Kann Suizid mit ärztlicher Assistenz moralisch erlaubt sein? Ethische Analyse der Argumente in Bezugnahme auf ALS-Patienten
disserta (Verlag)
978-3-95935-170-6 (ISBN)
Katharina Himstedt, M. Ed., wurde 1990 in Peine geboren. Nach einem sehr guten Abiturabschluss begann sie 2010 Mathematik und Biologie im Fächerübergreifenden Bachelor und anschließend im Master Lehramt an Gymnasien zu studieren. Bereits während ihres Erststudiums interessierte sie sich besonders für den Bereich der Bio- und Medizinethik und beschäftigte sich diesbezüglich auch mit aktuell in den Medien diskutierten Thematiken - insbesondere mit dem des assistierten Suizids. Sie begann außerdem, Philosophie als drittes Fach zu studieren und wird dies nach dem sehr erfolgreichen Studienabschluss ihrer ersten beiden Fächer in 2015 während ihres Referendariats mit weiterhin schwerpunktmäßigem Interesse an moralphilosophischen Fragen bezüglich der Lebenswissenschaften fortführen.
Textprobe:
Kapitel 2. Abgrenzung des ärztlich assistierten Suizids von anderen Handlungen am Lebensende:
Um die zur Frage der moralischen Legitimität des ärztlich assistierten Suizids adäquaten Argumente aus der Diskussion über Handlungen am Lebensende herauszuarbeiten sowie um die Argumentationen, die sich ggf. auf moralisch weniger problematische Alternativen stützen, zu begreifen, ist ein Verständnis der verschiedenen Begrifflichkeiten und der Verortung sowie Abgrenzung des ärztlich assistierten Suizids innerhalb dieses Spektrums obligat. Daher werden im Folgenden zunächst die vom assistierten Suizid zu differenzierenden Arten der Behandlung Sterbender erläutert, um anschließend Grenzen zum assistierten Suizid aufzuzeigen, welcher dabei ebenfalls definiert und bezüglich seiner verschiedenen Ausprägungen beschrieben wird [...].
Die Sterbebegleitung umfasst alle Maßnahmen zur Pflege und Betreuung von Todkranken und Sterbenden wie körperliche Pflege, das Löschen von Hunger- und Durstgefühlen, Mindern von Übelkeit, Angst und Atemnot, menschliche Zuwendung und seelsorgerischen Beistand, mit dem Ziel die Fähigkeit, "den eigenen Willen auch in der Sterbephase zur Geltung zu bringen, so lange zu erhalten, wie es medizinisch möglich, für den Betroffenen erträglich und von ihm gewollt ist" (Deutscher Ethikrat, 2006, S. 53).
Therapien am Lebensende sind alle in der letzten Lebensphase erfolgende, lebensverlängernde und Leid lindernde medizinische und palliativmedizinische Maßnahmen.
Diese in Kauf genommene Nebenwirkung des vorzeitigen Todes zur intentionalen Linderung von Leiden ist nicht rechtswidrig und wird auch als indirekte Sterbehilfe bezeichnet. Der Tod ist aber weder direkt noch indirekt Ziel des Handelns , weshalb auf diesen Begriff verzichtet werden sollte. Hinzu kommt, dass sonst auch anderer Einsatz von Medikamenten, deren Nebenwirkungen lebensgefährlich sein können, so bezeichnet werden könnte. (Vgl. Deutscher Ethikrat, 2006, S. 51f, 54, 63f) Bei den gängigen im Sterbeprozess eingesetzten Schmerzmedikamenten ist der Nebeneffekt der Lebensverkürzung durch medizinischen Fortschritt heute jedoch durchweg vermeidbar geworden und nur noch als völlige Ausnahme notwendig. Denn die verwendeten Substanzen Morphin und Benzodiazepine dosiert man zunächst niedrig und erhöht sie dann, bis die Beschwerden zufriedenstellend gelindert sind, was in seltenen Fällen bis zum Schlaf bzw. Bewusstseinsverlust (palliative Sedierung, s. u.) gesteigert werden kann. Damit wird dann eine Symptomlinderung erreicht und die Dosis nicht weiter erhöht, folglich auch die Sterbephase nicht verkürzt. (Vgl. Borasio, 2014, S. 54-57) Stattdessen besteht die Gefahr, dass unter dem Begriff der indirekten Sterbehilfe Tötungen durchgeführt werden, die aufgrund fehlender Obduktion unerkannt bleiben (vgl. Kreß, 2009a, S. 244f). Für solch eine vorsätzlich und auch für fahrlässige, medizinisch unsachgemäße Behandlung ist diese Bezeichnung jedoch unzulässig verharmlosend und fällt nicht unter die Kategorie der Therapie am Lebensende (vgl. Deutscher Ethikrat, 2006, S. 52, 54).
Zu den Therapien am Lebensende zählt dahingegen die zuvor erläuterte Form der meist vorübergehend erfolgenden, palliativen Sedierung zur Behandlung von anders nicht zu beherrschenden Symptomen wie Schmerzen, Panikzuständen oder extremer Unruhe. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung trifft an dieser Stelle der Begriff der "terminalen Sedierung", der zudem den Eindruck erweckt, dass der Tod das Ziel dieser Maßnahme sei, nicht den Sachverhalt. Wenn der Tod durch eine terminale Sedierung tatsächlich herbeigeführt wird, handelt es sich wiederum um eine Tötung (auf Verlangen), die nicht verharmlost werden sollte. (Vgl. Deutscher Ethikrat, 2006, S. 52f) Dennoch kommt es legitimerweise vor, dass eine kontrollierte Sedierung bis zum Todeszeitpunkt beibehalten wird, die also im zeitlichen Sinne terminal ist, wenn dies die einzige Möglichkeit darstell
Erscheinungsdatum | 15.02.2016 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 155 x 12 mm |
Gewicht | 290 g |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie |
Sozialwissenschaften ► Soziologie ► Allgemeine Soziologie | |
Schlagworte | Euthanasie • Selbstmord / Suizid • Sterbehilfe • Suizid |
ISBN-10 | 3-95935-170-4 / 3959351704 |
ISBN-13 | 978-3-95935-170-6 / 9783959351706 |
Zustand | Neuware |
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