"Heilung kraft Haftung" gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB. - Tomas Kuhn

"Heilung kraft Haftung" gemäß § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB.

Unter besonderer Berücksichtigung der Ansprüche aus § 816 BGB.

(Autor)

Buch | Softcover
88 Seiten
2009
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-13035-1 (ISBN)
69,90 inkl. MwSt
  • Keine Verlagsinformationen verfügbar
  • Artikel merken
In
185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB ist eine "Heilung kraft Haftung" geregelt: Die Verfügung eines Nichtberechtigten wird wirksam, wenn dieser stirbt und der Berechtigte dessen unbeschränkt, also auch mit seinem Eigenvermögen haftender Erbe ist. Über
362 Abs. 2 BGB gilt dies entsprechend bei der Leistung an einen Nichtberechtigten. Beide Fälle lassen sich als kraft Gesetzes eintretende Erfüllung einer (geerbten) Verbindlichkeit begreifen.

Der Erbe kann gemäß
816 BGB jeweils Ausgleich des Verlusts verlangen, der mit dem Wirksamwerden der Verfügung bzw. der Leistung für ihn verbunden ist. Außer bei unentgeltlichen Verfügungen ist Anspruchsgegner der Nachlass; dies ist auch bei Alleinerbschaft denkbar. Bei Miterbschaft fehlt oft die nötige unbeschränkte Erbenhaftung. Der Anspruch aus
816 BGB gegen den Nachlass ist taugliche Grundlage für das insolvenzrechtliche Ersatzaussonderungsrecht nach
48 InsO. Parallel dazu ist in der Einzelzwangsvollstreckung eine (Ersatz-)Drittwiderspruchsklage anzuerkennen (

771, 785 ZPO), sofern der Anspruch nicht auf Geld gerichtet ist.

Inhaltsübersicht: 1. Kapitel: Einführung: Problemstellung - Forschungsstand - Gang der Darstellung - 2. Kapitel: Grundgedanken der Heilung kraft Haftung nach § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB im Falle der Alleinerbschaft des Berechtigten: Überblick - Direkte Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB: Verfügung eines Nichtberechtigten - Entsprechende Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB über § 362 Abs. 2 BGB: Leistung an einen Nichtberechtigten - 3. Kapitel: Heilung kraft Haftung und Ansprüche aus § 816 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB: Problem der Konfusion bei Alleinerbschaft des Berechtigten - 4. Kapitel: Probleme der Anwendung des § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB und darauf beruhender Ansprüche aus § 816 BGB bei bloßer Miterbschaft des Berechtigten: Überblick - Miterbschaft des Berechtigten und ratio des § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB bei direkter Anwendung - § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB als Grundlage für die Ansprüche aus § 816 Abs. 1 BGB bei Miterbschaft des Berechtigten - Miterbschaft des Berechtigten und ratio des § 185 Abs. 2 S. 1 Fall 3 BGB bei Anwendung über § 362 Abs. 2 BGB - 5. Kapitel: Fortbestand der fehlenden Berechtigung im Sinne des § 816 BGB nach Eintritt der Heilung kraft Haftung? - 6. Kapitel: Zusammenfassung - 7. Kapitel: "Heilung kraft Haftung", § 816 BGB und Vollstreckungsrecht: "Heilung kraft Haftung", § 816 BGB und Ersatzaussonderungsrecht nach § 48 InsO - Heilung kraft Haftung, § 816 BGB und "Ersatzdrittwiderspruchsklage" - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literatur- und Sachverzeichnis

Erscheint lt. Verlag 4.6.2009
Reihe/Serie Schriften zum Bürgerlichen Recht ; 390
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 162 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte 185 BGB • § 185 BGB • 816 BGB • § 816 BGB • Erbschaft /Haftung • Ersatzaussonderungsrecht • Haftung
ISBN-10 3-428-13035-9 / 3428130359
ISBN-13 978-3-428-13035-1 / 9783428130351
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
Zivilrecht

von Torsten Kaiser; Horst Kaiser; Jan Kaiser

Buch | Softcover (2023)
Franz Vahlen (Verlag)
23,90
eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur …

von Dieter Medicus; Jens Petersen

Buch | Softcover (2023)
Franz Vahlen (Verlag)
26,90