Steuerbescheide in der Praxis (eBook)

Änderungen und Festsetzungsfristen
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2008 | 2008
XIX, 285 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9572-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Steuerbescheide in der Praxis - Karin Thomas, Gerrit Windhorst
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Das Werk erläutert die Korrekturvorschriften für Steuerbescheide und gibt mit zahlreichen Beispielen und Checklisten dem Berater ausführliche Informationen für die erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung. Es gibt zudem einen praxisnahen Überblick über den Bereich der Festsetzungsfristen.


Diplom-Finanzwirtin(FH) Karin Thomas arbeitet in der Landesfinanzschule beim Senator für Finanzen in Bremen. Sie hat langjährige Erfahrungen in der Aus- und Fortbildung. Gerrit Windhorst ist ebenfalls Diplom-Finanzwirt(FH) und kennt die Praxis aus der Sicht der Rechtsbehelfsstelle beim Finanzamt Bremen-Ost.

Diplom-Finanzwirtin(FH) Karin Thomas arbeitet in der Landesfinanzschule beim Senator für Finanzen in Bremen. Sie hat langjährige Erfahrungen in der Aus- und Fortbildung. Gerrit Windhorst ist ebenfalls Diplom-Finanzwirt(FH) und kennt die Praxis aus der Sicht der Rechtsbehelfsstelle beim Finanzamt Bremen-Ost.

