Das Freigabeverfahren gemäß § 246a Aktiengesetz (eBook)

Eine rechtsökonomische Untersuchung
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2009 | 2009
XXI, 315 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9973-3 (ISBN)

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Das Freigabeverfahren gemäß § 246a Aktiengesetz - Florens Sauerbruch
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Florens Sauerbruch untersucht, welche Funktionen das Beschlussmängelrecht im Kontrollgefüge der Aktiengesellschaft erfüllt. Er analysiert die Anreizstrukturen, die missbräuchliche Klagen begünstigen und erläutert die Wirkungsweise des Freigabeverfahrens und gibt Auslegungsempfehlungen für die Tatbestandsmerkmale des Paragraphen und entwickelt Vorschläge zur weiteren Reform des Aktiengesetzes.

Dr. Florens Sauerbruch promovierte bei Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), am Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist als Rechtsanwalt in München tätig.

Dr. Florens Sauerbruch promovierte bei Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), am Seminar für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist als Rechtsanwalt in München tätig.

Geleitwort 6
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis 18
1. Kapitel: Einführung 23
A. Überblick über das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG 23
B. Motiv des Gesetzgebers 24
C. Alternative Konzepte 32
D. Ergebnis 36
2. Kapitel: Das Freigabeverfahren aus juristischer Perspektive 37
A. Feststellung des Prozessgerichts (§ 246a Abs. 1 AktG) 37
B. Beschlussvoraussetzungen (§ 246a Abs. 2 AktG) 71
C. Gerichtliches Verfahren (§ 246a Abs. 3 AktG) 89
D. Schadenersatz (§ 246a Abs. 4 AktG) 92
E. Ergebnis 101
3. Kapitel: Einführung in die rechtsökonomische Analyse 103
A. Die Methodik der ökonomischen Analyse 103
B. Ursachen der geringen Verbreitung in Deutschland 116
C. Juristische Methodenlehre und ökonomische Analyse 121
D. Ergebnis 123
4. Kapitel: Die ökonomischen Ansätze zur Analyse von Kapitalgesellschaften 124
A. Der traditionelle Ansatz: die Unternehmung als Produktionsfunktion 125
B. Ansätze der Neuen Institutionenökonomik 126
C. Ansätze der Corporate-Finance-Theorie 139
D. Ansätze der Public-Choice-Theorie 149
E. Ergebnis 161
5. Kapitel: Hauptversammlungszuständigkeit, Anfechtungsklage und Freigabeverfahren aus rechtsökonomischer Sicht 163
A. Hauptversammlungszuständigkeit aus ökonomischer Sicht 164
B. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage aus ökonomischer Sicht 165
C. Die Funktion des Freigabeverfahrens aus ökonomischer Sicht 184
D. Ergebnis 187
6. Kapitel: Ökonomische Analyse mithilfe des Calabresi-Melamed- Konzeptes 189
A. Beseitigung der Kassationswirkung 189
B. Property rules vs. liability rules 190
C. Anwendbarkeit auf das Beschlussmängelrecht 194
D. Ergebnis 203
7. Kapitel: Ökonomische Analyse mithilfe der Theorie des Haftungsrechts 205
A. Haftungsverlagerung durch den Freigabebeschluss 205
B. Haftungsregeln in der ökonomischen Theorie 206
C. Ökonomische Analyse des Beschlussmängel-Haftungsregimes 208
D. Exkurs: Strategien zur Reduzierung von Externalitäten, verursacht durch missbräuchliche Klagen 219
E. Ergebnis 223
8. Kapitel: Ökonomische Analyse mithilfe der Theorie der kollektiven Rechtsdurchsetzung 225
A. Beseitigung der kollektiven Wirkung durch den Freigabebeschluss 225
B. Nutzen der kollektiven Rechtsdurchsetzung 226
C. Kosten der kollektiven Rechtsdurchsetzung 230
D. Minimierung der Kosten der kollektiven Rechtsdurchsetzung 235
E. Ergebnis 259
9. Kapitel: Ökonomische Analyse mithilfe der Theorie zur öffentlichen Rechtsdurchsetzung 260
A. Determinanten für die öffentliche und private Rechtsdurchsetzung 261
B. Anwendung der Determinanten auf das Beschlussmängelrecht 269
C. Ergebnis 274
10. Kapitel: Berücksichtigung der Ergebnisse der rechtsökonomischen Analyse 275
A. Die beschränkte Freigabe 275
B. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Freigabeentscheidung 278
C. Die Rechtsfolgen des Beschlusses 286
11. Kapitel: Berücksichtigung der Ergebnisse der rechtsökonomischen Analyse 292
A. Ausweitung des Spruchverfahrens 292
B. Neugestaltung des Freigabeverfahrens 300
C. Ergebnis 310
12. Kapitel: Annex - Aktuelle Entwicklung 311
A. Der Referentenentwurf zum ARUG 311
B. Überblick 312
C. Die vorgeschlagenen Modifikationen im Einzelnen 313
D. Gesamtbewertung des Referentenentwurfs 317
Zusammenfassung 318

1. Kapitel: Einführung (S. 1)

Nach einem kurzen Überblick über den Inhalt des neuen § 246a AktG widmet sich dieses Kapitel der gesetzgeberischen Intention für die Neuregelung. Mit dem Freigabeverfahren soll die faktische Registersperre überwunden werden, die eine Beschlussmängelklage auslöst. Professionelle Kläger, die nur über wenige Aktien verfügen, nutzen die faktische Registersperre dazu, den Vollzug wichtiger Hauptversammlungsbeschlüsse zu blockieren.

