Lehrerinnen mit Kopftuch. (eBook)
361 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52775-5 (ISBN)
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 17
§ 1 Einleitung 22
§ 2 Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Gesetze zu Lehrerinnen und Referendarinnen mit Kopftuch 27
A. Verwaltungspraxis in den Bundesländern vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 27
B. Gesetze, Gesetzentwürfe und Verwaltungspraxis der Länder nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 29
I. Baden-Württemberg 32
II. Bayern 33
III. Berlin 33
IV. Bremen 34
V. Hessen 35
VI. Niedersachsen 35
VII. Nordrhein-Westfalen 35
VIII. Saarland 36
C. Rechtsprechung 36
I. Fall „Ludin“ in Baden-Württemberg 36
II. Fall „Graber“ in Baden-Württemberg 37
III. Referendarin mit Kopftuch in Bremen 38
IV. Fall „Alzayed“ in Niedersachsen 39
V. Lehrerinnen mit Kopftuch in Nordrhein-Westfalen 40
§ 3 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch 41
A. Grundrechtsschutz im öffentlichen Dienst 41
I. Grundrechtsgeltung für Beamtinnen 41
II. Grundrechtsschutz für das Tragen eines Kopftuches als Verhalten gelegentlich der Amtsführung 45
III. Zwischenergebnis 48
B. Schutz der Religionsfreiheit, Art. 4 GG 48
I. Schutzbereich 48
1. Tradierte Bestimmung des Schutzbereiches der Religionsfreiheit 48
2. Meinungsspektrum zur Konturierung des Schutzbereiches der Religionsfreiheit 51
3. Kriterien für die Bestimmung des Schutzbereiches der Religionsfreiheit 55
a) Argumente für eine objektive Bestimmung des Schutzbereiches 55
b) Notwendige Berücksichtigung des Selbstverständnisses der Grundrechtsträger bei der Bestimmung des Schutzbereiches 56
c) Notwendige objektive Eingrenzung des Schutzbereiches 59
(1) Keine Beschränkung des Schutzbereiches gemäß übereinstimmenden sittlichen Grundanschauungen 59
(2) Keine Anderskonturierung der Schutzbereiche und keine enge Schutzbereichsauslegung 61
(3) Objektive Eingrenzung des Schutzbereiches durch den Transzendenzbezug 69
(4) Keine objektive Eingrenzung des Schutzbereiches durch den Bezug auf Gremien oder Geistliche von Glaubensgemeinschaften 70
d) Zwischenergebnis 72
4. Kopftuchtragen einer Muslimin im Schutzbereich der Religionsfreiheit 72
5. Zwischenergebnis 74
II. Schranken der Religionsfreiheit und Abwägung 75
1. Kein einfacher Gesetzesvorbehalt für die Religionsfreiheit 75
2. Kopftuch der Lehrerin als Symbol in der Schule 80
a) Symbolhaftigkeit des Kopftuches 80
b) Mögliche Bedeutungen des Kopftuches 81
c) Rechtlich maßgebliche Bedeutung des Kopftuches einer Lehrerin 82
(1) Wer stellt die Bedeutung des Kopftuches fest? 83
(2) Bedeutungsfindung nach Plausibilitätskriterien 86
(3) Plausible Bedeutungen des Kopftuches einer Lehrerin 89
(a) Kopftuch als religiöses Symbol 89
(b) Kopftuch als geschlechtsspezifisches Symbol 90
(c) Kopftuch als politisches Symbol 100
(4) Widerlegen der plausiblen Bedeutung im Einzelfall 105
(5) Zwischenergebnis 107
d) Plausible Wirkung des Kopftuches einer Lehrerin auf Schüler und Schülerinnen 107
(1) Anregende und suggestive Wirkung 108
(2) Assoziativ-emotionale Wirkung 109
(3) Integrierende bzw. desintegrierende Wirkung 110
(4) Zwischenergebnis 110
3. Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler als Schranke 110
a) Grundrechtsmündigkeit der Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung für einen Eingriff 111
b) Kein grundsätzlicher religiöser Konfrontationsschutz in der Schule 112
c) Kein Eingriff in die negative Glaubensbildungsfreiheit durch das Kopftuch als vom Staat verwendetes Symbol 114
(1) Kein grundsätzlicher Schutz vor religiösen Informationen durch den Staat 115
(2) Schutz vor gleichheitswidriger Symbolverwendung durch den Staat 117
(3) Keine Gleichsetzung von Lehrerin und Staat 120
d) Schutz vor dem Kopftuch der Lehrerin durch die Glaubensbildungsfreiheit 123
(1) Faktischer Eingriff durch das Kopftuch: Werbewirkung des Kopftuchs 124
(2) Relativierung der Werbewirkung 128
