Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung in der stationären Altenpflege

Das Wesentliche erkennen und umsetzen
Media-Kombination
156 Seiten
2004 | 1., Aufl.
Schlütersche
978-3-89993-125-9 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung in der stationären Altenpflege - Thomas Enders, Gerhardt Iser, Uwe Kowalzik, Benno Rehn
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Die LQV-Inhalte im Überblick. Welche Ziele kann eine Einrichtung mit der LQV verfolgen und was ist zurzeit am aussichtsreichsten? Die Muster-LQV. Leistungserfasung in der Pflege. Erstellung einer LQV. Die Zukunft der LQV.

„Das LEM-P selber ist sehr gut gestaltet und beinhaltet alles was sich pflegerisch erdenken lässt. […] Die Ausführungen des Buches sind ebenfalls erster Klasse und bereiten das Thema von den Grundlagen zur Umsetzung stringent auf, ohne in andere Themenbereiche abzuschweifen. Alle Kapitel geben logische Verknüpfungen mit der Thematik wieder und warten regelrecht auf eine Umsetzung. Dem Autorenteam ist eine qualitativ hochwertige Arbeit gelungen, die, unterstützt durch das LEM-P, sowohl als Projekt- und Planungsmaterial optional dazu als pflegerisches Controlling-Instrument Verwendung finden kann.“
www.pflegedialog.de

Benno Rehn - Dipl.-Soz. Pädagoge - ist seit 1989 Leiter des Referates Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Suchtkrankenhilfe im Caritasverband für die Diözese Mainz. Seit 1997 ist er TQM-Assesor nach dem EFQM Modell.

1;Inhalt;5
2;Vorwort;9
3;Einleitung;13
4;1 Die LQV und das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG): Rechtlicher Rahmen und Hintergründe;23
4.1;1.1 Entstehung und Zielsetzung des PQsG;23
4.2;1.2 Thematische Schwerpunkte der neuen Gesetzgebung;24
4.3;1.3 Qualität vereinbaren Qualität überprüfen;25
4.4;1.4 Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV);26
4.5;1.5 Personalbemessung;29
4.6;1.6 Die Weiterentwicklung der Qualitätssicherungs- vorschriften des SGB XI;30
4.7;1.7 Verstärkte Zusammenarbeit zwischen MDK und Heimaufsicht;32
4.8;1.8 Die Stärkung der Verbraucherrechte durch Regelungen im PQsG;32
4.9;1.9 Einige weitere wichtige Paragrafen, Gesetze und Verordnungen, die mit der LQV in engem Zusammenhang stehen;34
5;2 Struktur und Inhalte der LQV;37
5.1;2.1 Der Aufbau der LQV;38
5.2;2.2 Länderspezifische Abweichungen;41
5.3;2.3 Das erste Kapitel;42
5.4;2.4 Das zweite Kapitel;44
5.5;2.5 Das dritte Kapitel;45
6;3 Zwei Muster-LQV s im Vergleich;51
6.1;3.1 Die LQV Light ;53
6.2;3.2 Die LQV für gehobene Ansprüche;61
7;4 Die Datenerfassung in der LQV;79
7.1;4.1 Warum ist Datenerfassung in der LQV wichtig?;79
7.2;4.2 Welche Formen der Datenerfassung gibt es?;80
7.3;4.3 Acht Methoden der Datenerfassung;82
7.4;4.4 Welche Methode setze ich für meine LQV ein?;107
8;5 Strategien verfolgen und Ziele erreichen mit der LQV;109
8.1;5.1 Vergütungs- und Entgeltansprüche formulieren;109
8.2;5.2 Qualitätsentwicklung und die Vorbereitung auf die Qualitätsprüfung nach
80 SGB XI;111
8.3;5.3 Personalmanagement und Personalentwicklung mit der LQV;111
8.4;5.4 Verhandlungsplanung und Verhandlungsmanagement für LQV-Verhandlung und Pflegesatzvereinbarung ;112
9;6 Das Projekt der Entwicklung eines LQV-Entwurfs;117
9.1;6.1 Was ist ein Projekt, warum handelt es sich hier um ein Projekt?;117
9.2;6.2 In zehn Schritten zu einem an den Zielen orientierten LQV-Entwurf;118
10;7 Ausblick: Die LQV von morgen und übermorgen ;134
10.1;7.1 Fünf provokative Thesen zur Sozialpolitik der 90er Jahre;134
10.2;7.2 Die erste These: Sozialpolitik ist zur Finanzpolitik geworden und hat die Pflegebedürftigen vergessen;135
10.3;7.3 Die zweite These: Gängige Pflegebedarfsbemessungskonzepte und die P.egeplanung berücksichtigen die Wünsche der Pflegebedürftigen und besonders das Lebensumfeld kaum;139
10.4;7.4 Die dritte These: Die festgestellten Bedarfe, die Planung und deren Dokumentation sind nicht identisch mit den aufgewendeten konkreten Pflegezeiten (tatsächlich geleistete Pflegeminuten);143
10.5;7.5 Die vierte These: Weder Einrichtungen noch Kassen oder Politik haben ein echtes Interesse an der Offenlegung des tatsächlichen Leistungsgeschehens und der Vergütungsermittlung;143
10.6;7.6 Die fünfte These: Persönliche Budgets können Teile dieses Dilemmas unter Gesichtswahrung der Beteiligten lösen;144
11;Abkürzungsverzeichnis;145
12;Literatur;147
13;Register;149

