Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS
Seiten
2012
|
1., Aufl.
Bachelor + Master Publishing (Verlag)
978-3-86341-334-7 (ISBN)
Bachelor + Master Publishing (Verlag)
978-3-86341-334-7 (ISBN)
Bedingt durch eine sich ausweitende Globalisierung der Kapital- und Gütermärkte ist es zunehmend auch für deutsche Unternehmen wichtig, sich mit der internationalen Rechnungslegung, dem IAS/ IFRS, auseinander zu setzen. Vor diesem Hintergrund reicht die nationale Rechnungslegung nach Handelsrecht (HGB) und Steuerrecht ganz besonders nicht mehr für exportierende Unternehmen aus, um sich mit anderen Unternehmen der gleichen Branche weltweit zu vergleichen und internationale Investoren zu finden. Der Gang von Daimler Benz an die New Yorker Börse im Jahr 1993, auch wenn sie dort nach US-GAAP bilanzierten, war ein einschneidender Zeitpunkt im Hinblick auf die Notwendigkeit die internationale Rechnungslegung weiter voran zu treiben.
In der vorliegenden Arbeit betrachten wir die Bilanzierung der langfristigen Fertigungsaufträge nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationaler Rechnungslegung, um zu erörtern, welche unterschiedlichen Ergebnisse sich auf Grundlage der einzelnen Rechnungslegungsvorschriften ergeben und inwieweit der Gesetzgeber mit Einführung des letzten BilMog vom 2009 zur Harmonisierung der EU-Normen beitrug.
Während das IFRS mit dem IAS 11 die langfristige Fertigung genau definiert und festlegt, ist im deutschen HGB keine exakte Definition zu finden und die langfristige Fertigung muss daher ausschließlich über das Realisationsprinzip gemäß
252 Abs. 1 Nr.4 HGB gelöst werden. Das Steuerrecht folgt in diesem Fall dem Handelsrecht.
Nachfolgend betrachtet die Autorin eine spezielle Branche, die in den letzten Jahren an den internationalen Kapitalmärkten stark an Zuwachs gewonnen hat: den deutschen Maschinen- und Anlagenbau. Wir wählen hier den Schwerpunkt der langfristigen Fertigung, auch Auftragsfertigung genannt. Hierbei handelt es sich besonders um Projekte wie Brücken-, Straßen- oder Tunnelbau, Flugzeugbau, Bau von Staudämmen oder Bau von Schiffen. Die Besonderheit hierbei ist, dass sich diese Projekte meist über einen längeren Erstellungszeitraum hinziehen und damit nicht mit dem Rhythmus der Erstellung des Jahresabschlusses übereinstimmen. Das wirft die Frage auf, wie solche Projekte, wenn sie noch nicht fertiggestellt sind, in Deutschland bilanziell zu behandeln sind und besonders in welchen Bilanzzeitraum beziehungsweise in welche Bilanzperiode sie abrechnungstechnisch einzuordnen sind.
Daher ist die Zielsetzung dieser Arbeit, die Darstellung der Auftragsfertigung in Form der unterschiedlichen Bilanzansätze darzustellen und zu vergleichen.
In der vorliegenden Arbeit betrachten wir die Bilanzierung der langfristigen Fertigungsaufträge nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationaler Rechnungslegung, um zu erörtern, welche unterschiedlichen Ergebnisse sich auf Grundlage der einzelnen Rechnungslegungsvorschriften ergeben und inwieweit der Gesetzgeber mit Einführung des letzten BilMog vom 2009 zur Harmonisierung der EU-Normen beitrug.
Während das IFRS mit dem IAS 11 die langfristige Fertigung genau definiert und festlegt, ist im deutschen HGB keine exakte Definition zu finden und die langfristige Fertigung muss daher ausschließlich über das Realisationsprinzip gemäß
252 Abs. 1 Nr.4 HGB gelöst werden. Das Steuerrecht folgt in diesem Fall dem Handelsrecht.
Nachfolgend betrachtet die Autorin eine spezielle Branche, die in den letzten Jahren an den internationalen Kapitalmärkten stark an Zuwachs gewonnen hat: den deutschen Maschinen- und Anlagenbau. Wir wählen hier den Schwerpunkt der langfristigen Fertigung, auch Auftragsfertigung genannt. Hierbei handelt es sich besonders um Projekte wie Brücken-, Straßen- oder Tunnelbau, Flugzeugbau, Bau von Staudämmen oder Bau von Schiffen. Die Besonderheit hierbei ist, dass sich diese Projekte meist über einen längeren Erstellungszeitraum hinziehen und damit nicht mit dem Rhythmus der Erstellung des Jahresabschlusses übereinstimmen. Das wirft die Frage auf, wie solche Projekte, wenn sie noch nicht fertiggestellt sind, in Deutschland bilanziell zu behandeln sind und besonders in welchen Bilanzzeitraum beziehungsweise in welche Bilanzperiode sie abrechnungstechnisch einzuordnen sind.
Daher ist die Zielsetzung dieser Arbeit, die Darstellung der Auftragsfertigung in Form der unterschiedlichen Bilanzansätze darzustellen und zu vergleichen.
Monique Guse wurde 1970 in Berlin geboren. Ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin schloss die Autorin im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad der Diplom-Kauffrau erfolgreich ab. Bedingt durch ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten konnte sie bereits während ihres Studiums praktisch in Steuerberatungskanzleien tätig sein. Ihren Studienschwerpunkt ‚Betriebliche Steuern‘ ergänzte sie mit dem zweiten Schwerpunkt ‚Rechnungswesen und Controlling‘. Die Kombination beider Fächer war der Anlass zu dieser Diplom Arbeit.
Zusatzinfo | 6 Abb. |
---|---|
Sprache | deutsch |
Maße | 155 x 220 mm |
Gewicht | 145 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Bilanzrecht / Bilanzsteuerrecht | |
Schlagworte | Auftragsfertigung • Bilanzbuchführung • BilMoG • Completed of contract-Methode • Fertigungsaufträge • Percentage of Completion-Methode • Zero-Profit-Margin-Methode |
ISBN-10 | 3-86341-334-2 / 3863413342 |
ISBN-13 | 978-3-86341-334-7 / 9783863413347 |
Zustand | Neuware |
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