Freiheit und Wettbewerb in der Republik.
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-15300-8 (ISBN)
Wettbewerb, auch der unternehmerische, ist ein Faktum. Das Leben zeigt das. Wettbewerbliches Handeln hat nötigende Wirkung, denn es zwingt Konkurrenzunternehmen zu Besser- und Bestleistungen am Markt. Die Freiheit definiert Kant u.a. als "Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür". Der Begriff der Wettbewerbsfreiheit ist also augenscheinlich ein Widerspruch in sich. Freies unternehmerisches Handeln, bei dem Unternehmer nach selbst- und alleinbestimmten Maximen sich am Markt durchzusetzen versuchen, ist Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb. Die Existenz wirtschaftlicher Macht einiger Unternehmen ist geeignet, die unternehmerische Freiheit anderer in unzumutbarer Weise zu beeinträchtigen. Macht und Einfluss inne zu haben, ist grundsätzlich nicht vorwerfbar. Es kommt also darauf an, die missbräuchliche Nutzung wirtschaftlicher Macht zu verhindern, damit aber auf die Unterscheidung zwischen (legalem) Gebrauch vom (illegalen) Missbrauch derselben. Diese Abgrenzung ist schwierig, auf der Grundlage von Kants Freiheits- und Rechtsphilosophie aber möglich.
Matthias Rost lehrt Unternehmensführung an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Aalen sowie deutsches und europäisches Verfassungsrecht, Völker- und Medienrecht und Rechts- und politische Philosophie an der Universität Ulm. Davor langjährige Tätigkeit im Firmenkunden-Kreditgeschäft der Deutschen Bank und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Einführung
1. Kants Freiheitslehre
Freiheit als transzendentalphilosophisch letztbegründete Idee – Kants Konzeption einer freiheitlichen Moralphilosophie – Kants freiheitliche Rechts- und Staatsphilosophie
2. Republikanische Freiheit unter dem Grundgesetz Deutschlands
Herrschaft und Freiheit als unvereinbare Gegensätze – Die politische Freiheit als Souveränität des Volkes und der Bürger – Die Würde des Menschen – Das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit: Art. 2 Abs. 1 GG – Das Eigentum als besondere Ausprägung des Rechts zur freien Willkür – Die Verteilung des Eigentums als Frage der Gleichheit
3. Der Bürger als homo oeconomicus bei Kant
Das Eigentum als Voraussetzung der Bürgerlichkeit – Exkurs: Das Wirtschaften als konstituierender Bestandteil des Daseins bei Heidegger – Der Wettbewerb als Faktum der Vernunft
4. Der Wettbewerb als Bestandteil des Privatheitsprinzips
Der Vorrang privater vor staatlicher Lebensbewältigung – Grundgesetzliche Wirtschaftsverfassung? – Die Marktliche Sozialwirtschaft – Privatheitsprinzip und Marktlichkeit – Sittliche Verpflichtung allen Handelns
5. Wettbewerb der Unternehmen als Faktum und als Rechtsprinzip. Karl Albrecht Schachtschneiders republikanische Wettbewerbslehre
Wettbewerb als Faktum geordneten Unternehmertums – Pflicht zum und Recht auf Wettbewerb? – Wettbewerbsfreiheit? – Administration des Unternehmenswettbewerbs im Rechtsstaat – Sittliche Lebensbewältigung und Grenzen der Privatheit
6. Das Kartell als Problem des Privatheitsprinzips und Regelungstatbestand des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Kartell als ein Typus des Vertrages – Die Rechtfertigung der Kartelle durch das Privatheitsprinzip – Zur Wettbewerbsbeschränkung durch Kartelle – Zum Problem wirtschaftlicher Macht durch Kartelle
Schlußbemerkungen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Erscheinungsdatum | 31.01.2018 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1365 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 430 g |
Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Philosophie ► Erkenntnistheorie / Wissenschaftstheorie |
Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
Wirtschaft ► Volkswirtschaftslehre | |
Schlagworte | Freiheit • Republiklehre • Wettbewerb |
ISBN-10 | 3-428-15300-6 / 3428153006 |
ISBN-13 | 978-3-428-15300-8 / 9783428153008 |
Zustand | Neuware |
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