1 Die LQV und das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG): Rechtlicher Rahmen und Hintergründe von Thomas Enders (S. 23-24) Seit dem 1. Januar 2002 ist das Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG, 79 - 121 SGB XI) in Kraft. Für ein tieferes Verständnis der LQV-Thematik ist es notwendig, die Einbettung des 80a SGB XI in das Gesetzeswerk des elften Buches Sozialgesetzbuch aufzuzeigen. Diesem Ziel dient das erste Kapitel des Buches. 1.1 Entstehung und Zielsetzung des PQsG Das PQSG geht letztlich auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom Oktober 1998 zurück. Nach der gewonnenen Bundestagswahl im September 1998 wurde im Koalitionsvertrag eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Mit diesem Entwurf eines Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege" vom November 2000 griffen die Referenten des Bundesgesundheitsministeriums zwei wichtige Ziele auf: 1. die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität und 2. die Stärkung der Verbraucherrechte Anlass für diese und einige weitere Gesetzesvorhaben waren häufige Berichte über Mängel in der Pflege, die über die Medien Verbreitung fanden. Das betraf vor allem Missstände in Pflegeheimen (siehe Anlage zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum PQSG vom November 2000). Andererseits wurde im Gesetzesentwurf auch betont, dass trotz der in vielen Berichten aufgezeigten Missstände die Menschen in Deutschland, die auf professionelle häusliche, teil- oder vollstationäre Hilfe durch Pflegeeinrichtungen angewiesen sind, auf einem hohen Leistungs- und Qualitätsniveau versorgt werden. Der größte Teil der Pflegeanbieter leistet nicht zuletzt dank seiner Mitarbeiter gute, qualitätsorientierte Arbeit." 1.1.1 Absichten des Gesetzgebers Mit Hilfe des neuen Gesetzes sollte sichergestellt werden, dass zukünftig Qualitäts- und Versorgungsmängel soweit wie möglich vermieden werden. Allerdings wurde auch betont, dass Qualität von innen heraus in Eigenverantwortung des Einrichtungsträgers und aus der Mitverantwortung der Leistungsträger entwickelt werden muss und nicht von außen in die über 8.500 Pflegeheime [...] im Land hineinkontrolliert und- hineingeprüft werden kann", so der Kommentar der Bundesregierung zum PQsG und zum 80a SGB XI. Für Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist daher primär der Einrichtungsträger verantwortlich. Erreicht werden soll dies durch die externe Qualitätssicherung. Anhand intensivierter Prüfprozeduren und erweiterter Befugnisse der Prüfinstanzen sollen Pflegeeinrichtungen, die den Mindeststandards nicht gerecht werden, wirkungsvoller auf das vom P.ege-Versicherungsgesetz gelegte Gleis der Qualitätssicherung gestellt" werden. Heimaufsicht und MDK sollen darüber hinaus zukünftig enger zusammenarbeiten. Zugleich wird aber auch betont: Qualitätsprüfungen sind zwar notwendig und, wo Anhaltspunkte für Missstände vorliegen, auch unverzichtbar. Eine Breiten- und Tiefenwirkung können sie jedoch nur entfalten, wenn sie mit fachkundiger Beratung verbunden sind". An dieser Stelle sei eine Anmerkung aus der Beratungserfahrung der Autoren dieses Buches erlaubt: Diese Aufgabe und Verantwortung, die dem MDK an zahlreichen Stellen des PQsG zugeschrieben wird, nehmen die verantwortlichen Mitarbeiter des MDK nur zum Teil wahr. Daher ist es den Leitungskräften in den Einrichtungen kaum zu verdenken, wenn sie die Prüfsituation und die Prüfenden auch als solche erleben und demgegenüber in der Wirklichkeit ein Beratungsansatz von Seiten des MDK bisweilen kaum eine Rolle spielt.

Erscheint lt. Verlag 10.9.2004
Zusatzinfo mit 1 CD-ROM
Sprache deutsch
Maße 245 x 173 mm
Gewicht 600 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Pflege Altenpflege Allgemeines / Lexika
Schlagworte Altenpflege • Altenpflege / Altersbetreuung • Datenerfassung • HC/Medizin/Allgemeines • HC/Medizin/Pflege • LQV • Pflegeleistung • Pflegeleistungsergänzungsgesetz • Pflege-Qualitätssicherungsgesetz • Qualitätsmanagement
ISBN-10 3-89993-125-4 / 3899931254
ISBN-13 978-3-89993-125-9 / 9783899931259
Zustand Neuware
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