Rechnungslegung in Russland (eBook)
XVII, 367 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9780-7 (ISBN)
Tatiana Ionova ist als Juristin seit vielen Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland und Osteurpa tätig. Zuletzt arbeitete sie am Ausbau der russischen Praxis bei Rödl & Partner und leitete dabei den Bereich Internationale Rechnungslegung.
André Scholz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und leitet seit 2003 die Aktivitäten von Rödl & Partner in Russland. Er ist zudem als Vorsitzender des Komitees für Steuern und Rechnungslegung beim Verband der deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation tätig.
Mit einem Geleitwort von Jörg Hetsch - Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.
Tatiana Ionova ist als Juristin seit vielen Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in Deutschland und Osteurpa tätig. Zuletzt arbeitete sie am Ausbau der russischen Praxis bei Rödl & Partner und leitete dabei den Bereich Internationale Rechnungslegung. André Scholz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und leitet seit 2003 die Aktivitäten von Rödl & Partner in Russland. Er ist zudem als Vorsitzender des Komitees für Steuern und Rechnungslegung beim Verband der deutschen Wirtschaft in der Russischen Föderation tätig. Mit einem Geleitwort von Jörg Hetsch - Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.
Geleitwort 6
Vorwort 8
Inhaltsübersicht 10
Abkürzungsverzeichnis 18
§ 1 Die gesetzlichen und konzeptionellen Grundlagen der russischen Rechnungslegung 20
§ 2 Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung 24
§ 3 Organisatorische Anforderungen an die Buchführung und Rechnungslegung 27
A. Zuständigkeiten für die Buchführung und Rechnungslegung des Unternehmens 27
B. Funktionen des Buchhalters bzw. der Buchhaltungsabteilung 29
C. Bilanzierungsrichtlinie des Unternehmens 30
D. Buchhaltungsbelege 34
E. Kontenplan 35
F. Buchführung zu steuerlichen Zwecken 36
G. Aufbewahrungspflichten 38
§ 4 Jahresabschluss und Zwischenberichterstattung 40
A. Grundsatz 40
B. Bilanz 43
C. Gewinn- und Verlustrechnung 45
D. Anlagen und Anhang 46
E. Lagebericht 46
F. Abgabe- und Veröffentlichungspflichten 47
§ 5 Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzposten 48
A. Anlagevermögen 48
B. Umlaufvermögen 132
C. Kapital und Rücklagen 168
D. Verbindlichkeiten 181
§ 6 Außerbilanzielle Konten 209
A. Grundsatz 209
§ 7 Gewinn- und Verlustrechnung 213
A. Ausweisvorschriften 213
B. Erträge 213
C. Aufwendungen 222
D. Preisnachlässe 228
E. Ergebnis je Aktie 231
§ 8 Konsolidierung 238
A. Grundsatz 238
B. Konsolidierungskreis 239
C. Darstellung des konsolidierten Abschlusses 241
D. Konsolidierungsverfahren für Tochterunternehmen 241
E. Bilanzierung der Anteile an assoziierten Unternehmen im konsolidierten Abschluss 244
F. Angabepflichten 245
§ 9 Sonstige Anforderungen an Ausweis und Erläuterung 247
A. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 247
B. Segmentberichterstattung 250
C. Aufgabe von Geschäftsbereichen 257
D. Bilanzierung und Bewertung von staatlichen Beihilfen 266
§ 10 Vereinfachende Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen 274
A. Grundsatz 274
B. Buchführung, Bilanzierung und Berichterstattung 275
C. Steuerliche Vereinfachungen 276
§ 11 Überblick über die Steuerarten 281
A. Umsatzsteuer 281
B. Gewinnsteuer 283
C. Einkommensteuer natürlicher Personen 284
D. Einheitliche Sozialsteuer 285
E. Verbrauchsteuern (Akzisen) 286
F. Steuer auf die Förderung von Bodenschätzen 286
G. Steuer für die Nutzung von Gewässern 287
H. Jagd- und Fischfangabgabe 287
I. Vermögensteuer auf Unternehmensvermögen 287
J. Kfz-Steuer 287
K. Gewerbesteuer für Spielbanken und Kasinos 287
L. Bodensteuer 287
M. Vermögensteuer von Privatpersonen 288
Anlagen 289
Abbildungsverzeichnis 378
Tabellenverzeichnis 379
Stichwortverzeichnis 380
Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und IV. Eventualforderungen (S. 197-198)
1. Allgemeines
Eventualverbindlichkeiten sowie Eventualforderungen werden im RLS Erfolgsunsicherheiten, verabschiedet durch die Anordnung des Finanzministeriums der RF Nr. 96n vom 28. November 2001 (RLS 8/01), geregelt. Dieser RLS ist an IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen angelehnt. Im RLS 34n sind ebenfalls Grundsätze für die Bildung von einigen Rückstellungen mit dem Zweck der gleichmäßigen Verteilung von Aufwendungen genannt. Steuerrechtlich sind die Rückstellungen beschränkt zulässig. In der russischen Rechnungslegungspraxis ist es keinesfalls die Regel, sämtliche Rückstellungen zu passivieren, die nach IFRS oder nach HBG ansatzpfl ichtig sind.
