retten - Rettungssanitäter (eBook)
2261 Seiten
Thieme (Verlag)
978-3-13-243469-1 (ISBN)
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1 Berufsbild und psychologische Aspekte
A. Krebs, S. Koch
1.1 Rettungsdienstpersonal
In Deutschland gibt es im Wesentlichen 3 Berufsbilder im Rettungsdienst (RD):
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Rettungssanitäter/in (RS oder RettSan)
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Rettungsassistent/in (RA oder RettAss, Ausbildung hierzu nicht mehr möglich, ersetzt durch NFS)
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Notfallsanitäter/in (NFS oder NotSan)
Zusätzlich werden in einigen Bundesländern Rettungshelfer (RH) im Bereich des Krankentransports eingesetzt.
1.1.1 Rettungshelfer/in (RH)
„Rettungshelfer“ ist die Basisqualifikation im Rettungsdienst, wobei es nicht in allen Bundesländern Rettungshelfer gibt (in Sachsen-Anhalt gibt es z.B. keine mehr). „Rettungshelfer“ ist also keine bundesweit einheitliche Qualifikation und keine offizielle Berufsbezeichnung. Die Ausbildung gliedert sich z.B. in Nordrhein-Westfalen in einen Grundlehrgang (160 h an einer Rettungsdienstschule), ein Klinikpraktikum (80 h) und ein Rettungswachenpraktikum (80 h). Rettungshelfer und -helferinnen werden v.a. als Fahrzeugführende im Krankentransport eingesetzt.
1.1.2 Rettungssanitäter/in (RS, RettSan)
Ausbildungsziel und Aufgaben Die Grundlage der Ausbildung sind landesrechtliche Regelungen, z.B. durch den Bund-Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ von 1977 oder Ausbildungsordnungen der Hilfsorganisationen. Ziel der Ausbildung ist u.a. die Fahrzeugführung im Rettungsdienst, d.h. die Führung eines Rettungstransportwagens (RTW) bzw. eines Krankentransportwagens (KTW), in einigen Bundesländern auch eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) und die Patientenbetreuung. In der Notfallrettung unterstützen fertig ausgebildete RS den NFS bzw. Notärzte und führen darüber hinaus eigenständig Maßnahmen durch. Entsprechend werden RS – je nach Bundesland – im qualifizierten Krankentransport und in der Notfallrettung eingesetzt.
Gliederung der Ausbildung 2019 veröffentlichte der Bund-Länder-Ausschuss „Rettungswesen“ eine Empfehlung für eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSan-APrV). Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 RettSan-APrV soll die Ausbildung die Absolventinnen und Absolventen zum Einsatz in unterschiedlichen Funktionen in allen Bereichen des Patiententransportes, des qualifizierten Krankentransportes sowie der Notfallrettung und des Bevölkerungsschutzes befähigen. Die Ausbildungszeit beträgt insgesamt 520 Stunden und gliedert sich in
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eine theoretisch-praktische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Umfang von 240 Stunden, einschließlich der Erfolgskontrolle zum Abschluss des Ausbildungsabschnittes,
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eine praktische Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung im Umfang von 80 Stunden,
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eine praktische Ausbildung im Rettungsdienst im Umfang von 160 Stunden sowie
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einen Abschlusslehrgang im Umfang von 40 Stunden.
Den Abschluss der Ausbildung bildet eine staatliche Prüfung. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination der theoretischen und praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die schulische Ausbildungsstätte. Die RettSan-APrV enthält in der Anlage 1 im Rahmenlehrplan verbindliche Vorgaben für den schulischen Ausbildungsanteil. Folgende Themenbereiche werden unterschieden:
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Themenbereich A: Handlungsfeld Krankentransport und Rettungsdienst
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Themenbereich B: Versorgung nach dem (c)ABCDE-Schema
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Themenbereich C: spezielle Versorgung
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Themenbereich D: psychosoziale Aspekte
Hinweis: Die hier geschilderte Verordnung wurde bisher (Stand 2024) nicht in allen Bundesländern übernommen. In diesen Ländern gilt weiterhin die Empfehlung des Bund-Länder-Ausschusses „Rettungswesen“ von 1977.
1.1.3 Rettungsassistent/in (RA, RettAss)
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin wurde 1989 bundesrechtlich eingeführt.