(3) Zwischenergebnis 129
e) Schutz der Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch wegen der möglichen Vorbildwirkung der Lehrerin 130
f) Schutz der Schüler und Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch wegen der möglichen Beeinträchtigung der psychischen Integrität 131
g) Kein Schutz der Schüler und Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch durch die Religionsausübungsfreiheit 132
h) Kein Schutz der Schüler und Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch durch die negative Bekenntnisfreiheit 132
i) Abwägung 133
(1) Schranken-Schranken 133
(a) Gewichtung der betroffenen Grundrechte 134
(b) Art. 33 III und 7 III GG als Tendenzentscheidung zugunsten der Lehrerin 136
(c) Art. 33 IV und V GG als Tendenzentscheidung zu Lasten der Lehrerin 137
(d) Kein generell-vorbeugendes Kopftuchverbot 138
(2) Konfliktlösung durch den Dienstherrn im Einzelfall 142
j) Zwischenergebnis 144
4. Elternrecht, Art. 6 II GG, als Schranke 145
5. Religiös-weltanschauliches Neutralitätsgebot als Schranke 147
a) Meinungsspektrum zur Definition eines religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebotes 147
(1) Striktes Neutralitätsgebot 147
(2) Offenes Neutralitätsgebot 149
(3) Neutralitätsgebot als religionsfreundliche Trennung von Staat und Religion 150
(4) Neutralitätsgebot als Gebot der Begründungsneutralität 151
b) Kein striktes Neutralitätsgebot als Schranke 152
(1) Herleitung und dogmatische Einordnung eines Neutralitätsgebotes 152
(2) Kein striktes Neutralitätsgebot aus dem Verbot der Staatskirche 155
(3) Kein striktes Neutralitätsgebot aus Verfassungsgewohnheitsrecht 156
(4) Kein striktes Neutralitätsgebot als Folge religiöser Pluralität 159
(5) Abgrenzung zur Laizität in Frankreich 161
c) Zwischenergebnis 164
6. Toleranzgebot als Schranke 164
7. Gebot zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Art. 3 II und III GG, als Schranke 165
a) Inhalt des Erziehungszieles der Gleichberechtigung 166
(1) Meinungsspektrum zum Gewährleistungsgehalt von Art. 3 II und III GG 166
(2) Eigene Bestimmung des Inhalts 169
b) Kann die Lehrerin mit Kopftuch das Erziehungsziel der Gleichberechtigung vermitteln? 171
(1) Kann die Lehrerin mit Kopftuch generell das Erziehungsziel der Gleichberechtigung vermitteln? 172
(2) Kann die Lehrerin mit Kopftuch gegenüber muslimischen Schülerinnen das Erziehungsziel der Gleichberechtigung vermitteln? 173
(3) Abwägung 176
c) Zwischenergebnis 179
8. Schutz der Schüler und Schülerinnen vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung in der Schule, Art. 3 II 1 und III 1 GG als Schranke 179
9. Staatlicher Schulauftrag, Art. 7 I GG, als Schranke 180
a) Staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag 180
b) Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags durch die Lehrerin mit Kopftuch 182
c) Mögliche Gefährdung des Schulfriedens durch eine Lehrerin mit Kopftuch 184
d) Generelles Zurückdrängen der Religion aus der Schule im Interesse des Schulfriedens 189
e) Zwischenergebnis 193
10. Art. 33 V GG und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums als Schranke 193
a) Funktionsvorbehalt und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 194
b) Verstößt eine Lehrerin mit Kopftuch gegen den hergebrachten Grundsatz der Verfassungstreuepflicht? 194
(1) Herleitung der Verfassungstreuepflicht 195
(2) Inhalt der Verfassungstreuepflicht 196
(3) Überprüfung der Verfassungstreuepflicht 198
(4) Verletzt eine Lehrerin mit Kopftuch ihre Verfassungstreuepflicht? 199
(5) Zwischenergebnis 201
c) Verstößt eine Lehrerin mit Kopftuch gegen den hergebrachten Grundsatz der Neutralität? 201
(1) Verletzt eine Lehrerin ihre Dienstpflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität? 202
(2) Verletzt eine Lehrerin mit Kopftuch ihre Dienstpflicht zu politischer Neutralität? 206
(a) Definition einer Dienstpflicht zu politischer Neutralität 206
