Die Rechte stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Studium

Eine Analyse
Buch | Softcover
310 Seiten
2017 | 3. Auflage
Stottern & Selbsthilfe (Verlag)
978-3-921897-60-7 (ISBN)
25,00 inkl. MwSt
In vier Teiluntersuchungen erläutern die Rechtsexperten Dr. Rux und Prof. Dr. Ennuschat Bedarfe und Ansprüche stotternder Schüler auf sonderpädagogische Förderung in den Allgemeinschulen sowie auf Chancengleichheit und Nachteilsausgleich beim Erbringen und Bewerten schulischer Leistungen. Dabei werden zum einen unter dem Licht der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zum Förderschwerpunkt Sprache Ziele und Inhalte der schulischen Förderung stotternder Schüler in der Allgemeinschule herausgestellt. Unter Berücksichtigung der völker-, europa,- und verfassungsrechlichen Vorgaben wird zum anderen die Rechtsprechung zur Vermeidung von Benachteiligungen in der Leistungsbewertung und zur Sicherstellung von Chancengleichheit auf die Bedürfnisse von stotternden Schüler ausgelegt.
In insgesamt neun Bundesländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) wird die Umsetzung der entsprechenden internationalen und nationalen Rechtsvorgaben und Empfehlungen für den Bereich der Schule, der Ausbildung und des Studiums analysiert und kritisch bewertet. Abgerundet wird die Analyse schließlich durch die Behandlung von Verfahrens- und Rechtsschutzfragen.

Prof. Dr. Johannes Rux geb.1967, arbeitete zunächst als Privatdozent und ist seit 2012 außerplanmäßiger Professor an der Juristischen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit den Arbeitsschwerpunkten Staatsrecht, Verfassungsrecht, Bildungsrecht, Polizeirecht und Recht der neuen Medien/Urheberrecht. Er ist im Juristischen Lektorat des Nomos-Verlages in Baden-Baden tätig und Schriftleiter der Zeitschrift „Rechtswissenschaft“. Außerdem arbeitet er als Autor, Gutachter und Berater. Professor Dr. Jörg Ennuschat geb.1965, war von 2005 bis 2011 Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an der Universität Konstanz. Im Jahr 2011 nahm er einen Ruf an die Fernuniversität Hagen auf eine Professur für Verwaltungsrecht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht sowie Allgemeine Staatslehre an. Seit 2014 lehrt er an der Ruhr-Universität Bochum mit den Schwerpunkten Wirtschaftsverwaltung, Umwelt, Infrastruktur. Den Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeiten bilden das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht, das Verwaltungsrecht, das Glücksspielrecht, das Bildungsrecht sowie das Staatskirchen- und Kirchenrecht. Ennuschat ist Mitherausgeber verschiedener Schriften, u.a. der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht und hat zahlreiche Fachbücher veröffentlicht.

Inhaltsübersicht
Vorwort des Herausgebers.................................................................s. 4
Vorwort zur 3. erweiterten Auflage .................................................................s. 7
Über die Autoren .................................................................s. 8

Teil 1
PD Dr. Johannes Rux
Die Rechte stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Studium ........... .s 9
Beispielhaft an den Bundesländer: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland
(Dezember 2008 – teilweise aktualisiert im Februar 2010)
Inhalt .......................................................................................................................S 10.

Teil 2
Professor Dr. Jörg Ennuschat
Nachteilsausgleich in Schule, Ausbildung und Studium .....................................S. 65
Überblick über die Rechtslage in den Bundesländern: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland (2010)
Inhalt .............................................................................................................. S. 66

Teil 3
Professor Dr. Jörg Ennuschat
Nachteilsausgleich für stotternde Menschen in Schule, Ausbildung und Studium ...........................................................................................S. 191
Überblick über die Rechtslage in Baden-Württemberg (Mai 2013)
Inhalt ...................................................................................................... S. 192

Teil 3
Professor Dr. Jörg Ennuschat
Nachteilsausgleich für stotternde Menschen in Schule, Ausbildung und Studium.................................................................................................... S. 221
Überblick über die Rechtslage in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Januar 2017)
Inhalt ...........................................................................................................S. 222