Rettungsassistenten werden seit 2015 nicht mehr ausgebildet, sind aber weiterhin im Einsatz, v.a. in der Notfallrettung. Daneben sind RA auch als Fahrzeugführende auf Rettungstransportwagen (RTW) tätig. Zusätzlich fordert das Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes Sachsen-Anhalt den Einsatz von RA zur Patientenbetreuung im qualifizierten Krankentransport. Hierbei unterstützen RA die Notärzte und Notärztinnen, führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch und helfen dabei, Notfallpatienten transportfähig zu machen.
Damit RA diese Aufgaben effizient und im Interesse des Patienten so gut wie möglich durchführen können, hat die Bundesärztekammer ihnen 1992 die „Notkompetenz“ zugesprochen. Das bedeutet, dass RA im Notfall bestimmte Aufgaben übernehmen dürfen, die eigentlich in den ärztlichen Tätigkeitsbereich fallen, wenn notärztliche Unterstützung nicht rechtzeitig verfügbar ist. Zu den Maßnahmen der Notkompetenz gehören die endotracheale Intubation, das Legen peripherer venöser Zugänge, die Defibrillation am Notfallort, die Gabe kristalloider Infusionslösungen sowie die Verabreichung bestimmter Notfallmedikamente. Zu beachten ist, dass die Notkompetenz nur eine Empfehlung der Bundesärztekammer ohne Rechtscharakter ist.
1.1.4 Notfallsanitäter/in (NotSan, NFS)
Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2014 wurde im Rettungsdienst der Bundesrepublik Deutschland ein neues Berufsbild eingeführt. Der Beruf des Notfallsanitäters ist der erste eigenständige medizinische Fachberuf im Bereich der Notfall- und Rettungsmedizin in Deutschland.
Merke
Notfallsanitäter/in (NotSan)
NotSan führen eigenständig medizinische Notfallmaßnahmen durch, bis der Patient von einem weiterbehandelnden Arzt übernommen wird.
NotSan werden primär als Verantwortlicher auf RTW oder als Fahrzeugführende von NEF eingesetzt ( ▶ Tab. 1.1 ). Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst eine theoretisch-praktische Ausbildung an einer Rettungsdienstschule (1920 h), eine praktische Ausbildung in einer Klinik (720 h) und eine praktische Ausbildung in einer Rettungswache (1960 h).
Tab. 1.1 Übersicht über Berufsgruppen im Rettungsdienst des deutschsprachigen Raumes. Tätigkeit | Deutschland | Österreich | Schweiz |
primär Krankentransport | Rettungssanitäter: 520 h Ausbildung | Rettungssanitäter: 260–300 h Ausbildung | Transportsanitäter: 1 Jahr Ausbildung |
primär Notfallrettung | Rettungsassistent: 2 Jahre Ausbildung | Notfallsanitäter: 480 h Ausbildung, Voraussetzung: Rettungssanitäter | Dipl.-Rettungssanitäter HF: 3 Jahre Ausbildung an höherer Fachschule |
RETTEN TO GO
Übersicht Rettungsdienstpersonal
Berufsbilder im Rettungsdienst in Deutschland:
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Rettungssanitäter/in (RS, RettSan)
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Rettungsassistent/in (RA, RettAss; Ausbildung nicht mehr möglich, ersetzt durch NotSan)
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Notfallsanitäter/in (NFS, NotSan): erster eigenständiger medizinischer Fachberuf im Rettungsdienst; eigenständige Durchführung medizinischer Notfallmaßnahmen, bis der Patient von einem weiterbehandelnden Arzt übernommen wird
Zusätzlich werden in einigen Bundesländern Rettungshelfer (RH) eingesetzt, hauptsächlich im Krankentransport.
1.2 Rettungssanitäter/in – die Ausbildung
1.2.1 Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 4 Abs. 1 RettSan-APrV erhält eine Person...
Erscheint lt. Verlag | 10.1.2024 |
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Co-Autor | Diana Drache, Arne Conrad, Alice Brand, Jeannette Frenzel, Elisabeth Kaiserauer |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Gesundheitsfachberufe ► Rettungsassistent / -sanitäter |
Medizin / Pharmazie ► Medizinische Fachgebiete ► Notfallmedizin | |
Schlagworte | ABCDE-Schema • Notfallmedizin • Rettungsdienst • Rettungshelfer • Rettungsmedizin • Rettungssanitäter |
ISBN-10 | 3-13-243469-8 / 3132434698 |
ISBN-13 | 978-3-13-243469-1 / 9783132434691 |
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