(b) Verletzung dieser Dienstpflicht durch eine Lehrerin mit Kopftuch 208
d) Zwischenergebnis 209
C. Schutz anderer Freiheitsrechte 209
I. Schutz der Gewissensfreiheit, Art. 4 I GG 209
1. Schutzbereich 209
2. Spezialität der Religionsfreiheit 210
3. Schranken und Abwägung 211
4. Zwischenergebnis 212
II. Schutz der Meinungsfreiheit, Art. 5 I GG 212
1. Schutzbereich 212
2. Spezialität der Religionsfreiheit 213
3. Schranken und Abwägung 213
4. Zwischenergebnis 214
III. Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG 215
1. Schutzbereich und Spezialität anderer Freiheitsrechte 215
2. Schranken und Abwägung 216
3. Zwischenergebnis 216
IV. Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG 217
1. Schutzbereich und Spezialität anderer Freiheitsrechte 217
2. Schranken und Abwägung 217
3. Zwischenergebnis 218
V. Schutz der Berufsausübungsfreiheit, Art. 12 I GG 218
VI. Zwischenergebnis 220
D. Schutz der Gleichheitsrechte, Art. 33 II–III 1, Art. 3 I–III 1 GG, Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 II WRV 220
I. Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religionszugehörigkeit, Art. 33 II–III GG, Art. 3 III GG und Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 II WRV 221
1. Anwendungsbereich und Konkurrenzen 221
a) Verbot unmittelbarer und mittelbarer Ungleichbehandlung wegen der Religionszugehörigkeit 222
b) Verhältnis der einschlägigen Gleichheitsrechte zueinander 224
c) Verhältnis der Gleichheitsrechte zur Religionsfreiheit 225
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen der Religionszugehörigkeit 226
3. Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 228
a) Keine Rechtfertigung einer Privilegierung christlicher Religionsausübung 230
b) Keine Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen einer besonderen Konfliktträchtigkeit des Kopftuches 233
II. Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, Art. 3 II 1 und III 1 GG 236
1. Anwendungsbereich 236
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts 237
3. Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 238
III. Verbot der Ungleichbehandlung wegen der politischen Aussage, Art. 3 III 1 GG 239
1. Anwendungsbereich und Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 239
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen der politischen Aussage 240
IV. Verbot der Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft, Art. 3 III 1 GG 240
1. Anwendungsbereich und Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 240
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft 241
V. Zwischenergebnis 242
§ 4 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer (noch) nicht verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch 244
A. Bewerberin für das verbeamtete Lehramt 244
I. Schutz des Rechts auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst 244
1. Schutzbereich 244
2. Schranken 244
3. Vorbeugendes Kopftuchverbot im Einzelfall 245
II. Schutz der Berufswahlfreiheit 246
III. Schutz der Religionsfreiheit und sonstiger Grundrechte 247
IV. Zwischenergebnis 248
B. Angestellte Lehrerin im öffentlichen Dienst 249
I. Grundrechtsschutz 249
II. Schranken der Grundrechte und Abwägung 249
III. Zwischenergebnis 250
C. Referendarin und Referendariatsbewerberin 251
I. Grundrechtsschutz 251
1. Schutz des Rechts auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst 251
2. Schutz der Berufsausbildungsfreiheit 252
II. Schranken der Grundrechte und Abwägung 252
III. Zwischenergebnis 254
§ 5 Europa- und völkerrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer Lehrerin mit Kopftuch 255
A. Schutz durch das Recht der Europäischen Union 255
B. Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention 257
C. Schutz durch sonstiges Völkerrecht 259
D. Zwischenergebnis 262
§ 6 Einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot 263
A. Anforderungen an eine einfachgesetzliche Regelung 263
I. Geltung des Gesetzesvorbehaltes im Beamtenverhältnis 263