Vorwort 5
Inhaltsübersichtsübersicht 7
Abkürzungsverzeichnis 17
Literaturverzeichnis 19
Bearbeiterverzeichnis 19
§ 1 Verwaltungsakte – §§ 118 ff . AO 21
A. Allgemeines zu Verwaltungsakten 21
I. Begriff des Verwaltungsakts 21
II. Inhalt und Bestimmtheit des Verwaltungsakts 23
III. Form des Verwaltungsakts 24
IV. Nebenbestimmungen 25
V. Begründung 27
VI. Bekanntgabe 28
VII. Zeitpunkt der Bekanntgabe 31
VIII. Wirksamkeit 32
IX. Nichtigkeit 33
X. Sonstige fehlerhafte Verwaltungsakte 35
B. Steuerbescheide 37
C. Sonstige Verwaltungsakte 39
D. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 39
I. Prüfschema zur Wirksamkeit und Fehlerhaftigkeit von Verwaltungsakten 39
II. Was tun, wenn... 40
§ 2 Festsetzungsfrist 41
A. Rechtliche Grundlagen 42
I. Beginn der Festsetzungsfrist 42
1. Grundsatz nach § 170 Abs. 1 AO 42
2. Anlaufhemmungen 42
a) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 43
b) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 2 AO 43
c) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 3 AO 44
d) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 4 AO 44
e) Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 AO 44
f) Anlaufhemmung nach § 181 Abs. 3 AO 45
II. Dauer und Ende 46
1. Grundsatz 46
2. Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO) 47
III. Ablaufhemmungen (§ 171 AO) 48
1. Höhere Gewalt (§ 171 Abs. 1 AO) 48
2. Offenbare Unrichtigkeit (§ 171 Abs. 2 AO) 49
3. Antrag auf Steuerfestsetzung oder auf Aufhebung oder Änderung ( § 171 Abs. 3 AO) 50
4. Anfechtung durch Einspruch oder Klage (§ 171 Abs. 3 a AO) 51
5. Außenprüfung (§ 171 Abs. 4 AO) 53
6. Zoll- und Steuerfahndung (§ 171 Abs. 5 AO) 57
7. Verfolgungsverjährung (§ 171 Abs. 7 AO) 57
8. Vorläufige bzw. ausgesetzte Steuerfestsetzung ( § 171 Abs. 8 AO) 58
9. Anzeigen des Steuerpflichtigen (§ 171 Abs. 9 AO) 59
10. Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO) 60
11. Fehlende gesetzliche Vertretung (§ 171 Abs. 11 AO) 61
12. Steuerfestsetzung gegen einen Nachlass ( § 171 Abs. 12 AO) 61
13. Insolvenzverfahren (§ 171 Abs. 13 AO) 61
14. Erstattungsanspruch (§ 171 Abs. 14 AO) 62
IV. Besonderheiten 62
1. Ablaufhemmungen aus anderen Vorschriften 62
2. Feststellung trotz Ablauf der Feststellungsfrist ( § 181 Abs. 5 AO) 62
3. Wahrung der Festsetzungsfrist 63
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 64
I. Für folgende Steuerbescheide gilt die Festsetzungsfrist ( keine abschließende Aufzählung) 64
II. Checkliste zur Überprüfung der regulären Festsetzungsfrist 64
III. Übersicht der Ablaufhemmungen gem. § 171 AO 65
IV. Was tun, wenn ... 66
§ 3 Allgemeines zu Änderungsvorschriften 67
A. Rechtliche Grundlagen 67
I. Allgemeines 67
II. Bestandskraft 67
III. Kleinbetragsverordnung 68
IV. Zeitliche Grenze 69
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 69
I. Übersicht über die wichtigsten Korrekturvorschriften und ihre Anwendbarkeit 69
II. Schaubild zur formellen und materiellen Bestandskraft 70
1. Endgültige Steuerfestsetzung 70
2. Steuerfestesetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung 70
§ 4 Offenbare Unrichtigkeit – § 129 AO 71
A. Rechtliche Grundlagen 71
I. Verwaltungsakt 71
II. Rechen-, Schreibfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeit 71
III. Fehler ist „beim Erlass“ unterlaufen 72
1. Fehler des Finanzamtes 72
2. Fehler des Steuerpflichtigen 73
3. Steueranmeldungen 74
IV. Zeitliche Begrenzung der Berichtigung 74
V. Ermessen des Finanzamtes 75
VI. Umfang der Berichtigung 75
VII. Rechtsmittel 75
B. Übersichten Schaubilder, Hinweise für die Praxis 76
I. Schematische Darstellung der Berichtigungsvorschrift § 129 AO 76
II. Beispiele für Fehler, die offenbare Unrichtigkeiten sind 77
III. Was tun, wenn– 78
§ 5 Rücknahme und Widerruf von sonstigen Verwaltungsakten – §§ 130, 131 AO 80
A. Rechtliche Grundlagen 80
I. Allgemeines 80
II. Rechtswidrige und rechtmäßige Verwaltungsakte 80
III. Begünstigende und nicht begünstigende ( belastende) Verwaltungsakte 81
IV. Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts 85
1. Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts 85
2. Rücknahme eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsakts 86
