Nebenkostenabrechnung für Vermieter

206 Seiten
2007 | 2., Auflage
Haufe, Rudolf (Hersteller)
978-3-448-08060-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Nebenkostenabrechnung für Vermieter - Matthias Nöllke
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So rechnen Sie die Betriebskosten korrekt und unanfechtbar ab! Bei der Nebenkostenabrechnung sind die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen zu berücksichtigen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen als Vermieter, die Nebenkostenabrechnung schnell und einfach zu erstellen: Fallstricke bei Mietverträgen: So gestalten Sie Ihre Verträge rechtssicher und vermeider Fehler. Betriebskosten- und Wohnflächenverordnung: Die geänderten Regelungen im Einzelnen und worauf Sie achten müssen. So rechnen Sie alle Positionen richtig ab.Wie Sie die Nebenkosten mit Ihrem Mieter vereinbaren
Was muss in den Mietvertrag?Wir haben es bereits zu Anfang des Kapitels angesprochen: Ohne wirksame Vereinbarung im Mietvertrag ist Ihr Mieter nicht verpflichtet, die Nebenkosten zu übernehmen. Daher sollten Sie in den Vertrag die folgenden vier Punkte aufnehmen: Eine Klausel, die festlegt, dass Ihr Mieter neben der Miete die Nebenkosten zu tragen hat. Eine Aufschlüsselung, um welche Arten von Nebenkosten es sich dabei handelt, also z. B. Kosten für die Müllabfuhr, die Hausreinigung, Strom, Wasser, Warmwasser und Heizung. Eine nähere Bestimmung, für welche Nebenkosten eine Pauschale erhoben wird und für welche Nebenkosten der Mieter eine Vorauszahlung leistet. Einen festen Betrag, in welcher Höhe sich die Nebenkosten bewegen. Wenn Sie einen Teil davon als Pauschale und einen andern als Vorauszahlung erheben, müssen Sie beide gesondert ausweisen.Nennen Sie unbedingt den Betrag!Seit jeher gilt der Grundsatz, dass der Mieter aus den Vertragsklauseln ersehen muss, welche Kosten auf ihn zukommen. Daher ist es auch so wichtig, dass Sie nicht nur die Positionen aufführen, für die der Mieter die Nebenkosten tragen muss (Strom, Gas, Gartenpflege); mindestens ebenso wichtig ist es, dass Sie einen festen Betrag nennen, die der Mieter für die Nebenkosten zu entrichten hat. Wenn Sie keinen Betrag angeben, sind die Schwierigkeiten vorprogrammiert: Es gibt keine Grundlage dafür, dass Sie von Ihrem Mieter eine Vorauszahlung verlangen können; noch weniger können Sie plötzlich eine Pauschale von ihm fordern.Was Sie tun können: Unter der Voraussetzung, dass die Nebenkostenvereinbarung wasserdicht ist, erstellen Sie eine Jahresabrechnung der vertraglich vereinbarten Nebenkosten und schicken Ihrem Mieter Ihre Nachforderung (da er bislang keine Vorauszahlungen leisten musste, wird es sich zwangsläufig immer um Nachforderungen in beträchtlicher Höhe handeln).Aber auch in diesem Fall kann sich Ihr Mieter weigern, die Kosten zumindest in voller Höhe zu übernehmen. Denn für ihn war bei Vertragsabschluss nicht abzusehen, dass er eine solche Nachzahlung zu leisten hat. Schließlich ist es ganz und gar unüblich, die Nebenkosten auf diese Weise abzurechnen.Das bedeutet nun nicht, dass Ihr Mieter in diesem Fall um die Zahlung der Nebenkosten herumkommt.

Müllabfuhr
Kosten für Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Kosten für die Gartenpflege
Kosten für die Beleuchtung

Reihe/Serie Haufe Ratgeber Plus
Zusatzinfo mit CD-ROM
Sprache deutsch
Einbandart gebunden
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Immobilien / Grunderwerb
Schlagworte Abrechnung • Betriebskosten • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • Kostenaufteilung • Mieter • Mietkosten • Miet-Nebenkosten • Nebenkosten • Nebenkostenabrechnung • Vermieter
ISBN-10 3-448-08060-8 / 3448080608
ISBN-13 978-3-448-08060-5 / 9783448080605
Zustand Neuware
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