II. Erstarken des Gesetzesvorbehaltes zum Parlamentsvorbehalt 264
1. Detaillierte Regelung des Kopftuchtragens im Lehramtsdienst im Gesetz 265
2. Grundsätzliche Erforderlichkeit der detaillierten Regelung im parlamentarischen Gesetz 270
III. Gesetzliche Festlegung der Bedeutung religiös und politisch motivierter Kleidungsstücke 271
IV. Gesetzliche Festlegung der Abwägung im Einzelfall 273
V. Gesetzesvorbehalt im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 274
VI. Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 275
B. Reformierte Schul- und Beamtengesetze als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 277
I. § 38 BWSchG 277
1. Keine Festlegung der Bedeutung religiös und politisch motivierter Kleidungsstücke 278
2. Keine Einzelfallregelung 279
3. Keine Gleichbehandlung aller Religionen 280
4. Ausnahmen für Lehramtsreferendarinnen und Referendariatsbewerberinnen 282
5. Gleichstellung von verbeamteten und angestellten Lehrerinnen 283
II. Art. 59 II BayEUG 283
III. §§ 2 ff. Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin 285
IV. § 59b IV BremSchulG 285
V. § 86 III HSchG, § 57 IV NRW-SchulG, § 1 IIa SLSchoG 286
VI. § 51 II NSchG 287
C. Rechtslage in den Bundesländern, die ihre Schul- und Beamtengesetze nicht reformiert haben 287
I. Allgemeine Dienstpflichten der Beamtin als Ermächtigungsgrundlage 288
II. Allgemeine Vorschriften des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst als Ermächtigungsgrundlage 290
D. Kopftuchverbot im Konfliktfall in der Übergangszeit 290
E. Ermächtigungsgrundlagen für ein Kopftuchverbot nach den Maßstäben von BVerfG und BVerwG 291
§ 7 Sonstige Staatsbedienstete mit Kopftuch 294
A. Erzieherinnen mit Kopftuch 295
I. Gesetzeslage und Verwaltungspraxis 295
1. Baden-Württemberg 295
2. Berlin 296
II. Verfassungsrechtliche Bewertung 297
III. Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 300
1. Anforderungen an eine einfachgesetzliche Regelung 300
2. Reformierte Kindergartengesetze als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 301
IV. Zwischenergebnis 301
B. Richterinnen mit Kopftuch 301
I. Gesetzeslage 301
II. Verwaltungspraxis und Rechtsprechung 303
III. Verfassungsrechtliche Bewertung 304
1. Grundrechtsschutz 304
2. Schranken und Abwägung 306
a) Kein striktes Neutralitätsgebot als Folge staatlicher Hoheitsgewalt 306
b) Richterliches Unparteilichkeitsgebot als Schranke 307
(1) Verstoß gegen das richterliche Unparteilichkeitsgebot durch das Kopftuch 307
(2) Abwägung und Konfliktlösung 310
c) Grundrechte der Prozessbeteiligten als Schranke 311
(1) Justizgewährleistungsanspruch der Prozessparteien als Schranke 311
(2) Religionsfreiheit der Prozessbeteiligten als Schranke 312
IV. Einfachgesetzliche Regelung 313
1. Befangenheitsantrag nach §§ 42 ZPO, 24 StPO 313
2. Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 314
3. § 39 DRiG als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 314
4. § 46 DRiG i.V. mit § 76 BBG als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 315
V. Zwischenergebnis 316
C. Polizistinnen mit Kopftuch 317
I. Gesetzeslage und Verwaltungspraxis 317
II. Verfassungsrechtliche Bewertung 318
III. Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 319
IV. Zwischenergebnis 320
§ 8 Fazit und Thesen 321
A. Fazit 321
B. Zusammenfassung in Thesen 323
Literaturverzeichnis 332
Sachwortverzeichnis 360
Erscheint lt. Verlag | 24.9.2010 |
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Reihe/Serie | Beiträge zum Beamtenrecht |
Zusatzinfo | 361 S. |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verwaltungsverfahrensrecht | |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung | |
Schlagworte | Beamtenrecht • Geschlechtergleichberechtigung • Kopftuchstreit • Religionsfreiheit • Verfassungsrecht |
ISBN-10 | 3-428-52775-5 / 3428527755 |
ISBN-13 | 978-3-428-52775-5 / 9783428527755 |
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