Kassenführung in Friseurbetrieben
Seiten
2018
Steuerseminare Rhein-Ruhr (Verlag)
978-3-00-059626-1 (ISBN)
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Kassenführung in Friseurbetrieben
- Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
- Häufige Fehler und Beanstandungen der Prüfungsdienste
- Kassen-Nachschau ab 01.01.2018
- Rechtsfolgen bei fehlerhafter Kassenführung
In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Friseurbetrieben. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben – mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer.
Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Seit dem 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um
- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,
- Testkäufe durchzuführen,
- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,
- einen Kassensturz durchzuführen und
- sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs. Gerade aktuell führen Gesetzesänderungen und neue Anweisungen des Bundesfinanzministeriums zu großer Verunsicherung, etwa zur Aufzeichnung der Kundennamen oder zur Detailtiefe der Einzelaufzeichnungen bei Dienstleistungen und Warenverkauf. Die wachsenden Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit erscheinen vielen Friseuren kaum noch erfüllbar – umso mehr sollte der Friseur dafür Sorge tragen, dass er zumindest die materielle Richtigkeit seiner Umsätze und Gewinne belegen kann.
Die Brancheninformation „Kassenführung in Friseurbetrieben“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht.
Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe.
Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung im Friseurgewerbe, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
- Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
- Häufige Fehler und Beanstandungen der Prüfungsdienste
- Kassen-Nachschau ab 01.01.2018
- Rechtsfolgen bei fehlerhafter Kassenführung
In bargeldintensiven Unternehmen sind die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung vorrangig auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen fokussiert, so auch in Friseurbetrieben. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben – mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer.
Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Seit dem 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung betreten, um
- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,
- Testkäufe durchzuführen,
- Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,
- einen Kassensturz durchzuführen und
- sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs. Gerade aktuell führen Gesetzesänderungen und neue Anweisungen des Bundesfinanzministeriums zu großer Verunsicherung, etwa zur Aufzeichnung der Kundennamen oder zur Detailtiefe der Einzelaufzeichnungen bei Dienstleistungen und Warenverkauf. Die wachsenden Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit erscheinen vielen Friseuren kaum noch erfüllbar – umso mehr sollte der Friseur dafür Sorge tragen, dass er zumindest die materielle Richtigkeit seiner Umsätze und Gewinne belegen kann.
Die Brancheninformation „Kassenführung in Friseurbetrieben“ zeigt – leicht verständlich beschrieben – wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen – und was nicht.
Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe.
Kurzum: In dieser Brancheninformation finden Sie alles Wissenswerte über die Besonderheiten der Kassenführung im Friseurgewerbe, um dem (plötzlichen) Erscheinen des Prüfers gelassen entgegen sehen zu können.
Erscheinungsdatum | 03.07.2018 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Gesundheit / Leben / Psychologie ► Schönheit / Kosmetik |
Schlagworte | Bargeld • Betriebsprüfung • Existenzgründung • Finanzamt • Friseur • Frisör • Kasse • Kassenbuch • Kassenführung • Kassen-Nachschau • Kosmetik • Schätzung • Tattoo |
ISBN-10 | 3-00-059626-7 / 3000596267 |
ISBN-13 | 978-3-00-059626-1 / 9783000596261 |
Zustand | Neuware |
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