3. Zeitliche Grenze für die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte 88
V. Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts 89
1. Widerruf eines rechtmäßigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts 89
2. Widerruf eines rechtmäßigen, begünstigenden Verwaltungsakts 90
3. Zeitliche Grenze für den Widerruf 91
4. Späteres Wirksamwerden 91
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 92
I. Überblick über die Änderungsmöglichkeiten von sonstigen Verwaltungsakten nach § § 130, 131 AO 92
II. Übersicht über die Voraussetzungen, unter denen das Finanzamt einen begünstigenden Verwaltungsakt nach § § 130, 131 AO zurücknehmen bzw. widerrufen kann: 92
III. Was tun, wenn... 93
§ 6 Vorbehalt der Nachprüfung – § 164 AO 94
A. Rechtliche Grundlagen 94
I. Allgemeines 94
II. Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung 94
III. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung 95
IV. Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung 97
V. Änderung eines Bescheides unter dem Vorbehalt der Nachprüfung 98
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 99
I. Überblick über die Voraussetzungen einer Änderung nach § 164 Abs. 2 AO 99
II. Was tun, wenn... 100
§ 7 Vorläufige Steuerfestsetzung – § 165 AO 101
A. Rechtliche Grundlagen 101
I. Allgemeines 101
II. Vorläufigkeitsgründe 101
III. Grund und Umfang der Vorläufigkeit 103
IV. Änderung einer vorläufig ergangenen Festsetzung 105
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 106
I. Überblick über die Voraussetzungen einer Änderung nach § 165 Abs. 2 AO 106
II. Was tun, wenn... 106
§ 8 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden – § 172 AO 107
A. Rechtliche Grundlagen 107
I. Allgemeines 107
II. Verbrauchsteuern 108
III. Andere Steuern 108
1. Änderung mit Zustimmung oder auf Antrag ( schlichte Änderung, Buchst. a) 109
2. Sachlich unzuständige Behörde (Buchst. b) 112
3. Unlautere Mittel (Buchst. c) 113
4. Sonstige gesetzliche Änderungsmöglichkeit (Buchst. d) 113
IV. Zurückweisung von Anträgen durch Allgemeinverfügung 114
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 114
I. Schematische Darstellung der Korrekturvorschrift § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ( schlichte Änderung) 114
II. Vergleich des Antrags auf schlichte Änderung mit dem Einspruch 116
III. Nach der Bearbeitung des Antrags auf schlichte Änderung: Wie geht’s weiter? 116
IV. Was tun, wenn... 117
§ 9 Neue Tatsachen – § 173 AO 118
A. Rechtliche Grundlagen 118
I. Gemeinsame Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 AO 119
1. Tatsachen oder Beweismittel 119
2. Nachträgliches Bekanntwerden der Tatsache 121
3. Rechtserheblichkeit der Tatsache 124
II. Voraussetzungen für eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen 126
1. Änderung führt zu einer höheren Steuer 126
2. Tatsachen oder Beweismittel 127
3. Nachträgliches Bekanntwerden der Tatsache 127
4. Kein Ermittlungsfehler des Finanzamtes 127
5. Rechtserheblichkeit der Tatsache 128
6. Ergänzendes 129
III. Voraussetzungen für eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 129
1. Änderung führt zu einer niedrigeren Steuer 129
2. Tatsachen oder Beweismittel 130
3. Nachträgliches Bekanntwerden der Tatsache 130
4. kein grobes Verschulden 130
5. Unbeachtlichkeit des groben Verschuldens 135
6. Rechtserheblichkeit der Tatsache 139
IV. Änderungssperre nach Außenprüfung 139
V. Rechtsfolgen 143
1. Änderungsumfang 143
2. Verfahren 143
VI. Rechtsmittel 144
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 145
I. Kurzdarstellung des § 173 Abs. 1 AO 145
II. Berechnungsschema zur Änderung von Umsatzsteuer- Schätzbescheiden gem. § 173 Abs. 1 AO 146
III. Was tun, wenn... 146
§ 10 Widerstreitende Steuerfestsetzungen – § 174 AO 149
A. Rechtliche Grundlagen 149
I. Allgemeines 149
II. Widerstreitende Steuerfestsetzung zuungunsten des Steuerpfl ichtigen ( § 174 Abs. 1 AO) 150
1. Allgemeines 150
2. Ein bestimmter Sachverhalt 152
3. Widersprüchliche Berücksichtigung in mehreren Bescheiden 153
4. Berücksichtigung zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpfl ichtigen/ er 155
5. Antrag 156
6. Rechtsfolge 157
III. Widerstreitende Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpfl ichtigen ( § 174 Abs. 2 AO) 158
