Landesbesoldungsrecht Nordrhein-Westfalen – Digital
Kommentar. Onlinedatenbank mit 105. Ergänzungslieferung (Stand September 2019)
Der im Jahr 1958 begründete Kommentar vereint alle besoldungsrechtlichen Vorschriften und ermöglicht dem Nutzer einen schnellen Zugriff für die Praxis. Ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und Beispiele enthält er alle Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze zum Besoldungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen und hilft, Unklarheiten schnell zu klären.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Mit der 110. Aktualisierung (Stand Juni 2024) wechselt die inhaltliche Verantwortung für den von Günter Schubert und Heinz Joachim Wirth begründeten und von Eberhard Pilz unter Mitarbeit von Udo Kolbe fortgeführten Kommentar zum Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen auf ein neues Autorenteam. Die Bearbeitung des Kommentars übernehmen nunmehr Regierungsdirektor Gero Kordt, Regierungsrätin Kathrin Möllmann, Regierungsrat Markus Spitz, Leitender Ministerialrat Dr. Tobias Trierweiler sowie Ministerialrätin Ulrike Wellpott, die alle in der für das finanzielle Dienstrecht zuständigen Abteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind und sich dort langjährig mit Fragen des Besoldungsrechts befassen bzw. befasst haben.
Mit dem Wechsel der Autorenschaft beginnt eine umfassende Überarbeitung des Werkes. Der Kommentar richtet sich gleichwohl auch zukünftig an die Praxis in der Verwaltung und den Gerichten.
Die 110. Aktualisierung ersetzt in Band 1 zunächst die dort bislang enthaltenen Gesetze. Neben dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen finden (auszugsweise) weitere, dem nordrhein-westfälischen Besoldungsrecht zuzuordnende, parlamentsgesetzliche Bestimmungen Eingang in die Textsammlung. Zudem wird das (vollständige) Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen.
Im Rahmen der sog. Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Länder- und Kommunalbeamten auf die Länder übertragen worden. Das bisherige Bundesrecht gilt so lange fort, bis es durch Landesrecht ersetzt wird. Somit gilt in Nordrhein-Westfalen ergänzend zum Landesbesoldungsrecht das bisherige Bundesrecht zunächst weiter. Dieser komplizierten Rechtslage trägt der Kommentar Rechnung.
Durch regelmäßige Updates wird stets der neueste Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung gewährleistet.
Mit der 110. Aktualisierung (Stand Juni 2024) wechselt die inhaltliche Verantwortung für den von Günter Schubert und Heinz Joachim Wirth begründeten und von Eberhard Pilz unter Mitarbeit von Udo Kolbe fortgeführten Kommentar zum Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen auf ein neues Autorenteam. Die Bearbeitung des Kommentars übernehmen nunmehr Regierungsdirektor Gero Kordt, Regierungsrätin Kathrin Möllmann, Regierungsrat Markus Spitz, Leitender Ministerialrat Dr. Tobias Trierweiler sowie Ministerialrätin Ulrike Wellpott, die alle in der für das finanzielle Dienstrecht zuständigen Abteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind und sich dort langjährig mit Fragen des Besoldungsrechts befassen bzw. befasst haben.
Mit dem Wechsel der Autorenschaft beginnt eine umfassende Überarbeitung des Werkes. Der Kommentar richtet sich gleichwohl auch zukünftig an die Praxis in der Verwaltung und den Gerichten.
Die 110. Aktualisierung ersetzt in Band 1 zunächst die dort bislang enthaltenen Gesetze. Neben dem Landesbesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen finden (auszugsweise) weitere, dem nordrhein-westfälischen Besoldungsrecht zuzuordnende, parlamentsgesetzliche Bestimmungen Eingang in die Textsammlung. Zudem wird das (vollständige) Bundesbesoldungsgesetz aufgenommen.
Kommentar, begründet von Günter Schubert, Regierungsdirektor a. D., Heinz Joachim Wirth, Ministerialrat a. D., fortgeführt von Eberhard Pilz, Dipl.-Verwaltungswirt, unter Mitarbeit von Udo Kolbe, Oberamtsrat im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW.
Erscheint lt. Verlag | 19.12.2019 |
---|---|
Mitarbeit |
Anpassung von: Eberhard Pilz, Udo Kolbe |
Verlagsort | Siegburg |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Beamtenrecht |
Wirtschaft | |
Schlagworte | Besoldung • Besoldung NRW • Besoldungsrecht NRW • Bundesbesoldungsrecht • Landesbesoldungsgesetz • Landesbesoldungsgesetz NRW • Landesrecht NRW • LandesR NRW • LBesG |
ISBN-10 | 3-7922-0212-3 / 3792202123 |
ISBN-13 | 978-3-7922-0212-8 / 9783792202128 |
Datenquelle | Newbooks |
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