Es besteht eine Passivierungspfl icht für gewisse Eventualverbindlichkeiten nach RLS 8/01 und ein Passivierungswahlrecht für Rückstellungen nach RLS 34n. Durch die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit vieler Rückstellungen kommt es oft zu latenten Steueransprüchen, deren Buchung und Weiterverfolgung in den Folgeperioden einen zusätzlichen buchhalterischen Aufwand bedeutet. Daher bevorzugen es die meisten Buchhalter, keine Rückstellungen zu bilden.
Im Ergebnis vermittelt ein so erstellter Jahresabschluss unter Umständen ein falsches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, welches für den Abschlussadressaten irreführend ist. Da Dividendenausschüttungen aufgrund eines handelsrechtlichen Abschlusses beschlossen werden, besteht auch die Gefahr, dass z. B. bei konsequenten Ausschüttungen des gesamten Gewinns, auf die Gesellschaft zukommende Aufwendungen und Risiken nicht oder nicht in voller Höhe antizipiert werden. Eine Gesellschaft kann dadurch in ihrem Bestand gefährdet werden.
2. Erfolgsunsicherheiten
Unter einer Erfolgsunsicherheit sind Bedingungen oder Situationen zu verstehen, die zum Stichtag bestehen, deren endgültiges Ergebnis und die Wahrscheinlichkeit des Auft retens unsicher sind, d.h. vom Eintreten eines oder mehrerer künft iger ungewisser Ereignisse abhängen. RLS 8/01 führt eine Reihe von Beispielen der Erfolgsunsicherheiten auf, wobei weitere Erfolgsunsicherheiten nicht ausgeschlossen sind. Zu den Erfolgsunsicherheiten zählen zum Beispiel:
- Gerichtsverfahren, in denen die Gesellschaft entweder als Kläger oder als Beklagter auft ritt und die zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen sind,
- zum Stichtag noch nicht geklärte Streitigkeiten mit der Steuerbehörde bezüglich der Zahlung von Steuern und Abgaben,
- noch vor dem Bilanzstichtag ausgestellte Garantien, Bürgschaft en und weitere Sicherheiten für Verbindlichkeiten Dritter, deren Fälligkeiten noch nicht eingetreten sind,
- vor dem Berichtsdatum diskontierte Wechsel, deren Zahlungsziel nach dem Berichtsdatum liegt,
- Handlungen Dritter, die vor dem Ende des Geschäft sjahres getätigt wurden, im Ergebnis derer die Gesellschaft eine Kompensation erhalten soll, über deren Höhe vor dem Bilanzstichtag noch ein Gerichtsverfahren geführt wird,
- Garantieverpflichtungen der Gesellschaft aus im Geschäft sjahr verkauft en Waren, erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen,
- Umweltschutzverpfl ichtungen,
- Verkauf oder Stilllegung eines Geschäft szweiges, Schließung einer Abteilung oder Umzug in ein anderes Gebiet.
Erscheint lt. Verlag | 7.8.2008 |
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Zusatzinfo | XVII, 367 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Unternehmensführung / Management | |
Schlagworte | Audit • Bilanz • Bilanzanalyse • Buchungssätze • Ertragslage • GUS • IFRS • International accounting standards • Rechnungslegung • Russia • Russland |
ISBN-10 | 3-8349-9780-3 / 3834997803 |
ISBN-13 | 978-3-8349-9780-7 / 9783834997807 |
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