Die unmittelbare Drittwirkung der Charta-Grundrechte in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH
Eine Untersuchung der Rechtsprechungsentwicklung anhand der einschlägigen Entscheidungen zu Art. 21 Abs. 1 GRC und Art. 31 Abs. 2 GRC
Seiten
2024
Logos Berlin (Verlag)
978-3-8325-5840-6 (ISBN)
Logos Berlin (Verlag)
978-3-8325-5840-6 (ISBN)
In den vergangenen Jahren hat der Europäische Gerichtshof immer wieder Entscheidungen zu der unmittelbaren Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen der Unionsgrundrechte getroffen. Im Jahre 2018 sind gleich mehrere Entscheidungen zu Art. 31 Abs. 2 GRC ergangen, in denen sich, über die unmittelbare Anwendbarkeit hinaus, auch eine unmittelbare Drittwirkung der Bestimmung andeutete. Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung dieser Rechtsprechungslinie des Europäischen Gerichtshofs, die ihren Anfang in der Rechtssache Mangold nimmt. Herausgearbeitet werden insbesondere die Voraussetzungen und die Zulässigkeit der unmittelbaren Drittwirkung der Vorschriften der Grundrechtecharta am Beispiel von Art. 21 GRC und Art. 31 GRC.
Erscheinungsdatum | 05.11.2024 |
---|---|
Reihe/Serie | Arbeit und sozialer Schutz ; 55 |
Sprache | deutsch |
Maße | 210 x 297 mm |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Schlagworte | Arbeitsrecht • Drittwirkung • Europäisches Arbeitsrecht • Grundrechtecharta • Horizontalwirkung |
ISBN-10 | 3-8325-5840-3 / 3832558403 |
ISBN-13 | 978-3-8325-5840-6 / 9783832558406 |
Zustand | Neuware |
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