Die Klagen lassen sie sich von der beklagten Gesellschaft gegen eine Abstandszahlung abkaufen. Neben dem Freigabeverfahren, das auf Antrag der Gesellschaft eine vorzeitige Eintragung anordnen kann, wurden im Vorfeld der Reform weitere Ansätze diskutiert, die knapp dargestellt werden. Der Gesetzgeber hat sich vornehmlich an den bereits existierenden Unbedenklichkeitsverfahren für die Umwandlung und die Eingliederung orientiert. Es wird jedoch gezeigt, dass sich das neue Freigabeverfahren in einigen Punkten davon unterscheidet.

A. Überblick über das Freigabeverfahren gem. § 246a AktG

Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)6 hat das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht zum 1. November 2005 erheblich modifiziert. Durch den neuen § 246a AktG wird für eintragungsbedürftige Hauptversammlungsbeschlüsse, die Kapitalmaßnahmen oder die Zustimmung zu Unternehmensverträgen zum Gegenstand haben, ein Freigabeverfahren eingeführt, mit dem die Blockade der Registereintragung durch eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage aufgelöst werden kann.

Ohne Freigabebeschluss hat das Registergericht die Möglichkeit die Eintragung gem. § 127 FGG auszusetzen, bis das Prozessgericht über die Beschlussmängelklage entschieden hat. Erhebt ein Aktionär Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen einen Hauptversammlungsbeschluss über eine Kapitalmaßnahme oder einen Unternehmensvertrag, kann die beklagte Gesellschaft nunmehr bei dem für die Klage zuständigen Prozessgericht einen Freigabebeschluss beantragen.

In dem erfolgreichen Freigabeverfahren stellt das Prozessgericht durch Beschluss fest, dass die Erhebung der Klage der Eintragung nicht entgegensteht und Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen (§ 246a Abs. 1 AktG).

Durch den rechtskräftigen Beschluss wird das Registergericht gebunden (§ 246a Abs. 3 S. 5 AktG). Es kann den Beschluss nunmehr eintragen, ohne zu riskieren, für Schäden infolge der Eintragung zu haften. Seine Befugnis zur Aussetzung gem. § 127 FGG endet mit der Freigabeentscheidung. Da die Eintragung für diese Beschlüsse konstitutive Wirksamkeitsvoraussetzung ist, wird dadurch der Vollzug des Beschlusses ermöglicht und eine Blockade verhindert.

Zum anderen führt die Eintragung infolge des rechtskräftigen Freigabebeschlusses zur endgültigen Bestandskraft des Hauptversammlungsbeschlusses. Stellt sich im weiterhin rechtshängigen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsprozess heraus, dass die Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage begründet ist, bleibt der Beschluss auch für die Zukunft durchführbar (§ 246a Abs. 4 S. 2 AktG).

Der Tenor der erfolgreichen Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, der trotz Vorliegens des Freigabebeschlusses weiterhin auf Erklärung oder Feststellung der Nichtigkeit lautet, entfaltet keinerlei Wirkung mehr, weil das Urteil die einmal erlangte Bestandskraft nicht mehr beseitigen kann.

Als Ausgleich für die dauerhafte Bestandskraft eines mängelbehafteten Beschlusses erhält der Kläger im Falle des Erfolges in der Hauptsache einen rein monetären Anspruch auf Ersatz des durch die Eintragung entstandenen Schadens (§ 246a Abs. 4 AktG). Naturalrestitution im Sinne von § 249 Abs. 1 BGB ist gem. § 246a Abs. 4 S. 4 AktG ausgeschlossen, um zu verhindern, dass über diesen Umweg die Bestandskraft ausgehebelt wird.

Der Freigabebeschluss kann auf Antrag der beklagten Gesellschaft gem. § 246a Abs. 2 AktG in drei Fällen ergehen:

wenn die Anfechtungsklage oder die Nichtigkeitsklage unzulässig ist.

Erscheint lt. Verlag 4.2.2009
Reihe/Serie Ökonomische Analyse des Rechts
Ökonomische Analyse des Rechts
Vorwort LL.M. (Berkeley) Hirte Prof. Dr. Heribert
Zusatzinfo XXI, 315 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte AG • Anfechtungsklage • Gesellschaft • Gesellschaften • Haftung • Kapitalgesellschaft • Kapitalgesellschaften • Ökonomische Analyse des Rechts • Rechtsdurchsetzung • SPE
ISBN-10 3-8349-9973-3 / 3834999733
ISBN-13 978-3-8349-9973-3 / 9783834999733
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