Haftung des Erben
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-365-2 (ISBN)
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Der Autor stellt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Schutzmechanismen, die das Gesetz dem Erben bietet, dar und versetzt den beratenden Anwalt so in die Lage flexible Gestaltungen anzuwenden. Insbesondere geht es um
- die Ausschlagung der Erbschaft,
- die Nachlassverwaltung,
- die Nachlassinsolvenz und
- die Nachlasspflegschaft.
Beispiele aus der Rechtsprechung, Fälle und Lösungen aus Originalklausuren erbrechtlicher Fachanwaltslehrgänge, Formulierungsbeispiele und Musterfragebögen des Insolvenzgerichts runden das Werk ab.
Teil 1: Die Haftung des Erben (S. 1-2)
A. Die Problemstellung
Probleme der Erbenhaftung standen für Juristen, insbes. auch während ihrer Ausbildung, bisher eher am Rande. Das wird sich aber angesichts der anstehenden Vermögen, die auf die Erbengeneration übergehen, grundlegend ändern. In den nächsten Jahren stehen Vermögen zur Vererbung an, die 5- bis 10-Mal so groß sind, wie der Haushalt der BRD. Gemeinhin wird von Werten zwischen 1,1 und 2,1 Billionen € gesprochen, die in den nächsten zehn Jahren vererbt werden. Auf jeden Einwohner in Deutschland kämen damit durchschnittlich ca. 17.000,00 €, die ihm aufgrund eines Todesfalles zufallen könnten.
Da mit dem Erbfall das Vermögen des Erblassers im Wege der Universalsukzession als Ganzes übergeht, folgt der Erbe nach deutschem Erbrecht dem Erblasser in seine volle Rechtsposition nach. Sein gesamtes Vermögen, bestehend aus der Gesamtheit aller Rechtsverhältnisse des Erblassers, geht auf den Erben über.2 Es ist mehr als nachvollziehbar, dass diese Erben versuchen werden, die ererbten Vermögen sowohl zur Mehrung ihres Wohlstands als auch zur Sicherung ihrer Altersversorgung zu verwenden. Genauso sicher ist aber, dass potenzielle Nachlassgläubiger auf diese Vermögenswerte ebenfalls zugreifen wollen. Da sich mit Annahme der Erbschaft das ererbte Vermögen und das bereits vorhanden gewesene Vermögen des Erben vereinigen, stellt sich für den Erben die Frage, wie er sein Privatvermögen vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger schützen und diese allein auf den Nachlass verweisen kann.
Für welche Verbindlichkeiten des Erblassers haftet der Erbe? Nach der Legaldefinition des
1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe "für die Nachlassverbindlichkeiten". Etwas näher definiert dieses
1967 Abs. 2 BGB: Danach gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten außer den vom Erblasser herrührenden Schulden, die den Erben als solchen treffenden Verbind 2 lichkeiten. Letzteres sind insbes. Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. I. Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten Für die Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe. Gemeint ist hier zunächst der Alleinerbe, der auch der Vor- oder Nacherbe oder der Ersatzerbe sein kann. Der Schlusserbe aus einem Berliner Testament erlangt seine Erbenstellung erst mit dem Eintritt des Todes des überlebenden Ehegatten. Für den Miterben gelten Sonderregeln, die zu einer gesamtschuldnerischen Haftung führen.
II. Die reinen Nachlassverbindlichkeiten
Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen nicht nur Geldschulden "des "Erblassers, sondern alle vermögenswerten Ansprüche, also auch solche auf Schadensersatz, soweit die Voraussetzungen hierfür vom Erblasser gesetzt worden sind. Hierzu gehören z.B. neben Ansprüchen aus Darlehensschulden auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und auch Auskunftsansprüche und Ansprüche auf Herausgabe nach
985 BGB.
Voraussetzung für die Haftung des Erben ist allerdings, dass der Anspruch übertragbar und damit auch vererblich ist.3 Das ist grds. bei reinen Dienstleistungspflichten, zu denen sich der Erblasser gegenüber Dritten verpflichtet hatte, nicht der Fall. Nach
613 Satz 2 BGB ist der Anspruch auf die persönliche Dienstleistung im Zweifel nicht übertragbar. Der Erbe tritt also nicht in das Arbeitsverhältnis des Erblassers ein. Ebenso kommt es nach
520 BGB zum Erlöschen eines Rentenversprechens. Einige wichtige Nachlassverbindlichkeiten haben ihren Ursprung in familienrechtlichen Beziehungen.
Erscheint lt. Verlag | 25.2.2008 |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 311 g |
Einbandart | Englisch Broschur |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht |
Schlagworte | Erbe • Haftung • HC/Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • TB/Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht |
ISBN-10 | 3-89655-365-8 / 3896553658 |
ISBN-13 | 978-3-89655-365-2 / 9783896553652 |
Zustand | Neuware |
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