Vorwort des Herausgebers zur 3. erweiterten Auflage Das Thema Stottern und Schule ist in Zeiten schulischer Inklusion aktueller denn je. Stottern verunsichert Schüler und Schülerinnen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte. Viele reagieren betroffen, sind aber oft unzureichend informiert, was ihre Rechte und Möglichkeiten, Bedarfe und Ansprüche betrifft. Als Interessenvertretung stotternder Menschen ist die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) erster Ansprechpartner für Ratsuchende. Sowohl in der telefonischen Beratung als auch im Rahmen unserer Informations- und Aufklärungsarbeit auf Messen wie der Didacta stellen wir fest, dass bundesweit ein enormer Informationsbedarf besteht. Dieser Informationsbedarf richtet sich nicht ausschließlich auf den schulischen Bereich, sondern umfasst alle Ausbildungsbereiche junger Menschen, von der betrieblichen Ausbildung bis hin zum Studium. So ist vielen Betroffenen und Lehrkräften zwar bekannt, dass die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Schule möglich ist. Dass diese ebenso in der Ausbildung und im Studium greift, ist weniger bekannt. Das Deutsche Studentenwerk hat im Dezember 2016 eine groß angelegte Umfrage zum Thema Nachteilsausgleich im Studium gestartet. Mit der nun vorliegenden 3. erweiterten Auflage zu den Rechten stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Studium ergänzen wir die Teiluntersuchungen aus 2010, die sich bisher auf die vier Bundesländer Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland konzentrieren. In unserer Rechtsanalyse finden sich nun außerdem Untersuchungen der Rechtslage in Baden-Württemberg (Stand 2013) sowie in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Stand 2016). Zur einfacheren Orientierung gliedert sich „Die Rechte stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Beruf“ nun in die folgenden vier Teile, die jeweils zu unterschiedlichen Zeiten verfasst wurden: Teil 1: Die Rechte stotternder Menschen … (Rux, 2008 - 2010) für Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland Teil 2: Nachteilsausgleich … (Ennuschat, 2010) für Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland Teil 3: Rechte und Nachteilsausgleich … (Ennuschat, 2013) für Baden-Württemberg Teil 4: Rechte und Nachteilsausgleich … (Ennuschat, 2017) für Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Auch wenn diese Form der Veröffentlichung eher unkonventionell scheint, so freuen wir uns, dass wir dank der Unterstützung durch die Landesverbände der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe mit dieser lang erhofften und umfassenderen Rechtsanalyse einen weiteren wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Situation stotternder Schüler und Schülerinnen leisten können. Köln, im März 2017 Prof. Dr. Martin Sommer Vorsitzender der Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. Vorwort des Herausgebers Stotternde Schüler und Schülerinnen sehen sich in der Schule mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Zum einen kann die dortige ungünstige Kommunikationssituation einen wesentlichen Beitrag zur progressiven Entwicklung ihres Stotterns leisten. Zum anderen unterliegen stotternde Schüler einem deutlich erhöhten Risiko für Hänseleien und Mobbing, die das Stottern weiter verstärken und verfestigen und zu erheblichen psychischen Belastungen führen können. Darüber hinaus können mit der Sprechbehinderung massive Beeinträchtigungen in der mündlichen Beteiligung und mündlichen Leistung verbunden sein, was Benachteiligungen in der Leistungsbewertung zur Folge hat. Daher gehören auch chronisch stotternde Schüler nach Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK, Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sprache, Beschluss vom 26.6.1998) zur Zielgruppe für eine besondere schulische Förderung, der sonderpädagogischen Förderung im Bereich der Sprache. Diese ist mittlerweile in allen Bundesländern verankert und soll das Recht der sprachbehinderten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Dabei ist laut Beschluss der KMK Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung (1) einer Entstehung oder Verfestigung der Sprachbeeinträchtigungen entgegenzuwirken und damit Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung zu verhindern, (2) die jeweilige sprachliche Beeinträchtigung und deren Erscheinungsbild zu erkennen, (3) die Bedeutung der sprachlichen Beeinträchtigung für den betroffenen Schüler zu erschließen, (4) individuelle pädagogische Fördernotwendigkeiten in Erziehung und Unterricht zu begründen und wo immer möglich Beeinträchtigungen des sprachlichen Handelns aufzuheben und (5) eine bestmögliche schulische und berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen. Trotz des Beschlusses der KMK und trotz des vergleichsweisen geringen Aufwandes, der mit der Organisation der sonderpädagogischen Förderung sprachbehinderter Schüler in der Allgemeinschule verbunden ist (integrative Begleitung), sind von den ca. 130.000 stotternden Schülern in deutschen Allgemeinschulen heute weniger als 0,1% in einer sonder/integrationspädagogischen Förderung. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass das Ausmaß der Beeinträchtigung in der (sonder-)pädagogischen Beurteilung unterschätzt und grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass stotternde Schüler ohne Unterstützung in den Allgemeinschulen zurecht kommen. Ein Grund für diese folgenschwere Fehleinschätzung dürfte sicher sein, dass Stottern in der sonder pädagogischen/sprachheilpädagogischen Ausbildung ebenso wie in den akademischen Studiengängen der Sprachtherapeuten thematisch so gut wie nicht vertreten ist und die wenigen auf Stottern spezialisierten deutschen Fachleute in den schulpolitischen Entscheidungsebenen kein Gehör finden. Ein weiterer Grund ist sicherlich auch, dass in den Schuleingangsuntersuchungen stotternde Kinder so gut wie nicht erkannt werden und den bildungspolitischen Entscheidungsträgern somit Prävalenzraten vorgelegt werden, die einen Handlungsbedarf nach Ansicht nicht erfordern. Dies bedeutet, dass jedes Jahr mehrere tausend sprechbehinderte Kinder unerkannt und bezüglich einer sonderpädagogischen Förderbedürftigkeit nicht einmal überprüft in unvorbereitete Grundschulen eingeschult werden. Diese durchlaufen ihre gesamte Schulzeit unbegleitet und in der Leistungsbewertung potentiell benachteiligt, mit allen bildungspolitischen Konsequenzen. Der Fehleinschätzung der beteiligten Fachschaften stehen die Zahlen aus der Informations- und Beratungstätigkeit der Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V. (BVSS) gegenüber. Jährlich mehrere tausend Anfragen von Eltern, Therapeuten und auch Lehrern dokumentieren hier die Ratlosigkeit im Umgang mit stotternden Schülern. Besonders dramatisch ist die Situation in den weiterführenden Schulen und hier besonders in den Gymnasien. Bei zunehmendem mündlichem Leistungsanspruch bzw. steigender Gewichtung der mündlichen Leistung in der Gesamtnotengebung sehen sich stotternde Schüler, deren Eltern und die begleitenden Therapeuten einer nahezu unlösbaren Aufgabe gegenübergestellt. Der mündliche Leistungsdruck, der in den letzten Jahren insbesondere in den G8 Gymnasien aufgebaut wurde, führt dazu, dass sich immer mehr Eltern stotternder Kinder gegen den Weg der gymnasialen Beschulung entscheiden. Nicht zuletzt deswegen, weil Nachteilsausgleiche für stotternde Schüler gerade in den Gymnasien sehr selten und allenfalls in mündlichen Abschlussprüfungen gewährt und die mit dem Stottern verbundene Sprechangst und das daraus folgende Vermeidungsverhalten in der Notengebung weder als Beeinträchtigungen registriert noch anerkannt werden. Die komplexe und schwerwiegende Problematik stotternder Schüler hat die BVSS dazu veranlasst, eine bildungsrechtliche Analyse der Rechte stotternder Menschen in Schule, Ausbildung und Studium zu veröffentlichen. Wir freuen uns, dass wir mit Prof. Dr. Ennuschat von der Universität Konstanz und PD Dr. Johannes Rux von der Eberhard-Karls-Universität Tübingen zwei ausgewiesene Experten für diese Aufgabe gewinnen konnten. In zwei Teiluntersuchungen werden am Beispiel von vier Bundesländern: Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland, zum einen die Umsetzung der KMK Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung im Bereich der Sprache aus 1998 analysiert, insbesondere auch unter dem Aspekt der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland 2009 dazu verpflichtet insbesondere das Schulsystem inklusiv und damit so auszugestalten, dass grundsätzlich jeder Schüler die Möglichkeit haben muss, am Unterricht der allgemeinen Schulen teilzunehmen. Zum anderen werden die landesspezifischen Regelungen bezüglich des Ausgleiches von Benachteiligungen behinderter Schüler in der schulischen Leistungsbewertung unter dem Aspekt der völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben einer Analyse unterworfen und bezüglich der Sprechbehinderung Stottern ausgelegt. Dabei werden zahlreiche Detail fragen, wie die nach dem Anspruch stotternder Schüler auf therapeutische Maßnahmen in einer sonderpädagogischen Förderung oder Fragen zur Relevanz der Eingliederungshilfe auf Grundlage der §§ 53, 54 Abs.1 Nr.1 SGB XII bzw. § 35a SGB VIII ebenso beantwortet, wie z.B. die Frage nach der gesonderten Vertretung von Eltern behinderter Kinder an Allgemeinschulen. Abgerundet wird die Analyse schließlich durch die Behandlung von Verfahrens- und Rechtsschutzfragen. Die BVSS erhoff t sich mit der vorliegenden bildungsrechtlichen Analyse Klarheit für Betroffene, Eltern, Therapeuten und auch Pädagogen in zentralen Fragen der Beschulung sprechbehinderter Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener. Wir danken der Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen für die freundliche Unterstützung. Dr. Matthias Kremer Vorsitzender Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.

Erscheint lt. Verlag 28.6.2017
Vorwort Matthias Kremer
Verlagsort Köln
Sprache deutsch
Maße 147 x 210 mm
Gewicht 460 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Recht / Sonstiges
Kinder- / Jugendbuch Sachbücher
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Berufs-/Gebührenrecht
Schlagworte Ausbildung • Behinderung • Nachteilsausgleich • Rechte • Schule • Stottern • Studium
ISBN-10 3-921897-60-2 / 3921897602
ISBN-13 978-3-921897-60-7 / 9783921897607
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