentziehung (§§ 2333–2336 BGB) 154
3. Rücktritt von vertragsmäßigen Verfügungen oder Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen von Todes wegen 154
4. Zwischenergebnis 155
II. Klare Entscheidung des Gesetzgebers gegen einen formlos geäußerten Erblasserwillen als Rechtsgrund 156
1. Zweck der erbrechtlichen Formvorschriften 156
2. Kein Rechtsmissbrauch bei Beharren auf den Formvorschriften 156
3. Vergleich mit den Ausnahmen von § 125 Satz 1 BGB bei der Hoferbenbestimmung durch formlosen Erbvertrag 158
a) Entwicklung der Rechtsprechung 159
b) Fehlende Vergleichbarkeit der Hoferbenfälle mit dem Testamentsfall 159
III. Ergebnis 160
4. Teil: Übertragung der Ergebnisse auf Parallelfälle 162
A. Abgrenzung des Testamentsfalles und ähnlicher Fallgestaltungen zu Fällen sonstiger Berufshaftung mit selbstschädigender Vermögensdisposition 162
I. Die Gutachterhaftung von Sachverständigen, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gegenüber Dritten 162
II. Beratungshaftung gegenüber Dritten 164
1. Die Beratung durch Notare und Rechtsanwälte 164
a) Die spezialgesetzlich normierte Haftung von Notaren 164
b) Die Dritthaftung von Rechtsanwälten nach h. M. aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter 165
2. Das Fehlen einer selbstschädigenden Vermögensdisposition des Dritten als entscheidendes Differenzierungskriterium zwischen dem Testamentsfall und solchen sonstiger Berufshaftung gegenüber Dritten 166
a) Beratungsfälle mit selbstschädigender Vermögensdisposition 166
b) Beratungsfälle ohne selbstschädigende Vermögensdisposition 167
B. Notwendige Gleichbehandlung von Nicht- und Schlechterfüllung der Leistungspflicht durch den Rechtsanwalt 170
I. Darstellung der Fälle 171
1. Entgangene Erbschaft wegen Unwirksamkeit eines späteren Testaments (BGH NJW 1995, 51) 171
2. Geringere Erbschaft aufgrund eines ungünstigen Testaments (BGH NJW 1995, 255141) 171
3. Geringere Erbschaft eines künftigen Erben wegen nicht erfolgreicher Ehelichkeitsanfechtung (OLG Hamm MDR 1986, 1026) 172
II. Die Irrelevanz der Differenzierung zwischen Schlecht- und Nichtleistung im Testamentsfall und den dargestellten Fällen der Schlechtleistung 173
1. Die grundsätzliche Ungleichbehandlung von Schlecht- und Nichterfüllung auf der Primärebene 173
2. Die Prämisse der Verletzung eines subjektiven Rechts ist in den Fällen der Schlechtleistung ebenso wenig erfüllt wie im Testamentsfall 175
III. Ergebnis 176
C. Notwendige Gleichbehandlung von Amts- und Anwaltshaftung wegen entgangener Erbschaft 177
I. Darstellung der Fälle 177
1. Entgangene Erbschaft wegen Formnichtigkeit letztwilliger Verfügungen durch Amtsträger 177
a) RG Boschers Zeitschrift 1888, 130: Amtshaftung nach gemeinem Recht in Höhe der entgangenen Erbschaft als lucrum cessans unter Hinweis auf das römische Recht 177
aa) Sachverhalt und Urteilsbegründung 177
bb) Inkonsistenz der Urteilsbegründung 180
b) Formnichtigkeit eines Nottestaments aufgrund einer Amtspflichtverletzung des Bürgermeisters (BGH NJW 1956, 260) 183
2. Entgangene Erbschaft wegen Unwirksamkeit eines späteren Testaments durch Amtspflichtverletzung eines Notars (BGHZ 31, 5) 184
3. Amtshaftung von Notaren wegen schuldhafter Verursachung der Formnichtigkeit eines Erbverzichts 185
a) Unwirksamkeit eines Erbverzichts wegen unzureichender Beurkundung (RG JW 1909, 139) 185
b) Feststellungsklage eines Abkömmlings des Erblassers vor dem Erbfall hinsichtlich einer Amtshaftung des beurkundenden Notars (BGH NJW 1996, 1062) 185
4. Geringere Erbschaft aufgrund ungünstigen Testaments durch unvollständige Beratung des Erblassers 186
a) Verlust von Gesellschaftsanteilen durch fehlerhafte Beratung (BGH NJW 2002, 2787) 186
b) Versäumte Beratung über das weiter bestehende gesetzliche Erbrecht der leiblichen Verwandten eines adoptierten Kindes (BGHZ 58, 343) 186
II. Ergebnis 187
D. Identische Problematik bei der Geltendmachung originärer Ersatzansprüche von Erben aus § 826 BGB auf Übereignung eines vom Erblasser verschenkten Gegenstandes 188
I. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu Ansprüchen der gesetzlichen Erbin aus § 826 BGB gegen die beschenkte Geliebte des Erblassers (RGZ 111, 151) 189
1. Die Position des Reichsgerichts 189
2. Die Widersprüchlichkeit der vom Reichsgericht eingenommenen Position 190
a) Widerspruch zur rechtlichen Stellung eines Erben vor dem Erbfall 190
b) Widerspruch zu den Wertungen des nach Ansicht des Reichsgerichts anwendbaren § 817 S. 2 BGB 190
aa) Geltendmachung eines derivativen Anspruchs durch die Klägerin 191
bb) Mitverschulden des Erblassers, § 254 BGB 191
3. Vergleich mit der übrigen in RGZ 111, 151 zitierten reichsgerichtlichen Rechtsprechung zur Ersatzfähigkeit tatsächlicher Erwerbsaussichten 192
II. Die (anfängliche) Fortsetzung dieser Rechtsprechung durch den BGH 194
III. Rechtsprechung und Literatur zur Anwendbarkeit von § 826 BGB neben §§ 2287, 2288 BGB 194
1. Die heutige Rechtsprechung zur Nichtanwendbarkeit von § 826 BGB neben §§ 2287, 2288 BGB 195
a) Die Leitentscheidung des BGH in BGHZ 108, 73 zur Nichtanwendbarkeit von § 826 BGB 195
b) Widersprüche in der Urteilsbegründung 196
2. Divergierende Literaturmeinungen zur Anwendbarkeit von § 826 BGB neben §§ 2287, 2288 BGB 198
a) Ältere Literaturansichten für die Anwendbarkeit von § 826 BGB 198
b) Für die Anwendung von § 826 BGB in eklatanten Fällen bzw. differenzierende Ansichten 198
c) Gegen die Anwendbarkeit von § 826 BGB neben §§ 2287, 2288 BGB 200
IV. Stellungnahme 202
Literaturverzeichnis 204
Sachwortverzeichnis 220
Erscheint lt. Verlag | 22.9.2010 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Bürgerlichen Recht |
Zusatzinfo | 220 S. |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Allgemeines Schuldrecht |
Schlagworte | Differenzhypothese • Rechtszuweisung • Schadensersatz • Testamentsfall |
ISBN-10 | 3-428-52481-0 / 3428524810 |
ISBN-13 | 978-3-428-52481-5 / 9783428524815 |
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