1. Allgemeines 158
2. Ein bestimmter Sachverhalt 158
3. Widersprüchliche Berücksichtigung in mehreren Steuerbescheiden 159
4. Berücksichtigung zugunsten eines oder mehrerer Steuerpfl ichtigen/ er 159
5. Widerstreitende Steuerfestsetzung muss auf Verursachung durch den Steuerpfl ichtigen zurückgehen 159
6. Rechtsfolge 160
IV. Negativer Widerstreit (§ 174 Abs. 3 AO) 162
1. Allgemeines 162
2. Ein bestimmter Sachverhalt 162
3. Nichtberücksichtigung 162
4. Annahme, dass Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen sei 162
5. Erkennbarkeit 164
6. Annahme stellt sich später als unrichtig heraus 165
7. Rechtsfolge 165
V. Durch Rechtsbehelf oder Antrag des Steuerpflichtigen ausgelöster Widerstreit ( § 174 Abs. 4 AO) 167
1. Allgemeines 167
2. Fehlerhafte Steuerfestsetzungen 168
3. Ein bestimmter Sachverhalt 168
4. Aufgrund irriger Beurteilung 170
5. Aufhebung/Änderung des fehlerhaften Steuerbescheides aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten 172
6. Rechtsfolge 173
VI. Änderung nach § 174 Abs. 4 AO bei einem Dritten ( § 174 Abs. 5 AO) 176
1. Allgemeines 176
2. Dritter i.S.d. § 174 Abs. 5 AO 176
3. Beteiligung des Dritten 177
VII. Rechtsmittel 179
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 180
I. Schaubild zur positiven widerstreitenden Steuerfestsetzungen 180
II. Schaubild zur negativ widerstreitenden Steuerfestsetzung gem. § 174 Abs. 3 AO 181
III. Schaubild zur Änderung nach § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO 182
IV. Was tun, wenn... 183
§ 11 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden in sonstigen Fällen – § 175 AO 184
A. Änderung von Folgebescheiden (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO) 184
I. Grundlagenbescheid 184
1. Feststellungsbescheide (§§ 179 ff . AO) 185
2. Steuermessbescheide (§ 184 AO) 187
3. Andere Verwaltungsakte 188
4. Keine Grundlagenbescheide 188
II. Grundlagenbescheid muss erlassen, aufgehoben oder geändert worden sein 189
III. Folgebescheid 191
IV. Bindungswirkung 192
V. Rechtsfolge 192
VI. Besonderheiten bei der Festsetzungsfrist 192
VII. Rechtsmittel 193
B. Änderung nach Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Rückwirkung ( § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO) 194
I. Ereignis 194
II. Nachträglicher Eintritt des Ereignisses 195
III. Steuerliche Rückwirkung des Ereignisses 195
IV. Einzelfälle 197
1. Bilanzberichtigung bzw. Bilanzänderung 197
2. Folgen der Erstattung von Sonderausgaben in einem späteren Veranlagungszeitraum 198
3. Aufhebung getrennte Veranlagung von Ehegatten 199
V. Besonderheiten 199
VI. Festsetzungsfrist 199
VII. Rechtsmittel 199
C. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 200
I. Übersicht zu § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO: Grundlagenbescheide und ihre Folgebescheide 200
II. Schaubild zu § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO: Grundlagenbescheid/ Folgebescheid 201
III. Was tun, wenn... 201
§ 12 Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen – § 175 a AO 202
A. Rechtliche Grundlagen 202
I. Allgemeines 202
II. Korrekturvoraussetzungen 202
III. Zeitliche Grenze 203
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 203
I. Was tun, wenn... 203
§ 13 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden – § 176 AO 204
A. Rechtliche Grundlagen 204
I. Allgemeines 204
II. Anwendung des Vertrauensschutzes 204
III. Vertrauensschutz in die Gültigkeit eines Gesetzes oder in die Rechtsprechung eines obersten Gerichtshofes des Bundes 205
IV. Vertrauensschutz in die Gültigkeit einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift 206
V. Sinngemäße Anwendung 207
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 208
I. Übersicht der Voraussetzungen für den Vertrauensschutz 208
II. Was tun, wenn... 208
§ 14 Berichtigung von materiellen Fehlern – § 177 AO 209
A. Rechtliche Grundlagen 209
I. Materielle Fehler 209
II. Korrektur des Steuerbescheides 210
III. Kein Ermessen 211
IV. Saldierungsgebot und Saldierungsverbot 212
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 216
I. Schaubild zu § 177 AO 216
II. Berechnungsschema/Anleitung für die Rahmenmethode 216
III. Berechnungsschema/Anleitung für die Wortlautmethode 217
IV. Was tun, wenn... 217
§ 15 Änderung von Zerlegungsbescheiden – § 189 AO 218
A. Allgemeines 218
B. Änderungsvoraussetzungen 218
C. Zeitliche Grenze 219
§ 16 Änderung zur Berücksichtigung eines Verlustabzugs – § 10 d EStG 220
A. Rechtliche Grundlagen 220
I. Allgemeines 220
II. Höhe des vor- und rücktragsfähigen Verlustes 220
III. Durchführung des Verlustrücktrags 222
IV. Zeitliche Grenze für den Verlustrücktrag 224
V. Durchführung des Verlustvortrags 224
VI. Zeitliche Grenze für die gesonderte Verlustfeststellung 225
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 226
I. Vereinfachter Überblick über Vor- und Rücktragsmöglichkeiten: 226
II. Übersicht über die Fristen für den Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags ( Wahlrecht) 226
III. Was tun, wenn... 227
§ 17 Korrektur von Gewerbesteuermessbescheiden und Verlustfeststellungsbescheiden – § 35 b GewStG 228
A. Rechtliche Grundlagen 228
I. Allgemeines 228
II. Korrekturvoraussetzungen – § 35 b Abs. 1 GewStG 228
III. Korrekturvoraussetzungen – § 35 b Abs. 2 GewStG 230
IV. Zeitliche Grenze 231
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 231
I. Was tun, wenn... 231
§ 18 Korrektur bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage – § 32 a KStG 233
A. Rechtliche Grundlagen 233
I. Allgemeines 233
II. Zeitlicher Anwendungsbereich 234
III. Korrektur bei verdeckter Gewinnausschüttung – § 32 a Abs. 1 KStG 234
1. Verdeckte Gewinnausschüttung 234
2. Voraussetzungen der Korrektur 235
3. Zeitliche Grenze 237
IV. Korrektur bei verdeckter Einlage – § 32 a Abs. 2 KStG 237
1. Verdeckte Einlage 237
2. Voraussetzungen der Korrektur 238
3. Zeitliche Grenze 239
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 240
I. Die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 32 a Abs. 1 KStG im Überblick 240
II. Die Voraussetzungen für eine Korrektur nach § 32 a Abs. 2 KStG im Überblick 240
III. Was tun, wenn... 241
§ 19 Einspruch – §§ 347 ff . AO 242
A. Rechtliche Grundlagen 242
I. Allgemeines 242
II. Zulässigkeit des Einspruchs 242
1. Statthaftigkeit – §§ 347, 348 AO 243
2. Beschwer – § 350 AO 245
3. Rechtsschutzbedürfnis 246
4. Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte/ Änderungsbescheide – § 351 Abs. 1 AO 247
5. Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte/ Folgebescheide – § 351 Abs. 2 AO 249
6. Einspruchsbefugnis bei der einheitlichen Feststellung – § 352 AO 250
7. Einspruchsbefugnis bei Drittwirkung der Steuerfestsetzung – § 166 AO 253
8. Einspruchsbefugnis des Rechtsnachfolgers – § 353 AO 254
9. Einspruchsverzicht – § 354 AO 254
10. Einspruchsfrist – §§ 355, 356 AO 254
11. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – § 110 AO 258
12. Form und Inhalt des Einspruchs – § 357 AO 264
13. Anbringungsbehörde – § 357 AO 268
14. Handlungsfähigkeit 269
15. Wirksame Vertretung 270
III. Im Einspruchsverfahren 270
1. Aufklärung des Sachverhalts Mitwirkungspfl ichten – §§ 365, 85 ff . AO
2. Hinzuziehung zum Verfahren – § 360 AO/§ 174 Abs. 5 AO 272
3. Aussetzung der Vollziehung – § 361 AO 273
4. Aussetzung und Ruhen des Verfahrens – § 363 AO 278
5. Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen – § 364 AO 280
6. Erörterung des Sach- und Rechtsstands – § 364 a AO 281
7. Ausschlussfrist/Präklusionsfrist – § 364 b AO 282
8. Änderung von Steuerbescheiden während des Einspruchsverfahrens – § 365 Abs. 3 AO 283
IV. Beendigung des Einspruchsverfahrens 284
1. Einspruchsrücknahme – § 362 AO 284
2. Abhilfebescheid – §§ 367, 172 AO 286
3. Einspruchsentscheidung – §§ 366, 367 AO 287
V. Gerichtliche Rechtsbehelfe 289
I. Allgemeines zu gerichtlichen Rechtsbehelfen 289
II. Klage 289
III. Zulässigkeit der Klage 290
1. Anbringung der Klage 290
2. Beklagte Behörde 290
3. Form der Klageerhebung 291
4. Inhalt der Klage 291
5. Vorverfahren 291
6. Frist 292
B. Übersichten, Schaubilder, Hinweise für die Praxis 293
I. Nach der Beendigung des Einspruchsverfahrens: Wie geht’s weiter? 293
II. Übersicht über wichtige, bei der Einlegung eines Einspruchs zu beachtende Punkte 293
III. Überblick über die Rechte der Beteiligten im Einspruchsverfahren 294
Stichwortverzeichnis 297

§ 1 Verwaltungsakte – §§ 118 ff . AO (S. 21)

A. Allgemeines zu Verwaltungsakten

Aufgabe der Finanzbehörden ist es, die einschlägigen Steuergesetze auf den Einzelfall anzuwenden und die Rechte und Pflichten der Beteiligten rechtsverbindlich festzustellen. Dies tun sie in Form von Verwaltungsakten. Verwaltungsakte werden in den Steuergesetzen oft als „Bescheid", manchmal auch als „Verfügung", „Beschluss" oder „Entscheidung" bezeichnet.

I. Begriff des Verwaltungsakts

Unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt i.S. der AO (auch als „Steuerverwaltungsakt" bezeichnet) vorliegt, ist in § 118 S. 1 AO beschrieben. Ein Steuerverwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde trifft, zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Fehlt es nur an einer dieser Voraussetzungen, liegt kein Verwaltungsakt i.S. der AO vor. Eine hoheitliche Maßnahme ist eine Willensäußerung eines Amtsträgers, eine verbindliche Entscheidung mit nach außen gerichteter Rechtswirkung zu treffen. Maßnahme i.d.S. ist jede Anordnung (Gebot oder Verbot), sonstige Rechtsgestaltung, Feststellung, Entscheidung sowie deren Versagung. Eine hoheitliche Maßnahme kann im Gegensatz zu einem Vertrag auch gegen den Willen des Betroffenen eintreten.

Beispiel:

Die Aufrechnungserklärung des Finanzamts mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ist die rechtsgeschäftliche Ausübung eines Gestaltungsrechts und für sich allein kein Verwaltungsakt. Zwar liegt insoweit eine Maßnahme auf dem Gebiet des öff entlichen Rechts vor. Der anordnende – hoheitliche – Charakter einer Verwaltungsmaßnahme fehlt aber, es mangelt insoweit an einer hoheitlichen Maßnahme, da das Finanzamt zur Geltendmachung der A ufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis keine hoheitlichen Befugnisse benötigt. Sie könnten ihm keine weitergehende Rechtsposition verschaff en, als sie jedem Gläubiger, der zugleich Schuldner ist, nach den Vorschriften der §§ 387 ff . BGB zustehen.

Die Maßnahme muss von einer Behörde getroffen sein. Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 6 Abs. 1 AO). Im Bereich der Steuern ist dies meist das Finanzamt. Aber auch andere Behörden, wie z.B. oberste Finanzbehörden (Ministerien) oder Familienkassen, kommen in Betracht. Es kommt nicht darauf an, ob der für die Behörde handelnde Amtsträger sein verwaltungsinternes Zeichnungsrecht überschritten hat. Voraussetzung ist lediglich, dass die Maßnahme von einem Amtsträger getroffen wird, der befugt ist, für die Behörde zu handeln. Andernfalls liegt kein Verwaltungsakt, sondern ein sog. „Nichtakt" oder „Scheinverwaltungsakt" vor.

Ein Verwaltungsakt zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (zu der das Steuerrecht zählt) muss für einen bestimmten Betroffenen oder mehrere bestimmte Betroffene eine konkrete Rechtsfolge vorsehen. Die Maßnahme muss verbindlich sein und ggf. erzwungen werden können. Wer vom Verwaltungsakt betroffen ist, muss eindeutig feststehen. Allgemeine Verfügungen, z.B. Richtlinien, sind daher keine Verwaltungsakte, sondern Anweisungen für die Finanzbehörden.

Ein Verwaltungsakt kann jedoch auch dann vorliegen, wenn er keinen Einzelfall regelt, sondern sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. Es handelt sich dann um eine Allgemeinverfügung (§ 118 S. 2 AO).

Erscheint lt. Verlag 19.1.2008
Zusatzinfo XIX, 285 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Einspruch • Festsetzungsfristen • Frist • Steuerbescheid • Steuerrecht
ISBN-10 3-8349-9572-X / 383499572X
ISBN-13 978-3-8349-9572-8 / 9783834995728
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